Audit des Zugriffs auf die Seiten für Personaldokumente

Auf der Seite "Audit für Zugriff auf vertrauliche Daten" können Sie Benutzer überwachen, die auf den Seiten "Personaldokumente" und "Massendownload von Personaldokumenten" auf Daten zugegriffen haben.

So navigieren Sie auf die Homepage der Anwendung: Meine Personengruppen > Transaktionskonfiguration und Audit > Audit für Zugriff auf vertrauliche Daten.

Diese Tabelle zeigt die Daten, die von der Anwendung in der Tabelle PER_SENSITIVE_DATA_AUDIT protokolliert werden, wenn der Benutzer auf Daten zugreift:

Vorgang Seitentitel Typ der Daten, auf die zugegriffen wird
Seite "Personaldokumente" starten Listenseite "Personaldokumente" Liste aller Personaldokumente
Personaldokument anzeigen Detailseite "Personaldokumente" Personaldokument-ID
Personaldokument löschen Detailseite "Personaldokumente" Dokumentcode des Systemdokumenttyps und Personaldokument-ID
Seite "Massendownload von Personaldokumenten" starten Seite "Massendownload von Personaldokumenten" Personaldokumente herunterladen
Anforderung für den Massendownload von Personaldokumenten weiterleiten Seite "Gestartete Prozesse für Massendownload" ID der weitergeleiteten Anforderung
Personaldokumente in Plug-in-Abschnitt starten Plug-in-Abschnitt "Personaldokumente" Liste aller Personaldokumente
Personaldokument in Plug-in-Abschnitt anzeigen Plug-in-Abschnitt für Personaldokumentdetails Personaldokument-ID
Wichtige Hinweise zum Auditing des Lesezugriffs auf Personaldokumente:
  • Im OTBI-Themenbereich Personalmanagement - Audit für Zugriff auf vertrauliche Daten in Echtzeit können Sie einen benutzerdefinierten Bericht erstellen, um die Auditdaten anzuzeigen.
  • Sie können die folgenden Daten verfolgen:
    • Benutzer, die auf die Seiten für Personaldokumente zugegriffen haben, jedoch keine Benutzer, die das Personaldokument erstellt oder bearbeitet haben.
    • Benutzer, die eine Seite besucht haben, auf der der Anhang in der Vorschau angezeigt oder heruntergeladen werden kann, jedoch keine Benutzer, die den Anhang des Personaldokuments in der Vorschau angezeigt oder heruntergeladen haben.