Mandanten zur Verwendung von Governance-Regeln anmelden
Bestimmte Mandantentypen, die bereits Teil der Organisation sind, können per Opt-in der Verwendung von Governance-Regeln zustimmen.
- Ein übergeordneter Mandant kann sich für Opt-in oder Out entscheiden.
- Ein übergeordneter Mandant kann anfordern, dass ein untergeordnetes Mandant dem Opt-in zustimmt, oder einen untergeordneten Mandanten per Opt-out ausschließen.
- Das Opt-in für einen untergeordneten Mandanten kann vom übergeordneten Mandanten oder von dem untergeordneten Mandanten selbst durchgeführt werden, ein untergeordneter Mandant konnte jedoch selbst kein Opt-out ausführen.
Sie können einen untergeordneten Mandanten entweder anmelden, wenn Sie als übergeordneter Mandant angemeldet oder als untergeordneter Mandant angemeldet sind.
So melden Sie einen untergeordneten Mandanten bei Governance-Regeln an, während er als übergeordneter Mandant angemeldet ist:
- Wählen Sie auf der Listenseite Mandanten den untergeordneten Mandanten aus, um die Detailseite zu öffnen. Wenn Sie Hilfe beim Suchen der Listenseite benötigen, finden Sie weitere Informationen unter Organisationsmandanten auflisten.
- Wählen Sie Beitritt zur Organisations-Governance anfordern aus.
Der Fensterbereich Beitritt zur Organisations-Governance anfordern wird geöffnet, und Sie können den Mandanten zum Opt-in auffordern. Der Empfänger muss Zugriff auf den untergeordneten Mandanten haben und hat 14 Tage Zeit, bis die Anforderung abläuft.
- (Optional) Geben Sie unter E-Mail-Adresse des Empfners die Empfänger-E-Mail-Adresse ein.
- Wählen Sie jetzt unter Governance-Regeln die gewünschten Governance-Regeln aus, oder überspringen Sie den Vorgang, und wählen Sie später die Governance-Regeln aus.
- Wählen Sie Anforderung senden aus.
Es wird eine Meldung angezeigt, dass Ihre Governance-Einladungsanforderung gesendet wurde. Der untergeordnete Mandant wird die Organisations-Governance in Kürze verwenden, sofern sie die Anforderung akzeptiert.
Auf der Seite Einladungen des sendenden Mandanten können Sie die neue Governance-Einladung anzeigen. Im Feld Typ steht Anforderung wird übermittelt. Wählen Sie die Einladung aus, um die Seite "Einladungsdetails" anzuzeigen. Auf dieser Seite können Sie den Status (anfänglich Ausstehend) anzeigen, bis der empfangende Mandant die Governance-Einladung akzeptiert.
Das Feld Anforderung gibt an, dass Sie den Mandanten aufgefordert haben, der Organisations-Governance beizutreten, und dass Sie, nachdem der Empfängermandant die Anforderung akzeptiert hat, die Governance-Regeln erstellen und an diesen anhängen können.
Sie können die Governance-Einladung auch entziehen, indem Sie Widerrufen auswählen. Wenn Sie die Einladung widerrufen, wird die Seite mit den Einladungsdetails neu geladen und in den Status "Storniert" versetzt. Das Feld Status der Einladung auf der Seite Einladungen ändert sich ebenfalls in Abgebrochen.
- Wenn Sie als untergeordneter Mandant des Empfängers angemeldet sind, wählen Sie die Einladung aus, mit der Sie arbeiten möchten. Wenn Sie Hilfe beim Suchen der Listenseite benötigen, finden Sie weitere Informationen unter Empfängereinladungen auflisten.
Der Status der neuen Governance-Einladung lautet Ausstehend, und sein Typ ist Empfangene Anforderung.
- Wählen Sie die Einladung aus, um die Detailseite Anforderungsdetails: Organisations-Governance beitreten zu öffnen.
Der Einladungstyp lautet Empfangene Anforderung, und das Feld Anforderung gibt an, dass du durch Annahme der Aufforderung der Organisations-Governancy beitrittst und damit einverstanden bist, dass der übergeordnete Mandant Governance-Regeln erstellen und an den Mandanten anhängen kann. Nach dem Beitritt kann nur der übergeordnete Mandant den Mandanten aus Organisations-Governance entfernen.
- Wählen Sie auf der Seite mit den Einladungsdetails die Option Akzeptieren aus, und bestätigen Sie die Annahme.Hinweis
Wenn Sie Ablehnen auswählen, wird die Einladung abgelehnt, und der sendenden Mandant kann später eine weitere Governance-Einladung senden.Wenn Sie die Einladung annehmen, wird der Einladungsstatus nach einigen Minuten in Akzeptiert geändert. Der Einladungsstatus kann sowohl im sendenden (übergeordneten) Mandanten als auch im empfangenden (untergeordneten) Mandanten angezeigt werden.
Auf der Listenseite Mandanten des sendenden Mandanten wird im Feld Organisations-Governance der Wert Beigetreten angezeigt, der zeigt, dass der Mandant jetzt Governance-Regeln nutzt. Im Feld Governance-Status auf der Detailseite des Mandanten wird auch Organisations-Governance angezeigt, was zeigt, dass der Mandant Governance-Regeln verwendet.
So melden Sie einen untergeordneten Mandanten während seiner Anmeldung als untergeordneter Mandant an:
- Wählen Sie auf der Seite Mandanten den Mandanten aus, um die Detailseite zu öffnen. Wenn Sie Hilfe beim Suchen der Listenseite benötigen, finden Sie weitere Informationen unter Organisationsmandanten auflisten.
- Wählen Sie Organisations-Governance beitreten aus.
Der Fensterbereich Beitritt zur Organisation-Governance wird geöffnet, und Sie können den Mandanten zum Opt-in auffordern. Indem Sie der Organisations-Governance beitreten, stimmen Sie zu, dass der übergeordnete Mandant Governance-Regeln erstellen und an den untergeordneten Mandanten anhängen kann. Nach dem Beitritt kann nur der übergeordnete Mandant die Verwendung der Governance-Regel ausschalten.
- Wählen Sie Organisations-Governance beitreten aus.
Es wird eine Benachrichtigung angezeigt, in der angegeben wird, dass Ihre Anforderung zum Opt-in für die Governance akzeptiert wurde und dass Ihr Mandant bald beigetreten ist und an der Organisations-Governance teilnehmen wird.
Unter Arbeitsanforderungen wird eine Opt-in-Arbeitsanforderung gestartet und gibt den Status an. Sie können die Anforderung unter Vorgang auswählen, um weitere Details anzuzeigen.
- Nachdem der untergeordnete Mandant beigetreten ist, zeigt das Feld Governance-Status unter Einstellungen auf der Seite mit den Mandanteninformationsdetails die Organisations-Governance an, und die Listenseite Mandanten gibt einen verbundenen Wert unter Organisations-Governance an.