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Zurückrufen von Sonderpreisanfragen

Wenn eine Sonderpreisanfrage zur Genehmigung weitergeleitet und noch nicht genehmigt wurde, können Sie die Anfrage zurückrufen. Nach dem erfolgreichen Rückruf der Sonderpreisanfrage können Sie sie weiter aktualisieren und erneut zur Genehmigung weiterleiten.

Hinweis zu Beginn: Die Sonderpreisanfrage muss den Weiterleitungsstatus "Weitergeleitet" und den Genehmigungsstatus "Genehmigung ausstehend" aufweisen.

So rufen Sie Sonderpreisanfragen zurück

  1. Wählen Sie die Sonderpreisanfrage (aus der Liste im Abschnitt "Alle Sonderpreisanfragen" auf der Sonderpreisanfrage-Homepage), die Sie zurückrufen möchten.

    Informationen zum Wählen von Sonderpreisanfragen finden Sie unter Suchen nach Datensätzen.

  2. Klicken Sie auf der Detailseite für die Sonderpreisanfrage auf die Schaltfläche "Bearbeiten".
  3. Wählen Sie auf der Bearbeitungsseite für Sonderpreisanfragen die Option "Zurückgerufen" aus dem Feld "Weiterleitungsstatus".
  4. Klicken Sie auf "Speichern".

    Wenn Sie den Weiterleitungsstatus in "Zurückgerufen" ändern, geschieht Folgendes:

    • Der Genehmigungsstatus wird auf keinen Wert zurückgesetzt.
    • Mit einer Workflow-Regel wird eine neue Aufgabe zur Aktionsverfolgung erstellt.
    • Mit einer Workflow-Regel werden entsprechende E-Mail-Benachrichtigungen gesendet.

Sie können die Sonderpreisanfrage jetzt aktualisieren und erneut weiterleiten. Weitere Informationen zum Weiterleiten von Sonderpreisanfragen finden Sie unter Weiterleiten von Sonderpreisanfragen zur Genehmigung.


Veröffentlicht August 2018 Copyright © 2005, 2018, Oracle. Alle Rechte vorbehalten. Legal Notices.