Boot-Volumes löschen

Wenn Sie eine Instanz beenden, wählen Sie aus, ob das zugehörige Boot-Volume gelöscht oder beibehalten werden soll. Weitere Informationen finden Sie unter Instanz beenden. Sie können ein Boot-Volume auch löschen, wenn es von der zugehörigen Instanz getrennt wurde. Informationen zum Trennen eine Boot-Volumes finden Sie unter Boot-Volumes trennen.

Achtung

Sie können diesen Vorgang nicht rückgängig machen. Alle Daten auf einem Volume werden endgültig gelöscht, nachdem das Volume gelöscht wurde. Sie können die zugehörige Instanz außerdem nicht neu starten.

Erforderliche IAM-Policy

Um Oracle Cloud Infrastructure zu verwenden, muss Ihnen ein Administrator in einer Policy  Sicherheitszugriff erteilen. Dieser Zugriff ist erforderlich, unabhängig davon, ob Sie die Konsole oder die REST-API mit einem SDK, einer CLI oder einem anderen Tool verwenden. Wenn Sie eine Meldung erhalten, dass Sie keine Berechtigung haben oder nicht autorisiert sind, fragen Sie den Administrator, welcher Zugriffstyp Ihnen erteilt wurde und in welchem Compartment  Sie arbeiten sollen.

Für Administratoren: Mit der Policy Verwalten von Block-Volumes, Backups und Volume-Gruppen durch Volume-Administratoren zulassen kann die angegebene Gruppe alles mit Block-Volumes und Backups ausführen.

Wenn Sie mit Policys nicht vertraut sind, finden Sie weitere Informationen unter Erste Schritte mit Policys und Allgemeine Policys. Referenzmaterial zum Schreiben von Policys für Instanzen, Cloud-Netzwerke oder andere Coreservices-API-Ressourcen finden Sie unter Details zu den Coreservices.

Konsole verwenden

  1. Öffnen Sie das Navigationsmenü, und klicken Sie auf Speicher. Klicken Sie unter Block Storage auf Block-Volumes. Klicken Sie im Menü Block Storage in der Randleiste auf Boot-Volumes.
  2. Wählen Sie Ihr Compartment aus.

  3. Suchen Sie in der Liste Boot-Volumes das zu löschende Volume.

  4. Klicken Sie auf das Menü Aktionen (Aktionsmenü) für das Boot-Volume.
  5. Klicken Sie auf Beenden, und bestätigen Sie die Auswahl, wenn Sie dazu aufgefordert werden.