jersey-hk2
Eclipse Foundation
jersey-inject-hk2 (org.glassfish.jersey.inject:jersey-hk2)
Copyright (c) 2017,2025 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
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Hinweis für Jersey
Dieser Inhalt wird vom Eclipse Jersey-Projekt erstellt und gepflegt.
Projekt-Home: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.jersey
Marken
Eclipse Jersey ist eine Marke der Eclipse Foundation.
Copyright
Alle Inhalte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder ihrer Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Autorschaft von Inhalten finden Sie in den aufgelisteten Quellcode-Repository-Logs.
Deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist
SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0
Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
https://github.com/eclipse-ee4j/jersey
Drittanbieterinhalt
Winkel JS, v1.6.6
Lizenz MIT (http://www.opensource.org/licenses/mit-license.php)
Projekt: http://angularjs.org
Coyright: c) 2010-2017 Google, Inc.
aopalliance-Version 1
Lizenz: Der gesamte von der AOP Alliance bereitgestellte Quellcode ist Public Domain.
Projekt: http://aopalliance.sourceforge.net
Urheberrecht: Material im öffentlichen Bereich ist nicht urheberrechtlich geschützt
Bean Validation-API 3.0.2
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Projekt: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.bean-validation
Copyright: 2009, Red Hat, Inc. und/oder verbundene Unternehmen sowie einzelne Mitwirkende am @authors-Tag.
Hibernate Validator CDI, 8.0.1. Abschluss
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Projekt: https://beanvalidation.org/
Wiederverpackt in org.glassfish.jersey.server.validation.internal.hibernate
Bootstrap v3.3.7
Lizenz: MIT-Lizenz (https://github.com/twbs/bootstrap/blob/master/LICENSE)
Projekt: http://getbootstrap.com
Copyright: 2011-2016 Twitter, Inc.
Google Guava Version 33.3.0-jre
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Copyright (C) 2009, 2024 Die Guave-Autoren
jakarta.inject Version: 2.0.1
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Copyright (C) 2009, 2021 Die Expertengruppe JSR-330
Javassist-Version 3.30.2-GA
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Projekt: http://www.javassist.org/
Copyright (C) 1999- Shigeru Chiba. Alle Rechte vorbehalten.
Jackson JAX-RS Provider Version 2.18.0
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Projekt: https://github.com/FasterXML/jackson-jaxrs-providers
Copyright: (c) 2009-2024 FasterXML, LLC. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten, sofern nicht anders angegeben.
jQuery v3.7.1
Lizenz: jquery.org/license
Projekt: jquery.org
Urheberrecht: (c) jQuery Foundation
jQuery Barcode Plugin 0.3
Lizenz: MIT & GPL (http://www.opensource.org/licenses/mit-license.php & http://www.gnu.org/licenses/gpl.html)
Projekt: http://www.pasella.it/projects/jQuery/barcode
Copyright: (c) 2009 Antonello Pasella antonello.pasella@gmail.com
JSR-166 Erweiterung - JEP 266
Lizenz: CC0
Kein Copyright
Geschrieben von Doug Lea mit Unterstützung von Mitgliedern der JCP JSR-166 Expert Group und veröffentlicht in die Öffentlichkeit, wie unter http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
KineticJS, v4.7.1
Lizenz: MIT-Lizenz (http://www.opensource.org/licenses/mit-license.php)
Projekt: http://www.kineticjs.com, https://github.com/ericdrowell/KineticJS
Urheberrecht: Eric Rowell
org.objectweb.asm Version 9.7.1
Lizenz: Modifizierte BSD (https://asm.ow2.io/license.html)
Copyright (c) 2000-2011 INRIA, France Telecom. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
org.osgi.core Version 6.0.0
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Copyright (c) OSGi Alliance (2005, 2008). All Rights Reserved. org.glassfish.jersey.server.internal.monitoring.core und alle Rechte vorbehalten
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Copyright (c) 2015-2018 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright 2010-2013 Coda Hale und Yammer, Inc.
W3.org Dokumente
Lizenz: W3C Lizenz
Copyright: Copyright (c) 1994-2001 World Wide Web Consortium, (Massachusetts Institute of Technology, Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique, Keio University). Alle Rechte vorbehalten. http://www.w3.org/Consortium/Legal/
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# Eclipse Public License - v 2.0
DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.
1. DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
a) im Falle des ursprünglichen Beitragenden den ursprünglichen Inhalt, der im Rahmen dieser Vereinbarung vertrieben wird, und
b) bei jedem nachfolgenden Mitwirkenden:
i) Änderungen am Programm und
ii) Ergänzungen zum Programm;
wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verteilt werden. Ein Beitrag "ursprucht" von einem Mitwirkenden, wenn er von diesem Mitwirkenden selbst oder einem im Namen dieses Mitwirkenden handelnden Personen zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge enthalten keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die keine geänderten Werke sind.
"Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm verteilt.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.
"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieses Vertrags oder einer Sekundärlizenz (soweit zutreffend) erhält, einschließlich Mitwirkender.
"Abgeleitete Werke" bezeichnet jedes Werk, ob in Quellcode oder in anderer Form, das auf dem Programm basiert (oder daraus abgeleitet ist) und für das die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt ein urheberrechtlich geschützter Werk darstellen.
"Geänderte Werke" bezeichnet jedes Werk im Quellcode oder in anderer Form, das sich aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts des Programms ergibt, einschließlich aus Gründen der Klarheit jeder neuen Datei in Quellcodeform, die Inhalte des Programms enthält. Geänderte Werke dürfen keine Werke enthalten, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, und zwar ausschließlich in jedem Fall, um das Programm oder seine geänderten Werke mit diesem zu verlinken, zu binden oder durch Namen oder Unterklasse zu bezeichnen.
"Verteilung" bezeichnet die Handlungen von a) Verteilung oder b) Bereitstellung in irgendeiner Weise, die eine Übertragung einer Kopie ermöglicht.
"Quellcode" bezeichnet die Form eines für Änderungen bevorzugten Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarequellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Sekundäre Lizenz" bezeichnet entweder die GNU General Public License, Version 2.0 oder spätere Versionen dieser Lizenz, einschließlich etwaiger Ausnahmen oder zusätzlicher Berechtigungen, die vom ursprünglichen Mitwirkenden identifiziert werden.
2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN
a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verteilung und Unterlizenzierung des Beitrags eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, und solcher abgeleiteten Werke.
b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten, um den Beitrag eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, in Quellcode oder einer anderen Form zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware per se ist hierunter lizenziert.
c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Beitragende die Lizenzen seinen hier dargelegten Beiträgen gewährt, von keinem Beitragenden versichert wird, dass das Programm nicht das Patent oder andere Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Entität verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu sichern, sofern vorhanden. Beispiel: Wenn eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, damit der Empfänger das Programm vertreiben kann, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Vertrieb des Programms zu erwerben.
d) Jeder Beitragende erklärt, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte in seinem Beitrag verfügt, falls vorhanden, um die in dieser Vereinbarung dargelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
e) Ungeachtet der Bestimmungen einer Sekundärlizenz gewährt kein Mitwirkender zusätzlichen Zuschüssen an Empfänger (mit Ausnahme der in diesem Vertrag festgelegten) als Ergebnis des Erhalts des Programms durch diesen Empfänger gemäß den Bestimmungen einer Sekundärlizenz (sofern dies gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3 zulässig ist).
3. ANFORDERUNGEN
3.1 Wenn ein Mitwirkender das Programm in irgendeiner Form verteilt, gilt Folgendes:
a) das Programm muss in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 auch als Quellcode zur Verfügung gestellt werden, und der Mitwirkende muss das Programm mit einer Erklärung begleiten, dass der Quellcode für das Programm im Rahmen dieses Vertrags verfügbar ist, und er informiert die Empfänger darüber, wie sie ihn in angemessener Weise auf oder über ein Medium erhalten, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird; und
b) der Mitwirkende kann das Programm unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung vertreiben, vorausgesetzt, dass diese Lizenz: i) im Namen aller anderen Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen, einschließlich Gewährleistungen oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung, und stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck wirksam ablehnt;
ii) im Namen aller anderen Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, wirksam ausschließt;
iii) nicht versucht, die Rechte der Empfänger im Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern; und
iv) verlangt, dass jede Vertragspartei das Programm nachfolgend durch eine Lizenz vertreibt, die den Anforderungen dieses Abschnitts 3 entspricht.
3.2 Wenn das Programm als Quellcode verteilt wird:
a) es im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden muss, oder wenn das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert wird, die unter einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt werden, und (ii) der erste Mitwirkende, der dem Quellcode beigefügt ist und in Anhang A dieses Vertrags beschrieben ist, kann das Programm unter den Bestimmungen dieser sekundären Lizenzen zur Verfügung gestellt werden.
b) Jede Kopie des Programms muss eine Kopie dieser Vereinbarung enthalten.
3.3 Mitwirkende dürfen Urheberrechte, Patente, Marken, Namensnennungshinweise, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen ("Hinweise"), die im Programm enthalten sind, nicht aus einer Kopie des Programms entfernen oder ändern, das sie verteilen, vorausgesetzt, die Mitwirkenden können ihre eigenen angemessenen Hinweise hinzufügen.
4. HANDELSVERTRIEB
Kommerzielle Softwarehändler können bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("eingezogener Mitwirkender") gegen Verluste, Schäden und Kosten (zusammen "Verluste") zu verteidigen und freizustellen. aus Ansprüchen, Klagen und anderen Rechtsstreitigkeiten, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden erhoben wurden, soweit dies durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seinem Vertrieb des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurde. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über diesen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren und mit dem kommerziellen Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der freigestellte Mitwirkende kann auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch teilnehmen.
Beispiel: Ein Mitwirkender kann das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein für diesen kommerziellen Mitwirkenden verantwortlich. In diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden infolgedessen verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diese Schäden bezahlen.
5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG
AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG UND IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ZULÄSSIG IST, WIRD DAS PROGRAMM AUF EINER "WIE BESEHEN" BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, IRGENDWELCHE GARANTIEN ODER EIGENTUMSBEDINGUNGEN, NICHTVERLETZUNG, HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und des Vertriebs des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Ausübung von Rechten im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung anwendbarer Gesetze, der Beschädigung oder des Verlustes von Daten, Programmen oder Geräten sowie der Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
AUSSER IN DEM UMFANG, DER DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIG IST, HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN EINE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VERLORENER GEWINNE), JEDOCH VERURSACHT UND ÜBER JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IM VERTRAG, STRENGE HAFTUNG ODER TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEN IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERTEILUNG DES PROGRAMMS ODER DIE AUSÜBUNG VON RECHTEN, DIE HIERUNTER GEWÄHRT WERDEN, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN.
7. ALLGEMEIN
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
Wenn der Empfänger einen Patentstreit gegen eine Entität einleitet (einschließlich eines Cross-Anspruchs oder einer Gegenklage in einer Klage), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, enden die gemäß Abschnitt 2 (b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum, an dem dieser Rechtsstreit eingereicht wird.
Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, wenn er eine der wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von dieser Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und den Vertrieb des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags und alle Lizenzen, die vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm gewährt werden, bleiben jedoch bestehen und überleben.
Jeder ist berechtigt, Kopien dieses Vertrags zu kopieren und zu verteilen, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist der Vertrag urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Agreement Steward ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der erste Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einer geeigneten separaten Einheit übertragen. Jede neue Version des Abkommens erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Version des Vertrags, unter dem es erhalten wurde, verteilt werden. Darüber hinaus kann sich der Beitragende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung dafür entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu vertreiben.
Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden im Rahmen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig erfolgt. Alle Rechte am Programm, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung soll von einer Entität durchsetzbar sein, die kein Mitwirkender oder Empfänger ist. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine Rechte als Drittbegünstigte begründet.
Anhang A - Hinweis zu Sekundärlizenzen
"Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen verfügbar gemacht werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License, Version 2.0, erfüllt sind: {name license(s), version(s) and exception or additional rights here}."
Das einfache Einfügen einer Kopie dieser Vereinbarung, einschließlich dieses Anhangs A, reicht nicht aus, um den Quellcode unter Sekundärlizenzen zu lizenzieren.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei zu platzieren, können Sie den Hinweis an einem Ort (z. B. einer LIZENZ-Datei in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.
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Die GNU General Public License (GPL) Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor Boston, MA 02110-1335 USA
Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, eine Änderung ist jedoch nicht zulässig.
Einleitung
Die Lizenzen für die meisten Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer kostenlos ist. Diese allgemeine öffentliche Lizenz gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Free Software Foundation-Software wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt.) Sie können es auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von kostenloser Software zu verteilen (und diesen Service auf Wunsch zu berechnen), dass Sie Quelle erhalten Code oder kann es bekommen, wenn Sie es wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen erlassen, die es jemandem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zu bitten, die Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verteilen oder wenn Sie diese ändern.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte erteilen, die Sie haben. Sie müssen sicherstellen, dass sie auch den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten: (1) Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die gesetzliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verteilen und/oder zu ändern.
Auch für den Schutz jedes Autors und unseres, möchten wir sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose Software gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass ihre Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht das Original ist, so dass alle Probleme, die von anderen eingeführt werden, nicht über den Ruf der ursprünglichen Autoren nachdenken.
Schließlich wird jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Wiederverkäufer eines kostenlosen Programms einzeln Patentlizenzen erhalten, wodurch das Programm tatsächlich proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung aller lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert ist.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM KOPIEREN, VERTEILEN UND ÄNDERN
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das eine Mitteilung des Urheberrechtsinhabers enthält, die besagt, dass es unter den Bedingungen dieser allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden kann. Das "Programm" bezieht sich auf ein solches Programm oder Werk, und ein "Werk, das auf dem Programm basiert" bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk nach dem Urheberrecht: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Aktivitäten als Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung fallen nicht unter diese Lizenz; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Die Ausführung des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms wird nur abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob das Programm ausgeführt wurde). Ob das stimmt, hängt davon ab, was das Programm tut.
1. Sie dürfen wörtliche Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn erhalten, in jedem Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auffällig und angemessen auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis und Haftungsausschluss. Gewährleistung; halten Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, und das Fehlen einer Garantie; und geben Sie allen anderen Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach Ihrer Wahl Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder eines Teils davon modifizieren und so ein auf dem Programm basierendes Werk bilden und diese Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise beinhalten, die angeben, dass sie die Dateien geändert haben und das Datum einer Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle Werke, die Sie vertreiben oder veröffentlichen, die ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthalten oder daraus abgeleitet sind, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz lizenziert werden.
c) Wenn das modifizierte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie es veranlassen, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die übliche Weise gestartet wird, eine Ankündigung mit einem entsprechenden Urheberrechtshinweis zu drucken oder anzuzeigen. und eine Mitteilung, dass es keine Garantie gibt (oder anders gesagt, dass Sie eine Garantie geben), und dass Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen umverteilen und dem Benutzer mitteilen können, wie eine Kopie dieser Lizenz angezeigt werden soll. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keine solche Ankündigung ausgibt, ist Ihre Arbeit basierend auf dem Programm nicht erforderlich, um eine Ankündigung auszudrucken.)
Diese Anforderungen gelten für die geänderte Arbeit als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile dieses Werkes nicht aus dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Wenn Sie jedoch die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muss die Verteilung des Ganzen auf den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden Teil, unabhängig davon, wer es geschrieben hat.
Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder Ihre Rechte an Werken, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden, anzufechten; vielmehr ist die Absicht, das Recht auszuüben, die Verbreitung abgeleiteter oder kollektiver Werke auf der Grundlage des Programms zu kontrollieren.
Darüber hinaus bringt die bloße Aggregation eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Volumen eines Speicher- oder Vertriebsmediums basiert, das andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie führen auch einen der folgenden Schritte aus:
a) sie mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode zu begleiten, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, verteilt werden muss; oder
b) Begleiten Sie es mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, um Dritten eine Gebühr zu geben, die nicht höher ist als Ihre Kosten für die physische Durchführung der Quellverteilung, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes, die unter den Bedingungen der vorstehenden Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verteilt wird, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, oder
c) Begleiten Sie es mit den Informationen, die Sie über das Angebot zur Verteilung des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für den nichtkommerziellen Vertrieb zulässig und nur, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Der Quellcode für ein Werk ist die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine ausführbare Arbeit bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripte, mit denen die Kompilierung und Installation der ausführbaren Datei gesteuert wird. Als besondere Ausnahme muss der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei ausgeführt wird, verteilt ist, es sei denn, diese Komponente selbst begleitet die ausführbare Datei.
Wenn die Verteilung von ausführbarem oder Objektcode erfolgt, indem der Zugriff auf das Kopieren von einem bestimmten Ort angeboten wird, zählt der entsprechende Zugriff zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort wie die Verteilung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder vertreiben, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, zu unterlizenzieren oder zu vertreiben, ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte gemäß dieser Lizenz. Parteien, die unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, können ihre Lizenzen jedoch nicht kündigen, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterschrieben haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder seine abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) ändern oder vertreiben, geben Sie daher an, dass Sie diese Lizenz akzeptieren, und alle seine Bedingungen für das Kopieren, Verteilen oder Ändern des Programms oder der darauf basierenden Werke.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weiterverteilen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, um das Programm vorbehaltlich dieser Bedingungen zu kopieren, zu verteilen oder zu ändern. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht auf Patentfragen beschränkt) Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und anderen einschlägigen Verpflichtungen zu erfüllen, dann dürfen Sie das Programm infolgedessen überhaupt nicht verteilen. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz nicht die gebührenfreie Weiterverteilung des Programms durch alle diejenigen erlauben würde, die Kopien direkt oder indirekt über Sie erhalten, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl sie als auch diese Lizenz zu erfüllen, die vollständige Verbreitung des Programms zu unterlassen.
Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, ist der Saldo des Abschnitts anzuwenden und der gesamte Abschnitt soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des freien Software-Vertriebssystems zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verteilt wird, in Abhängigkeit von der konsistenten Anwendung dieses Systems; es liegt an dem Autor / Spender zu entscheiden, ob er bereit ist, Software über ein anderes System zu verteilen, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht auferlegen.
Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als Folge des Restes dieser Lizenz angenommen wird.
8. Wenn der Vertrieb und/oder die Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Vertriebsbeschränkung mit Ausnahme dieser Länder hinzufügen, so dass der Vertrieb nur in oder unter Ländern zulässig ist, die nicht ausgeschlossen sind. In diesem Fall schließt diese Lizenz die Beschränkung so ein, als ob sie im Text dieser Lizenz steht.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.
Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie gilt, und "jede spätere Version", haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie Teile des Programms in andere kostenlose Programme integrieren möchten, deren Vertriebsbedingungen unterschiedlich sind, schreiben Sie an den Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird sich an den beiden Zielen orientieren, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ERLAUBT IST. AUSSER WENN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITSTELLEN, ENTWEDER AUSGEDRÜCKT ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN AN.
12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM ÄNDERN UND / ODER UMVERTEILEN KANN, WIE OBEN ERLAUBT, FÜR SIE FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ENTSTEHEN, HAFTBAR SEIN ODER UNFÄHIGKEIT, DAS PROGRAMM ZU NUTZEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DATEN, DIE UNGENAU ODER VON IHNEN ODER DRITTEN ANHALTENDE VERLUSTE ODER EIN VERSÄUMNIS DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN WURDE).
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
So wenden Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme an
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es der Öffentlichkeit größtmöglichen Nutzen bringt, ist der beste Weg, dies zu erreichen, es zu freier Software zu machen, die jeder unter diesen Bedingungen neu verteilen und ändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise an das Programm an. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Ausschluss der Garantie am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die "Copyright"-Zeile und einen Hinweis darauf haben, wo die vollständige Benachrichtigung gefunden wird.
Eine Zeile, um den Namen des Programms und eine kurze Vorstellung davon zu geben, was es tut.
Copyright (C) <year> <name des Autors>
Bei diesem Programm handelt es sich um freie Software. Diese dürfen gemäß den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weiterverbreitet und verändert werden; Sie können Version 2 der Lizenz oder eine neuere Version (nach Wahl) verwenden.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne die implizite Gewährleistung hinsichtlich der Marktgängigkeits- oder Eignung für einen gewissen Zweck ist ebenfalls ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der GNU General Public License.
Wenn Sie mit diesem Programm keine Kopie der GNU General Public License erhalten haben, schreiben sie an Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1335 USA
Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Papierpost mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Wenn das Programm interaktiv ist, lassen Sie es eine Kurzmitteilung wie diese ausgeben, wenn es in einem interaktiven Modus startet:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINE GARANTIE; für Details Typ `show w. Dies ist freie Software, und Sie sind willkommen, sie unter bestimmten Bedingungen neu zu verteilen; geben Sie "show c" für Details ein.
Die hypothetischen Befehle "show w" und "show c" sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, etwas anderes als `show w' und `show c' genannt werden; sie können sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was auch immer zu Ihrem Programm passt.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Urheberrechtsausschluss" für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich. Hier ein Beispiel: Ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit alle Urheberrechte an der
Programm "Gnomovision" (das Pässe bei Compilern macht) geschrieben von
James Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese allgemeine öffentliche Lizenz erlaubt nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme zu integrieren. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Subroutinenbibliothek handelt, ist es möglicherweise sinnvoller, proprietäre Anwendungen mit der Bibliothek zu verknüpfen. Wenn Sie dies tun möchten, verwenden Sie anstelle dieser Lizenz die GNU Library General Public License.
---
## CLASSPATH-AUSNAHME
Wenn diese Bibliothek statisch oder dynamisch mit anderen Modulen verknüpft wird, wird eine kombinierte Arbeit basierend auf dieser Bibliothek durchgeführt. Die Bedingungen der GNU General Public License Version 2 decken somit die gesamte Kombination ab.
Als besondere Ausnahme geben Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erstellen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module. und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen für jedes verknüpfte unabhängige Modul auch die Bedingungen der Lizenz dieses Moduls. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf dieser Bibliothek basiert. Wenn Sie diese Bibliothek ändern, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek erweitern, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie dies nicht tun möchten, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.
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Abhängigkeiten der vierten Partei
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"jersey-core-common" (org.glassfish.jersey.core:jersey-common)
Copyright (c) 2007,2025 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2018 Payara Foundation und/oder verbundene Unternehmen.
Copyright (c) 2022 Payara Foundation und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (C) 2006,2014 Die Guave-Autoren
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
Hinweis für Jersey Core Common-Modul
Dieser Inhalt wird vom Eclipse Jersey-Projekt erstellt und gepflegt.
https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.jersey
Marken
Eclipse Jersey ist eine Marke der Eclipse Foundation.
Copyright
Alle Inhalte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder ihrer Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Autorschaft von Inhalten finden Sie in den aufgelisteten Quellcode-Repository-Logs.
Deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist
SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0
Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
https://github.com/eclipse-ee4j/jersey
Drittanbieterinhalt
Google Guava Version 18.0
Lizenz: Apache Lizenz, 2.0
Copyright: (C) 2009 Die Guave-Autoren
JSR-166 Erweiterung - JEP 266
Lizenz: Creative Commons 1.0 (CC0)
Kein Copyright
Geschrieben von Doug Lea mit Unterstützung von Mitgliedern der JCP JSR-166 Expert Group und veröffentlicht in die Öffentlichkeit, wie unter http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
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"jakarta.ws.rs-api" (jakarta.ws.rs:jakarta.ws.rs-api)
Copyright (c) 2010,2019 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2006 Google Inc.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
Anzahl Hinweise für Jakarta RESTful Webservices
Dieser Inhalt wird vom Projekt **Jakarta RESTful Webservices** erstellt und verwaltet.
* Projekthaus: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.jaxrs
## Marken
**Jakarta RESTful Web Services** ist eine Marke der Eclipse Foundation.
## Urheberrecht
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Anzahl deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist
SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0
## Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
* https://github.com/eclipse-ee4j/jaxrs-api
Drittanbieterinhalt
Dieses Projekt nutzt die folgenden Inhalte von Drittanbietern.
javaee-api (7.0)
Lizenz: Apache-2.0 UND W3C
JUnit (4.11)
Lizenz: Common Public License 1.0
Mockito (2.16.0)
Projekt: http://site.mockito.org
Quelle: https://github.com/mockito/mockito/releases/tag/v2.16.0
Verschlüsselung
Inhalt kann Verschlüsselungssoftware enthalten. In dem Land, in dem Sie sich derzeit befinden, können Einschränkungen für den Import, den Besitz und die Verwendung und/oder den Wiederexport von Verschlüsselungssoftware in ein anderes Land bestehen. Bevor Sie eine Verschlüsselungssoftware verwenden, überprüfen Sie bitte die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien des Landes bezüglich des Imports, Besitzes oder der Verwendung und des Reexports von Verschlüsselungssoftware, um zu sehen, ob dies zulässig ist.
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"Jakarta Annotations API" (jakarta.annotation:jakarta.annotation-API)
Copyright (2019) 2021 Eclipse Foundation. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2005,2022 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
Anz. Hinweise für Jakarta-Anmerkungen
Diese Inhalte werden vom Jakarta Annotations-Projekt erstellt und gepflegt.
* Projekthaus: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.ca
## Marken
Jakarta Annotations ist eine Marke der Eclipse Foundation.
Anzahl deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist
SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0
## Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
* https://github.com/eclipse-ee4j/common-annotations-api
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"OSGi Resource Locator" (org.glassfish.hk2:OSGi-resource-locator)
Copyright (c) 2009,2018 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
Hinweise für Eclipse GlassFish
Dieser Inhalt wird vom Eclipse GlassFish-Projekt produziert und gepflegt.
Projekt-Home: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.glassfish
Marken
Eclipse GlassFish und GlassFish sind Marken der Eclipse Foundation.
Copyright
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Deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist
SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0
Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-ha-api
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-logging-annotation-processor
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-shoal
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-cdi-porting-tck
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-jsftemplating
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-hk2-extra
Inhalte von Drittanbietern
Dieses Projekt nutzt die folgenden Inhalte von Drittanbietern.
Kein Wert
Verschlüsselung
Inhalt kann Verschlüsselungssoftware enthalten. In dem Land, in dem Sie sich derzeit befinden, können Einschränkungen für den Import, den Besitz und die Verwendung und/oder den Wiederexport von Verschlüsselungssoftware in ein anderes Land bestehen. Bevor Sie eine Verschlüsselungssoftware verwenden, überprüfen Sie bitte die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien des Landes bezüglich des Imports, Besitzes oder der Verwendung und des Reexports von Verschlüsselungssoftware, um zu sehen, ob dies zulässig ist.
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"ServiceLocator Default Implementation" (org.glassfish.hk2:hk2-locator)
Copyright (c) 2010,2019 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2019 Payara Service Ltd. und/oder verbundene Unternehmen.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
"aopalliance-Version 1.0 als Modul neu verpackt" (org.glassfish.hk2.external:aopalliance-repackaged)
Copyright (c) 2013,2018 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
"HK2 API-Modul" (org.glassfish.hk2:HK2-API)
Copyright (c) 2007,2018 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
"HK2 Implementation Utilities" (org.glassfish.hk2:HK2-utils)
Copyright (c) 2007,2019 Oracle und/oder verbundene Unternehmen. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
Eclipse Public License 2.0 + GPL v.2 mit CPE
Hinweise für Eclipse GlassFish
Dieser Inhalt wird vom Eclipse GlassFish-Projekt produziert und gepflegt.
Projekt-Home: https://projects.eclipse.org/projects/ee4j.glassfish
Marken
Eclipse GlassFish und GlassFish sind Marken der Eclipse Foundation.
Copyright
Alle Inhalte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder ihrer Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Autorschaft von Inhalten finden Sie in den aufgelisteten Quellcode-Repository-Logs.
Deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License v. 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter http://www.eclipse.org/legal/epl-2.0. abrufbar ist. Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License v. 2.0 erfüllt sind: GNU General Public License, Version 2 mit der GNU Classpath Exception, die unter https://www.gnu.org/software/classpath/license.html. verfügbar ist
SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0 ODER GPL-2.0 MIT Classpath-exception-2.0
Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-ha-api
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-logging-annotation-processor
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-shoal
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-cdi-porting-tck
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-jsftemplating
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-hk2-extra
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-hk2
https://github.com/eclipse-ee4j/glassfish-fighterfish
Inhalte Dritter
Dieses Projekt nutzt die folgenden Inhalte von Drittanbietern.
Kein Wert
Verschlüsselung
Inhalt kann Verschlüsselungssoftware enthalten. In dem Land, in dem Sie sich derzeit befinden, können Einschränkungen für den Import, den Besitz und die Verwendung und/oder den Wiederexport von Verschlüsselungssoftware in ein anderes Land bestehen. Bevor Sie eine Verschlüsselungssoftware verwenden, überprüfen Sie bitte die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien des Landes bezüglich des Imports, Besitzes oder der Verwendung und des Reexports von Verschlüsselungssoftware, um zu sehen, ob dies zulässig ist.
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"Jakarta Dependency Injection" (jakarta.inject:jakarta.inject-api)
Copyright (C) 2009 Die JSR-330 Expertengruppe
Copyright (c) 2018,2020 Eclipse Foundation.
Apache-Lizenz 2.0
# Hinweise für Eclipse Jakarta Dependency Injection
Dieser Inhalt wird vom Projekt Eclipse Jakarta Dependency Injection erstellt und gepflegt.
* Projekthaus: https://projects.eclipse.org/projects/cdi.batch
## Marken
Jakarta Dependency Injection ist eine Marke der Eclipse Foundation.
## Urheberrecht
Alle Inhalte sind Eigentum der jeweiligen Urheber oder ihrer Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Autorschaft von Inhalten finden Sie in den aufgelisteten Quellcode-Repository-Logs.
Anzahl deklarierte Projektlizenzen
Dieses Programm und die dazugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Apache-Lizenz, Version 2.0 zur Verfügung gestellt, die unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0. abrufbar ist.
SPDX-Lizenz-ID: Apache-2.0
## Quellcode
Das Projekt verwaltet die folgenden Quellcode-Repositorys:
https://github.com/eclipse-ee4j/injection-api
https://github.com/eclipse-ee4j/injection-spec
https://github.com/eclipse-ee4j/injection-tck
-------------------------------------------
"Javassist" (org.javassist:javassist)
MPL 1.1, LGPL 2.1, Apache-Lizenz 2.0
Copyright (C) 1999- Shigeru Chiba. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (C) 1999- Shigeru Chiba. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (C) 1999-2022 von Shigeru Chiba, Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (C) 2004 Bill Burke. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Software wird unter der Mozilla Public License Version 1.1, der GNU Lesser General Public License Version 2.1 oder höher oder der Apache License Version 2.0 vertrieben.
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Lizenzen
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Mozilla Public License-Version 1.1
1 Definitionen.
1 "Kommerzielle Nutzung" bezeichnet die Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung des abgedeckten Codes an Dritte.
1,1 "Beitragender" bezeichnet jede Entität, die zur Erstellung von Änderungen beiträgt oder diese erstellt.
1,2 "Beitragende Version" bezeichnet die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen werden.
1,3 "Abgedeckter Code" bezeichnet den ursprünglichen Code oder die Änderungen oder die Kombination des ursprünglichen Codes und der Änderungen, jeweils einschließlich Teilen davon.
1,4 "Elektronischer Verteilungsmechanismus" bezeichnet einen Mechanismus, der in der Softwareentwicklungsgemeinschaft allgemein für den elektronischen Datentransfer akzeptiert wird.
1,5 "Ausführbar" bezeichnet den abgedeckten Code in jeder anderen Form als dem Quellcode.
1,6 "Erstentwickler" bezeichnet die Person oder Entität, die im Quellcode-Hinweis, der in Anhang A erforderlich ist, als Erstentwickler identifiziert wurde.
1,7 "Größere Arbeit" ist ein Werk, das abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
1,8 "Lizenz" bedeutet dieses Dokument.
1,8 "Lizenzfähig" das Recht, in größtmöglichem Umfang alle hierin dargelegten Rechte zu gewähren, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben wurden.
1,9 "Änderungen" sind alle Ergänzungen oder Löschungen aus dem Stoff oder der Struktur des ursprünglichen Codes oder früherer Änderungen. Wenn der abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien freigegeben wird, lautet eine Änderung:
Hinzufügen oder Löschen aus dem Inhalt einer Datei mit Originalcode oder früheren Änderungen. Jede neue Datei, die einen Teil des ursprünglichen Codes oder vorherige Änderungen enthält.
1,1 "Ursprünglicher Code" bezeichnet den Quellcode des Computersoftwarecodes, der im Quellcode-Hinweis beschrieben ist, der in Anhang A als Originalcode angegeben ist und zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz nicht bereits unter diesem Lizenzcode abgedeckt ist.
1,1 "Patentansprüche" sind alle Patentansprüche, die sich im Besitz oder nachher erworben haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahren, Verfahren und Apparateansprüche, in jedem vom Erwerber lizenzierbaren Patent.
1,11 "Quellcode" bezeichnet die bevorzugte Form des abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module, sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripts, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation eines ausführbaren Programms verwendet werden, oder Quellcode-Differenzvergleiche mit entweder dem ursprünglichen Code oder einem anderen bekannten, verfügbaren abgedeckten Code der Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann komprimiert oder archiviert sein, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist kostenlos verfügbar.
1,12 "Sie" (oder "Ihre") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz einhält, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wurde. Bei juristischen Einheiten umfasst "Sie" jede Einheit, die kontrolliert, von dir kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dir steht. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die direkte oder indirekte Befugnisse, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (b) der Anteilbesitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausgegebene Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums einer solchen Einheit.
2. Quellcodelizenz.
2,1 Die anfängliche Developer Grant. Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistiges Eigentum:
a. unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent oder Marke) Lizenziert von Initial Developer, um den ursprünglichen Code (oder Teile davon) mit oder ohne Änderungen und/oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu unterlizenzieren und zu verteilen; und
b. unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf des ursprünglichen Kodex verletzt wurden, um den ursprünglichen Kodex (oder Teile davon) herzustellen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig zu veräußern.
c. die Lizenzen, die in diesem Abschnitt 2.1 (a) und (b) gewährt werden, gelten ab dem Datum, an dem Initial Developer den ursprünglichen Code gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz zum ersten Mal verteilt.
d. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1 (b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus dem ursprünglichen Code löschen; 2) getrennt vom ursprünglichen Code; oder 3) für Verstöße, die durch: i) die Änderung des ursprünglichen Codes oder ii) die Kombination des ursprünglichen Codes mit anderen Software oder Geräten verursacht werden.
2,2 Contributor-Zuschuss. Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche Lizenz.
a. unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom Mitwirkenden lizenziert sind, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) erstellten Änderungen entweder auf unveränderter Basis, mit anderen Änderungen, als abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu unterlizenzieren und zu verteilen; und
b. unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen dieser Kombination) vorgenommen wurden, verletzt werden, um Änderungen vorzunehmen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten 1) von diesem Beitragenden vorgenommene Änderungen (oder Teile davon); und 2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Beitragenden mit seiner Beitragendenversion (oder Teilen dieser Kombination) vorgenommen wurden.
c. die in den Abschnitten 2.2 (a) und 2.2 (b) gewährten Lizenzen ab dem Datum wirksam werden, an dem der Beitragende das abgedeckte Code erstmals kommerziell verwendet.
d. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2 (b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für einen Code, den der Beitragende aus der Beitragendenversion gelöscht hat; 2) getrennt von der Beitragendenversion; 3) für Verstöße, die durch: i) Änderungen von Beitragenden durch Dritte verursacht wurden Version oder ii) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit anderer Software (außer als Teil der Mitwirkendenversion) oder anderen Geräten vorgenommen wurden; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den abgedeckten Code verletzt wurden, sofern von diesem Mitwirkenden keine Änderungen vorgenommen wurden.
3. Kontierungsverpflichtungen.
3,1 Anwendung der Lizenz. Die Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich und ohne Einschränkung Abschnitt 2.2. Die Quellcodeversion des abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 veröffentlicht wurde, verbreitet werden, und Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mit jeder Kopie des Quellcodes, den Sie verteilen, einfügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quellcodeversion anbieten oder auferlegen, welche die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter verändert oder einschränkt. Sie können jedoch ein zusätzliches Dokument mit den in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechten hinzufügen.
3,2 Verfügbarkeit des Quellcodes. Jede Änderung, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss im Quellcode-Formular unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf denselben Medien wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Vertriebsmechanismus für alle zugänglich gemacht werden, denen Sie eine ausführbare Version erstellt haben. verfügbar sein; und wenn sie über den elektronischen Verteilungsmechanismus zur Verfügung gestellt werden, müssen sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie erstmals verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate nach der Bereitstellung einer späteren Version dieser besonderen Änderung für diese Empfänger verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Quellcodeversion auch dann verfügbar bleibt, wenn der elektronische Vertriebsmechanismus von einem Dritten verwaltet wird.
3,3 Beschreibung der Änderungen. Sie müssen den gesamten Serviceumfangcode, zu dem Sie beitragen, in eine Datei aufnehmen, in der die Änderungen dokumentiert werden, die Sie an der Erstellung dieses Serviceumfangcodes vorgenommen haben, sowie das Datum einer Änderung. Sie müssen eine auffällige Aussage enthalten, dass die Änderung direkt oder indirekt aus dem ursprünglichen Code abgeleitet wird, der vom ursprünglichen Entwickler bereitgestellt wird, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers in (a) dem Quellcode und (b) in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version oder zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des abgedeckten Codes beschreiben.
3,4 Geistiges Eigentum
(a) Ansprüche Dritter, wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz unter den Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die Rechte auszuüben, die dieser Mitwirkende gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 eingeräumt hat, Der Beitragende muss eine Textdatei mit der Quellcode-Verteilung "LEGAL" enthalten, die den Anspruch beschreibt und die Partei, die den Anspruch geltend macht, ausreichend detailliert, dass ein Empfänger weiß, wen er kontaktieren soll. Wenn der Beitragende nach der Bereitstellung der Änderung wie in Abschnitt 3.2 beschrieben Kenntnis erlangt, ändert der Beitragende unverzüglich die LEGAL-Datei in allen Kopien, die der Beitragende danach zur Verfügung stellt, und ergreift andere Schritte (z. B. die Benachrichtigung geeigneter Mailinglisten oder Newsgroups), die vernünftigerweise berechnet wurden, um diejenigen, die den abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.
(b) Contributor-APIs Wenn Contributor-Änderungen eine Anwendungsprogrammierschnittstelle enthalten und Contributor Kenntnis von Patentlizenzen hat, die vernünftigerweise erforderlich sind, um diese API zu implementieren, muss Contributor diese Informationen auch in die LEGAL-Datei aufnehmen.
c) Vertretungen. Der Mitwirkende erklärt, dass, außer wie gemäß Abschnitt 3.4 (a) oben offengelegt, der Mitwirkende glaubt, dass die Änderungen des Mitwirkenden die ursprüngliche(n) Schöpfung(en) des Mitwirkenden sind und/oder der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3,5 Erforderliche Mitteilungen Sie müssen die Mitteilung in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund seiner Struktur nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in eine bestimmte Quellcode-Datei zu setzen, müssen Sie diesen Hinweis an einem Ort (z. B. einem relevanten Verzeichnis) angeben, an dem ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht. Wenn Sie eine oder mehrere Änderungen vorgenommen haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkenden in die in Anhang A beschriebene Mitteilung aufnehmen. Sie müssen diese Lizenz auch in einer Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte oder Eigentumsrechte der Empfänger im Zusammenhang mit dem abgedeckten Code beschreiben. Sie können einem oder mehreren Empfängern des abgedeckten Codes eine Vergütung für Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen des ursprünglichen Entwicklers oder eines Mitwirkenden tun. Sie müssen es absolut klar machen, als eine solche Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie stimmen hiermit zu, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jede Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund von Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten, entsteht.
3,6 Verteilung der ausführbaren Versionen. Sie dürfen den abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form verteilen, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.5 für diesen abgedeckten Code erfüllt sind und wenn Sie einen Hinweis, dass die Quellcodeversion des abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Die Mitteilung muss auffällig in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version, zugehörigen Dokumentation oder Sicherheiten enthalten sein, in denen Sie die Rechte der Empfänger im Zusammenhang mit dem abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des abgedeckten Codes oder die Eigentumsrechte unter einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die andere Bestimmungen als diese Lizenz enthalten kann, vorausgesetzt, Sie halten die Bedingungen dieser Lizenz und dass die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcodeversion von den in dieser Lizenz festgelegten Rechten zu begrenzen oder zu ändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie absolut klarstellen, dass alle Bedingungen, die sich von dieser Lizenz unterscheiden, von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund solcher von Ihnen angebotenen Bedingungen entstanden ist.
3,7 Größere Werke. Sie können ein größeres Werk erstellen, indem Sie den abgedeckten Code mit einem anderen Code kombinieren, der nicht den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt, und das größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unfähigkeit zur Einhaltung der Satzung oder Verordnung.
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten abgedeckten Code einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang einhalten; und (b) die Einschränkungen und den Code beschreiben, auf den sie sich auswirken. Diese Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und in allen Distributionen des Quellcodes enthalten sein. Außer in dem Umfang, der gesetzlich oder gesetzlich verboten ist, muss eine solche Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein Empfänger von gewöhnlichen Fähigkeiten in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Anwendung dieser Lizenz. Diese Lizenz gilt für Code, an den der Erstentwickler die Mitteilung in Anhang A angehängt hat, und für den entsprechenden abgedeckten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6,1 Die Netscape Communications Corporation ("Netscape") kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer.
6,2 Wirkung von neuen Versionen Sobald der abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn immer unter den Bedingungen dieser Version verwenden. Sie können diesen abgedeckten Code auch gemäß den Bedingungen jeder nachfolgenden Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen für den im Rahmen dieser Lizenz erstellten gedeckten Code zu ändern.
6,3 Abgeleitete Werke Wenn Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits unter diesen Lizenzbedingungen abgedeckt ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz so umbenennen, dass die Sätze "Mozilla", "MOZILLAPL", "MOZPL" lauten. "Netscape", "MPL", "NPL" oder ein verwirrend ähnlicher Satz erscheinen nicht in Ihrer Lizenz (außer zu beachten, dass sich Ihre Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet) und (b) machen Sie andernfalls deutlich, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die sich von der Mozilla Public License und der Netscape Public License unterscheiden. (Das Ausfüllen des Namens des ursprünglichen Entwicklers, des ursprünglichen Codes oder des Mitwirkenden in der in Anhang A beschriebenen Mitteilung gilt nicht als Änderung dieser Lizenz.)
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DER GARANTIE ABGEDECKT CODE IST UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER "WIE BESEHEN" BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON DEFEKTEN IST, VERTRETBAR, GEEIGNET FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHT VERLETZT. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN ABGEDECKTER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR JEDE ERFORDERLICHE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR AN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER LIZENZ DAR. KEINE VERWENDUNG EINES ABGEDECKTEN CODES IST HIERUNTER AUTORISIERT, AUSSER UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
8. Austritt
8,1 Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen beheben, nachdem Sie von dem Verstoß erfahren haben. Alle Unterlizenzen des abgedeckten Codes, die ordnungsgemäß gewährt werden, bestehen über die Kündigung dieser Lizenz hinaus. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
8,2 Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie einen Patentverletzungsanspruch (ohne Ablehnungsurteil) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden geltend machen (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als "Teilnehmer" bezeichnet), der behauptet, dass:
a. die Contributor-Version dieses Teilnehmers direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann erlöschen alle Rechte, die dieser Teilnehmer Ihnen gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt hat, mit einer Frist von 60 Tagen durch den Teilnehmer prospektiv, es sei denn, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung an Sie entweder: (i) vereinbaren Sie schriftlich, dem Teilnehmer eine einvernehmlich angemessene angemessene Nutzungsgebühr für Ihre vergangene und zukünftige Nutzung von Änderungen durch diesen Teilnehmer zu zahlen, oder (ii) ziehen Sie Ihren Rechtsstreitigkeitsanspruch in Bezug auf die Mitwirkungsversion gegen diesen Teilnehmer zurück. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung eine angemessene Lizenzgebühren- und Zahlungsvereinbarung nicht von den Parteien gegenseitig schriftlich vereinbart wird oder der Rechtsstreitanspruch nicht zurückgezogen wird, enden die Rechte, die Ihnen der Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährt hat, automatisch mit Ablauf der oben angegebenen 60-tägigen Kündigungsfrist.
b. jegliche Software, Hardware oder Geräte, mit Ausnahme der Contributor-Version des Teilnehmers, die direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, ab dem Datum, an dem Sie Änderungen vorgenommen haben, zum ersten Mal vorgenommen, verwendet, verkauft, verteilt oder vorgenommen haben, widerrufen.
8,3 Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen, der behauptet, dass die Contributor-Version dieses Teilnehmers direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, wenn dieser Anspruch (z. B. durch Lizenz oder Abrechnung) vor dem Einleitung eines Patentverletzungsverfahrens, dann wird der angemessene Wert der Lizenzen, die von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährt werden, bei der Bestimmung des Betrags oder Wertes einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
8,4 Im Fall einer Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 8.1 oder 8.2 gelten alle Endnutzer-Lizenzverträge (mit Ausnahme von Distributoren und Resellern), die vor der Kündigung gültig von Ihnen oder einem Distributor im Rahmen dieses Vertrags erteilt wurden, über die Kündigung hinaus.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, OB TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER SONST, SOLLTEN SIE, DER ERSTENTWICKLER, JEDER ANDERE MITWIRKENDE ODER JEDER HÄNDLER DES ABGEDECKTEN CODES ODER JEDER LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN, FÜR JEDE PERSON LEBENSFÄHIG SEIN FÜR ALLE INDIREKTEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN WEGEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSSTOPP, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSÖNLICHE VERLETZUNG, DIE SICH AUS DER VERPFLICHTUNG DIESER PARTEI GEGENÜBER DEM ANWENDBAREN RECHT ERGIBT, VERBIETET DIESE BESCHRÄNKUNG. EINIGE GERICHTSBARKEITEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE GELTEN.
10. Der abgedeckte Code ist ein "kommerzielles Element", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Oct. 1995) definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftwaredokumentation", da diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) alle USA. Endbenutzer der Regierung erwerben den abgedeckten Code nur mit den hierin dargelegten Rechten.
11. Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich der betreffenden Gegenstände dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den kalifornischen Rechtsvorschriften (mit Ausnahme des geltenden Rechts, sofern vorhanden), mit Ausnahme der Kollisionsnormen. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei Bürger oder eine juristische Person ist, die in den Vereinigten Staaten von Amerika gechartert oder registriert ist, unterliegt jeder Rechtsstreit in Bezug auf diese Lizenz Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des nördlichen Bezirks von Kalifornien, mit Gerichtsstand liegt in Santa Clara County, Kalifornien, mit der untergehenden Partei verantwortlich für Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -kosten. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgenommen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt wird, gelten nicht für diese Lizenz.
12. Verantwortlichkeit für Ansprüche Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte gemäß dieser Lizenz entstehen, und Sie stimmen zu, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Grundlage zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder gilt als Haftungszulassung.
13. Der Erstentwickler kann Teile des abgedeckten Codes als "Mehrfachlizenz" kennzeichnen. "Mehrfach lizenziert" bedeutet, dass der Erstentwickler es Ihnen erlaubt, Teile des abgedeckten Codes nach Ihrer Wahl des MPL oder der alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu verwenden, die vom Erstentwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegeben sind.
Anhang A – Mozilla Public License.
"Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License Version 1.1 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter http://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz verbreitet wird, wird "wie besehen" ("AS IS") und ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verbreitet. Informationen zu spezifischen sprachenrelevanten Rechten und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.
Der ursprüngliche Code lautet ______________________________________.
Der ursprüngliche Entwickler des ursprünglichen Codes ist ________________________. Teile, die von ______________________ erstellt werden, unterliegen dem Copyright (C) ______ _______________________. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende: ______________________________________.
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bestimmungen der _____ Lizenz (die "[___] Lizenz") verwendet werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der [______] Lizenz anstelle der oben genannten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der [____] Lizenz zulassen und nicht zulassen möchten, dass andere Ihre Version dieser Datei unter der MPL verwenden, geben Sie Ihre Entscheidung an, indem Sie die oben genannten Bestimmungen löschen und sie durch die Mitteilung und andere Bestimmungen ersetzen, die von der [___] Lizenz erforderlich sind. Wenn Sie die oben genannten Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Datei unter der MPL- oder [___]-Lizenz verwenden."
HINWEIS: Der Text dieses Anhangs A kann leicht vom Text der Hinweise in den Quellcode-Dateien des Originalcodes abweichen. Sie sollten den Text dieses Anhangs A anstelle des Textes verwenden, der im ursprünglichen Codequellcode für Ihre Änderungen enthalten ist.
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GNU LESSER ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 Vereinigte Staaten
Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, eine Änderung ist jedoch nicht zulässig.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Es gilt auch als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1.]
Einleitung
Die Lizenzen für die meisten Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer kostenlos ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell bestimmte Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich entscheiden, sie zu verwenden. Sie können es auch verwenden, aber wir empfehlen Ihnen, zuerst sorgfältig darüber nachzudenken, ob diese Lizenz oder die normale allgemeine öffentliche Lizenz die bessere Strategie ist, in jedem bestimmten Fall zu verwenden, basierend auf den nachfolgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Nutzungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien kostenloser Software zu verteilen (und für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten); dass Sie Quellcode erhalten oder kann es bekommen, wenn Sie es wollen; dass Sie die Software ändern und Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass Sie informiert sind, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen erlassen, die es den Händlern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zu bitten, diese Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen oder sie ändern.
Zum Beispiel, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen, ob kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte, die wir Ihnen gegeben. Sie müssen sicherstellen, dass sie auch den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien bereitstellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek mit der Bibliothek verknüpfen und neu kompilieren können. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) wir urheberrechtlich schützen die Bibliothek, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die gesetzliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modifizieren.
Um jeden Distributor zu schützen, möchten wir sehr deutlich machen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von einer anderen Person geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass sie nicht die Originalversion haben, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht von Problemen betroffen ist, die von anderen eingeführt werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Nutzer eines kostenlosen Programms nicht effektiv einschränken kann, indem es eine restriktive Lizenz von einem Patentinhaber erhält. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wurde, mit der in dieser Lizenz angegebenen vollen Nutzungsfreiheit übereinstimmen muss.
Die meisten GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, wird von der normalen GNU General Public License abgedeckt. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich ganz von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um die Verknüpfung dieser Bibliotheken mit unfreien Programmen zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verbunden ist, ob statisch oder mit einer gemeinsamen Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz erlaubt eine solche Verknüpfung daher nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt mehr laxe Kriterien, um anderen Code mit der Bibliothek zu verknüpfen.
Wir nennen diese Lizenz die "kleine" allgemeine öffentliche Lizenz, weil sie weniger tut, um die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die normale allgemeine öffentliche Lizenz. Es bietet auch andere freie Software-Entwickler Weniger von einem Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir die normale allgemeine öffentliche Lizenz für viele Bibliotheken verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten besonderen Umständen Vorteile.
Zum Beispiel kann es in seltenen Fällen eine besondere Notwendigkeit geben, die größtmögliche Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen unfreie Programme die Bibliothek nutzen dürfen. Ein häufiger Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Arbeit wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken macht. In diesem Fall gibt es wenig zu gewinnen, indem die freie Bibliothek nur auf freie Software beschränkt wird, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Personen, eine große Menge an freier Software zu verwenden. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, vielen mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu verwenden.
Obwohl die Lesser General Public License weniger Schutz für die Freiheit der Benutzer ist, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verbunden ist, die Freiheit und die Möglichkeit hat, dieses Programm mit einer geänderten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet wurde, während letzteres zur Ausführung mit der Bibliothek kombiniert werden muss.
GNU LESSER ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM KOPIEREN, VERTEILEN UND ÄNDERN
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek oder jedes andere Programm, das eine Mitteilung des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, die besagt, dass sie unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz") verbreitet werden kann. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so vorbereitet sind, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden können, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich auf jede solche Software-Bibliothek oder Arbeit, die unter diesen Bedingungen verteilt wurde. Ein auf der Bibliothek basierendes Werk bedeutet entweder die Bibliothek oder ein urheberrechtlich abgeleiteter Werk: das heißt ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten.)
"Quellcode" für ein Werk ist die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einer Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripte, mit denen die Kompilierung und Installation der Bibliothek gesteuert wird.
Andere Aktivitäten als Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung fallen nicht unter diese Lizenz; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Die Ausführung eines Programms mit der Bibliothek ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms wird nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben). Ob dies wahr ist, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortwörtliche Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, wie Sie ihn erhalten, in jedem Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auffällig und angemessen auf jeder Kopie eine geeignete Copyright-Hinweis und Haftungsausschluss; halten Sie alle Hinweise, die auf diese Lizenz verweisen und auf das Fehlen einer Garantie; und verteilen Sie eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach Ihrer Wahl Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder eines Teils davon ändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk bilden und solche Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Die geänderte Arbeit selbst muss eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderte Dateien deutliche Hinweise enthält, die angeben, dass sie die Dateien geändert haben und das Datum einer Änderung.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk für alle Dritten gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz kostenlos lizenziert wird.
d) Wenn sich eine Einrichtung in der geänderten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle bezieht, die von einem Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das die Einrichtung verwendet, außer als Argument, das übergeben wird, wenn die Einrichtung aufgerufen, müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, sicherzustellen, dass, falls eine Anwendung eine solche Funktion oder einen solchen Tisch nicht bereitstellt, die Anlage noch funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der aussagekräftig bleibt.
(Beispiel: Eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln hat einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung vollständig definiert ist. Daher erfordert Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion immer noch Quadratwurzeln berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für die geänderte Arbeit als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile dieses Werkes nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Wenn Sie jedoch die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, muss die Verteilung des Ganzen auf den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das ganze Ganze erstrecken, und damit auf jeden Teil, unabhängig davon, wer es geschrieben hat.
Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder Ihre Rechte an Werken, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden, anzufechten; vielmehr besteht die Absicht darin, das Recht auszuüben, die Verbreitung abgeleiteter oder kollektiver Werke, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Darüber hinaus bringt die bloße Aggregation eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Volumen eines Speicher- oder Verteilungsmediums beruht, das andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, anstatt auf diese Lizenz beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie diese Version stattdessen angeben, wenn Sie möchten.) Nehmen Sie keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wird, ist sie für diese Kopie irreversibel, daher gilt die normale GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die aus dieser Kopie hergestellt wurden.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon, gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verteilen. vorausgesetzt, dass Sie ihn mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode begleiten, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium verteilt werden muss, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
Wenn die Verteilung von Objektcode erfolgt, indem der Zugriff auf das Kopieren von einem bestimmten Ort angeboten wird, erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugriffs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort die Anforderung, den Quellcode zu verteilen, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung eines Teils der Bibliothek enthält, aber dazu bestimmt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es kompiliert oder mit ihr verknüpft wird, wird als "Werk, das die Bibliothek verwendet" bezeichnet. Ein solches Werk ist isoliert kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
Wenn Sie jedoch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek verknüpfen, wird eine ausführbare Datei erstellt, die eine Ableitung der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält) und nicht ein "Werk, das die Bibliothek verwendet". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 gibt Begriffe für die Verteilung solcher ausführbaren Dateien an.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet" Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode nicht ist. Ob dies wahr ist, ist besonders wichtig, wenn die Arbeit ohne die Bibliothek verbunden werden kann, oder wenn es sich bei der Arbeit selbst um eine Bibliothek handelt. Die Schwelle dafür, wahr zu sein, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Accessor sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger in der Länge) verwendet, ist die Verwendung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich um ein rechtlich abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Elemente, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)
Andernfalls, wenn das Werk eine Ableitung der Bibliothek ist, können Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verteilen. Alle ausführbaren Dateien, die diese Arbeit enthalten, fallen auch unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten können Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet" mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält. Bibliothek und Verteilung dieser Arbeiten unter Bedingungen Ihrer Wahl, vorausgesetzt, die Bedingungen erlauben die Änderung der Arbeit für die eigene Nutzung des Kunden und Reverse Engineering für die Fehlerbehebung solcher Änderungen.
Sie müssen mit jeder Kopie des Werkes, dass die Bibliothek in ihr verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind, deutlich benachrichtigen. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz angeben. Wenn das Werk während der Ausführung urheberrechtliche Hinweise enthält, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter ihnen sowie einen Verweis angeben, der den Benutzer auf die Kopie dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines dieser Dinge tun:
a) die Arbeit mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek zu begleiten, einschließlich aller Änderungen, die in der Arbeit verwendet wurden (die unter den Abschnitten 1 und 2 oben verteilt werden müssen); und wenn die Arbeit eine ausführbare Datei ist mit der Bibliothek verknüpft, mit dem vollständigen maschinenlesbaren "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann neu verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei mit der geänderten Bibliothek zu erstellen. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, die Anwendung nicht unbedingt neu kompilieren kann, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)
b) Verwenden Sie einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Bibliothek zur Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) funktioniert ordnungsgemäß mit einer geänderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine installiert, solange die geänderte Version mit der Version kompatibel ist, mit der die Arbeit gemacht wurde.
c) Begleiten Sie die Arbeit mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, um demselben Benutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien für eine Gebühr zu geben, die nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wird die Verbreitung des Werkes durch den Zugang zu Kopien von einem bestimmten Ort ermöglicht, bieten Sie gleichwertigen Zugang, um die oben genannten Materialien von demselben Ort zu kopieren.
e) Überprüfen Sie, ob der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder ob Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben.
Für eine ausführbare Datei muss die erforderliche Form des "Werk, das die Bibliothek verwendet" alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die für die Wiedergabe der ausführbaren Datei benötigt werden. Als besondere Ausnahme müssen die zu verteilenden Materialien jedoch nichts enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei ausgeführt wird, verteilt ist, es sei denn, diese Komponente selbst begleitet die ausführbare Datei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die das Betriebssystem normalerweise nicht begleiten. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht beide und die Bibliothek gemeinsam in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie verteilen.
7. Sie können Bibliothekseinrichtungen, die nebeneinander auf der Bibliothek basieren, zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, in eine einzelne Bibliothek einfügen und vertreiben. einer solchen kombinierten Bibliothek, sofern die getrennte Verteilung der auf der Bibliothek und den anderen Bibliothekseinrichtungen basierenden Arbeiten anderweitig zulässig ist, und sofern Sie diese beiden Maßnahmen ergreifen:
a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einer Kopie desselben Werkes, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dies muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) Erklären Sie bei der kombinierten Bibliothek deutlich, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo Sie die begleitende unkombinierte Form desselben Werkes finden können.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, verlinken oder vertreiben, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, zu unterlizenzieren, zu verlinken oder zu verteilen, ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte gemäß dieser Lizenz. Parteien, die unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, können ihre Lizenzen jedoch nicht kündigen, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterschrieben haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder ihre abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Wenn Sie also die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) ändern oder vertreiben, geben Sie an, dass Sie diese Lizenz akzeptieren, und alle Bedingungen für das Kopieren, Verteilen oder Ändern der Bibliothek oder der darauf basierenden Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) neu verteilen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, die Bibliothek gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kopieren, zu verteilen, zu verlinken oder zu ändern. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht auf Patentfragen beschränkt) Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und anderen einschlägigen Verpflichtungen zu erfüllen, dann dürfen Sie die Bibliothek infolgedessen überhaupt nicht verteilen. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch alle diejenigen erlauben würde, die Kopien direkt oder indirekt über Sie erhalten, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl sie als auch diese Lizenz zu erfüllen, die vollständige Verbreitung der Bibliothek zu unterlassen.
Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter einem bestimmten Umstand für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, soll der Saldo des Abschnitts gelten, und der gesamte Abschnitt soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des freien Software-Vertriebssystems zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken implementiert wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verteilt wird, in Abhängigkeit von der konsistenten Anwendung dieses Systems; es liegt an dem Autor / Spender zu entscheiden, ob er bereit ist, Software über ein anderes System zu verteilen, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht auferlegen.
Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als Folge des Restes dieser Lizenz angenommen wird.
12. Wenn der Vertrieb und/oder die Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verteilungsbeschränkung mit Ausnahme dieser Länder hinzufügen, so dass der Vertrieb nur in oder unter Ländern zulässig ist, die nicht ausgeschlossen sind. In diesem Fall schließt diese Lizenz die Beschränkung so ein, als ob sie im Text dieser Lizenz steht.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.
Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie gilt, und "jede spätere Version", haben Sie die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn in der Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angegeben ist, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme integrieren möchten, deren Verteilungsbedingungen mit diesen nicht vereinbar sind, schreiben Sie an den Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird sich an den beiden Zielen orientieren, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ZULÄSSIG IST. AUSSER WENN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND / ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITSTELLEN, ENTWEDER AUSGEDRÜCKT ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN AN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DURCH ANWENDBARES RECHT ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK ÄNDERN UND / ODER UMVERTEILEN KANN, WIE OBEN ERLAUBT, FÜR SIE FÜR SCHÄDEN HAFTBAR SEIN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ENTSTEHEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE BIBLIOTHEK ZU NUTZEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DATEN, DIE UNGENAU ODER VON IHNEN ODER DRITTEN ANHALTENDE VERLUSTE ODER EIN VERSÄUMNIS DER BIBLIOTHEK, MIT EINER ANDEREN SOFTWARE ZU ARBEITEN), AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
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Apache-2.0
Apache-Lizenz 2.0
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG
1 Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.
"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.
"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).
"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).
"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.
2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.
3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.
4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und
(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und
(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.
5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.
6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.
8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.
9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an. Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (die "Lizenz");
Sie dürfen diese Datei nur unter Einhaltung der Lizenz verwenden.
Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.