Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer nach Steuersatz/-gebiet angeben
Greifen Sie auf das Formular "Steuergebiet - EMEA - ändern" zu.
- Innergemein. MwSt.
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um anzugeben, ob es sich bei der Mehrwertsteuer für das Steuergebiet um die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer (EU) handelt.
Wichtig: Wenn die nicht erstattungsfähige innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer nicht vorliegt, müssen Sie das Kontrollkästchen aktivieren, damit genaue Berechnungen möglich sind.