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Zugriffsprofil- und Rolleneinstellungen für Adressen
Für den Zugriff auf übergeordnete Adressdatensätze und gemeinsame Adressen in Firmen-, Personen-, Händler- und Partnerdatensätzen müssen Ihr Zugriffsprofil und Ihre Benutzerrolle die entsprechenden Einstellungen aufweisen. Als der Unternehmensadministrator weisen Sie den Zugriff auf bestimmte Rollen für die einzelnen Datensätze im Zugriffsprofil eines Benutzers zu.
Sie können die folgenden Zugriffsebenen für die n:n-Beziehung für gemeinsame Adressen zuweisen:
- Für übergeordnete Adressdatensätze:
- Schreibgeschützt
- Lesen/Bearbeiten
- Lesen/Bearbeiten/Löschen
- Für übergeordnete Adressdatensätze in den adressbezogenen Informationsabschnitten in Firmen-, Personen-, Händler- und Partnerdatensätzen:
- Kein Zugriff
- Schreibgeschützt
- Lesen/Erstellen
- Lesen/Erstellen/Bearbeiten
- Lesen/Bearbeiten
- Lesen/Bearbeiten/Löschen
- Vollständig
Berechtigungen und Einstellungen zur Steuerung des Zugriffs auf die Funktionen für gemeinsame Adressen
Die folgenden Berechtigungen und Einstellungen steuern den Zugriff auf die folgenden Funktionen für gemeinsame Adressen:
- Berechtigung "Adressen verwalten". Steuert den Benutzerzugriff auf die Adressfeld-Einrichtungsseiten und die Verfügbarkeit des Adressdatensatzes in den Assistenten für Zugriffsprofile und Rollenverwaltung.
- Berechtigung "Gemeinsame Adressen validieren". Steuert, ob ein Benutzer eine Adresse durch das Festlegen des Validierungsdatums validieren darf.
- Einstellung "Gemeinsame Adressen aktivieren". Steuert den Zugriff auf übergeordnete Adressdatensätze und legt fest, ob in Firmen-, Personen-, Händler- und Partnerdatensätzen die Funktion für gemeinsame Adressen oder die Funktion für nicht gemeinsam verwendete Adressen verwendet wird.
Wenn Sie die Funktion für gemeinsame Adressen deaktivieren und die Berechtigung "Adressen verwalten" wählen, ist in Firmen-, Personen-, Händler- oder Partnerdatensätzen nur die Funktion für nicht gemeinsam verwendete Adressen verfügbar. Für Benutzer mit der Berechtigung "Unternehmen verwalten" ist diese Option im Unternehmensprofil verfügbar.
- Einstellung "Gemeinsame Adressen validieren". Steuert, ob Oracle CRM On Demand gemeinsame Adressen in einem Unternehmen validiert. Wenn Sie diese Einstellung wählen, können Benutzer validierte gemeinsame Adressen zu einem Firmen-, Personen-, Händler- oder Partnerdatensatz hinzufügen. Nicht validierte Adressen werden aus Firmen-, Personen-, Händler- oder Partnerdatensätzen herausgefiltert, und die Schaltfläche "Neue Adresse" ist in diesen Datensätzen deaktiviert. Für Benutzer mit der Berechtigung "Unternehmen verwalten" ist diese Einstellung im Unternehmensprofil verfügbar.
Wenn die Funktion für validierte gemeinsame Adressen deaktiviert ist, sind alle Adressen in Firmen-, Personen-, Händler- oder Partnerdatensätzen verfügbar. Das heißt, es erfolgt keine Filterung, und für Benutzer mit den entsprechenden Berechtigungen ist in diesen Datensätzen die Schaltfläche "Neue Adresse" aktiviert.
In der folgenden Tabelle wird zusammengefasst, ob für die Ausführung von Aufgaben in Bezug auf gemeinsame Adressen Einstellungen und Berechtigungen erforderlich sind und welcher Zusammenhang zwischen diesen und den Funktionen für gemeinsame Adressen besteht.
Aufgabe
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Einstellung "Gemeinsame Adressen aktivieren"
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Berechtigung "Adressen verwalten"
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Mindestanforderung Berechtigungen für gemeinsame Adressen
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Berechtigung "Gemeinsame Adressen validieren"
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Anpassen von Adressseiten und Feldern für gemeinsame Adressen
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Nein
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Ja
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Keine
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Nein
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Ändern des Adressformats in Firmen- und Personendatensätzen von nicht verwendet in gemeinsam
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Ja
|
Nein
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Keine
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Nein
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Validieren gemeinsamer Adressen
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Nein
|
Nein
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Lesen/Bearbeiten
|
Ja
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Aktualisieren des Zugriffsprofils für gemeinsame Adressen
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Nein
|
Ja
|
Keine
|
Nein
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Gemeinsame Verwendung einer Adresse in Firmen-, Personen-, Händler- und Partnerdatensätzen
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Ja
|
Nein
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Lesen
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Nein
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Aktivieren von Adressdatensätzen im Assistenten für Rollenverwaltung
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Nein
|
Ja
|
Keine
|
Nein
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Zugriff auf die Registerkarte "Adresse"
|
Nein
|
Nein
|
Lesen
|
Nein
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Zugriff auf Adress-Homepage, Detail- und Bearbeitungsseiten
|
Nein
|
Nein
|
Lesen
Für Bearbeitungsseiten ist die Bearbeitungsberechtigung erforderlich.
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Nein
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Aktualisieren der Abschnitte für Firmen-, Personen-, Händler- oder Partneradressen in den entsprechenden Datensätzen
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Ja
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Nein
|
Lesen
|
Nein
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