Verwandten Inhalt verwenden

Links für verwandten Inhalt zu anderen Oracle Hyperion Financial Reporting-Dokumenten und zu Dokumenten auf anderen Oracle-Servern. Verwandter Inhalt wird vom Berichtsdesigner eingerichtet und ist nur im HTML-Format verfügbar. Sie zeigen die Links "Verwandter Inhalt" an, indem Sie auf die Rasterwerte klicken, die standardmäßig unterstrichen sind.

Elemente der Zelle, die für verwandten Inhalt ausgewählt wird, werden an den Benutzer-POV übergeben und im dazugehörigen Inhaltsbericht verwendet. Der Kontext des Berichts "Verwandter Inhalt" ist also die Zelle, die im primären Bericht ausgewählt wurde. Beispiel: Wenn Sie die Zelle in der Zeile "Gewinn" und der Spalte "Boston" auswählen, setzt Financial Reporting den Benutzer-POV für die Account-Dimension auf "Gewinn" und den Benutzer-POV für die Entity-Dimension auf "Boston" und zeigt den Bericht "Verwandter Inhalt" an. Informationen hierzu finden Sie in der Oracle Hyperion Financial Reporting Studio - Benutzerdokumentation.

Regeln für verwandten Inhalt:

  • Wenn für das Objekt nur eine Aktion (HTML) aktiviert ist, werden die Aktionen nicht auf der Seite "Verwandter Inhalt" aufgeführt.

  • Die Standardaktion (HTML) wird neben dem Objektlabel aufgeführt.

  • Ordner werden im Bereich "Verwandter Inhalt" geöffnet.

  • Die Objektebenensicherheit wird innerhalb von Ordnern beachtet, und wenn Berichte zum Anzeigen angefordert werden.

So verwenden Sie verwandten Inhalt:

  1. Klicken Sie in einem Bericht auf den Link "Verwandter Inhalt".

    Der Bericht wird geöffnet, wenn in der Liste "Verwandter Inhalt" ein einzelner Bericht ausgewählt und nur eine Aktion angegeben wurde. Wenn mehrere Berichte ausgewählt oder mehrere Aktionen angegeben wurden, wird die Seite "Verwandter Inhalt" in einem separaten Browserfenster angezeigt.

  2. Klicken Sie auf einen Link, wenn das Dialogfeld Verwandter Inhalt angezeigt wird.

    Wenn es sich bei dem Link, auf den Sie klicken, nicht um einen Ordner handelt, wird die Dokument- oder Aktionskombination angezeigt.