Informationen zum Prüfphaseprozess

Mit der Prüfphase können Berichtsstakeholder Inhalte im Berichtspaket prüfen und Feedback dazu geben. Prüfer kommentieren die ihnen zugewiesenen Bereiche des Berichtspakets. Hierbei kann es sich um das gesamte Berichtspaket oder um einen Teil handeln, der aus Abschnitten oder bestimmten Doclets besteht. Prüfer können ihr Feedback geben, indem sie Oracle Smart View for Office verwenden, um Kommentare einzugeben, diese zu prüfen und auf diese zu antworten.

Der Prüfphaseprozess:

  1. Der Berichtspaketeigentümer erstellt die Prüfinstanz und startet anschließend den Prüfzyklus in der Narrative Reporting-Webschnittstelle.

  2. An die Prüfer werden Benachrichtigungen gesendet, damit sie mit ihrer Arbeit beginnen. Wenn die Prüfung iterativ ist, werden Prüfer benachrichtigt, beim Start der jeweiligen Iteration mit ihrer Arbeit zu beginnen.

  3. Prüfer zeigen ein Dokument, genannt Prüfinstanz, in Smart View an. Eine Prüfinstanz beinhaltet nur den dem Prüfer zugewiesenen Inhalt.

    Prüfinstanzen beinhalten keine zusätzlichen Doclets eines Dateityps.

    Hinweis:

    Obwohl Prüfern nur ihr zugewiesener Inhalt angezeigt wird, werden alle Kommentare für die jeweilige Prüfinstanz erstellt und beibehalten.

  4. Prüfer heben Inhalt hervor und posten Kommentare im einfachen Textformat oder in Rich Text Format, welches Links und Anhänge enthalten kann.

  5. Prüfer arbeiten zusammen, indem sie anderen Kommentaren eigene Kommentare in Kommentarthreads hinzufügen

  6. Prüfer markieren ihre Prüfungen als abgeschlossen, wodurch dem Berichtspaketeigentümer mitgeteilt wird, dass sie mit ihrer Prüfung fertig sind. Wenn der Prüfer zusätzliche Kommentare hinzufügen möchte, nachdem die Prüfung als abgeschlossen markiert wurde, kann er die Option "Für Kommentare neu öffnen" verwenden, wodurch dem Berichtspaketeigentümer mitgeteilt wird, dass der Prüfer noch nicht mit seiner Prüfung fertig ist.

    Für ein Berichtspaket können mehrere Prüfzyklen definiert sein. Alle Prüfzyklen folgen demselben Prozess.