Verarbeitung
- 1. Triangulation
Geben Sie an, welche Methode für Triangulationen verwendet werden soll. Eine Handelstriangulation findet statt, wenn ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsland bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsland einkauft oder ihm etwas verkauft, und die Waren physisch von einem Unternehmen in einem dritten EU-Mitgliedsland versandt werden. Wenn die Waren nicht von einem EU-Mitgliedsland aus versandt werden, muss die Transaktion nicht den Behörden gemeldet werden. Gültige Werte:
Leer: Keine Triangulation
1: Niederlassungsübergreifend. Kennzeichnet eine Transaktion als Handelstriangulation zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten, in der die Waren von einer Niederlassung oder einem Werk des Lieferanten gesendet werden, der sich in einem dritten EU-Mitgliedstaat befindet.
2: Direktlieferung. Kennzeichnet eine Transaktion als Handelstriangulation zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten, in der die Waren direkt von einem dritten Unternehmen gesendet werden, das sich in einem dritten EU-Mitgliedstaat befindet.
3: Direktlieferung und unternehmensinterne Lieferung.
- 2. Unternehmen
Geben Sie die Unternehmensnummer des Unternehmens ein, für das Sie Daten extrahieren.
- 3. Anpassungen mit Rechnungen verknüpfen
Geben Sie an, ob Anpassungen mit Rechnungen verknüpft werden sollen. Gültige Werte:
0: Berichtigungen nicht mit Rechnungen verknüpfen. Dies ist der Standardwert.
1: Berichtigungen mit Rechnungen verknüpfen.
- 4. Bericht nach Land
Geben Sie einen Wert aus der UDC-Tabelle 00/EC ein, um das Land anzugeben, für das Sie den Bericht ausführen möchten. Unternehmensinformationen werden mit der im Programm "Unternehmensadressnummer für Steuerberichte" (P00101) definierten Adressnummer für das Land abgerufen, das in der Verarbeitungsoption angegeben wurde. Bleibt dieses Feld leer, werden die Unternehmensinformationen aus dem Adressbuch für das Unternehmen im Programm "Unternehmen" (P0010) abgerufen, und die Länderverarbeitung wird nicht aktiviert.