Academic Free License, v. 2.1:
Academic Free License, v. 2.1:
Diese Academic Free License (die "Lizenz") gilt für alle Urheberwerke (die "Originalwerke"), deren Eigentümer (der "Lizenzgeber") den folgenden Hinweis unmittelbar nach dem Copyrighthinweis für die Originalwerke angibt:
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Gewährung der Copyrightlizenz. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht exklusive, unbefristete, unterlizenzierbare Lizenz für Folgendes:
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Reproduzierung der Originalwerke in Kopien,
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Erstellung abgeleiteter Werke ("Abgeleitete Werke") basierend auf den Originalwerken,
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Verteilung von Kopien der Originalwerke und abgeleiteten Werken an die Öffentlichkeit,
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öffentliche Ausführung der Originalwerke und
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öffentliche Darstellung der Originalwerke.
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Gewährung der Patentlizenz. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht exklusive, unbefristete, unterlizenzierbare Lizenz unter Patentansprüchen, die vom Lizenzgeber gehalten oder kontrolliert werden und in den Originalwerken, wie sie vom Lizenzgeber bereitgestellt werden, enthalten sind, um die Originalwerke und abgeleitete Werke herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten.
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Gewährung der Quellcodelizenz. Der Begriff "Quellcode" bezieht sich auf die bevorzugte Form der Originalwerke für das Vornehmen von Änderungen an den Werken und die gesamte verfügbare Dokumentation, in der beschrieben wird, wie die Originalwerke geändert werden. Der Lizenzgeber erklärt sich bereit, eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes der Originalwerke zusammen mit jeder Kopie der Originalwerke bereitzustellen, die der Lizenzgeber verteilt. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Verpflichtung zu erfüllen, indem er eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes in einem Informations-Repository bereitstellt, das entsprechend berechnet wurde, um kostengünstigen und leichten Zugriff für Sie zu ermöglichen, solange wie der Lizenzgeber die Originalwerke verteilt, und indem er die Adresse dieses Informations-Repositorys in einem Hinweis unmittelbar nach dem Copyrighthinweis für die Originalwerke veröffentlicht.
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Ausnahmen der Lizenzgewährung. Weder die Namen des Lizenzgebers noch die Namen der Mitwirkenden an den Originalwerken noch irgendwelche ihrer Marken oder Dienstleistungsmarken dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers verwendet werden, um Produkte zu bewerben oder anzupreisen, die von diesen Originalwerken abgeleitet wurden. Diese Lizenz gewährt in keiner Weise Rechte an Marken, Copyrights, Patenten, Betriebsgeheimnissen oder anderem geistigen Eigentum des Lizenzgebers, wenn diese hier nicht ausdrücklich genannt werden. Es wird keine Patentlizenz gewährt, Ausführungsformen jedweder anderer Patentansprüche herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, als den in Abschnitt 2 definierten Lizenzansprüchen. Es werden keine Rechte an den Marken des Lizenzgebers gewährt, selbst wenn solche Marken in den Originalwerken enthalten sind. Diese Lizenz darf in keiner Weise so verstanden werden, dass es dem Lizenzgeber untersagt ist, Originalwerke, die der Lizenzgeber andernfalls lizenzieren dürfte, unter anderen Bedingungen als dieser Lizenz zu lizenzieren.
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Dieser Abschnitt wurde absichtlich ausgelassen.
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Anerkennungsrechte. Sie müssen alle Copyright-, Patent- oder Markenhinweise vom Quellcode der Originalwerke sowie alle Hinweise zur Lizenzierung und jedweden hier identifizierten beschreibenden Text als "Anerkennungshinweis" im Quellcode aller von Ihnen erstellten abgeleiteten Werke beibehalten. Sie müssen dafür sorgen, dass der Quellcode für alle von Ihnen erstellten abgeleiteten Werke einen deutlichen Anerkennungshinweis enthält, der entsprechend berechnet wurde, um die Empfänger zu informieren, dass Sie die Originalwerke geändert haben.
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Herkunftsgewährleistung und Haftungsausschluss. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass das Copyright an den Originalwerken und die in diesem Vertrag vom Lizenzgeber gewährten Patentrechte Eigentum des Lizenzgebers sind oder unter den Bedingungen dieser Lizenz mit der Genehmigung der Mitwirkenden dieser Copyrights und Patentrechte an Sie unterlizenziert werden. Mit Ausnahme der ausdrücklich im direkt vorangehenden Satz genannten Aussagen werden die Originalwerke unter dieser Lizenz als "AS IS"-BASIS und OHNE GEWÄHRLEISTUNG zur Verfügung gestellt, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich uneingeschränkt die Gewährleistungen für die NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SIE TRAGEN DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT DER ORIGINALWERKE. Der HAFTUNGSAUSSCHLUSS stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Lizenz dar. Die Lizenz an den Originalwerken wird ausschließlich unter den Bedingungen dieses Haftungsausschlusses gewährt.
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Haftungsbeschränkung. Der Lizenzgeber haftet unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, für jedwede Person für direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung der Originalwerke entstehen, einschließlich uneingeschränkt Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen kommerziellen Schäden oder Verluste. Diese Einschränkung der Haftung findet keine Anwendung auf die Haftung bei Todesfall oder Personenschaden, die aus der Fahrlässigkeit des Lizenzgebers entstehen, in dem Maße, in dem das anwendbare Recht derartige Einschränkungen untersagt. Einige Gerichtsbarkeiten verbieten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung bei beiläufig entstandenen oder Folgeschäden, sodass dieser Ausschluss und diese Beschränkung unter Umständen für Sie keine Gültigkeit besitzt.
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Annahme und Kündigung. Wenn Sie Kopien der Originalwerke oder abgeleitete Werke verteilen, müssen Sie sich den Umständen entsprechen angemessen bemühen, die ausdrückliche Zustimmung der Empfänger zu den Bedingungen dieser Lizenz zu erhalten. Keine andere Vereinbarung außer dieser Lizenz (oder eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen) gewährt Ihnen die Berechtigung, abgeleitete Werke basierend auf den Originalwerken zu erstellen oder jedwede der in Abschnitt 1 dieses Vertrags gewährten Rechte auszuüben. Jeder Versuch, diese Rechte unter anderen als den Bedingungen dieser Lizenz (oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen) auszuüben, ist ausdrücklich durch das Copyrightgesetz der Vereinigten Staaten, den entsprechenden Gesetzen anderer Länder und durch internationale Abkommen untersagt. Durch die Ausübung jedweder der Rechte, die Ihnen in Abschnitt 1 dieses Vertrags gewährt werden, geben Sie daher an, dass Sie diese Lizenz und alle ihre Vertragsbedingungen annehmen.
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Kündigung bei Patentklage. Diese Lizenz wird automatisch gekündigt, und Sie dürfen keine der von dieser Lizenz an Sie gewährten Rechte mehr ab dem Datum ausüben, an dem Sie eine Klage, einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage, gegen den Lizenzgeber oder jedweden Lizenznehmer einleiten, die behauptet, dass die Originalwerke ein Patent verletzen. Diese Kündigungsbestimmung gilt nicht bei Klagen, die Patentverletzungen durch Kombinationen von den Originalwerken mit anderer Software oder Hardware vorgeben.
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Gerichtsbarkeit, Gerichtsstand und herrschendes Recht. Jede Klage und jeder Prozess im Zusammenhang mit dieser Lizenz darf nur in den Gerichten einer Gerichtsbarkeit stattfinden, in der der Lizenzgeber seinen Hauptsitz hat oder in der der Lizenzgeber sein Hauptgeschäft betreibt, und unter der Gesetzgebung dieser Gerichtsbarkeit, unter Ausschluss der Verweisungsbestimmungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgenommen. Jedwede Verwendung der Originalwerke außerhalb des Umfangs dieser Lizenz oder nach deren Kündigung unterliegt den Anforderungen und Strafen des U.S. Copyright Act, 17 U.S.C. § 101 f., den entsprechenden Gesetzen anderer Länder und internationalem Abkommen. Dieser Abschnitt gilt auch nach Kündigung dieser Lizenz.
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Anwaltsgebühren. Bei allen Klagen zum Durchsetzen der Bedingungen dieser Lizenz oder Schadenersatzforderungen hinsichtlich der Lizenz ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre Kosten und Ausgaben einzuholen, einschließlich ohne Einschränkung angemessene Anwaltsgebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit einer derartigen Klage und jedwedem Einspruch gegen eine derartige Klage entstanden sind. Dieser Abschnitt gilt auch nach Kündigung dieser Lizenz.
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Sonstiges. Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich des betreffenden Gegenstands dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen.
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Definition von "Sie" in dieser Lizenz. Wenn in dieser Lizenz "Sie" verwendet wird, bezieht dies sich auf eine natürliche Person oder juristische Einheit, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Einheiten umfasst "Sie" jede Einheit, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
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Nutzungsrecht Sie dürfen die Originalwerke auf alle Arten verwenden, die nicht anderweitig durch diese Lizenz oder gesetzlich eingeschränkt oder bedingt sind. Der Lizenzgeber verspricht, nicht in die derartige Verwendung durch Sie einzugreifen oder dafür verantwortlich zu sein.
Diese Lizenz ist Copyright (C) 2003-2004 Lawrence E. Rosen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten. Hiermit wird die Genehmigung erteilt, diese Lizenz ohne Änderungen zu kopieren und zu verteilen. Diese Lizenz darf nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Copyrighteigentümer geändert werden.