Externe Tabellen mit in Quelldateien angegebener Partitionierung abfragen

Wenn Sie mehrere Datendateien im Objektspeicher als einzelne externe Tabelle abfragen möchten und die Dateien als mehrere logische Partitionen dargestellt werden können, wird dringend empfohlen, eine externe partitionierte Tabelle zu verwenden. Bei Verwendung einer externen partitionierten Tabelle wird die logische Partitionierung Ihrer Datendateien für den Abfragezugriff beibehalten.

Die Verwendung partitionierter externer Tabellen kann die Abfrageperformance erheblich verbessern, indem nur auf die für die Abfrage erforderlichen Daten zugegriffen wird. Beispiel: Sie haben zwei Jahre täglicher Partitionen in separaten Objekten im Cloud-Objektspeicher gespeichert. Wenn Sie partitionierte externe Tabellen verwenden, muss eine Abfrage für einen einzelnen Tag nur auf die Quelldaten dieses Tages zugreifen. Wenn Sie partitionierte externe Tabellen verwenden, wird die Datenbank automatisch partitioniert. In diesem Beispiel muss nur ein sehr kleiner Teil der Daten gescannt werden.

Mit der Prozedur DBMS_CLOUD.CREATE_EXTERNAL_PART_TABLE können Sie eine externe partitionierte Tabelle erstellen:

  • Mit dem Wert file_url_path zusammen mit dem Parameter format: Autonomous Database analysiert Pfadinformationen zu Cloud-Objektspeicherdateien, die mit diesem Parameter angegeben werden, um die Partitionsspalten und Datentypen zu bestimmen (oder Sie können die Partitionsspalten und Datentypen manuell angeben).

    Dieser Partitionierungstyp bietet eine Synchronisierungsroutine zur Verarbeitung von Änderungen, wenn externe Partitionsdateien hinzugefügt oder entfernt werden.

  • Mit dem Parameter partitioning_clause: Autonomous Database verwendet die explizite Partitionierungsklausel, die Sie angeben, um eine externe partitionierte Tabelle zu erstellen.

    Dieser Partitionierungstyp unterstützt keine Synchronisierungsroutine.

    Eine Beschreibung dieses externen Tabellestyps finden Sie unter Externe partitionierte Daten abfragen (mit Partitionierungsklausel).