Abgabefristen
Die EU-Intrastat-Statistik muss monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats an HM Revenue and Customs (HMRC) übermittelt werden. Sie kann jedoch auch häufiger übermittelt werden. HM Revenue and Customs (HMRC) fasst die in einem Monat übermittelten Informationen in einer Monatsübersicht zusammen.
Im Gegensatz dazu muss die zusammenfassende Meldung vierteljährlich innerhalb von sechs Wochen zum Quartalsende übermittelt werden. Sie kann jedoch auch monatlich übermittelt werden. Werden die EU-Intrastat-Statistik und die zusammenfassende Meldung gemeinsam übermittelt, muss dies monatlich geschehen, um das Fälligkeitsdatum für die EU-Intrastat-Statistik einzuhalten. Wenn Sie die elektronische zusammenfassende Meldung monatlich übermitteln möchten, müssen Sie dies der zuständigen örtlichen Steuerbehörde melden.