Ingress- und Egress-Zugriffsregeln für eine private Analytics Cloud-Instanz mit der Konsole verwalten

Wenn Sie Oracle Analytics Cloud mit einem privaten Endpunkt bereitgestellt haben, können Sie eingehenden Traffic (Ingress) und abgehenden Traffic über private Zugriffskanäle (Egress) mit vordefinierten Netzwerksicherheitsgruppen einschränken, die eine oder mehrere Ingress- oder Egress-Regeln enthalten.

Auf der Seite "Instanzdetails" definieren Sie die Netzwerksicherheitsgruppen, die Ihre Oracle Analytics Cloud-Instanz verwenden soll. Ingress-Regeln, die in den Netzwerksicherheitsgruppen definiert sind, werden auf eingehenden Traffic angewendet. Wenn Sie einen privaten Zugriffskanal für die Verbindung zu privaten Datenquellen verwenden, werden Egress-Regeln in den Netzwerksicherheitsgruppen auf abgehenden Traffic in diesem privaten Zugriffskanal angewendet.

Hinweis

Alle Netzwerksicherheitsgruppen, die Sie verwenden möchten, müssen sich im selben VCN wie Ihre Oracle Analytics Cloud-Instanz (und der private Zugriffskanal) befinden.

  1. Klicken Sie in der Oracle Cloud Infrastructure-Konsole in der oberen linken Ecke auf Symbol für Navigationsmenü.
  2. Klicken Sie auf Analysen und KI. Klicken Sie unter AI Data Platform auf Analytics Cloud.
  3. Wählen Sie das Compartment mit der gesuchten Oracle Analytics Cloud-Instanz aus.
  4. Klicken Sie auf den Namen der Instanz, auf die Sie Zugriff kontrollieren möchten oder von der aus.
  5. Klicken Sie auf der Seite "Details" auf den Link Bearbeiten neben Zugriffskontrolle.
    Zugriffskontrolle - Link bearbeiten
  6. Klicken Sie auf Netzwerksicherheitsgruppe hinzufügen, und wählen Sie den Namen der Netzwerksicherheitsgruppe aus, die Oracle Analytics Cloud für Ingress und Egress verwenden soll.

    Klicken Sie auf Virtuelles Cloud-Netzwerk-Compartment oder Subnetz-Compartment, wenn sich die gesuchte Netzwerksicherheitsgruppe in einem anderen Compartment befindet.

    NSG hinzufügen
  7. Klicken Sie auf Netzwerksicherheitsgruppe hinzufügen, um Zugriff auf andere Netzwerksicherheitsgruppen zu erteilen.