Mit Ausnahme der Ressurcentypnamen müssen alle Namen diesen Regeln entsprechen:
Die Namen müssen im ASCII-Format vorliegen.
Die Namen müssen mit einem Buchstaben beginnen.
Sie können Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern, Bindestriche (-) und Unterstriche (_) enthalten.
Sie können maximal 255 Zeichen in einem Namen verwenden.