OCI-Anwendungslisten, Artefakte und private Angebotsberechtigungen für SaaS und PaaS
Wenn ein Herausgeber ein privates Angebot erstellt, müssen mindestens eine OCI-Anwendungsliste angehängt werden. Unabhängig davon, ob die Lösung des Herausgebers von SaaS oder PaaS bereitgestellt wird, muss der Herausgeber über ein Artefakt verfügen, das im Mandanten eines Kunden bereitgestellt werden kann, um ein OCI-Anwendungsangebot zu erstellen.
- Eine Gateway-VM, die den Zugriff auf die Umgebung eines Kunden für SaaS oder PaaS des Herausgebers ermöglicht.
- Eine VM, die Entwicklertools wie Skripte enthält, die API-Aufrufe, SDKs oder CLIs für SaaS oder PaaS des Herausgebers ausführen.
Wenn ein Anbieter Angebote an ein privates Angebot anhängt, muss er eine Maßeinheit und Menge für die Angebote angeben. Die Maßeinheit wird definiert, wenn der Anbieter die Auflistung für private Angebote aktiviert. Die Menge in der Maßeinheit für die Angebote definiert den Anspruch unter dem privaten Angebot. Die Überwachung der Nutzung der Berechtigung liegt in der Verantwortung des Herausgebers.