Gutschriftsanzeigen und Anpassungen

Möglicherweise müssen Sie gelegentlich Warenrücksendungen oder andere Anpassungen für Ihre Verkaufstransaktionen verarbeiten. Da sich Anpassungen, die für Verkaufstransaktionen vorgenommen werden, auf den steuerpflichtigen Betrag auswirken, nehmen Sie Gutschriftsanzeigen und andere Anpassungen in die zusammenfassende Meldung auf.

Wenn Sie eine Gutschriftsanzeige für eine Rücksendung oder eine andere Art von Anpassung verarbeiten, wird vom System ein Datensatz mit der Dokumentart RM (Gutschriftsanzeige) bzw. mit der Dokumentart, die Sie für Gutschriftsanzeigen eingerichtet haben, generiert. Wenn das Programm "Datenextraktion für ZM" diese Transaktionen auswählt, wird auch die ursprüngliche Verkaufstransaktion identifiziert. Zudem werden die Informationen über die ursprüngliche Transaktion in der entsprechenden Tabelle für Details zur ursprünglichen Transaktion für die Datenextraktion (F740018O) gespeichert. Wenn Sie eine Verarbeitungsoption im Programm für die zusammenfassende Meldung festlegen, werden beim Drucken von Detailberichten die Auftragsnummer der ursprünglichen Transaktion, das ursprüngliche Rechnungsdatum und das ursprüngliche Hauptbuchdatum in der zusammenfassenden Meldung gedruckt.

Um die Datenintegrität sicherzustellen, müssen alle Rechnungen, die mit einer Gutschriftsanzeige für einen einzelnen Zahlungseingang verknüpft sind, innerhalb derselben Reportingperiode liegen. Die Gutschriftsanzeige muss zu einer bezahlten Rechnung passen. Die Reportingperiode kann die Periode sein, in der die ursprüngliche Transaktion verarbeitet wurde oder eine andere Periode.

Das Extraktionsprogramm enthält Verkaufstransaktionen mit mehreren Anpassungen. Dazu gehören auch Anpassungen außerhalb der Reportingperiode, wenn Sie für jede Anpassung einen separaten Zahlungseingang verwenden. Das Extraktionsprogramm enthält keine Anpassungen für Verkaufstransaktionen, wenn Sie für Anpassungen, die sich über mehrere Perioden erstrecken, einen einzelnen Zahlungseingang verwenden. Beispiel: Angenommen, Sie verfügen über einen Zahlungseingang für eine Verkaufstransaktion für Mai und ordnen dem Zahlungseingang im Mai eine Gutschriftsanzeige zu. Eine zweite Gutschriftsanzeige ordnen Sie dem Zahlungseingang im Juni zu. Da Sie Gutschriftsanzeigen für zwei verschiedene Perioden (Mai und Juni) einem Zahlungseingang zugeordnet haben, schreibt der Extraktionsprozess die Datensätze für die Verkaufstransaktion oder die Gutschriftsanzeigen nicht in die Tabelle F740018O.