IPI-Gebühren zu Lasten (00/IC)

In der UDC-Liste "IPI-Gebühren zu Lasten" (00/IC) sind Werte enthalten, mit denen festgelegt wird, wer für die Bezahlung der Bankgebühren für internationale Zahlungsanweisungen (IPIs) verantwortlich ist. Diese Werte sind fest codiert und stimmen mit den Anforderungen für internationale Zahlungsanweisungen überein. Die Anforderungen für internationale Zahlungsanweisungen werden vom European Committee for Banking Standards (ECBS) veröffentlicht.