Richtlinien für Listings

Stellen Sie beim Erstellen Ihrer Anwendungslisten sicher, dass Sie mit den relevanten Richtlinien vertraut sind und diese einhalten.

Obligatorische Richtlinien

Die folgenden Richtlinien sind für Anwendungseinträge im Oracle Cloud Infrastructure Marketplace obligatorisch. Jede Richtlinie muss befolgt werden. Vor der Genehmigung wird jede Antragsliste anhand jeder dieser Richtlinien validiert.

  • Der App-Name darf maximal 80 Zeichen umfassen. Für eine optimale Anzeige sollten maximal 36 Zeichen lang sein.
  • Der App-Name muss klar, präzise und frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein. Es dürfen keine Zeilenumbrüche vorhanden sein.
  • Die Überschrift muss eindeutig den Zweck der Anwendung angeben. Es muss in zwei Zeilen oder weniger beschrieben werden und frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein.
  • Schriftart/Abstand auf der Liste muss konsistent sein.
  • Alle Texte müssen frei von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern sein.
  • Die Beschreibung muss umfassend sein und die Zielgruppe/den Benutzertyp erfassen und darlegen, warum die Auflistung wertvoll ist.
  • Alle Links müssen auf die richtigen Positionen verweisen und in einer neuen Registerkarte oder einem neuen Fenster geöffnet werden.
  • In Symbolen, Bannern, Screenshots oder Videos enthaltener Text muss lesbar sein.
  • Bilder dürfen nicht verschwommen oder gestreckt werden.
  • Zugehörige Dokumente müssen konsistente Informationen bereitstellen, damit Benutzer:
    1. Starten Sie eine Instanz über Marketplace.
    2. Stellen Sie eine Verbindung zur Instanz her.
    3. Richten Sie die Anwendung ein, oder starten Sie sie.
  • Der Abschnitt "Support" muss genaue Kontaktdaten enthalten, damit der Kunde den Partnersupport in Anspruch nehmen kann. Diese Kontaktdaten müssen eine genaue Telefonnummer oder E-Mail-Adresse enthalten.
  • Die Systemanforderungen müssen die Liste der erforderlichen Oracle Cloud Infrastructure-Komponenten enthalten, einschließlich Compute-Ausprägungen, Sicherheitsregeln, IAM-Policys, Block-Volumes, sekundäre VNICs usw.
  • Die Nutzungsbedingungen müssen in Ihrem App-Installationspaket enthalten sein und frei von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern sein. Der Name der Nutzungsbedingungen muss in Groß- und Kleinschreibung angegeben werden. Links in Nutzungsbedingungen müssen auf die richtigen Standorte verweisen und in einer neuen Registerkarte oder einem neuen Fenster geöffnet werden.
  • Die Version des App-Installationspakets muss mit der Version übereinstimmen, die in einem anderen zugehörigen Abbild oder Text für dieses Paket angegeben ist.
  • Der Benutzer muss die Anwendung und die zugehörige Infrastruktur mit den Anweisungen in den Abschnitten Nutzung und Zugehörige Dokumente starten, verbinden und konfigurieren können.
  • Jede veröffentlichte Lösung enthält eine Reihe kundenorientierter Dokumentation. Diese Dokumentation:
    • Sie müssen prominente, detaillierte Anweisungen für die Verbindung mit einer Instanz enthalten.
    • Muss die Verwendungsdokumentation oder einen Link zur Dokumentation enthalten.
    • Muss Supportdetails oder einen Link zu diesen Details enthalten.
    • Kompatible Ausprägungen müssen aufgelistet werden.
    • Alle auf der Instanz standardmäßig geöffneten Netzwerkports müssen dokumentiert werden.
  • Bestätigung: Sie stimmen zu, dass Sie keine kostenpflichtigen Anbietereinträge auf dem Oracle Cloud Marketplace veröffentlichen dürfen, wenn der Kauf von Produkten und Services und/oder die Bereitstellung zugehöriger Services für den Kunden ganz oder teilweise durch Medicare, Medicaid oder ein anderes staatlich oder staatlich finanziertes Gesundheitsprogramm finanziert werden kann.

Empfohlene Richtlinien

Die folgenden Richtlinien können als Best Practices betrachtet werden, die nach Möglichkeit befolgt werden sollten.

  • Die Versionshinweise sollten als Aufzählungspunkte mit entsprechenden Zeilenumbrüchen angegeben werden.
  • Die zugehörigen Dokumente sollten Informationen zum Kauf einer Lizenz enthalten, falls erforderlich.

Allgemeine Richtlinien

Hier sind einige allgemeine Richtlinien für Listen aller Typen. Richtlinien zu Anwendungslisten oder Bildlisten finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

  • Um sicherzustellen, dass sich der Listeninhalt korrekt an die plattformübergreifende Formatierung von Oracle Cloud Marketplace anpasst, sind in den Beschreibungsabschnitten nur grundlegende Formatierungen zulässig. Wenn der Inhalt aus einer anderen Rich-Text-Quelle (wie Microsoft Word) kopiert wird, stellen Sie sicher, dass jede zusätzliche Formatierung entfernt wird, bevor Sie das Angebot zur Überprüfung weiterleiten.
  • Das Einfügen von Inhalten in Nur-Text wird empfohlen, um verborgene Stile und Formatierungen zu vermeiden. Durch die Einhaltung dieser grundlegenden Formatierungsoptionen wird sichergestellt, dass der Listeninhalt auf mehreren Geräten und Plattformen korrekt angezeigt wird.
  • Die Verwendung der Oracle-Marken innerhalb des Angebotsinhalts (z. B. Oracle-Produktnamen) muss den Richtlinien für die Nutzung von Oracle-Marken durch Dritte entsprechen.
  • Die Verwendung der Oracle Logos innerhalb des Listeninhalts (wie Infografiken und Screenshots) muss den Richtlinien für die Nutzung von Oracle Logos durch Dritte (Richtlinien für die Nutzung von Oracle Logos durch Dritte) entsprechen.
  • Für Bilder wie Logos, Symbole oder Banner:
    • Stellen Sie sicher, dass die Größe der Bilder den angegebenen Dimensionen entspricht.
    • Speichern Sie Bilder im angegebenen Dateiformat mit Komprimierung.
    • Stellen Sie sicher, dass die Größe der Bilddatei innerhalb der angegebenen Dateigröße liegt.
    • Ihr Banner muss 1160 Pixel (Breite) x 200 Pixel (Höhe) und maximal 10 MB groß sein und eine BMP-, GIF-, JPEG- oder PNG-Datei sein.
    • Ihr Unternehmenslogo muss 115 x 115 Pixel, maximal 5 MB, groß sein und eine BMP-, GIF-, JPEG- oder PNG-Datei sein.
    • Ihr Symbol muss 130 x 130 Pixel und maximal 5 MB groß sein und eine BMP-, GIF-, JPEG- oder PNG-Datei sein.
    • Anwendungssymbole sollten unverwechselbar und einzigartig sein. Leiten Sie nicht mehrere Bewerbungen mit demselben Symbol weiter.
    • Verwenden Sie keine Oracle-Logos oder -Marken in den Anwendungssymbolen. Stellen Sie sicher, dass Sie über die Nutzungsrechte an Bildern Dritter verfügen.
  • Der Inhalt des Beschreibungsabschnitts sollte einen allgemeinen Überblick über die Anwendung bieten. Es muss den Wert und Nutzen für den Kunden beim Ausführen/Hosten der Anwendung in der Oracle Cloud beschreiben.
  • Einer langen Beschreibung muss eine kurze Beschreibung vorangestellt sein. Wiederholen Sie nicht die kurze Beschreibung im Abschnitt mit der langen Beschreibung.
  • Die Beschreibung darf nicht "Oracle Validated Integration" hervorheben oder darauf verweisen. Das Oracle Validated Integration-(OVI-)Programm gilt nur für On-Premises-Lösungen und nicht für die Oracle Cloud.
  • Gehen Sie im Feld Verwendungsinformationen wie folgt vor:
    • Fügen Sie einen Link zu einem Leitfaden für die ersten Schritte hinzu, der vollständige Details enthält, die von Benutzern für die ersten Schritte benötigt werden.
    • Fügen Sie Links zu technischen Dokumentationen, Datenblättern, Benutzerhandbüchern und anderen verwandten Dokumenten hinzu (einschließlich der Dokumente, die Sie im Abschnitt "Verwandte Dokumente" angeben).
    • Listen Sie die Ports auf, die geöffnet werden müssen. Fügen Sie einen Link wie "Offene Ports konfigurieren" hinzu, der die Schritte zum Öffnen von Ports mit der Oracle Cloud Infrastructure-Konsole beschreibt.
  • Für Screenshots im Feld Screenshots und Videos:
    • Es werden mindestens zwei Screenshots empfohlen.
    • Blenden Sie bei Bildschirmfotos die Symbolleisten und Menüs des Browsers aus. Verwenden Sie den Browser-Vollbildmodus.
    • Die empfohlene Größe für Screenshots beträgt 640 Pixel (Breite) x 480 Pixel (Höhe). Weitere geeignete Größen sind 1024x768 und 1200x900. Größere Bilder sollten zugeschnitten oder skaliert werden.
    • Für beste Ergebnisse sollten Bilder mit einem nativen Seitenverhältnis von 4:3 erstellt werden. Bei Bildern, die nicht in das 4:3-Seitenverhältnis passen, wie Screenshots von Handy-Apps, fügen Sie das Bild mit einem entsprechend farbigen oder transparenten Hintergrund auf, um die erforderliche Bildgröße zu erreichen. Verwenden Sie einen Bildeditor, um Abstand hinzuzufügen.
    • Screenshots müssen maximal 5 MB groß sein und eine BMP-, GIF-, JPEG- oder PNG-Datei sein.
    • Hochgeladene Bilder werden auf der Hauptseite automatisch auf 240 x 180 Pixel Thumbnails skaliert.
    • Hochgeladene Bilder werden automatisch an den Media Viewer mit 600 x 450 Pixeln angepasst.
    Für Videos:
    • Fügen Sie ein Demovideo als erstes Element in der Liste in das Feld Screenshots und Videos ein.
    • Werbevideos, die auf YouTube oder Vimeo gehostet werden, können direkt in die Screenshot-Liste und den Media Viewer eingebettet werden.
    • Die URL-Adresse für das Video muss entweder mit http:// oder https:// beginnen
    • Das wichtigste Demo-Video sollte kurz und auf den Punkt gebracht sein und sich auf die Hauptfeatures der Anwendung und den Wert der Anwendung/Integration in der Oracle Cloud konzentrieren.
    • Längere Videos und Werbeinhalte können als zusätzliche Videos aufgenommen werden.
  • Gehen Sie im Feld Zugehörige Dokumente wie folgt vor:
    • Das Hinzufügen eines für die Oracle Cloud-Integration spezifischen Datenblatts ist eine Mindestanforderung.
    • Datenblätter müssen spezifisch für das Oracle Cloud-fähige Release der Anwendung sein.
    • Fügen Sie ein Dokument "Erste Schritte mit Oracle Cloud Infrastructure" hinzu, das vollständige Details für Kunden zur Konfiguration und Einrichtung der Software enthält.
  • Im Feld System Requirements:
    • Listen Sie alle Oracle Cloud PaaS-Services auf, die zum Installieren und Ausführen der Anwendung erforderlich sind.
    • Listen Sie alle Oracle Cloud SaaS-Services auf, mit denen die Anwendung integriert ist.
    • Listen Sie alle Systemabhängigkeiten von Drittanbietern auf.
    • Schließen Sie in diesem Abschnitt browser-spezifische Abhängigkeiten oder unterstützte mobile Plattformen ein.
    • Seien Sie spezifisch für Versions- oder Editionsabhängigkeiten oder Größenanforderungen (falls erforderlich).