Gebiets- und Export-Compliance-Policy
Erfahren Sie mehr über die Gebietseinschränkungen und Exportcompliance-Policys, die für Marketplace-Inhalte gelten.
Vorherige Veröffentlichung: 07-November-2024
Überarbeitet: 03. Februar 2025
Die Oracle Cloud Marketplace-Gebietsrichtlinie ("Richtlinie") beschreibt die Gebietseinschränkungen, die für verschiedene Listungen von Marketplace-Inhalten auf dem Oracle Cloud Marketplace gelten. Oracle kann die vorliegende Richtlinie jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung ändern oder kündigen.
Wie in dieser Policy verwendet:
Der Begriff "Publisher Domicile" bezieht sich auf die Gerichtsbarkeit der Gründung oder Gründung von Ihnen (d. h. des Herausgebers und Verkäufers für Marketplace-Inhalte).
Der Begriff "Kundendomizil" bezieht sich auf die Gerichtsbarkeit der Rechnungs-/Lieferadresse(n) des Kunden (wenn der Kunde unterschiedliche Rechnungs- und Lieferadressen hat, müssen beide sich im selben Land befinden).
Gebiet für Leadgenerierungslisten, Bring Your Own License (BYOL) und kostenlose Angebote für Marketplace-Inhalte; Roving Edge Exportable Listings
Das Gebiet für Leadgenerierungslisten, Bring Your Own License (BYOL) und kostenlose Angebote ist weltweit, vorbehaltlich des Abschnitts "Export" dieser Richtlinie. Nur für BYOL- oder kostenlose Angebote kann der Anbieter über einen von Oracle dafür vorgesehenen Mechanismus im Oracle Cloud Marketplace auswählen, um seine BYOL- oder kostenlose Listung als "Roving Edge Exportable" zu kennzeichnen. Die Listung unterliegt weiterhin dem vorherigen Satz dieser Gebietsrichtlinie. Der Anbieter bestätigt und stimmt zu, dass Marketplace-Inhalte, die gemäß den vorstehenden Bestimmungen als "Roving Edge Exportable" bezeichnet werden, von Oracle über oder an Oracle Roving Edge Infrastructure (wie in den entsprechenden Servicebeschreibungen unter Oracle.com/Verträge beschrieben) verteilt, übertragen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden können, die vom jeweiligen Kunden beschafft wurden.
Gebiet für kostenpflichtige Anbieterlisten von Marketplace-Inhalten
Vorbehaltlich des Abschnitts "Export" dieser Richtlinie und der Bedingungen der anwendbaren Publisher-Vereinbarung sowie etwaiger Änderungen, die zwischen Oracle und dem Herausgeber unterzeichnet wurden, ist das Gebiet für kostenpflichtige Publisher-Angebote, mit Ausnahme von privaten Angeboten, wie unten beschrieben:
Verlag Domicile: Vereinigte Staaten.
Kundendomizil: Siehe Länder, die im Abschnitt "Kundenwährung(en) nach Markt (Land)" unten aufgeführt sind.
Währung der kostenpflichtigen Anbieterliste (Kundenwährung): Die anwendbaren Kundenwährungen für jeden Markt (Land) sind unten kursiv aufgeführt. Publisher können zwischen verfügbaren Kundenwährungen für eine kostenpflichtige Publisher-Auflistung in einem bestimmten Markt (Land) wählen; Kunden in einem solchen Markt (Land), deren Abonnement nicht mit der vom Publisher gewählten Kundenwährung übereinstimmt, können diese kostenpflichtige Publisher-Auflistung jedoch möglicherweise nicht ausführen.
Kundenwährung(en) nach Markt (Land):
USA = USD
JAPAN* = USD
KANADA = CAD, USD
VEREINIGTES KÖNIGREICH = GBP, USD
BRASILIEN = BRL, USD
ÖSTERREICH, FRANKREICH, DEUTSCHLAND, IRLAND, ITALIEN, LUXEMBURG, NIEDERLANDE, SPANIEN, SCHWEIZ, PORTUGAL, SCHWEDEN, BELGIEN, TSCHECHIEN, DÄNEMARK, FINNLAND, LITAUEN, POLEN, GRIECHENLAND, RUMÄNIEN, LETTLAND, ZYPERN, SLOWAKEI, ESTLAND = EUR, USD
CHILE = CLP, USD
MEXIKO = MXN, USD
AUSTRALIEN = AUD, USD
VAE = AED, USD
SAUDI-ARABIEN = SAR, USD
KOLUMBIEN = COP, USD
UNGARN = HUF, USD
NORWEGEN = NOK, USD
ISRAEL = ILS, USD
MALAYSIA = MYR, USD
SÜDKOREA = KRW, USD
NEUSEELAND = NZD, USD
HONGKONG = HKD, USD
SINGAPUR = SGD, USD
BOSNIEN UND HERZEGOWINA = BAM, USD
BULGARIEN = BGN, USD
Währung der Zahlungsanweisung von Oracle an den Anbieter (Zahlungseinzugswährung): US-Dollar. In Bezug auf Angebote für bezahlte Anbieter, die mit einem Kunden in einer anderen Währung als dem US-Dollar abgewickelt werden, rechnet Oracle die Kundenwährung über die Berechnung der anwendbaren Währung durch Oracle in die Überweisungswährung um. Umrechnungskurs basierend auf den von Bloomberg gemeldeten Kassakursen am Ende des Tages, der drei Tage vor dem Ende des Kalendermonats liegt, in dem der Kunde die Liste der bezahlten Herausgeber verwendet hat.
Data Center-Region: Jedes Oracle Data Center weltweit.
*Japan – Derzeit beschränkt auf eine einzelne Kundenentität mit Sitz in Japan mit einem Oracle-Rechenzentrum für eine dedizierte Region in Japan und den folgenden Anforderungen: 1) Anbieterentität mit Wohnsitz in den USA oder Japan und 2) Kundenwährung und Überweisungswährung sind US-Dollar.
Gebiet für private Angebote von Marketplace-Inhalten
Das Gebiet für private Angebote** unterliegt den nachstehenden Bestimmungen, vorbehaltlich des Abschnitts "Export" dieser Richtlinie und der Bedingungen der geltenden Publisher-Vereinbarung sowie etwaiger Änderungen daran, die zwischen Oracle und dem Herausgeber unterzeichnet wurden:
Verlag Domicile: Vereinigte Staaten.
Kundendomizil: Siehe Länder, die im Abschnitt "Kundenwährung(en) nach Markt (Land)" unten aufgeführt sind.
Währung der Liste privater Angebote (Kundenwährung): Die entsprechenden Kundenwährungen für jeden Markt (Land) sind unten kursiv aufgeführt. Publisher können zwischen verfügbaren Kundenwährungen für eine private Angebotsauflistung in einem bestimmten Markt (Land) wählen; Kunden in einem solchen Markt (Land), deren Abonnement nicht mit der vom Herausgeber gewählten Kundenwährung übereinstimmt, können diese private Angebotsauflistung jedoch möglicherweise nicht ausführen.
Kundenwährung(en) nach Markt (Land):
USA = USD
JAPAN* = USD
KANADA = CAD, USD
VEREINIGTES KÖNIGREICH = GBP, USD
BRASILIEN = BRL, USD
ÖSTERREICH, FRANKREICH, DEUTSCHLAND, IRLAND, ITALIEN, LUXEMBURG, NIEDERLANDE, SPANIEN, SCHWEIZ, PORTUGAL, SCHWEDEN, BELGIEN, TSCHECHIEN, DÄNEMARK, FINNLAND, LITAUEN, POLEN, GRIECHENLAND, RUMÄNIEN, LETTLAND, ZYPERN, SLOWAKEI, ESTLAND = EUR, USD
CHILE = CLP, USD
MEXIKO = MXN, USD
AUSTRALIEN = AUD, USD
VAE = AED, USD
SAUDI-ARABIEN = SAR, USD
KOLUMBIEN = COP, USD
UNGARN = HUF, USD
NORWEGEN = NOK, USD
ISRAEL = ILS, USD
MALAYSIA = MYR, USD
SÜDKOREA = KRW, USD
NEUSEELAND = NZD, USD
HONGKONG = HKD, USD
SINGAPUR = SGD, USD
BOSNIEN UND HERZEGOWINA = BAM, USD
BULGARIEN = BGN, USD
Währung der Zahlungsanweisung von Oracle an den Anbieter (Zahlungseinzugswährung): US-Dollar. In Bezug auf Angebote für private Angebote, die mit einem Kunden in einer anderen Währung als dem US-Dollar abgewickelt werden, rechnet Oracle die Kundenwährung über die Berechnung der entsprechenden Währung durch Oracle in die Überweisungswährung um. Umrechnungskurs basierend auf den von Bloomberg gemeldeten Kassakursen am Ende des Tages, der drei Tage vor dem Ende des Kalendermonats liegt, in dem der Kunde die Liste der privaten Angebote verwendet hat.
Data Center-Region: Jedes Oracle Data Center weltweit.
*Japan – Derzeit beschränkt auf eine einzelne Kundenentität mit Sitz in Japan mit einem Oracle-Rechenzentrum für eine dedizierte Region in Japan und den folgenden Anforderungen: 1) Anbieterentität mit Wohnsitz in den USA oder Japan und 2) Kundenwährung und Überweisungswährung sind US-Dollar.
**Ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Revision dieser Richtlinie haben private Angebote einen eingeschränkten Verfügbarkeitsstatus und sind möglicherweise nicht für alle Herausgeber verfügbar.
Export Compliance
Sie sind verantwortlich für die Einhaltung aller US-amerikanischen und anwendbaren Gesetze und Vorschriften für Import-, Re-Import-, Export- und Re-Exportkontrolle und wirtschaftliche Sanktionen ("Trade Compliance"). Sie dürfen Marketplace-Inhalte, die auf oder über den Oracle Cloud Marketplace bereitgestellt werden, nicht unter Verstoß gegen die US-amerikanischen oder geltenden Trade Compliance-Gesetze und -Vorschriften herunterladen, verwenden oder exportieren. Weder die Services oder Produkte von Oracle noch die zugrunde liegenden Informationen oder Technologien dürfen direkt oder indirekt in ein Land heruntergeladen oder anderweitig bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden, das den US-Handelsstrafen unterliegt (Ergänzung Nr. 1 zu Teil 740, Exportverwaltungsvorschriften, Ländergruppe E:1), an von diesen Ländern kontrollierte Einzelpersonen oder Einrichtungen oder an Staatsangehörige oder Einwohner dieser Länder mit Ausnahme von Staatsangehörigen, die rechtmäßig ständige Einwohner von Ländern sind, die keinen solchen Sanktionen unterliegen. Soweit zutreffend, erhalten und tragen Sie alle Aufwendungen im Zusammenhang mit notwendigen Lizenzen, Autorisierungen und/oder Ausnahmen in Bezug auf Ihre eigene Nutzung der Services von Oracle.
Sie sind verantwortlich für alle Verstöße gegen die Trade Compliance-Gesetze und -Vorschriften für Ihre Marketplace-Inhalte und die Art und Weise, wie Sie den Oracle Cloud Marketplace nutzen, einschließlich der Übertragung, des Uploads und des Downloads Ihrer Marketplace-Inhalte und der Bereitstellung Ihrer Marketplace-Inhalte für Kunden.
Um Ihre Marketplace-Inhalte zu veröffentlichen, benötigt Oracle Exportklassifizierungsinformationen einschließlich der entsprechenden USA. Export Control Classification Number (ECCN) für Ihre Daten, Waren, Software oder Technologie.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie Marketplace-Inhalte weder veröffentlichen noch ausführbare Dateien bereitstellen, die vom Kunden heruntergeladen und/oder installiert werden müssen.