Handbuch zur dynamischen Ablaufverfolgung in Solaris

Prüfpunktklauseln und Deklarationen

Wie mit unseren bisherigen Beispielen gezeigt, besteht die Quelldatei eines D-Programms aus mindestens einer Prüfpunktklausel, mit der Sie die von DTrace zu aktivierende Instrumentation beschreiben. Eine Prüfpunktklausel hat die allgemeine Form:

Prüfpunktbeschreibungen
/ Prädikat
/ {
Aktionsanweisungen
}

Das Prädikat und die Liste der Aktionsanweisungen können ausgelassen werden. Sämtliche Anweisungen außerhalb von Prüfpunktklauseln werden als Deklarationen bezeichnet. Deklarationen dürfen nur außerhalb von Prüfpunktklauseln stehen. Deklarationen sind weder innerhalb der geschweiften Klammern { } noch eingestreut zwischen die o. g. Elemente der Prüfpunktklausel zulässig. Leerstellen dürfen zum Trennen beliebiger D-Programmelemente und zum Einrücken von Aktionsanweisungen verwendet werden.

Mit Deklarationen können Sie entweder D-Variablen und externe C-Symbole deklarieren (siehe Kapitel 3Variablen) oder neue Typen für die Verwendung in D definieren (siehe Kapitel 8Typ- und Konstantendefinitionen). Spezielle D-Compiler-Anweisungen, die so genannten Pragmas, können ebenfalls an jeder beliebigen Stelle in einem D-Programm, einschließlich außerhalb von Prüfpunktklauseln, stehen. D-Pragmas werden in Zeilen mit einleitendem #-Zeichen angegeben. Sie dienen beispielsweise zum Setzen von DTrace-Laufzeitoptionen. Näheres hierzu finden Sie in Kapitel 16Optionen und Tunables .