Was geschieht, wenn ich eine Zuständigkeit neu zuweise?

Die Zuständigkeit wird umgehend im Arbeitsstellendatensatz der Person angezeigt, der sie neu zugewiesen wurde. Das Startdatum der Zuständigkeit ist das aktuelle Datum, es gibt kein Enddatum.

Der Zuständigkeitsumfang bleibt unverändert. Die Änderung wird in der Liste der Arbeitskontakte der betroffenen Personen angezeigt, wenn die Datensätze das nächste Mal angezeigt werden.

Die zugewiesene Zuständigkeit der Person, von der die Zuständigkeit entfernt wird, wird sofort mit einem Enddatum versehen. Daher wird das vorhandene Enddatum zum aktuellen Systemdatum.

Wenn Sie eine Zuständigkeit neu zuweisen, die anhand einer Zuständigkeitsvorlage mit einem Enddatum (wie in der Vorlage oder geändert) erstellt wurde, wird nach der Neuzuweisung zu einer anderen Person das Enddatum der zugehörigen Zuständigkeitsvorlage verwendet. Dabei muss es sich nicht unbedingt um das Enddatum der Zuständigkeit auf Personenebene handeln.

Wenn Sie eine automatisch bereitgestellte Zuständigkeit neu zuweisen, die erstellt und zugewiesen wurde, weil die ursprüngliche Person den Vorlagenkriterien entspricht, gilt sie nach der Neuzuweisung zu einer anderen Person (die nicht den Kriterien entspricht) nicht mehr als automatisch bereitgestellt. Daher wird die neu zugewiesene Zuständigkeit als direkt zugewiesene Zuständigkeit angezeigt. Sie müssen diese Zuweisung dann zum entsprechenden Zeitpunkt manuell aus der Zuständigkeitsvorlage entfernen.

Kann ich eine inaktive Zuständigkeit neu zuweisen?

Sie können zukünftige, inaktive Zuständigkeiten neu zuweisen. Inaktive Zuständigkeiten mit einem vergangenen Datum können jedoch nicht neu zugewiesen werden.