jakarta-servlet-api
Die jeweiligen Autoren und Entwickler
jakarta.servlet-api
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HINWEIS:
Anzahl Hinweise für Eclipse-Projekt für Servlet
Dieser Inhalt wird vom Eclipse Project for Servlet-Projekt erstellt und verwaltet.
* Projekthaus: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.servlet
## Marken
Eclipse Project for Servlet ist eine Marke der Eclipse Foundation.
## Urheberrecht
Alle Inhalte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder ihrer Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Autorschaft von Inhalten finden Sie in den aufgelisteten Quellcode-Repository-Logs.
Anzahl deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist Teile dieses Programms und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Apache-Lizenz, Version 2.0, zur Verfügung gestellt, die unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0. abrufbar ist.
SPDX-Lizenz-Identifier: (EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0) UND Apache-2.0
## Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
* https://github.com/eclipse-ee4j/servlet-api
## Drittanbieterinhalt
## Kryptographie
Inhalt kann Verschlüsselungssoftware enthalten. In dem Land, in dem Sie sich derzeit befinden, können Einschränkungen für den Import, den Besitz und die Verwendung und/oder den Wiederexport von Verschlüsselungssoftware in ein anderes Land bestehen. Bevor Sie eine Verschlüsselungssoftware verwenden, überprüfen Sie bitte die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien des Landes bezüglich des Imports, Besitzes oder der Verwendung und des Reexports von Verschlüsselungssoftware, um zu sehen, ob dies zulässig ist.
LIZENZ:
# Eclipse Public License - v 2.0
DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
a) im Falle des ursprünglichen Beitragenden den ursprünglichen Inhalt, der im Rahmen dieser Vereinbarung vertrieben wird, und
b) bei jedem nachfolgenden Mitwirkenden:
i) Änderungen am Programm und
ii) Ergänzungen zum Programm;
wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verteilt werden. Ein Beitrag "ursprucht" von einem Mitwirkenden, wenn er von diesem Mitwirkenden selbst oder einem im Namen dieses Mitwirkenden handelnden Personen zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge enthalten keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die keine geänderten Werke sind.
"Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm verteilt.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.
"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieses Vertrags oder einer Sekundärlizenz (soweit zutreffend) erhält, einschließlich Mitwirkender.
"Abgeleitete Werke" bezeichnet jedes Werk, ob in Quellcode oder in anderer Form, das auf dem Programm basiert (oder daraus abgeleitet ist) und für das die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt ein urheberrechtlich geschützter Werk darstellen.
"Geänderte Werke" bezeichnet jedes Werk im Quellcode oder in anderer Form, das sich aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts des Programms ergibt, einschließlich aus Gründen der Klarheit jeder neuen Datei in Quellcodeform, die Inhalte des Programms enthält. Geänderte Werke dürfen keine Werke enthalten, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, und zwar ausschließlich in jedem Fall, um das Programm oder seine geänderten Werke mit diesem zu verlinken, zu binden oder durch Namen oder Unterklasse zu bezeichnen.
"Verteilung" bezeichnet die Handlungen von a) Verteilung oder b) Bereitstellung in irgendeiner Weise, die eine Übertragung einer Kopie ermöglicht.
"Quellcode" bezeichnet die Form eines für Änderungen bevorzugten Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarequellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Sekundäre Lizenz" bezeichnet entweder die GNU General Public License, Version 2.0 oder spätere Versionen dieser Lizenz, einschließlich etwaiger Ausnahmen oder zusätzlicher Berechtigungen, die vom ursprünglichen Mitwirkenden identifiziert werden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verteilung und Unterlizenzierung des Beitrags eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, und solcher abgeleiteten Werke.
b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten, um den Beitrag eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, in Quellcode oder einer anderen Form zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware per se ist hierunter lizenziert.
c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Beitragende die Lizenzen seinen hier dargelegten Beiträgen gewährt, von keinem Beitragenden versichert wird, dass das Programm nicht das Patent oder andere Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Entität verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu sichern, sofern vorhanden. Beispiel: Wenn eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, damit der Empfänger das Programm vertreiben kann, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Vertrieb des Programms zu erwerben.
d) Jeder Beitragende erklärt, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte in seinem Beitrag verfügt, falls vorhanden, um die in dieser Vereinbarung dargelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
e) Ungeachtet der Bestimmungen einer Sekundärlizenz gewährt kein Mitwirkender zusätzlichen Zuschüssen an Empfänger (mit Ausnahme der in diesem Vertrag festgelegten) als Ergebnis des Erhalts des Programms durch diesen Empfänger gemäß den Bestimmungen einer Sekundärlizenz (sofern dies gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3 zulässig ist).
3. ANFORDERUNGEN
3.1 Wenn ein Mitwirkender das Programm in irgendeiner Form verteilt, gilt Folgendes:
a) das Programm muss in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 auch als Quellcode zur Verfügung gestellt werden, und der Mitwirkende muss das Programm mit einer Erklärung begleiten, dass der Quellcode für das Programm im Rahmen dieses Vertrags verfügbar ist, und er informiert die Empfänger darüber, wie sie ihn in angemessener Weise auf oder über ein Medium erhalten, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird; und
b) der Mitwirkende kann das Programm unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung vertreiben, vorausgesetzt, dass diese Lizenz: i) im Namen aller anderen Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen, einschließlich Gewährleistungen oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung, und stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck wirksam ablehnt;
ii) im Namen aller anderen Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, wirksam ausschließt;
iii) nicht versucht, die Rechte der Empfänger im Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern; und
iv) verlangt, dass jede Vertragspartei das Programm nachfolgend durch eine Lizenz vertreibt, die den Anforderungen dieses Abschnitts 3 entspricht.
3.2 Wenn das Programm als Quellcode verteilt wird:
a) es im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden muss, oder wenn das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert wird, die unter einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt werden, und (ii) der erste Mitwirkende, der dem Quellcode beigefügt ist und in Anhang A dieses Vertrags beschrieben ist, kann das Programm unter den Bestimmungen dieser sekundären Lizenzen zur Verfügung gestellt werden.
b) Jede Kopie des Programms muss eine Kopie dieser Vereinbarung enthalten.
3.3 Mitwirkende dürfen Urheberrechte, Patente, Marken, Namensnennungshinweise, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen ("Hinweise"), die im Programm enthalten sind, nicht aus einer Kopie des Programms entfernen oder ändern, das sie verteilen, vorausgesetzt, die Mitwirkenden können ihre eigenen angemessenen Hinweise hinzufügen.
4. HANDELSVERTRIEB
Kommerzielle Softwarehändler können bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("eingezogener Mitwirkender") gegen Verluste, Schäden und Kosten (zusammen "Verluste") zu verteidigen und freizustellen. aus Ansprüchen, Klagen und anderen Rechtsstreitigkeiten, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden erhoben wurden, soweit dies durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seinem Vertrieb des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurde. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über diesen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren und mit dem kommerziellen Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der freigestellte Mitwirkende kann auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch teilnehmen.
Beispiel: Ein Mitwirkender kann das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein für diesen kommerziellen Mitwirkenden verantwortlich. In diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden infolgedessen verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diese Schäden bezahlen.
5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG
AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG UND IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ZULÄSSIG IST, WIRD DAS PROGRAMM AUF EINER "WIE BESEHEN" BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, IRGENDWELCHE GARANTIEN ODER EIGENTUMSBEDINGUNGEN, NICHTVERLETZUNG, HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und des Vertriebs des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Ausübung von Rechten im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung anwendbarer Gesetze, der Beschädigung oder des Verlustes von Daten, Programmen oder Geräten sowie der Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
AUSSER IN DEM UMFANG, DER DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIG IST, HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN EINE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VERLORENER GEWINNE), JEDOCH VERURSACHT UND ÜBER JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IM VERTRAG, STRENGE HAFTUNG ODER TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEN IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERTEILUNG DES PROGRAMMS ODER DIE AUSÜBUNG VON RECHTEN, DIE HIERUNTER GEWÄHRT WERDEN, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN.
7. ALLGEMEIN
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
Wenn der Empfänger einen Patentstreit gegen eine Entität einleitet (einschließlich eines Cross-Anspruchs oder einer Gegenklage in einer Klage), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, enden die gemäß Abschnitt 2 (b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum, an dem dieser Rechtsstreit eingereicht wird.
Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, wenn er eine der wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von dieser Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und den Vertrieb des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags und alle Lizenzen, die vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm gewährt werden, bleiben jedoch bestehen und überleben.
Jeder ist berechtigt, Kopien dieses Vertrags zu kopieren und zu verteilen, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist der Vertrag urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Agreement Steward ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der erste Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einer geeigneten separaten Einheit übertragen. Jede neue Version des Abkommens erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Version des Vertrags, unter dem es erhalten wurde, verteilt werden. Darüber hinaus kann sich der Beitragende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung dafür entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu vertreiben.
Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden im Rahmen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig erfolgt. Alle Rechte am Programm, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung soll von einer Entität durchsetzbar sein, die kein Mitwirkender oder Empfänger ist. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine Rechte als Drittbegünstigte begründet.
Anhang A - Hinweis zu Sekundärlizenzen
"Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen verfügbar gemacht werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License, Version 2.0, erfüllt sind: {name license(s), version(s) and exception or additional rights here}."
Das einfache Einfügen einer Kopie dieser Vereinbarung, einschließlich dieses Anhangs A, reicht nicht aus, um den Quellcode unter Sekundärlizenzen zu lizenzieren.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei zu platzieren, können Sie den Hinweis an einem Ort (z. B. einer LIZENZ-Datei in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.
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Die GNU General Public License (GPL) Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor Boston, MA 02110-1335 USA
Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, eine Änderung ist jedoch nicht zulässig.
Einleitung
Die Lizenzen für die meisten Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer kostenlos ist. Diese allgemeine öffentliche Lizenz gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Free Software Foundation-Software wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt.) Sie können es auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von kostenloser Software zu verteilen (und diesen Service auf Wunsch zu berechnen), dass Sie Quelle erhalten Code oder kann es bekommen, wenn Sie es wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen erlassen, die es jemandem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zu bitten, die Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verteilen oder wenn Sie diese ändern.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte erteilen, die Sie haben. Sie müssen sicherstellen, dass sie auch den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten: (1) Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die gesetzliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verteilen und/oder zu ändern.
Auch für den Schutz jedes Autors und unseres, möchten wir sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose Software gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass ihre Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht das Original ist, so dass alle Probleme, die von anderen eingeführt werden, nicht über den Ruf der ursprünglichen Autoren nachdenken.
Schließlich wird jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Wiederverkäufer eines kostenlosen Programms einzeln Patentlizenzen erhalten, wodurch das Programm tatsächlich proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung aller lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert ist.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM KOPIEREN, VERTEILEN UND ÄNDERN
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das eine Mitteilung des Urheberrechtsinhabers enthält, die besagt, dass es unter den Bedingungen dieser allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden kann. Das "Programm" bezieht sich auf ein solches Programm oder Werk, und ein "Werk, das auf dem Programm basiert" bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk nach dem Urheberrecht: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Aktivitäten als Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung fallen nicht unter diese Lizenz; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Die Ausführung des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms wird nur abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob das Programm ausgeführt wurde). Ob das stimmt, hängt davon ab, was das Programm tut.
1. Sie dürfen wörtliche Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn erhalten, in jedem Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auffällig und angemessen auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis und Haftungsausschluss. Gewährleistung; halten Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, und das Fehlen einer Garantie; und geben Sie allen anderen Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach Ihrer Wahl Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder eines Teils davon modifizieren und so ein auf dem Programm basierendes Werk bilden und diese Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise beinhalten, die angeben, dass sie die Dateien geändert haben und das Datum einer Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle Werke, die Sie vertreiben oder veröffentlichen, die ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthalten oder daraus abgeleitet sind, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz lizenziert werden.
c) Wenn das modifizierte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie es veranlassen, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die übliche Weise gestartet wird, eine Ankündigung mit einem entsprechenden Urheberrechtshinweis zu drucken oder anzuzeigen. und eine Mitteilung, dass es keine Garantie gibt (oder anders gesagt, dass Sie eine Garantie geben), und dass Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen umverteilen und dem Benutzer mitteilen können, wie eine Kopie dieser Lizenz angezeigt werden soll. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keine solche Ankündigung ausgibt, ist Ihre Arbeit basierend auf dem Programm nicht erforderlich, um eine Ankündigung auszudrucken.)
Diese Anforderungen gelten für die geänderte Arbeit als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile dieses Werkes nicht aus dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Wenn Sie jedoch die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muss die Verteilung des Ganzen auf den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden Teil, unabhängig davon, wer es geschrieben hat.
Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder Ihre Rechte an Werken, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden, anzufechten; vielmehr ist die Absicht, das Recht auszuüben, die Verbreitung abgeleiteter oder kollektiver Werke auf der Grundlage des Programms zu kontrollieren.
Darüber hinaus bringt die bloße Aggregation eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Volumen eines Speicher- oder Vertriebsmediums basiert, das andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie führen auch einen der folgenden Schritte aus:
a) sie mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode zu begleiten, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, verteilt werden muss; oder
b) Begleiten Sie es mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, um Dritten eine Gebühr zu geben, die nicht höher ist als Ihre Kosten für die physische Durchführung der Quellverteilung, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes, die unter den Bedingungen der vorstehenden Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verteilt wird, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, oder
c) Begleiten Sie es mit den Informationen, die Sie über das Angebot zur Verteilung des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für den nichtkommerziellen Vertrieb zulässig und nur, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Der Quellcode für ein Werk ist die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine ausführbare Arbeit bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripte, mit denen die Kompilierung und Installation der ausführbaren Datei gesteuert wird. Als besondere Ausnahme muss der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei ausgeführt wird, verteilt ist, es sei denn, diese Komponente selbst begleitet die ausführbare Datei.
Wenn die Verteilung von ausführbarem oder Objektcode erfolgt, indem der Zugriff auf das Kopieren von einem bestimmten Ort angeboten wird, zählt der entsprechende Zugriff zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort wie die Verteilung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder vertreiben, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, zu unterlizenzieren oder zu vertreiben, ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte gemäß dieser Lizenz. Parteien, die unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, können ihre Lizenzen jedoch nicht kündigen, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterschrieben haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder seine abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) ändern oder vertreiben, geben Sie daher an, dass Sie diese Lizenz akzeptieren, und alle seine Bedingungen für das Kopieren, Verteilen oder Ändern des Programms oder der darauf basierenden Werke.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weiterverteilen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, um das Programm vorbehaltlich dieser Bedingungen zu kopieren, zu verteilen oder zu ändern. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht auf Patentfragen beschränkt) Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und anderen einschlägigen Verpflichtungen zu erfüllen, dann dürfen Sie das Programm infolgedessen überhaupt nicht verteilen. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz nicht die gebührenfreie Weiterverteilung des Programms durch alle diejenigen erlauben würde, die Kopien direkt oder indirekt über Sie erhalten, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl sie als auch diese Lizenz zu erfüllen, die vollständige Verbreitung des Programms zu unterlassen.
Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, ist der Saldo des Abschnitts anzuwenden und der gesamte Abschnitt soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des freien Software-Vertriebssystems zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verteilt wird, in Abhängigkeit von der konsistenten Anwendung dieses Systems; es liegt an dem Autor / Spender zu entscheiden, ob er bereit ist, Software über ein anderes System zu verteilen, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht auferlegen.
Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als Folge des Restes dieser Lizenz angenommen wird.
8. Wenn der Vertrieb und/oder die Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Vertriebsbeschränkung mit Ausnahme dieser Länder hinzufügen, so dass der Vertrieb nur in oder unter Ländern zulässig ist, die nicht ausgeschlossen sind. In diesem Fall schließt diese Lizenz die Beschränkung so ein, als ob sie im Text dieser Lizenz steht.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.
Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie gilt, und "jede spätere Version", haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie Teile des Programms in andere kostenlose Programme integrieren möchten, deren Vertriebsbedingungen unterschiedlich sind, schreiben Sie an den Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird sich an den beiden Zielen orientieren, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ERLAUBT IST. AUSSER WENN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITSTELLEN, ENTWEDER AUSGEDRÜCKT ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN AN.
12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM ÄNDERN UND / ODER UMVERTEILEN KANN, WIE OBEN ERLAUBT, FÜR SIE FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ENTSTEHEN, HAFTBAR SEIN ODER UNFÄHIGKEIT, DAS PROGRAMM ZU NUTZEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DATEN, DIE UNGENAU ODER VON IHNEN ODER DRITTEN ANHALTENDE VERLUSTE ODER EIN VERSÄUMNIS DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN WURDE).
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
So wenden Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme an
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es der Öffentlichkeit größtmöglichen Nutzen bringt, ist der beste Weg, dies zu erreichen, es zu freier Software zu machen, die jeder unter diesen Bedingungen neu verteilen und ändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise an das Programm an. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Ausschluss der Garantie am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die "Copyright"-Zeile und einen Hinweis darauf haben, wo die vollständige Benachrichtigung gefunden wird.
Eine Zeile, um den Namen des Programms und eine kurze Vorstellung davon zu geben, was es tut.
Copyright (C) <year> <name des Autors>
Bei diesem Programm handelt es sich um freie Software. Diese dürfen gemäß den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weiterverbreitet und verändert werden; Sie können Version 2 der Lizenz oder eine neuere Version (nach Wahl) verwenden.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne die implizite Gewährleistung hinsichtlich der Marktgängigkeits- oder Eignung für einen gewissen Zweck ist ebenfalls ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der GNU General Public License.
Wenn Sie mit diesem Programm keine Kopie der GNU General Public License erhalten haben, schreiben sie an Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1335 USA
Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Papierpost mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Wenn das Programm interaktiv ist, lassen Sie es eine Kurzmitteilung wie diese ausgeben, wenn es in einem interaktiven Modus startet:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINE GARANTIE; für Details Typ `show w. Dies ist freie Software, und Sie sind willkommen, sie unter bestimmten Bedingungen neu zu verteilen; geben Sie "show c" für Details ein.
Die hypothetischen Befehle "show w" und "show c" sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, etwas anderes als `show w' und `show c' genannt werden; sie können sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was auch immer zu Ihrem Programm passt.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Urheberrechtsausschluss" für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich. Hier ein Beispiel: Ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit alle Urheberrechte an der
Programm "Gnomovision" (das Pässe bei Compilern macht) geschrieben von
James Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese allgemeine öffentliche Lizenz erlaubt nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme zu integrieren. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Subroutinenbibliothek handelt, ist es möglicherweise sinnvoller, proprietäre Anwendungen mit der Bibliothek zu verknüpfen. Wenn Sie dies tun möchten, verwenden Sie anstelle dieser Lizenz die GNU Library General Public License.
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## CLASSPATH-AUSNAHME
Wenn diese Bibliothek statisch oder dynamisch mit anderen Modulen verknüpft wird, wird eine kombinierte Arbeit basierend auf dieser Bibliothek durchgeführt. Die Bedingungen der GNU General Public License Version 2 decken somit die gesamte Kombination ab.
Als besondere Ausnahme geben Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erstellen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module. und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen für jedes verknüpfte unabhängige Modul auch die Bedingungen der Lizenz dieses Moduls. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf dieser Bibliothek basiert. Wenn Sie diese Bibliothek ändern, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek erweitern, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie dies nicht tun möchten, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.