GNU LGPL (LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE) v.3.0

GNU LGPL (LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE) v.3.0

Version 3 vom 29. Juni 2007

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All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, eine Änderung ist jedoch nicht zulässig.

Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Berechtigungen.

Zusätzliche Definitionen

Wie hier verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein abgedecktes Werk, das dieser Lizenz unterliegt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werkes, wie unten definiert.

Eine "Anwendung" ist ein Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle verwendet, die jedoch nicht anderweitig auf der Bibliothek basiert. Das Definieren einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse wird als Modus der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle betrachtet.

Ein "Kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombinieren oder Verknüpfen einer Anwendung mit der Bibliothek erzeugt wird. Die besondere Version der Bibliothek, mit der das Kombinierte Werk gemacht wurde, wird auch als "Linked Version" bezeichnet.

Die "Minimal korrespondierende Quelle" für eine kombinierte Arbeit bedeutet die entsprechende Quelle für die kombinierte Arbeit, mit Ausnahme aller Quellcodes für Teile der kombinierten Arbeit, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verknüpften Version basieren.

Der "entsprechende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk bedeutet den Objektcode und/oder Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Dienstprogramme, die für die Wiedergabe des kombinierten Werks aus der Anwendung erforderlich sind, jedoch ohne die Systembibliotheken des kombinierten Werks.

1. Ausnahme zu Abschnitt 3 der GNU GPL.

Sie können ein abgedecktes Werk gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Lizenz übermitteln, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.

2. Geänderte Versionen werden übertragen.

Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek ändern und bei Ihren Änderungen sich eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten bezieht, die von einer Anwendung bereitgestellt werden sollen, die diese Funktion verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), können Sie eine Kopie der geänderten Version übermitteln:

  • a) unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, dass Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, sicherzustellen, dass im Falle, dass eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht bereitstellt, die Einrichtung noch funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der aussagekräftig bleibt, oder

  • b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Berechtigungen dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.

3. Objektcode, der Material aus Bibliotheksheaderdateien integriert.

Das Objektcodeformular einer Anwendung kann Material aus einer Headerdatei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie können einen solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, vorausgesetzt, wenn das eingebaute Material nicht auf numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Accessoren oder kleine Makros, Inlinefunktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen in der Länge) beschränkt ist, führen Sie beide der folgenden Aktionen aus:

  • a) Vermerken Sie mit jeder Kopie des Objektcodes, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung von dieser Lizenz abgedeckt sind.

  • b) Begleiten Sie den Objektcode mit einer Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokument.

4. Kombinierte Werke.

Sie können eine kombinierte Arbeit unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, die zusammengenommen die Änderung der Teile der Bibliothek, die in der kombinierten Arbeit und dem Reverse Engineering enthalten sind, zum Debuggen solcher Änderungen effektiv nicht einschränken, wenn Sie auch Folgendes tun:

  • a) Mit jeder Kopie des kombinierten Werkes wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung von dieser Lizenz abgedeckt sind.

  • b) Begleiten Sie das Kombinierte Werk mit einer Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokument.

  • c) Für ein kombiniertes Werk, das während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, sollten Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen sowie einen Verweis auf die Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokument angeben.

  • d) Führen Sie einen der folgenden Schritte durch:

    • 0) Übermitteln Sie die minimale korrespondierende Quelle gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den entsprechenden Anwendungscode in einer Form, die für und unter Bedingungen geeignet ist, die es dem Benutzer ermöglichen, neu zu kombinieren oder die Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version neu zu verknüpfen, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, in der Weise, die durch Abschnitt 6 der GNU-GPL für die Übermittlung der entsprechenden Quelle angegeben ist.

    • 1) Verwenden Sie einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Bibliothek zur Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) ordnungsgemäß mit einer geänderten Version der Bibliothek arbeitet, die mit der verknüpften Version kompatibel ist.

  • e) Bereitstellung von Installationsinformationen, jedoch nur, wenn Sie diese Informationen auf andere Weise gemäß Abschnitt 6 der GNU-GPL bereitstellen müssten, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen erforderlich sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch erneutes Kombinieren oder erneutes Verknüpfen der Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version erstellt wurde. (Wenn Sie die Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen die minimal entsprechende Quelle und den entsprechenden Anwendungscode enthalten. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen auf die in Abschnitt 6 der GNU GPL angegebene Weise bereitstellen, um die entsprechende Quelle zu übermitteln.)

5. Kombinierte Bibliotheken.

Sie können Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, nebeneinander in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen platzieren, die keine Anwendungen sind und nicht von dieser Lizenz abgedeckt sind, und eine solche kombinierte Bibliothek gemäß den Bedingungen Ihrer Wahl vermitteln, wenn Sie beide der folgenden Aktionen ausführen:

  • a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einer Kopie desselben Werkes, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist, die unter den Bedingungen dieser Lizenz übermittelt werden.

  • b) Machen Sie mit der kombinierten Bibliothek deutlich, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo die begleitende unkombinierte Form desselben Werkes zu finden ist.

6. Überarbeitete Versionen der GNU Lesser General Public License.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.

Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License "oder eine spätere Version" für sie gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser veröffentlichten Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass ein Proxy entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Annahme einer beliebigen Version durch den Proxy eine dauerhafte Autorisierung für Sie, diese Version für die Bibliothek auszuwählen.