Jython-Lizenz
A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE VERWENDUNG VON JYTHON
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Diese Lizenzvereinbarung besteht zwischen der Python Software Foundation ("PSF") und der Person oder Organisation ("Lizenznehmer"), die auf diese Software ("Jython") in Quell- oder Binärform und der zugehörigen Dokumentation zugreift und diese anderweitig verwendet.
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Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt PSF dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Analyse, Prüfung, Aufführung und/oder öffentlichen Darstellung, Erstellung abgeleiteter Werke, Verteilung und anderweitigen Nutzung von Jython. allein oder in einer abgeleiteten Version, vorausgesetzt jedoch, dass der Lizenzvertrag von PSF und die Urheberrechtsmitteilung von PSF, d.h. "Copyright © 2007 Python Software Foundation; All Rights Reserved" in Jython allein oder in einer abgeleiteten Version, die vom Lizenznehmer erstellt wurde, beibehalten werden.
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Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf Jython oder einem Teil davon basiert oder darin enthalten ist, und das abgeleitete Werk anderen zur Verfügung stellen möchte, wie hierin vorgesehen, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit einverstanden, in einem solchen Werk eine kurze Zusammenfassung der an Jython vorgenommenen Änderungen aufzunehmen.
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PSF stellt Jython dem Lizenznehmer auf "AS IS"-Basis zur Verfügung. PSF MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, EXPRESS ODER IMPLIZIERT. ZUM BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKUNG, MACHT PSF KEINE UND LEHNT JEDE VERTRETUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB ODER DASS DIE VERWENDUNG VON JYTHON KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT.
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PSF IST FÜR DEN LIZENZNEHMER ODER ANDERE BENUTZER VON JYTHON NICHT FÜR ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE AUFGRUND VON ÄNDERUNGEN, VERTEILUNGEN ODER ANDERWEITIGER VERWENDUNG VON JYTHON ODER JEGLICHEN DARAUS RESULTIERENDEN DERIVATEN HAFTBAR, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT ABGERATEN WIRD.
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Dieser Lizenzvertrag endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß gegen seine Geschäftsbedingungen.
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Nichts in diesem Lizenzvertrag begründet eine Beziehung von Agentur, Partnerschaft oder Joint Venture zwischen PSF und Lizenznehmer. Diese Lizenzvereinbarung gewährt keine Erlaubnis, PSF-Marken oder Handelsnamen in einem markenrechtlichen Sinne zu verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu billigen oder zu bewerben.
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Durch Kopieren, Installieren oder anderweitige Nutzung von Jython erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein.
Jython 2.0, 2.1 Lizenz
All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.
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Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer.
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Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution.
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Weder der Name "Jython Developers" noch die Namen der Beitragenden dürfen ohne ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung verwendet werden, um auf dieser Software basierenden Produkte zur Unterstützung oder Bewerbung zu verwenden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGENDEN "WIE BESEHEN" UND ALLEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZITEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE REGENTEN ODER BEITRAGENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSVERLUST, DATEN ODER GEWINNE) TRAGBAR, ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND IN JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES IM VERTRAG, IN DER STRENGEN HAFTUNG ODER IN DER ABSCHREIBUNG (EINSCHLIESSLICH GLÄTTUNG ODER ANDERWEITIG), DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGIBT, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS ABGERATEN WIRD.
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Diese Lizenzvereinbarung besteht zwischen der Corporation for National Research Initiatives, mit einer Niederlassung in 1895 Preston White Drive, Reston, VA 20191 ("CNRI"), und der Einzelperson oder Organisation ("Lizenznehmer"), die auf JPython Version 1.1.x in Quell- oder Binärform zugreift und diese verwendet, sowie der zugehörigen Dokumentation, wie hierin angegeben ("Software").
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Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt CNRI dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Analyse, Prüfung, Aufführung und/oder öffentlichen Anzeige, Erstellung abgeleiteter Werke, Verteilung und anderweitigen Nutzung der Software allein. oder in jeder abgeleiteten Version unter der Voraussetzung, dass der Lizenzvertrag von CNRI und die Urheberrechtsmitteilung von CNRI, d. h. "Copyright ￾1996-1999 Corporation for National Research Initiatives; All Rights Reserved", sowohl in der Software als auch in jeder abgeleiteten Version, die vom Lizenznehmer erstellt wurde, gespeichert sind.
Alternativ kann der Lizenznehmer anstelle des Lizenzvertrages von CNRI den folgenden Text ersetzen (die Anführungszeichen beachten), vorausgesetzt, dass dieser Text in der Software allein oder in einer vom Lizenznehmer erstellten abgeleiteten Version prominent angezeigt wird: "JPython (Version 1.1.x) wird vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen im Lizenzvertrag von CNRI zur Verfügung gestellt. Diese Vereinbarung kann im Internet unter Verwendung der folgenden eindeutigen, dauerhaften Kennung (bekannt als Handle) gespeichert werden: 1895.22/1006. Die Lizenz kann auch von einem Proxyserver im Web mit der folgenden URL bezogen werden: http://hdl.handle.net/1895.22/1006."
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Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf der Software oder einem Teil davon basiert oder darin enthalten ist, und das abgeleitete Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen möchte, wie hierin vorgesehen, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit einverstanden, in einem solchen Werk die Art der an der Software von CNRI vorgenommenen Änderungen deutlich sichtbar anzugeben.
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Der Lizenznehmer darf keine CNRI-Marken oder Handelsnamen, einschließlich JPython oder CNRI, in einem markenrechtlichen Sinne verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu billigen oder zu bewerben. Der Lizenznehmer darf die Marke JPython in Verbindung mit abgeleiteten Versionen des Lizenznehmers verwenden, die auf der Software basieren oder diese enthalten, jedoch nur in der Form "JPython-basiert ___________________" oder gleichwertig.
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CNRI stellt die Software dem Lizenznehmer auf "AS IS"-Basis zur Verfügung.
CNRI MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, EXPRESS ODER IMPLIZIERT. ZUM BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKUNG, MACHT CNRI KEINE UND LEHNT JEDE VERTRETUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB ODER DASS DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT.
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CNRI KANN DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN BENUTZERN DER SOFTWARE NICHT FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE AUFGRUND DER VERWENDUNG, ÄNDERUNG ODER VERTEILUNG DER SOFTWARE ODER JEGLICHER DARAUS RESULTIERENDER ABLEITUNGEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT ABGERATEN WIRD. EINIGE STAATEN ERLAUBEN DIE BESCHRÄNKUNG ODER DEN AUSSCHLUSS DER HAFTUNG NICHT, SO DASS DER OBIGE HAFTUNGSAUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN LIZENZNEHMER GILT.
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Diese Lizenzvereinbarung kann von CNRI (i) sofort nach schriftlicher Mitteilung von CNRI über einen wesentlichen Verstoß des Lizenznehmers gekündigt werden, wenn die Art der Verletzung so ist, dass sie kann nicht unverzüglich behoben werden; oder (ii) sechzig (60) Tage nach Mitteilung von CNRI an den Lizenznehmer über eine wesentliche behebbare Verletzung, wenn der Lizenznehmer diese Verletzung nicht innerhalb dieser sechzig-tägigen Frist behoben hat.
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Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Virginia und wird in jeder Hinsicht ausgelegt, unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Nichts in diesem Vertrag begründet eine Beziehung zwischen CNRI und dem Lizenznehmer.
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Durch Klicken auf die Schaltfläche "Akzeptieren", sofern angegeben, oder durch Installieren, Kopieren oder anderweitige Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein.
B. GESCHICHTE DER SOFTWARE
JPython wurde Ende 1997 von Jim Hugunin gegründet. Jim war auch der Hauptentwickler, als er bei CNRI war. Im Februar 1999 übernahm Barry Warschau als Hauptentwickler und veröffentlichte JPython Version 1.1.
Im Oktober 2000 half Barry, die Software nach SourceForge zu verschieben, wo sie in Jython umbenannt wurde. Jython 2.0 und 2.1 wurden unter der Jython-spezifischen Lizenz unten entwickelt.
Ab dem Release 2.2 haben Jython-Mitwirkende Python Software Foundation-Mitwirkungsvereinbarungen unterzeichnet, und Releases werden unter der Python Software Foundation-Lizenzversion 2 abgedeckt.
Die Standardbibliothek wird ebenfalls von der Python Software Foundation-Lizenz abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie in der Datei Lib/LICENSE.
Das zxJDBC-Paket wurde von Brian Zimmer geschrieben und ursprünglich unter der GNU Public License lizenziert. Das Paket wird nun von der Jython Software License abgedeckt.
Der Befehlszeileninterpreter wird von der Apache-Softwarelizenz abgedeckt. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datei org/apache/LICENSE.
Siehe Apache-Lizenzversion 2.