httpclient5
Die Apache Software Foundation
Urheberrecht: Die Apache Software Foundation
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZTEXT
Apache License
Version 2.0, January 2004
http://www.apache.org/licenses/
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG
1 Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.
"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.
"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).
"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).
"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.
2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.
3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.
4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und
(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und
(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.
5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.
6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.
8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.
9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
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Dieses Projekt enthält die öffentliche Suffixliste, die aus <https://publicsuffix.org/list/effective_tld_names.dat> kopiert wurde und unter den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0, lizenziert ist
Vollständiger Lizenztext: <http://mozilla.org/MPL/2.0/>
Mozilla Public License-Version 2.0
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1. Definitionen
--------------
1,1 "Beitragender"
bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Covered Software erstellt, zur Erstellung beiträgt oder besitzt.
1,2 "Mitwirkende Version" bezeichnet die Kombination der Beiträge anderer (sofern vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und des Beitrags dieses bestimmten Mitwirkenden.
1,3 "Beitrag" bezeichnet abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1,4 "abgedeckte Software" bezeichnet das Quellcodeformular, dem der ursprüngliche Mitwirkende die Mitteilung in Anhang A, das ausführbare Formular dieses Quellcodeformulars und Änderungen dieses Quellcodeformulars beigefügt hat, in jedem Fall einschließlich Teile davon.
1,5 "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen" bedeutet
(a) dass der ursprüngliche Mitwirkende die in Anhang B beschriebene Mitteilung der abgedeckten Software beigefügt hat; oder
(b) dass die abgedeckte Software unter den Bedingungen von Version 1.1 oder früher der Lizenz, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt wurde.
1,6 "Ausführbares Formular" bezeichnet jede Form der Arbeit, die nicht das Quellcodeformular ist.
1,7 "Längere Arbeit" bezeichnet ein Werk, das abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, die nicht abgedeckte Software sind.
1,8 "Lizenz" bedeutet dieses Dokument.
1,9 "Lizenzfähig" ist das Recht, in größtmöglichem Umfang alle Rechte zu gewähren, die durch diese Lizenz vermittelt werden, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erteilt werden.
1,1 "Änderungen" eine der folgenden Bezeichnungen:
(a) jede Datei im Quellcodeformular, die sich aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der abgedeckten Software ergibt; oder
(b) jede neue Datei im Quellcodeformular, die eine abgedeckte Software enthält.
1,11 "Patentansprüche" eines Beitragenden sind alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Methoden-, Prozess- und Apparateansprüche, in jedem Patent, das von einem solchen Beitragenden lizenziert werden könnte, das verletzt würde, aber für die Erteilung der Lizenz, durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Angebot zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Beitragsversion.
1,12 "Sekundäre Lizenz" bezeichnet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0 oder spätere Versionen dieser Lizenzen.
1,13 "Quellcodeformular" ist die Form der Arbeit, die für Änderungen bevorzugt wird.
1,14 "Sie" (oder "Ihre") bezeichnet eine Einzelperson oder eine juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Einheiten umfasst "Sie" jede Einheit, die kontrolliert, von dir kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dir steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die direkte oder indirekte Befugnisse, die Führung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, gleich ob vertraglich oder anderweitig, oder (b) die Inhaberschaft von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausgegebene Gesellschaftsanteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen Einheit.
2. Lizenzvergabe und -bedingungen --------------------------------
2,1 Berechtigungen
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die von diesem Mitwirkenden lizenziert sind, seine Beiträge entweder auf unveränderter Basis, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu vervielfältigen, zur Verfügung zu stellen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu verteilen und anderweitig zu nutzen; und
(b) nach Patentansprüchen eines solchen Beitragenden entweder seine Beiträge oder seine Beitragsversion zu machen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu machen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
2,2 Gültigkeitsdatum
Die Lizenzen, die in Abschnitt 2.1 in Bezug auf einen Beitrag gewährt werden, treten für jeden Beitrag an dem Tag in Kraft, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2,3 Einschränkungen bei Fördermittelumfang
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen impliziert. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz erteilt:
(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der abgedeckten Software entfernt hat; oder
(b) bei Verstößen, die durch Folgendes verursacht werden: (i) Ihre Änderungen an abgedeckter Software durch Sie und andere Dritte oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer im Rahmen ihrer Contributor-Version); oder
(c) unter Patentansprüchen, die von Covered Software in Abwesenheit ihrer Beiträge verletzt werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (es sei denn, dies ist erforderlich, um die Hinweisanforderungen in Abschnitt 3.4 zu erfüllen).
2,4 Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuschüsse aufgrund Ihrer Wahl, die abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2,5 Darstellung
Jeder Beitragende erklärt, dass der Beitragende der Meinung ist, dass seine Beiträge seine ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind, oder er hat ausreichende Rechte, um die Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren, die durch diese Lizenz vermittelt werden.
2,6 Fair Use
Diese Lizenz soll keine Rechte einschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtslehren von Fair Use, Fair Deal oder anderen Äquivalenten haben.
2,7 Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten -------------------
3,1 Verteilung des Quellformulars
Der gesamte Vertrieb der abgedeckten Software im Quellcodeformular, einschließlich aller Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss den Bedingungen dieser Lizenz entsprechen. Sie müssen den Empfängern mitteilen, dass das Quellcodeformular der abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular zu ändern oder einzuschränken.
3,2 Verteilung des ausführbaren Formulars
Wenn Sie abgedeckte Software in ausführbarer Form verteilen, gilt Folgendes:
(a) diese abgedeckte Software muss auch im Quellcodeformular zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen den Empfängern des ausführbaren Formulars mitteilen, wie sie eine Kopie dieses Quellcodeformulars mit angemessenen Mitteln zeitnah erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die Verteilung an den Empfänger; und
(b) Sie können ein solches ausführbares Formular gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz vertreiben oder es unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, die Lizenz für das ausführbare Formular versucht nicht, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular gemäß dieser Lizenz einzuschränken oder zu ändern.
3,3 Verteilung größerer Arbeiten
Sie können ein größeres Werk unter den Bedingungen Ihrer Wahl erstellen und vertreiben, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch die Anforderungen dieser Lizenz für die abgedeckte Software. Wenn das größere Werk eine Kombination aus abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die abgedeckte Software nicht mit Sekundärlizenzen kompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, diese abgedeckten Software zusätzlich zu vertreiben. Software unter den Bedingungen solcher Sekundärlizenzen, so dass der Empfänger des größeren Werkes nach seiner Wahl die gedeckte Software unter den Bedingungen dieser Lizenz oder dieser Sekundärlizenzen weiter vertreiben kann.
3,4 Hinweise
Sie dürfen den Inhalt von Lizenzvermerken (einschließlich Urheberrechtsvermerken, Patentvermerken, Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbeschränkungen) im Quellcodeformular der abgedeckten Software nicht entfernen oder ändern, es sei denn, Sie können Lizenzvermerke in dem Umfang ändern, der erforderlich ist, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu beheben.
3,5 Anwendung zusätzlicher Bedingungen
Sie können einem oder mehreren Empfängern der abgedeckten Software eine Gebühr für Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen absolut klarstellen, dass jede solche Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie stimmen hiermit zu, jeden Mitwirkenden für jede Haftung freizustellen, die diesem Mitwirkenden aufgrund von Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten, entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen für jede Gerichtsbarkeit enthalten.
4. Unfähigkeit zur Einhaltung aufgrund von Satzung oder Verordnung ---------------------------------------------------
Wenn es Ihnen unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle der abgedeckten Software aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Vorschriften oder Vorschriften einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang einhalten; und (b) die Einschränkungen und den Code beschreiben, auf den sie sich auswirken. Diese Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die in allen Distributionen der abgedeckten Software unter dieser Lizenz enthalten ist. Außer in dem Umfang, der gesetzlich oder gesetzlich verboten ist, muss eine solche Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein Empfänger von gewöhnlichen Fähigkeiten in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Kündigung --------------
5,1 Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie eine ihrer Bedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch konform werden, werden die gemäß dieser Lizenz von einem bestimmten Mitwirkenden gewährten Rechte (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, und bis dieser Mitwirkende Ihre Zuwendungen ausdrücklich und endgültig beendet, und (b) fortlaufend, wenn dieser Mitwirkende Sie nicht vor 60 Tagen nach Ihrer Rückkehr auf angemessene Weise über die Nichterfüllung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederaufgenommen, wenn dieser Mitwirkende Sie auf angemessene Weise über die Nichterfüllung informiert, dies ist das erste Mal, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichterfüllung dieser Lizenz erhalten haben, und Sie werden vor 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung konform.
5,2 Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie einen Patentverletzungsanspruch geltend machen (mit Ausnahme von deklaratorischen Urteilsklagen, Gegenansprüchen und Cross-Ansprüchen), der vorgibt, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, enden die Ihnen von einem und allen Mitwirkenden für die abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz eingeräumten Rechte.
5,3 Im Fall der Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 5.1 oder 5.2 gelten alle Endnutzer-Lizenzverträge (mit Ausnahme von Distributoren und Resellern), die vor der Kündigung gültig von Ihnen oder Ihren Distributoren im Rahmen dieser Lizenz erteilt wurden, über die Kündigung hinaus.
************************************************************************ * * * 6 Haftungsausschluss * * ------------------------- * * * * Die abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehenen" * * Basis bereitgestellt, ohne Gewährleistung jeglicher Art, entweder ausdrücklich, stillschweigend oder * * gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die * * abgedeckte Software frei von Mängeln ist, handelsfähig, für einen * * bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend. Das gesamte Risiko in Bezug auf die * * Qualität und Leistung der abgedeckten Software liegt bei Ihnen. * * Sollte sich eine abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als defekt erweisen, übernehmen Sie * * (kein Mitwirkender) die Kosten für die erforderliche Wartung, * * Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Lizenz dar. Keine Verwendung der abgedeckten Software ist * * unter dieser Lizenz autorisiert, außer unter dieser Ausschlussklausel. * * ****************************************************************************
************************************************************************ * * * 7 Haftungsbeschränkung * * * -------------------------- * * * * * Unter keinen Umständen und unter keiner rechtlichen Theorie, ob unerlaubte Handlung * * (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, wird jeder * * Mitwirkende oder jeder, der gedeckte Software als * * erlaubt weitergeben, Ihnen gegenüber haftbar sein für irgendwelche direkten, indirekten, * * * besonderen, Neben- oder Folgeschäden jeglicher Art * * einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von * * Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktion, oder alle * * * und alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, auch wenn diese Partei * * über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese * * Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf die Haftung bei Todesfall oder Personenschaden, in dem das anwendbare Recht derartige Beschränkungen untersagt, in dem die Fahrlässigkeit des Vertragspartners entsteht. Einige * * Gerichtsbarkeiten erlauben weder den Ausschluss noch die Beschränkung der Haftung bei beiläufig entstandenem oder Folgeschäden, sodass dieser Ausschluss und die Beschränkung unter Umständen für Sie keine Gültigkeit besitzen. * * * ************************************************************************************
8. Rechtsstreit -------------
Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz darf nur vor den Gerichten einer Gerichtsbarkeit geführt werden, in der der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz beibehält, und dieser Rechtsstreit unterliegt den Gesetzen dieser Gerichtsbarkeit, ohne auf seine Kollisionsnormen Bezug zu nehmen. Nichts in diesem Abschnitt verhindert die Fähigkeit einer Partei, Gegenansprüche oder Gegenansprüche geltend zu machen.
9. Sonstiges ----------------
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich des betreffenden Gegenstands dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt wird, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden zu beschränken.
10. Versionen der Lizenz ---------------------------
10,1 Neue Versionen
Mozilla Foundation ist Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer.
10,2 Auswirkungen neuer Versionen
Sie dürfen die gedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie ursprünglich die gedeckte Software erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer vom Lizenzverwalter veröffentlichten späteren Version vertreiben.
10,3 Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht dieser Lizenz unterliegt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen möchten, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (mit Ausnahme der Tatsache, dass sich diese modifizierte Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet).
10,4 Verteilen von Quellcodeformularen, das nicht mit sekundären Lizenzen kompatibel ist
Wenn Sie sich entscheiden, ein Quellcodeformular zu vertreiben, das gemäß den Bestimmungen dieser Version der Lizenz nicht mit Sekundärlizenzen kompatibel ist, muss die in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Mitteilung beigefügt werden.
Anhang A - Quellcodeformular - Lizenzhinweis -------------------------------------------
Dieses Quelltextformular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Wenn eine Kopie der MPL nicht mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine unter http://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei zu platzieren, können Sie den Hinweis an einem Ort (z. B. einer LIZENZ-Datei in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis "Inkompatibel mit Zweitlizenzen" ---------------------------------------------------------
Dieses Quelltextformular ist "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie von der Mozilla Public License, v. 2.0 definiert.
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./NOTICE.txt
Apache HttpComponents Client Copyright 1999-2025 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.
Dieses Produkt enthält eine Kopie von in https://publicsuffix.org/list/effective_tld_names.dat in httpclient5/src/test/resources/org/publicsuffix/list/effective_tld_names.dat Dieses Quellcodeformular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Wenn eine Kopie der MPL nicht mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine unter https://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.apache.httpcomponents.core5:httpcore5 Copyright: The Apache Software Foundation License: Apache 2.0
./LIZENZTEXT
Apache 2.0 (entspricht org.apache.httpcomponents.core5:httpcore5-h2)
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./NOTICE.txt
(Mitteilung wie org.apache.httpcomponents.core5:httpcore5-h2)
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Abhängigkeit: org.apache.httpcomponents.core5:httpcore5-h2 Copyright: Die Apache Software Foundation Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZTEXT
Apache-Lizenzversion 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG
1 Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.
"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.
"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).
"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).
"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.
2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.
3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.
4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und
(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und
(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.
5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.
6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.
8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.
9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
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./NOTICE.txt
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Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.
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Abhängigkeit: org.slf4j:slf4j-api Copyright: QOS.ch Lizenz: MIT
./LIZENZTEXT
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, jedoch in allen Fällen nur unter den folgenden Voraussetzungen:
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