Datenauswahl

Sie müssen die zusammenfassende Meldung für jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in der Organisation separat ausführen.

Bei niederlassungsübergreifenden Sendungen von Niederlassungen/Werken, die sich in anderen Ländern als dem Land des Hauptsitzes befinden, müssen Sie die zusammenfassende Meldung für jedes Land übermitteln, in dem Sie tätig sind.

Beispiel: Wenn ein deutsches Unternehmen drei Niederlassungen/Werke in Deutschland, eine Niederlassung/ein Werk in Frankreich und eine Niederlassung/ein Werk in Dänemark hat, muss das Unternehmen die zusammenfassende Meldung dreimal ausführen:

  • Einmal für die drei Niederlassungen/Werke in Deutschland.

  • Einmal für die Niederlassung/das Werk in Frankreich.

  • Einmal für die Niederlassung/das Werk in Dänemark.

Um die zusammenfassende Meldung für jede Niederlassung/jedes Werk in jedem Land auszuführen, richten Sie die Datenauswahl mit der Unternehmensnummer (KCO) ein, die der Unternehmensnummer des Firmenhauptsitzes entspricht. Verwenden Sie als Unternehmen (CO) die mit jeder Niederlassung bzw. jedem Werk verknüpften Unternehmen.

Hinweis: Die Unternehmen, die den Niederlassungen/Werken zugeordnet sind, müssen mit dem Ländercode eingerichtet sein, der dem Standort der Niederlassung/des Werkes entspricht.