Steuer- und Marketplace-Transaktionen nach Anbieter-Policys für kostenpflichtige Angebote
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Steuerrichtlinien für Ihre kostenpflichtigen Listungen im Oracle Cloud Marketplace.
Vorherige Veröffentlichung: 22-Oktober-2024
Überarbeitet: 03. Februar 2025
In diesem Dokument werden die aktuellen Steuerrichtlinien beschrieben, die für Ihre kostenpflichtigen Angebote im Oracle Cloud Marketplace gelten. Oracle kann diese Richtlinien nach alleinigem Ermessen ändern. Bitte lesen Sie diese Richtlinien sorgfältig durch, da sie wichtige Steuerinformationen enthalten. Diese Richtlinien stellen keine Steuerberatung dar; Sie sind für die Beratung mit Ihrem eigenen Steuerberater verantwortlich, um sicherzustellen, dass Sie diese Richtlinien einhalten. Für die Zwecke dieser Richtlinien wird die mit Oracle geschlossene Oracle Cloud Marketplace-Anbietervereinbarung als "Vertrag" bezeichnet. Im Falle von Konflikten zwischen den Bestimmungen des Abkommens und diesen Politiken sind die Bestimmungen dieser Politiken zu kontrollieren.
- Verantwortung für die USA Verkaufs- und Verbrauchsteuern oder andere ähnliche US-Transaktionssteuern (zusammenfassend als "USA" bezeichnet). Verkaufssteuern") in Bezug auf Ihre Marketplace-Inhalte (wenn in diesen Steuerrichtlinien darauf verwiesen wird, entspricht Marketplace-Inhalt der Definition im Vertrag)
- Im District of Columbia und in den USA Statusangaben in Anhang A –") –
Für die Zwecke der USA Umsatzsteuern, Oracle ist der Marketplace-Moderator, und Sie sind der Verkäufer, der sich auf eine Transaktion mit Kunden für den Marketplace-Inhalt bezieht. Da Oracle verpflichtet ist, die USA einzuziehen und auszuzahlen Umsatzsteuer als Marketplace-Moderator stellen Sie Oracle Informationen zur Charakterisierung Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle bestimmt die Besteuerbarkeit und berechnet, zieht und überweist die USA. Verkaufssteuern, in Ihrem Namen basierend auf der Charakterisierung Ihrer von Ihnen bereitgestellten Marketplace-Inhalte. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, stellt Oracle Ihnen eine Erklärung der USA zur Verfügung. Umsatzsteuern, die in Ihrem Namen erhoben und überwiesen werden.
- In allen USA Status --
Oracle übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Einziehung und/oder Überweisung der USA durch Oracle. Umsatzsteuern im Namen von Ihnen reichen aus, um Ihre USA zu befriedigen. Umsatzsteuerverpflichtungen oder andere Verantwortlichkeiten für Transaktionssteuern. Sie erklären sich damit einverstanden, Oracle für alle USA zu erstatten. Umsatzsteuerbezogene Verbindlichkeiten im Falle einer Prüfung durch eine Steuerbehörde und für Erstattungen, die ein Kunde verlangt, die von Oracle nicht von der zuständigen Steuerbehörde zurückerstattet werden können. Diese Richtlinien werden von Zeit zu Zeit aktualisiert, auch wenn ein Staatliche Änderungen, Annahme oder Überarbeitung von Marketplace Facilitator-Gesetzen oder andere Änderungen an den Verpflichtungen des Marketplace Facilitators.
- Im District of Columbia und in den USA Statusangaben in Anhang A –") –
- Verantwortung für alle anderen USA Steuern (außer USA) Umsatzsteuern gemäß Abschnitt 1 oben), wie in den USA in Bezug auf Ihre Marketplace-Inhalte anwendbar
(i) Einkommensteuereinbehaltung - Sie stellen Oracle Informationen über die Charakterisierung Ihrer Marketplace-Inhalte für Quellensteuerzwecke zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ob Sie Ihren Marketplace-Inhalt als Cloudservice oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download betrachten. Wenn Oracle verpflichtet ist, Einkommenssteuern einzubehalten, wird Oracle: (a) diese Quellensteuer von dem Betrag abziehen, der Ihnen anderweitig geschuldet wird, (b) die entsprechende Steuerbehörde bezahlen und (c) Ihnen eine offizielle Quittung oder einen anderen Zahlungsnachweis für einbehaltene Steuern übermitteln. Sie müssen genaue Informationen über Ihr Steuerprofil angeben, wie von Oracle verlangt.
- Verantwortung für alle Nicht-US-Staaten Steuern, die außerhalb der USA in Bezug auf den Marketplace-Inhalt gelten
Oracle ist nicht für die Erfassung, Meldung oder Überweisung von Steuern verantwortlich, die außerhalb der USA in Bezug auf eine Transaktion mit Kunden außerhalb der USA für Ihre Marketplace-Inhalte gelten. einschließlich Verkäufen, Verbrauchsteuern, Verbrauchsteuern, Einfuhren, Ausfuhren, Mehrwertsteuern, Einbehaltungen und anderen Steuern und Abgaben, die bewertet, anfallen oder erhoben werden müssen, es sei denn, dies ist in den Anhängen B, C und D anders angegeben.
- Verantwortung für alle Steuern (USA und Nicht-USA) in Bezug auf Veröffentlichungsgebühren
Die von Ihnen gemäß der Vereinbarung zu zahlenden Veröffentlichungsgebühren schließen alle Verkaufs-, Nutzungs- und ähnlichen Steuern aus, die in jeder Gerichtsbarkeit, in der Ihre Marketplace-Inhalte angeboten werden oder der Marketplace-Moderator sich befindet oder der Kunde seinen Sitz hat, anwendbar sind. Sie zahlen alle Steuern, die auf Veröffentlichungsgebühren erhoben und zu entrichten sind. Alle Zahlungen oder als von Ihnen im Rahmen des Vertrags an Oracle geleisteten Zahlungen werden frei von Abzügen oder Einbehaltungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf grenzüberschreitende Quellensteuern), wie gesetzlich vorgeschrieben, geleistet. Wenn ein solcher Abzug oder eine solche Einbehaltung bei einer Zahlung erforderlich ist, zahlen Sie die zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, damit der von Oracle erhaltene Nettobetrag dem fälligen und zu zahlenden Betrag entspricht. Sofern in dieser Richtlinie nicht anders angegeben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Oracle nicht verpflichtet ist, zu bestimmen, ob Steuern, die Ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß den geltenden Steuergesetzen sind, gelten und Oracle nicht für die Erfassung, Meldung oder Einreichung von Steuern verantwortlich ist, die sich aus einer Transaktion ergeben, die Ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß den geltenden Steuergesetzen sind. Wenn jedoch eine Steuerbehörde von Oracle verlangt, Ihre Steuern zu zahlen (d. h. Steuern, die Ihre gesetzliche Haftung gemäß den geltenden Steuergesetzen sind), arbeiten Sie mit Oracle zusammen, um die an Oracle erstattungsfähigen Beträge für die gezahlten Beträge zu bestimmen.
ANHANG A:
Im Folgenden finden Sie eine Liste der USA. Zuständigkeiten, für die Abschnitt 1(i) dieser Richtlinie gilt, ab dem Datum dieser Richtlinie. Die Liste enthält keine lokalen Steuerzuständigkeiten, die für die Gesetzgebung und Verwaltung ihrer eigenen Steuern verantwortlich sind und denen Oracle möglicherweise nachkommen muss. Diese Liste wird aktualisiert, wenn zusätzliche oder überarbeitete Gesetze zu Marketplace-Moderatoren verabschiedet werden. In den folgenden Gerichtsbarkeiten muss Oracle Steuern für steuerpflichtige Verkäufe erheben und abführen, die von Ihnen getätigt wurden (zum folgenden Datum):
- Alabama (1. Januar 2019)
- Arkansas (1. Juli 2019)
- Arizona (1. Oktober 2019)
- Kalifornien (1. Oktober 2019)
- Colorado (1. Oktober 2019)
- Connecticut (1. Dezember 2018)
- District of Columbia (1. April 2019)
- Florida (1. Juli 2021)
- Georgien (1. April 2020)
- Hawaii (1. Januar 2020)
- Idaho (1. Juni 2019)
- Illinois (1. Januar 2020)
- Indiana (1. Juli 2019)
- Iowa (1. Januar 2019)
- Kansas (1. Juli 2021)
- Kentucky (1. Juli 2019)
- Louisiana (1. Juli 2020)
- Maine (1. Oktober 2019)
- Maryland (1. Oktober 2019)
- Massachusetts (1. Oktober 2019)
- Michigan (1. Januar 2020)
- Minnesota (1. Oktober 2018)
- Mississippi (1. Juli 2020)
- Missouri (1. Januar 2023)
- Nebraska (1. April 2019)
- Nevada (1. Oktober 2019)
- New Jersey (1. November 2018)
- New Mexico (1. Juli 2019)
- New York (1. Juni 2019)
- North Carolina (1. Februar 2020)
- North Dakota (1. Oktober 2019)
- Ohio (1. September 2019)
- Oklahoma (1. Juli 2018)
- Pennsylvania (1. April 2018)
- Rhode Island (1. Juli 2019)
- South Carolina (1. November 2018)
- South Dakota (1. März 2019)
- Tennessee (1. Oktober 2020)
- Texas (1. Oktober 2019)
- Utah (1. Oktober 2019)
- Vermont (1. Juni 2019)
- Virginia (1. Juli 2019)
- Washington (1. Januar 2018)
- West Virginia (1. Juli 2019)
- Wisconsin (1. Januar 2020)
- Wyoming (1. Juli 2019)
Anhang B:
Betriebsmodell | Abgedeckte Länder |
---|---|
Betriebsmodell – "Pure Marketplace Facilitator" wie unten definiert | Deutschland |
Betriebsmodell – "Eingelöste Bedarfsdeckung" wie unten definiert | Vereinigtes Königreich*, Kanada*, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien, Österreich, Luxemburg, Schweiz, Irland, Portugal, Schweden, Belgien, Mexiko, Chile, Dänemark, Polen, Finnland, Vereinigte Arabische Emirate, Australien; Tschechien, Litauen, Saudi-Arabien*, Griechenland, Rumänien, Lettland, Zypern (durch Oracle East Central Europe Services B.V., Cyprus Branch Office)*, Slowakei*, Ungarn*, Norwegen, Israel, Malaysia*, Südkorea*, Neuseeland, Bosnien und Herzegowina*, Estland (über Oracle East Central Europe Limited Eesti Filiaal), Bulgarien (über Oracle East Central Europe Limited (Bulgarian Branch)) |
Betriebsmodell – "Limited Purpose Agency" wie unten definiert | Kolumbien* |
Andere länderspezifische Modelle als oben | Japan*, Brasilien*, Hongkong*, Singapur* |
Anhang C:
Seller | Betriebsmodell | Obligationen |
---|---|---|
US-Entität | "Pure Marketplace Facilitator" | Durch die Veröffentlichung Ihrer kostenpflichtigen Listungen auf dem Oracle Cloud Marketplace erklären Sie sich damit einverstanden, dass Oracle als Marketplace-Moderator fungiert, wie in den geltenden Steuergesetzen und -vorschriften festgelegt, und Sie sind der dokumentierte Verkäufer in Bezug auf eine Transaktion mit einem Kunden für Ihre Marketplace-Inhalte in den lokalen Gerichtsbarkeiten. Da Oracle als Marketplace-Moderator verpflichtet ist, die nicht einkommensbasierten Steuern zu erheben und zu überweisen, stellen Sie Oracle alle erforderlichen Informationen zur Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Frage, ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle berechnet, sammelt und überweist die anwendbaren nicht einkommensbasierten Steuern in Ihrem Namen auf Basis der Klassifizierung Ihrer Marketplace-Inhalte, die Sie bereitstellen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Oracle Ihnen eine Erklärung der in Ihrem Namen erhobenen und remittierten nicht einkommensbasierten Steuern zur Verfügung. |
US-Entität | "Eingelöste Bedarfsdeckung" |
Ernennung der lokalen Einheit von Oracle als Ihr als Lieferant angesehener Anbieter für die NIBT-Zwecke: Durch die Veröffentlichung Ihrer kostenpflichtigen Listungen auf dem Oracle Cloud Marketplace erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie gemäß allen geltenden Steuergesetzen und -vorschriften, nicht Oracle, als Distributor Ihrer Marketplace-Inhalte fungieren, die ein Kunde über den Oracle Cloud Marketplace erwirbt. Sie ernennen Oracle zu Ihrem unabhängigen Inkassobeauftragten mit eingeschränktem Zweck für die Rechnungsstellung, ausschließlich zum Zweck der Verfolgung der aufgeführten Services zur Erleichterung von Käufen durch den/die Kunden über den Oracle Cloud Marketplace. In dieser begrenzten Rolle (d. h. unabhängiger, zweckgebundener Inkassobeauftragter für die Rechnungsstellung) bestätigen Sie, dass: (A) Oracle stellt eine Rechnung des Kunden als Kauf in Ihrem Namen im eigenen Namen von Oracle auf, und Oracle berechnet die jeweils geltenden Umsatzsteuern ("Umsatzsteuern"), Waren- und Servicesteuern (GST). , harmonisierte Umsatzsteuer ("HST"), Servicesteuern oder andere nicht einkommensabhängige Steuern, unabhängig von ihrem Namen (zusammen "NIBT") als unabhängiger, befristeter Inkassobeauftragter für die Rechnungsstellung für kumulierte Abgaben, wie in den Gesetzen vorgesehen; (B) Soweit dies durch die Gesetze anwendbar ist, wird Oracle diese Geschäfte in seinen Steuererklärungen angemessen offenlegen und die Steuerschuld gegenüber den zuständigen Regierungsbehörden auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen überweisen; (C) Oracle fungiert auch als Inkassobeauftragter für die Erhebung von Gegenleistungen und deren Überweisung an Sie gemäß den in dem Vertrag vereinbarten Bedingungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abschnitt D2 darin; (D) Oracle erhält in Ihrem Namen die von einem Kunden zu zahlenden Beträge, wenn er einen Ihrer Marketplace-Inhalte über den Oracle Cloud Marketplace erwirbt. Abgesehen von den vorstehenden Bestimmungen gewähren Sie Oracle das Recht, Dritte (sofern zur Verwaltung von NIBT-Verpflichtungen und zur Erfassung und Auszahlung der geltenden Vergütungen im Rahmen dieses Vertrags erforderlich) als Unterauftragsverarbeiter zu ernennen und Dritten, die von Oracle benannt wurden, auch das Recht zu gewähren, andere Dritte als Unterauftragsverarbeiter zu ernennen. Steuern: Durch die Veröffentlichung Ihrer kostenpflichtigen Listungen auf dem Oracle Cloud Marketplace erklären Sie sich damit einverstanden, dass Oracle als unabhängiger, zweckgebundener Inkassobeauftragter für die Rechnungsstellung für Sie zur Verwaltung der Kundenbesteuerung fungiert, einschließlich der Berechnung, Erfassung und/oder Überweisung bestimmter Steuern in Ihrem Namen und Ihrer Steuerregistrierung. Dies kann auch die Validierung des Geschäftsstatus von Kunden durch den Erhalt von Steueridentifikationsnummern oder Steuerbefreiungsbescheinigungen umfassen. Oracle stellt Rechnungen unter eigenem Namen und eigener Steueridentifikationsnummer aus und meldet die in Ihrem Namen durchgeführten Rechnungen/Verkäufe in eigener Steuererklärung. Oracle übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Maßnahmen von Oracle Ihren gesetzlichen Verpflichtungen in jedem Land, das diesem Steuermodell folgt, vollständig entsprechen. Oracle empfiehlt dringend, dass Sie mit Ihren eigenen Steuerberatern zusammenarbeiten, um festzustellen, ob eine solche von Oracle verwaltete Steuerüberweisung Ihre Compliance-Anforderungen ausreichend erfüllt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht Ihr Vertreter für einen anderen Zweck ist, als den hierin beschriebenen eingeschränkten Zweck. |
US-Entität | "Begrenzte Zweckstelle für die Zwecke der Rechnungsstellung für die Erhebung von Kum" |
Ernennung einer lokalen Oracle Entität als Ihr unabhängiger, zwecks Rechnungsstellung an Inkassobeauftragter für die NIBT-Zwecke: Durch die Veröffentlichung Ihrer kostenpflichtigen Listungen auf dem Oracle Cloud Marketplace erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie Oracle gemäß allen geltenden Steuergesetzen und -vorschriften als unabhängigen Inkassobeauftragten für die Fakturierung mit eingeschränktem Zweck für Ihre Marketplace-Inhalte ernennen, die ein Kunde über den Oracle Cloud Marketplace erwirbt. Sie bestätigen, dass Sie, nicht Oracle, der Distributor Ihrer über den Oracle Cloud Marketplace erworbenen Inhalte sind. Sie ernennen Oracle zu Ihrem unabhängigen Inkassobeauftragten mit eingeschränktem Zweck für die Rechnungsstellung, um die folgenden aufgeführten Services zur Erleichterung von Käufen durch den Oracle Cloud Marketplace an Kunden zu nutzen. In dieser Rolle erkennen Sie an, dass: (A) Oracle erstellt in Ihrem Namen eine Rechnung/einen Inkassobetrag in Ihrem Namen im eigenen Namen von Oracle sowie NIBT als unabhängiger, zwecks Rechnungsstellung an Cum Inkasso-Agent; (B) Oracle wird die besagte Transaktion in ihren nicht einkommensabhängigen Steuererklärungen entsprechend offenlegen und die Steuerverbindlichkeit (falls vorhanden) gegenüber der Regierung (in Ihrem Namen) gegenüber den geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitergeben; (C) Oracle fungiert auch als Inkassobeauftragter für die Erhebung von Gegenleistungen und deren Überweisung an Sie gemäß den im Vertrag vereinbarten Geschäftsbedingungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abschnitt D2 darin; (D) Oracle erhält in Ihrem Namen die von einem Kunden zu zahlenden Beträge, wenn er einen Ihrer Marketplace-Inhalte über den Oracle Cloud Marketplace erwirbt. Abgesehen davon gewähren Sie Oracle das Recht, Dritte (sofern zur Verwaltung von NIBT und zur Erfassung und Auszahlung der geltenden Vergütungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags erforderlich) als Untervertreter zu ernennen und Dritten, die von Oracle ernannt wurden, das Recht zu erteilen, andere Dritte als Untervertreter zu ernennen. (E) Sie erkennen an, dass der Verkauf/die Lieferung Ihrer Marketplace-Inhalte direkt von Ihnen an Ihren Kunden erfolgt, dass in Ihrem Vertrag mit Ihren Kunden festgelegt ist, dass der Kunde für die Selbstbewertung und Zahlung aller NIBT-Verpflichtungen bei den von Ihnen über den Oracle Cloud Marketplace getätigten Käufen verantwortlich ist, falls die lokale Oracle Entität ernannt wird da Ihr Inkassobeauftragter für die Fakturierung mit beschränktem Zweck die Steuern nicht in Ihrem Namen erhebt und abführt und der Kunde den Nachweis über eine solche Zahlung/Entlastung der NIBT-Verpflichtungen für den Kauf vorlegt, der von Ihnen über den Oracle Cloud Marketplace getätigt wurde, im Falle einer Überprüfung, Befragung oder Untersuchung von den Steuerbehörden von Oracle. Oracle ist berechtigt, von Oracle (von den Steuerbehörden) verlangte Steuern für eine solche Transaktion zurückzufordern, falls Sie oder Ihr Kunde nicht nachweisen können, dass der Kunde alle NIBT-Verpflichtungen für Käufe, die von Ihnen über den Oracle Cloud Marketplace getätigt wurden, erfüllt hat. Steuern: Durch die Veröffentlichung Ihrer kostenpflichtigen Listungen auf dem Oracle Cloud Marketplace erklären Sie sich damit einverstanden, dass Oracle als unabhängiger, zweckgebundener Inkassobeauftragter für die Rechnungsstellung für Sie fungiert. Dies kann auch die Validierung des Geschäftsstatus von Kunden durch den Erhalt von Steueridentifikationsnummern oder Steuerbefreiungsbescheinigungen umfassen. Oracle stellt Rechnungen unter eigenem Namen und eigener Steueridentifikationsnummer aus und meldet die in Ihrem Namen durchgeführten Rechnungen/Verkäufe in eigener Steuererklärung. Oracle übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Maßnahmen von Oracle Ihren gesetzlichen Verpflichtungen in jedem Land, das dieses Steuermodell verwendet, vollständig entsprechen. Oracle empfiehlt dringend, dass Sie mit Ihren eigenen Steuerberatern zusammenarbeiten, um festzustellen, ob die von Oracle verwaltete Steuerüberweisung Ihre Compliance-Anforderungen ausreichend erfüllt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht Ihr Vertreter für einen anderen Zweck ist, als den oben angegebenen eingeschränkten Zweck. |
Anhang D:
Länderspezifische Hinweise für Szenarien, in denen Sie sich in den USA befinden und Ihr Kunde sich im unten angegebenen Land befindet
Japan |
Im Falle einer Geschäftstransaktion mit einem Kunden ("B2C") haben Sie möglicherweise die Verpflichtung: 1) japanische Verbrauchssteuer ("JCT") oder ähnliche indirekte Steuern einzuziehen, zu überweisen und zu melden, sofern zutreffend; und 2) steuerkonforme Rechnungen gemäß den japanischen Steuergesetzen an einen Kunden auszustellen. Im Falle von Business-to-Business-Transaktionen ("B2B") mit einem Kunden müssen Sie den Kunden möglicherweise über seine Verpflichtung informieren, JCT beim Kauf Ihres Marketplace-Inhalts selbst zu bewerten. Oracle stellt Ihnen einen monatlichen Bericht über die an Ihre Kunden in Japan getätigten Verkäufe zur Verfügung, um Sie bei der Bestimmung Ihrer JCT-Verpflichtungen in Japan und der damit verbundenen Rechnungsstellungsverpflichtungen zu unterstützen. Es wird Ihnen empfohlen, Ihre Steuerberater zu konsultieren, um Ihre JCT-Verpflichtungen zu bestimmen. |
Brasilien |
Um die Anwendung brasilianischer Transaktionssteuern (z. B. ISS* oder kommunale Dienstleistungssteuer, CIDE*, PIS/COFINS* oder andere ähnliche Steuern, sofern zutreffend) zu bestimmen, werden Sie Sie stellen Oracle Informationen über die Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, insbesondere ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloudservice oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Im Falle von Business-to-Business-Transaktionen ("B2B") mit einem Kunden müssen Sie den Kunden möglicherweise über seine Verpflichtung zur Selbsteinschätzung von CIDE*, PIS/COFINS* oder anderen ähnlichen Steuern auf den Kauf Ihrer Marketplace-Inhalte informieren. Oracle stellt Ihnen einen monatlichen Bericht über Verkäufe zur Verfügung, die an Ihre Kunden in Brasilien getätigt wurden, um Sie bei der Bestimmung Ihrer Steuerverpflichtungen in Brasilien und der damit verbundenen Rechnungsstellungsverpflichtungen zu unterstützen. Es wird Ihnen empfohlen, Ihre Steuerberater zu konsultieren, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen festzulegen. Oracle erstattet Ihnen alle anwendbaren ISS*- oder kommunalen Servicesteuern, Quellensteuern und IOF (Steuer auf Finanztransaktionen), die auf Ihre Transaktionserlöse gemäß der Definition im Vertrag angewendet werden, die aus Brasilien überwiesen werden. *CIDE (Contribuição sobre Intervenção no Domínio Econômico) COFINS (Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung) PIS (Programm für soziale Integration) ISS (Imposto Sobre Serviços) |
Großbritannien |
Um die Anwendung von Transaktionssteuern für das Vereinigte Königreich (z. B. Umsatzsteuer oder andere ähnliche Steuern) zu bestimmen, stellen Sie Oracle Informationen über die Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, insbesondere, ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle berechnet, sammelt und übergibt die entsprechende Umsatzsteuer für das Vereinigte Königreich im Namen von Ihnen, basierend auf der Klassifizierung Ihrer Marketplace-Inhalte, die Sie bereitstellen. Oracle erhebt von Ihnen alle anwendbaren Quellensteuern, die auf Ihre Transaktionserlöse gemäß der Definition im Vertrag angewendet werden und die aus dem Vereinigten Königreich überwiesen werden. Oracle kann Ihnen einen monatlichen Bericht über Verkäufe an Ihre Kunden in Großbritannien zur Verfügung stellen, um Sie bei der Bestimmung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Großbritannien und den damit verbundenen Rechnungsstellungsverpflichtungen zu unterstützen. Es wird Ihnen empfohlen, Ihre Steuerberater zu konsultieren, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen festzulegen. |
Kanada |
Um die Anwendung der kanadischen Transaktionssteuern (wie GST-, HST-, Landes- oder Provinzumsatzsteuern oder andere ähnliche Steuern) zu bestimmen, stellen Sie Oracle Informationen über die Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, insbesondere ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle berechnet, sammelt und überweist die geltenden kanadischen Transaktionssteuern in Ihrem Namen, basierend auf der Klassifizierung Ihrer Marketplace-Inhalte, die Sie bereitstellen. Oracle erstattet Ihnen alle Quellensteuern, die auf Ihre Transaktionserlöse angewendet werden, die Ihnen aus Kanada überwiesen werden. Oracle kann Ihnen einen monatlichen Bericht über Verkäufe an Ihre Kunden in Kanada zur Verfügung stellen, um Sie bei der Bestimmung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Kanada und der damit verbundenen Rechnungsstellungsverpflichtungen zu unterstützen. Es wird Ihnen empfohlen, Ihre Steuerberater zu konsultieren, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen festzulegen. |
Kolumbien |
Um die Anwendung der kolumbianischen Transaktionssteuern (wie Umsatzsteuer oder andere ähnliche Steuern) zu bestimmen, stellen Sie Oracle Informationen über die Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle berechnet, sammelt und übergibt die geltenden kolumbianischen Transaktionssteuern in Ihrem Namen, basierend auf der Klassifizierung Ihrer Marketplace-Inhalte, die Sie bereitstellen. Oracle erstattet Ihnen alle Quellensteuern oder sonstigen gesetzlichen Abgaben, die auf Ihre Transaktionserlöse angewendet werden, die Ihnen auf der Grundlage von Transaktionen mit Kunden in Kolumbien überwiesen werden. |
Saudi-Arabien |
Um die Anwendung der Transaktionssteuern für Saudi-Arabien (z. B. Umsatzsteuer oder andere ähnliche Steuern) zu bestimmen, stellen Sie Oracle Informationen zur Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle berechnet, sammelt und überweist die anwendbaren Transaktionssteuern für Saudi-Arabien in Ihrem Namen basierend auf der Klassifizierung Ihrer Marketplace-Inhalte, die Sie bereitstellen. Oracle erstattet Ihnen alle Quellensteuern oder sonstigen gesetzlichen Abgaben, die auf Ihre Transaktionserlöse angewendet werden, die Ihnen auf der Grundlage von Transaktionen mit Kunden in Saudi-Arabien überwiesen werden. |
Zypern, Slowakei, Ungarn, Malaysia, S. Korea |
Um die Anwendung der lokalen Transaktionssteuern (z. B. Mehrwertsteuer oder andere ähnliche Steuern) zu bestimmen, stellen Sie Oracle Informationen über die Besteuerbarkeit Ihrer Marketplace-Inhalte zur Verfügung, insbesondere, ob Ihre Marketplace-Inhalte als Cloud-Service oder als Softwarelizenz für den elektronischen Download behandelt werden. Oracle berechnet, sammelt und überweist die geltenden lokalen Transaktionssteuern in Ihrem Namen, basierend auf der Klassifizierung Ihrer Marketplace-Inhalte, die Sie bereitstellen. Oracle erhebt von Ihnen alle Quellensteuern oder sonstigen gesetzlichen Abgaben, die für Ihre Transaktionserlöse gelten, die Ihnen auf der Grundlage von Transaktionen mit Kunden in diesen Gerichtsbarkeiten überwiesen werden. |
Hongkong |
Oracle erstattet Ihnen alle Quellensteuern oder sonstigen gesetzlichen Abgaben gemäß Ihren Transaktionserlösen, die Ihnen auf Basis von Transaktionen mit Kunden in Hongkong überwiesen werden. |
Bosnien und Herzegowina |
Oracle erstattet Ihnen alle Quellensteuern oder sonstigen gesetzlichen Abgaben gemäß Ihren Transaktionserlösen, die Ihnen aufgrund von Transaktionen mit Kunden in Bosnien und Herzegowina überwiesen werden |
Singapur |
Durch die Veröffentlichung Ihrer kostenpflichtigen Listungen auf dem Oracle Cloud Marketplace erklären Sie sich damit einverstanden, dass Oracle als Online-Cloud-Marktplatz fungiert, und Sie sind der Verkäufer, der sich auf eine Transaktion mit einem Kunden für Ihre Marketplace-Inhalte bezieht. Als Online-Cloud-Marktplatz erhebt Oracle eine Rechnung in Ihrem Namen im eigenen Namen von Oracle, und Oracle berechnet und überweist die geltenden Waren- und Servicesteuern (GST) für die Lieferungen über den Online-Marktplatz. Oracle erhebt von Ihnen alle Quellensteuern oder sonstigen gesetzlichen Abgaben, die für Ihre Transaktionserlöse gelten, die Ihnen auf der Grundlage von Transaktionen mit Kunden in diesen Gerichtsbarkeiten überwiesen werden. |