Poi-Ooxml

Die Apache Software Foundation

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./legal/LICENSE

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und

(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und

(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.

Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter

http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

APACHE POI-UNTERKOMPONENTEN:

Apache POI enthält Unterkomponenten mit separaten Urheberrechtshinweisen und Lizenzbedingungen. Ihre Verwendung dieser Unterkomponenten unterliegt den Bedingungen der folgenden Lizenzen:

Office Open XML-Schemas (poi-ooxml-full-*.jar)

Die von Apache POI verwendeten Office Open XML-Schemadefinitionen sind Teil der Office Open XML ECMA Specification (ECMA-376, [1]). Im Sinne von Abschnitt 9.4 der ECMA-Gesetze [2] steht diese Spezifikation allen interessierten Parteien uneingeschränkt zur Verfügung:

9.4 Alle Dokumente, die nach der Genehmigung genehmigt werden, werden allen interessierten Parteien uneingeschränkt zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus haben sowohl Microsoft als auch Adobe Patentlizenzen für dieses Werk erteilt [3,4,5].

[1] https://www.ecma-international.org/publications/standards/Ecma-376.htm

[2] https://www.ecma-international.org/memento/Ecmabylaws.htm

[3] https://www.microsoft.com/openspecifications/en/us/programs/osp/default.aspx

[4] https://www.ecma-international.org/publications/files/ECMA-ST/Ecma%20PATENT/ Patent%20Anweisungen%20ok/ECMA-376%20Edition%202%20Microsoft%20Patent%20Deklaration.pdf

[5] https://www.ecma-international.org/publications/files/ECMA-ST/Ecma%20PATENT/ Patent%20Anweisungen%20ok/ECMA-376%20Adobe%20Patent%20Deklaration.pdf

org.apache.poi.util.ReplacingInputStream basiert auf Code von inbot-utils (https://github.com/Inbot/inbot-utils)

MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015 Inbot

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, jedoch in allen Fällen nur unter den folgenden Voraussetzungen:

Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" ("AS IS") UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER EINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPRFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.

ExceptionUtils ist abgeleitet von "scala.util.control.NonFatal" in scala-library, die unter der Apache 2.0-Lizenz veröffentlicht wurde.

Copyright (c) 2002-2023 EPFL

Copyright (c) 2011-2023 Lightbend, Inc.

Das POI-Quellrelease bündelt den Gradle Wrapper. (https://docs.gradle.org/current/userguide/gradle_wrapper.html)

Dies wird unter der Apache-Lizenz v2.0 veröffentlicht.

Copyright © 2015-2021 die Originalautoren.

Die Datei wrapper.gradle wurde vom Apache Kafka-Projekt entwickelt und unter der Apache-Lizenz v2.0 veröffentlicht.

-------------- Trennzeichen --------------

./legal/NOTICE

Apache POI Copyright 2003-2025 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, die entwickelt wurde bei

Die Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).

Dieses Produkt enthält Teile, die ursprünglich auf Software von BEA basieren. Copyright (c) 2000-2003, BEA Systems, <http://www.bea.com/> (Dead Link), die 2008 von der Oracle Corporation erworben wurde. <http://www.oracle.com/us/corporate/Acquisitions/bea/index.html> <https://en.wikipedia.org/wiki/BEA_Systems> Hinweis: Der ASF Secretary verfügt über eine Software Grant Agreement (SGA) von BEA Systems, Inc. vom 9. September 2003 für XMLBeans, die von ihrem EVP/CFO unterzeichnet wurden.

Dieses Produkt enthält W3C-XML-Schemadokumente. Copyright 2001-2003 (c) World Wide Web Consortium (Massachusetts Institute of Technology, European Research Consortium for Informatics and Mathematics, Keio University)

Dieses Produkt enthält die Datei chunks_parse_cmds.tbl aus dem vsdump-Programm. Copyright (C) 2006-2007 Valek Filippov (frob@df.ru)

Dieses Produkt enthält Teile des eID-Applet-Projekts <http://eid-applet.googlecode.com> und <https://github.com/e-Contract/eid-applet>.

Copyright (c) 2009-2018

FedICT (Bundesamt für IKT Belgien), e-Contract.be BVBA (https://www.e-contract.be),

Bart Hanssens von FedICT

ExceptionUtils ist abgeleitet von "scala.util.control.NonFatal" in scala-library, die unter der Apache 2.0-Lizenz veröffentlicht wurde.

Copyright (c) 2002-2023 EPFL

Copyright (c) 2011-2023 Lightbend, Inc.

Scala umfasst Software, die bei LAMP/EPFL (https://lamp.epfl.ch/) und Lightbend, Inc. (https://www.lightbend.com/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: aopalliance:aopalliance

Urheberrecht: AOP Alliance

Lizenz: Public Domain

https://aopalliance.sourceforge.net/

LIZENZ: Der gesamte von der AOP Alliance bereitgestellte Quellcode ist Public Domain.

-------------- Trennzeichen --------------

https://creativecommons.org/share-your-work/public-domain/

Öffentliche Domain

Unsere Lizenzen helfen Autoren, ihr Urheberrecht zu den von ihnen gewählten Bedingungen zu behalten und zu verwalten. Unsere gemeinfreien Tools hingegen ermöglichen es Autoren und Urheberrechtsinhabern, die ihre Werke der weltweiten Gemeinfreiheit widmen möchten, dies zu tun und die Kennzeichnung und Entdeckung von Werken zu erleichtern, die bereits frei von bekannten Urheberrechtsbeschränkungen sind. CC0

Verwenden Sie dieses universelle Tool, wenn Sie Inhaber von Urheberrechten oder Datenbankrechten sind und auf alle Ihre Interessen verzichten möchten, die in Ihrer Arbeit weltweit bestehen können. Da sich die Urheberrechtsgesetze auf der ganzen Welt unterscheiden, können Sie dieses Tool verwenden, obwohl Sie möglicherweise kein Urheberrecht in Ihrer Gerichtsbarkeit haben, aber sicher sein möchten, dass Sie alle Urheberrechte, die Sie in anderen Gerichtsbarkeiten haben, beseitigen.

Weitere Informationen

Dieses Werkzeug verwenden

Public Domain-Markierung

Verwenden Sie dieses Tool, wenn Sie ein Werk identifiziert haben, das frei von bekannten Urheberrechtsbeschränkungen ist. Creative Commons empfiehlt dieses Tool nicht für Werke, die durch Urheberrechtsgesetze in einem oder mehreren Gerichtsbarkeiten eingeschränkt sind.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.github.javaparser:javaparser-core

Copyright: Das Java Parser Team

Lizenz: Apache 2.0; LGPL v.3.0

./LIZENZ

JavaParser ist entweder unter den Bedingungen der LGPL-Lizenz oder der Apache-Lizenz verfügbar. Sie als Benutzer sind berechtigt, die Bedingungen zu wählen, unter denen JavaParser eingeführt werden soll.

Einzelheiten zur LGPL-Lizenz finden Sie unter LICENSE.LGPL. Bitte beachten Sie, dass LGPL nur eine Erweiterung von GPL ist, die sich in LICENSE.GPL befindet.

Einzelheiten zur Apache-Lizenz finden Sie unter LICENSE.APACHE

-------------- Trennzeichen --------------

./LICENSE.APACHE

Apache License Version 2.0, Januar 2004 https://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und

(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und

(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.

Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter

http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

-------------- Trennzeichen --------------

./LIZENZ.GPL

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE, Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/> Jeder ist berechtigt, wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen. Eine Änderung ist jedoch nicht zulässig.

Einleitung

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Arbeiten sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Benutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für die meisten unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können es auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verteilen (und für sie zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie Quelle erhalten Code oder kann es bekommen, wenn Sie es wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können, und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zu bitten, die Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Verantwortlichkeiten, wenn Sie Kopien der Software verteilen, oder wenn Sie sie ändern: Verantwortlichkeiten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie die gleichen Freiheiten an die Empfänger weitergeben, die Sie erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, dass sie auch den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten: (1) Urheberrechte an der Software geltend machen und (2) Ihnen diese Lizenz anbieten, die Ihnen die gesetzliche Erlaubnis gibt, sie zu kopieren, zu verteilen und/oder zu ändern.

Für den Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL klar, dass es keine Garantie für diese freie Software gibt. Sowohl für Benutzer als auch für Autoren verlangt die GPL, dass modifizierte Versionen als geändert markiert werden, damit ihre Probleme nicht fehlerhaft Autoren früherer Versionen zugeordnet werden.

Einige Geräte sollen Benutzern den Zugriff auf die Installation oder Ausführung geänderter Versionen der Software in ihnen verweigern, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu verändern. Das systematische Muster eines solchen Missbrauchs tritt im Bereich der Produkte für den Einzelnen auf, was genau dort ist, wo es am unannehmbarsten ist. Deshalb haben wir diese Version der GPL entworfen, um die Praxis für diese Produkte zu verbieten. Wenn solche Probleme in anderen Bereichen erheblich auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung auf diese Bereiche in zukünftigen Versionen der GPL auszudehnen, soweit dies zum Schutz der Freiheit der Benutzer erforderlich ist.

Schließlich wird jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in denen, die dies tun, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente auf ein freies Programm angewendet werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, versichert die GPL, dass Patente nicht verwendet werden können, um das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

0. Definitionen.

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie z. B. Halbleitermasken.

"Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "ändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, mit Ausnahme der Erstellung einer genauen Kopie. Die daraus resultierende Arbeit wird als "modifizierte Version" der früheren Arbeit oder als "basierend auf" der früheren Arbeit bezeichnet.

Ein "gedecktes Werk" bedeutet entweder das unveränderte Programm oder ein Werk, das auf dem Programm basiert.

Ein Werk zu "propagieren" bedeutet, etwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für Verstöße gegen das geltende Urheberrecht haftbar machen würde, es sei denn, es wird auf einem Computer ausgeführt oder eine private Kopie geändert. Die Verbreitung umfasst das Kopieren, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die Bereitstellung für die Öffentlichkeit und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu "vermitteln" bedeutet jede Art von Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk, ohne Übertragung einer Kopie, vermittelt nicht.

Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" an, soweit sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen entsprechenden Urheberrechtshinweis anzeigt, und (2) dem Benutzer mitteilt dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien bereitgestellt werden), dass die Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übermitteln dürfen und wie eine Kopie dieser Lizenz angezeigt werden kann. Wenn auf der Oberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder -optionen angezeigt wird, z.B. ein Menü, erfüllt ein auffälliges Element in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" für ein Werk ist die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. "Objektcode" bezeichnet jede nicht-Quellform eines Werks.

Eine "Standardschnittstelle" bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wird, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache angegeben sind, eine Schnittstelle, die bei Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles andere als das Gesamtwerk, das (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil eines Teils ist. dieser Hauptkomponente, und (b) dient nur dazu, die Verwendung der Arbeit mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung der Öffentlichkeit in Quellcode-Form zur Verfügung steht. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (sofern vorhanden), auf dem die ausführbare Arbeit ausgeführt wird, oder einen Compiler, der zur Erstellung der Arbeit verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung der Arbeit verwendet wird.

Die "entsprechende Quelle" für eine Arbeit in Objektcode-Form bedeutet den gesamten Quellcode, der zum Generieren, Installieren und (für eine ausführbare Arbeit) Ausführen des Objektcodes und zum Ändern der Arbeit erforderlich ist, einschließlich Skripten zur Steuerung dieser Aktivitäten. Es umfasst jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare kostenlose Programme, die bei der Durchführung dieser Aktivitäten unverändert verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Beispiel: Corresponding Source umfasst Schnittstellendefinitionsdateien, die mit Quelldateien für die Arbeit verknüpft sind, und den Quellcode für Shared Librarys und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, für die das Werk speziell entwickelt wurde, z.B. durch intime Datenkommunikation oder Steuerungsfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen der Arbeit.

Die entsprechende Quelle muss nichts enthalten, was Benutzer automatisch aus anderen Teilen der entsprechenden Quelle neu generieren können.

Die entsprechende Quelle für eine Arbeit im Quellcodeformular ist dieselbe Arbeit.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle Rechte, die unter dieser Lizenz gewährt werden, werden für die Laufzeit des Urheberrechts am Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Berechtigung zum Ausführen des unveränderten Programms. Die Ausgabe eines abgedeckten Werks wird nur dann von dieser Lizenz abgedeckt, wenn die Ausgabe aufgrund ihres Inhalts ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder andere gleichwertige, wie durch das Urheberrecht vorgesehen.

Sie können abgedeckte Werke, die Sie nicht vermitteln, ohne Bedingungen erstellen, betreiben und verbreiten, solange Ihre Lizenz anderweitig in Kraft bleibt. Sie können gedeckte Werke an andere weitergeben, um sie ausschließlich für Sie ändern zu lassen, oder Ihnen Einrichtungen für den Betrieb dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten die Bedingungen dieser Lizenz ein, um alle Materialien zu übermitteln, für die Sie das Urheberrecht nicht kontrollieren. Diejenigen, die also die gedeckten Werke für Sie erstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Leitung und Kontrolle zu Bedingungen tun, die es ihnen untersagen, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen herzustellen.

Die Beförderung unter anderen Umständen ist nur unter den unten angegebenen Bedingungen zulässig. Unterlizenzierung ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht es unnötig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Anti-Circumvention Law.

Kein abgedecktes Werk gilt als Teil einer wirksamen technologischen Maßnahme nach geltendem Recht, das die Verpflichtungen aus Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags erfüllt, oder ähnlichen Gesetzen, die eine Umgehung dieser Maßnahmen verbieten oder einschränken.

Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technologischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese Umgehung durch die Ausübung von Rechten gemäß dieser Lizenz in Bezug auf das abgedeckte Werk erfolgt, und Sie lehnen jegliche Absicht ab, den Betrieb oder die Änderung der Arbeit als Mittel zur Durchsetzung, gegen die Nutzer der Arbeit, Ihre oder die Rechte Dritter zu beschränken, um die Umgehung technologischer Maßnahmen zu verbieten.

4. Verbatim-Kopien übermitteln.

Sie dürfen wörtliche Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn erhalten, in jedem Medium übermitteln, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auffällig und angemessen auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis; halten Sie alle Mitteilungen intakt, die besagen, dass dies Die Lizenz und alle nicht zulässigen Bedingungen, die gemäß Abschnitt 7 hinzugefügt wurden, gelten für den Code; halten Sie alle Hinweise auf das Fehlen einer Garantie intakt; und geben Sie allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.

Sie können jeden Preis oder keinen Preis für jede von Ihnen übermittelte Kopie berechnen, und Sie können Support oder Gewährleistungsschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Geänderte Quellversionen werden übertragen.

Sie können ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Änderungen, um es aus dem Programm zu produzieren, in Form von Quellcode gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 übermitteln, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

a) Das Werk muss markante Hinweise enthalten, die besagen, dass Sie es geändert haben und ein relevantes Datum angeben.

b) Das Werk muss markante Hinweise enthalten, die besagen, dass es unter dieser Lizenz veröffentlicht wird und alle Bedingungen, die unter Abschnitt 7 hinzugefügt werden. Diese Anforderung ändert die Anforderung in Abschnitt 4, um "alle Mitteilungen intakt zu halten".

c) Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz gilt daher zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen in Abschnitt 7 für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk auf andere Weise zu lizenzieren, aber sie macht diese Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie es separat erhalten haben.

d) Wenn das Werk über interaktive Benutzeroberflächen verfügt, muss jedes entsprechende rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn das Programm jedoch über interaktive Schnittstellen verfügt, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, muss Ihre Arbeit dies nicht tun.

Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werkes mit anderen getrennten und unabhängigen Werken, die nicht naturgemäß Erweiterungen des abgedeckten Werkes sind, und die nicht mit ihm kombiniert werden, wie zum Beispiel ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Volumen eines Speichers oder Verteilermediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und ihr resultierendes Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werkes in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz für die anderen Teile des Aggregats gilt.

6. Nicht-Quellformulare werden übertragen.

Sie können ein abgedecktes Werk in Objektcodeform gemäß den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übermitteln, vorausgesetzt, Sie übermitteln die maschinenlesbare korrespondierende Quelle gemäß den Bedingungen dieser Lizenz auf eine der folgenden Arten:

a) den Objektcode in ein physisches Produkt (einschließlich eines physischen Verteilungsmediums) zu übertragen oder darin zu verkörpern, begleitet von der entsprechenden Quelle, die auf einem dauerhaften physischen Medium festgelegt ist, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.

b) den Objektcode in ein physisches Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) einzubringen oder darin zu verkörpern, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist und solange Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, um jedem, der den Objektcode besitzt, entweder (1) a Kopie der entsprechenden Quelle für die gesamte Software in dem Produkt, das von dieser Lizenz abgedeckt ist, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, zu einem Preis, der nicht höher ist als Ihre angemessenen Kosten für die physische Durchführung dieser Übertragung der Quelle oder (2) den Zugriff auf die entsprechende Quelle von einem Netzwerkserver kostenlos zu kopieren.

c) einzelne Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung der entsprechenden Quelle zu übermitteln. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und nur, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.

d) Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugriff von einem bestimmten Ort (gratis oder gegen Gebühr) anbieten, und bieten Sie gleichwertigen Zugriff auf die entsprechende Quelle auf die gleiche Weise ohne weitere Kosten über denselben Ort an. Es ist nicht erforderlich, dass Empfänger die entsprechende Quelle zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn es sich bei dem Ort, an dem der Objektcode kopiert werden soll, um einen Netzwerkserver handelt, kann sich die entsprechende Quelle auf einem anderen Server befinden (der von Ihnen oder einem Dritten betrieben wird), der gleichwertige Kopierfunktionen unterstützt, vorausgesetzt, Sie behalten klare Anweisungen neben dem Objektcode, der angibt, wo die entsprechende Quelle zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server die entsprechende Quelle gehostet wird, müssen Sie sicherstellen, dass sie so lange verfügbar ist, wie erforderlich, um diese Anforderungen zu erfüllen.

e) den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung zu übermitteln, sofern Sie andere Peers darüber informieren, wo der Objektcode und die entsprechende Quelle des Werkes der breiten Öffentlichkeit unentgeltlich unter Absatz 6d angeboten werden.

Ein trennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode von der entsprechenden Quelle als Systembibliothek ausgeschlossen ist, muss bei der Übertragung der Objektcodearbeit nicht berücksichtigt werden.

Ein "Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d.h. jedes materielle persönliche Eigentum, das normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) alles, was für die Einbeziehung in eine Wohnung entworfen oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Produkt um ein Verbraucherprodukt handelt, sind zweifelhafte Fälle zugunsten der Deckung zu klären. Für ein bestimmtes Produkt, das von einem bestimmten Benutzer erhalten wird, bezieht sich "normalerweise verwendet" auf eine typische oder häufige Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des jeweiligen Benutzers oder der Art und Weise, in der der der jeweilige Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder erwartet oder voraussichtlich verwendet. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob das Produkt erhebliche kommerzielle, industrielle oder Nichtverbraucher-Verwendungen hat, es sei denn, diese Verwendungen stellen die einzige signifikante Art der Verwendung des Produkts dar.

"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um geänderte Versionen eines abgedeckten Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer geänderten Version seiner entsprechenden Quelle zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass das weitere Funktionieren des geänderten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder beeinträchtigt wird, nur weil Änderungen vorgenommen wurden.

Wenn Sie ein Objektcodewerk unter diesem Abschnitt in oder mit oder speziell für die Verwendung in einem Benutzerprodukt übermitteln, und die Übermittlung erfolgt im Rahmen einer Transaktion, bei der das Recht auf Besitz und Die Nutzung des Nutzerprodukts wird auf Dauer oder für einen festen Zeitraum (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist) auf den Empfänger übertragen, wobei die entsprechende Quelle, die unter diesem Abschnitt vermittelt wird, von den Installationsinformationen begleitet sein muss. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit haben, geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z.B. wurde die Arbeit in ROM installiert).

Die Anforderung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Anforderung, weiterhin Support-Service, Gewährleistung oder Updates für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger geändert oder installiert wurde, oder für das Benutzerprodukt, in dem es geändert oder installiert wurde. Der Zugriff auf ein Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich beeinträchtigt oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Entsprechende übermittelte Quellen und Installationsinformationen, die gemäß diesem Abschnitt bereitgestellt werden, müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und mit einer für die Öffentlichkeit in Quellcodeform verfügbaren Implementierung) und kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Auspacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Bestimmungen.

"Zusätzliche Berechtigungen" sind Bedingungen, welche die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen machen. Zusätzliche Berechtigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Berechtigungen nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Berechtigungen verwendet werden, aber das gesamte Programm unterliegt dieser Lizenz ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Berechtigungen.

Wenn Sie eine Kopie eines abgedeckten Werkes übermitteln, können Sie nach Ihrer Wahl alle zusätzlichen Berechtigungen aus dieser Kopie oder einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Berechtigungen können so geschrieben werden, dass sie in bestimmten Fällen entfernt werden müssen, wenn Sie die Arbeit ändern.) Sie können zusätzliche Berechtigungen für Material erteilen, das von Ihnen zu einem abgedeckten Werk hinzugefügt wurde, für das Sie eine entsprechende Urheberrechtsberechtigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet einer anderen Bestimmung dieser Lizenz können Sie für Material, das Sie einem abgedeckten Werk hinzufügen, (sofern von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials autorisiert) die Bedingungen dieser Lizenz mit folgenden Bedingungen ergänzen:

a) die Gewährleistung oder Haftungsbeschränkung anders als in den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz zu verweigern; oder

b) die Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenzuschreibungen in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die von Werken, die es enthalten, angezeigt werden, erforderlich ist; oder

c) die Falschdarstellung des Ursprungs dieses Materials zu untersagen oder zu verlangen, dass modifizierte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der ursprünglichen Version verschieden gekennzeichnet werden; oder

d) die Verwendung für Werbezwecke von Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials einzuschränken; oder

e) die Verweigerung von markenrechtlichen Rechten für die Verwendung einiger Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder

f) Erfordert die Freistellung von Lizenzgebern und Autoren dieses Materials durch jeden, der das Material (oder veränderte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsannahmen an den Empfänger übermittelt, für jede Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Autoren unmittelbar auferlegen.

Alle anderen nicht zulässigen Zusatzbegriffe gelten als "weitere Beschränkungen" im Sinne von § 10. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon eine Mitteilung enthält, die besagt, dass es durch diese Lizenz zusammen mit einer Bestimmung geregelt ist, die eine weitere Einschränkung darstellt, können Sie diese Bestimmung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Beschränkung enthält, aber die Lizenzvergabe oder Weitergabe im Rahmen dieser Lizenz erlaubt, können Sie zu einem abgedeckten Arbeitsmaterial hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, die weitere Beschränkung überlebt diese Lizenzvergabe oder Weitergabe nicht.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem abgedeckten Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Aufstellung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder eine Mitteilung einfügen, in der angegeben ist, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind.

Zusätzliche Bedingungen, zulässig oder nicht zulässig, können in Form einer separat schriftlichen Lizenz angegeben werden, oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jeder Weise.

8. Kündigung

Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht weitergeben oder ändern, es sei denn, dies ist ausdrücklich unter dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, ihn anderweitig zu verbreiten oder zu ändern, ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte gemäß dieser Lizenz (einschließlich aller Patentlizenzen, die gemäß dem dritten Absatz von Abschnitt 11 erteilt wurden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz eines bestimmten Urheberrechtsinhabers (a) vorläufig wiederaufgenommen, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber beendet ausdrücklich und endgültig Ihre Lizenz und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie vor 60 Tagen nach der Beendigung nicht auf angemessene Weise über die Verletzung informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz eines bestimmten Urheberrechtsinhabers dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise über die Verletzung informiert, dies ist das erste Mal, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Bekanntmachung über die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk) erhalten haben, und Sie heilen die Verletzung vor 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung.

Die Kündigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Für Kopien ist keine Zusage erforderlich.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Eine zusätzliche Ausbreitung eines abgedeckten Werkes, die allein durch die Verwendung einer Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie erfolgt, bedarf ebenfalls keiner Annahme. Nichts anderes als diese Lizenz gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, abgedeckte Werke zu verbreiten oder zu ändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein abgedecktes Werk ändern oder propagieren, geben Sie daher an, dass Sie diese Lizenz dafür akzeptieren.

10. Automatische Lizenzierung nachgelagerter Empfänger.

Jedes Mal, wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk gemäß dieser Lizenz auszuführen, zu ändern und zu verbreiten. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Entitätstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation übertragen wird, oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation oder die Unterteilung einer Organisation oder die Zusammenführung von Organisationen. Wenn die Propagierung eines abgedeckten Werks aus einer Entitätstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch alle Lizenzen für das Werk, das der interessierte Vorgänger der Partei hatte. oder nach dem vorangegangenen Absatz ein Recht auf den Besitz der entsprechenden Quelle des Werkes vom interessierten Vorgänger geben könnte, wenn der Vorgänger es hat oder mit vertretbarem Aufwand erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der Rechte auferlegen, die im Rahmen dieser Lizenz gewährt oder bestätigt wurden. Zum Beispiel dürfen Sie keine Lizenzgebühr, Lizenzgebühr oder andere Gebühr für die Ausübung von Rechten erheben, die gemäß dieser Lizenz gewährt werden, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich eines Cross-Claims oder einer Gegenklage in einer Klage) einleiten, in dem behauptet wird, dass ein Patentanspruch verletzt wird, indem Sie das Programm oder einen Teil davon machen, verwenden, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder importieren.

11. Patente.

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung unter dieser Lizenz des Programms oder eines Werkes, auf dem das Programm basiert, autorisiert. Das so lizenzierte Werk wird als "Contributor-Version" des Beitragenden bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Mitwirkenden befinden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben oder später erworben wurden, und die in irgendeiner Weise verletzt würden, die von dieser Lizenz erlaubt ist, seine Mitwirkendenversion zu erstellen, zu verwenden oder zu verkaufen, aber keine Ansprüche enthalten, die nur infolge einer weiteren Änderung der Mitwirkendenversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition umfasst "Kontrolle" das Recht, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die den Anforderungen dieser Lizenz entspricht.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um die Inhalte seiner Mitwirkendenversion zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu ändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, gleichgültig, wie sie lauten, nicht zur Durchsetzung eines Patents (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder eines Paktes, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Eine solche Patentlizenz einer Partei zu "erteilen" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu treffen, kein Patent gegen die Partei durchzusetzen.

Wenn Sie ein gedecktes Werk übermitteln, wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen sind und die entsprechende Quelle des Werkes niemandem zur Verfügung steht, um es kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel zu kopieren, müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, dass die entsprechende Quelle so verfügbar ist, oder (2) dafür sorgen, dass Sie sich des Vorteils der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk berauben, oder (3) in einer Weise, die den Anforderungen dieser Lizenz entspricht, die Patentlizenz auf nachgeschaltete Empfänger ausdehnen. "Wissentlich vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächlich wissen, dass, aber für die Patentlizenz, Ihre Übermittlung der abgedeckten Arbeit in einem Land oder die Verwendung des abgedeckten Werks in einem Land durch Ihren Empfänger ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein abgedecktes Werk vermitteln oder verbreiten und einigen der Parteien, die das abgedeckte Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, Arbeit, die sie ermächtigt, eine bestimmte Kopie des abgedeckten Werkes zu verwenden, zu verbreiten, zu ändern oder zu übermitteln, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des abgedeckten Werkes ausgedehnt und arbeitet darauf basierend.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie nicht in den Geltungsbereich ihrer Geltung fällt, die Ausübung von Rechten verbietet oder von der Nichtausübung eines oder mehrerer der Rechte abhängig ist, die ausdrücklich unter dieser Lizenz gewährt werden. Sie dürfen kein abgedecktes Werk übermitteln, wenn Sie Vertragspartei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Vertrieb von Software tätig ist, unter der Sie Zahlung an den Dritten auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Vermittlung der Arbeit, und unter denen der Dritte gewährt, an eine der Parteien, die erhalten würde, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übermittelten Kopien des abgedeckten Werkes (oder Kopien aus diesen Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das abgedeckte Werk enthalten, es sei denn, Sie haben diese Vereinbarung getroffen oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 erteilt.

Nichts in dieser Lizenz ist so auszulegen, dass implizite Lizenzen oder andere Schutzmaßnahmen auf Verstöße ausgeschlossen oder beschränkt werden, die Ihnen anderweitig nach geltendem Patentrecht zur Verfügung stehen könnten.

12. Keine Kapitulation der Freiheit anderer.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht übermitteln können, um gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und anderen einschlägigen Verpflichtungen zu erfüllen, dann dürfen Sie es infolgedessen überhaupt nicht übermitteln. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, eine Lizenzgebühr für die weitere Übermittlung von denjenigen zu erheben, denen Sie das Programm übermitteln, besteht die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, darin, das Programm vollständig nicht zu übermitteln.

13. Verwendung mit der GNU Affero General Public License.

Ungeachtet einer anderen Bestimmung dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein abgedecktes Werk mit einem Werk, das unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenziert ist, zu einem einzigen kombinierten Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übermitteln. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.

Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn das Programm festlegt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License "oder eine spätere Version" darauf zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser nummerierten Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

Wenn das Programm festlegt, dass ein Proxy entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, autorisiert Sie die öffentliche Annahme einer Version durch diesen Proxy dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen erteilen. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber einem Autor oder Urheberrechtsinhaber auferlegt, da Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15 Haftungsausschluss.

ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ERLAUBT IST. AUSSER WENN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITSTELLEN, ENTWEDER AUSGEDRÜCKT ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN AN.

16 Haftungsbeschränkung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DURCH ANWENDBARES RECHT ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERT UND / ODER VERMITTELT, FÜR SCHÄDEN HAFTBAR SEIN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ENTSTEHEN. UM DAS PROGRAMM ZU NUTZEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DATEN, DIE UNGENAU ODER VON IHNEN ODER DRITTEN ANHALTENDE VERLUSTE ODER EIN VERSÄUMNIS DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte Haftungsausschluss und die oben genannte Haftungsbeschränkung keine lokale rechtliche Wirkung nach ihren Bedingungen haben können, wenden die Prüfgerichte das örtliche Recht an, das am engsten annähernd einen absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme begleitet eine Kopie des Programms im Gegenzug gegen eine Gebühr.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

So wenden Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme an

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es der Öffentlichkeit größtmöglichen Nutzen bringt, ist der beste Weg, dies zu erreichen, es zu freier Software zu machen, die jeder unter diesen Bedingungen neu verteilen und ändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise an das Programm an. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Ausschluss der Garantie am effektivsten anzugeben; und jede Datei sollte mindestens die "Copyright"-Zeile und einen Hinweis darauf haben, wo die vollständige Benachrichtigung gefunden wird.

Java 1.5 japa.parser und abstrakter Syntaxbaum

Copyright (C) 2007 Júlio Vilmar Gesser

Bei diesem Programm handelt es sich um freie Software. Diese dürfen gemäß den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weiterverbreitet und verändert werden, entweder Version 3 der Lizenz oder eine neuere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich sein wird, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; ohne die implizite Gewährleistung hinsichtlich der Marktgängigkeits- oder Eignung für einen gewissen Zweck ist ebenfalls ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der GNU General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Wenn nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Papierpost mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Wenn das Programm eine Terminalinteraktion ausführt, lassen Sie es eine Kurzmitteilung wie diese ausgeben, wenn es in einem interaktiven Modus startet:

Java 1.5 japa.parser und Abstract Syntax Tree Copyright (C) 2007 Júlio Vilmar Gesser

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT NO WARRANTY; für Details Typ `Show w. Dies ist freie Software, und Sie sind willkommen, sie unter bestimmten Bedingungen neu zu verteilen; geben Sie "show c" für Details ein.

Die hypothetischen Befehle "show w" und "show c" sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle Ihres Programms anders sein; für eine GUI-Oberfläche würden Sie eine "about box" verwenden.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder die Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Urheberrechtsausschluss" für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU-GPL anwenden und befolgen, finden Sie in <http://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme zu integrieren. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Subroutinenbibliothek handelt, ist es möglicherweise sinnvoller, proprietäre Anwendungen mit der Bibliothek zu verknüpfen. Wenn dies das ist, was Sie tun möchten, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Bitte lesen Sie zunächst <http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

-------------- Trennzeichen --------------

./LIZENZ.LGPL

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE, Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/> Jeder ist berechtigt, wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen. Eine Änderung ist jedoch nicht zulässig.

Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten zusätzlichen Berechtigungen.

0. Zusätzliche Definitionen

Wie hier verwendet, bezieht sich "diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die "GNU GPL" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Die Bibliothek" bezieht sich auf ein abgedecktes Werk, das dieser Lizenz unterliegt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werkes, wie unten definiert.

Eine "Anwendung" ist ein Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle verwendet, die jedoch nicht anderweitig auf der Bibliothek basiert. Das Definieren einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse wird als Modus der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle betrachtet.

Ein "Kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch Kombinieren oder Verknüpfen einer Anwendung mit der Bibliothek erzeugt wird. Die besondere Version der Bibliothek, mit der das Kombinierte Werk gemacht wurde, wird auch als "Linked Version" bezeichnet.

Die "Minimal korrespondierende Quelle" für eine kombinierte Arbeit bedeutet die entsprechende Quelle für die kombinierte Arbeit, mit Ausnahme aller Quellcodes für Teile der kombinierten Arbeit, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verknüpften Version basieren.

Der "entsprechende Anwendungscode" für ein kombiniertes Werk bedeutet den Objektcode und/oder Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Dienstprogramme, die für die Wiedergabe des kombinierten Werks aus der Anwendung erforderlich sind, jedoch ohne die Systembibliotheken des kombinierten Werks.

1. Ausnahme zu Abschnitt 3 der GNU GPL.

Sie können ein abgedecktes Werk gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Lizenz übermitteln, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.

2. Geänderte Versionen werden übertragen.

Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek ändern und bei Ihren Änderungen sich eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten bezieht, die von einer Anwendung bereitgestellt werden sollen, die diese Funktion verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), können Sie eine Kopie der geänderten Version übermitteln:

a) unter dieser Lizenz, vorausgesetzt, dass Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, sicherzustellen, dass im Falle, dass eine Anwendung die Funktion oder die Daten nicht bereitstellt, die Einrichtung noch funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der aussagekräftig bleibt, oder

b) unter der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Berechtigungen dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.

3. Objektcode, der Material aus Bibliotheksheaderdateien integriert.

Das Objektcodeformular einer Anwendung kann Material aus einer Headerdatei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie können einen solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, vorausgesetzt, wenn das eingebaute Material nicht auf numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Accessoren oder kleine Makros, Inlinefunktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen in der Länge) beschränkt ist, führen Sie beide der folgenden Aktionen aus:

a) Vermerken Sie mit jeder Kopie des Objektcodes, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung von dieser Lizenz abgedeckt sind.

b) Begleiten Sie den Objektcode mit einer Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokument.

4. Kombinierte Werke.

Sie können eine kombinierte Arbeit unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, die zusammengenommen die Änderung der Teile der Bibliothek, die in der kombinierten Arbeit und dem Reverse Engineering enthalten sind, zum Debuggen solcher Änderungen effektiv nicht einschränken, wenn Sie auch Folgendes tun:

a) Mit jeder Kopie des kombinierten Werkes wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung von dieser Lizenz abgedeckt sind.

b) Begleiten Sie das Kombinierte Werk mit einer Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokument.

c) Für ein kombiniertes Werk, das während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, sollten Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen sowie einen Verweis auf die Kopien der GNU GPL und dieses Lizenzdokument angeben.

d) Führen Sie einen der folgenden Schritte durch:

0) Übermitteln Sie die minimale korrespondierende Quelle gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den entsprechenden Anwendungscode in einer Form, die für und unter Bedingungen geeignet ist, die es dem Benutzer ermöglichen, neu zu kombinieren oder die Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version neu zu verknüpfen, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, in der Weise, die durch Abschnitt 6 der GNU-GPL für die Übermittlung der entsprechenden Quelle angegeben ist.

1) Verwenden Sie einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Bibliothek zur Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, und (b) ordnungsgemäß mit einer geänderten Version der Bibliothek arbeitet, die mit der verknüpften Version kompatibel ist.

e) Bereitstellung von Installationsinformationen, jedoch nur, wenn Sie diese Informationen auf andere Weise gemäß Abschnitt 6 der GNU-GPL bereitstellen müssten, und nur in dem Umfang, in dem diese Informationen erforderlich sind, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks zu installieren und auszuführen, die durch erneutes Kombinieren oder erneutes Verknüpfen der Anwendung mit einer modifizierten Version der verlinkten Version erstellt wurde. (Wenn Sie die Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen die minimal entsprechende Quelle und den entsprechenden Anwendungscode enthalten. Wenn Sie die Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen auf die in Abschnitt 6 der GNU GPL angegebene Weise bereitstellen, um die entsprechende Quelle zu übermitteln.)

5. Kombinierte Bibliotheken.

Sie können Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, nebeneinander in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen platzieren, die keine Anwendungen sind und nicht von dieser Lizenz abgedeckt sind, und eine solche kombinierte Bibliothek gemäß den Bedingungen Ihrer Wahl vermitteln, wenn Sie beide der folgenden Aktionen ausführen:

a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einer Kopie desselben Werkes, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist, die unter den Bedingungen dieser Lizenz übermittelt werden.

b) Machen Sie mit der kombinierten Bibliothek deutlich, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo die begleitende unkombinierte Form desselben Werkes zu finden ist.

6. Überarbeitete Versionen der GNU Lesser General Public License.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.

Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License "oder eine spätere Version" für sie gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser veröffentlichten Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass ein Proxy entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Annahme einer beliebigen Version durch den Proxy eine dauerhafte Autorisierung für Sie, diese Version für die Bibliothek auszuwählen.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.github.javaparser:javaparser-symbol-solver-core

Copyright: Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>

Lizenz: Apache 2.0; LGPL v.3.0

./LIZENZ

Apache 2.0,LGPL v.3.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./LICENSE.APACHE

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./LIZENZ.GPL

GPL v.3 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./LIZENZ.LGPL

Apache 2.0, MPL 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.github.virtuald:curvesapi

Urheberrecht: Graph Builder

Lizenz: BSD-3-Clause

./license.txt

Copyright (c) 2005, Graph Builder

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

-Bei der Weiterverbreitung des Quellcodes müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten wird.

-Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen beim Vertrieb bereitgestellten Materialien reproduziert wird.

-Weder der Name "Graph Builder" noch die Namen der Beitragenden dürfen ohne ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständnis verwendet werden, um auf dieser Software abgeleitete Produkte zur Unterstützung oder Beförderung zu verwenden.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.code.findbugs:jsr305

Copyright: JSR305 Expertengruppe

Lizenz: BSD-3-Clause

Copyright (c) 2007-2009, Expertengruppe JSR305

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

* Die Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten.

*Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen in der Weitergabe bereitgestellten Materialien reproduziert wird.

* Weder der Name der JSR305-Expertengruppe noch die Namen der Beitragenden dürfen ohne ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung verwendet werden, um auf dieser Software zu unterstützen oder für Produkte, die von dieser Software abgeleitet werden, zu bewerben.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

Andere Urheberrechtshinweise in dieser Verteilung:

== jcip-annotations (RELIZENZIERT an Oracle unter BSD 3-Klausel)

Copyright (c) 2005, Brian Goetz und Tim Peierls

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

1. Die Weiterverbreitung von Quellcode muss den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. In binärer Form muss der obige Copyright-Hinweis reproduziert werden. Umverteilungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien reproduzieren, die mit dem Vertrieb bereitgestellt werden.

3. Weder der Name der Urheberrechtsinhaber noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um aus dieser Software abgeleitete Produkte zu billigen oder zu fördern.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND BEITRAGENDEN EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ (INSBESONDERE FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER ODER DELIKTISCHER GRUNDLAGE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGER ANSPRUCHSGRUNDLAGE), DIE AUF IRGENDEINE WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.errorprone:error_prone_annotations

Copyright: Die fehleranfälligen Autoren

Lizenz: Apache 2.0

./KOPIEREN

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.guava:failureaccess Copyright: Google Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.guava:guava

Urheberrecht: Google Inc.

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.guava:listenablefuture

Urheberrecht: Google Inc.

Lizenz: Apache 2.0

./KOPIEREN

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.inject:guice

Urheberrecht: Google Inc.

Lizenz: Apache 2.0

./KOPIEREN

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.google.j2objc:j2objc-Annotationen

Urheberrecht: Google Inc.

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.sun.org.apache.xml.internal:resolver

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: com.zaxxer:SparseBitSet

Urheberrecht: Zaxxer.com

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

Sie müssen allen anderen Empfängern der Werke oder abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz geben, und

Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

Sie müssen alle Copyright-, Patent-, Marken- und Anerkennungshinweise von der Quellform der Werke in der Quellform aller von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die zu keinem Teil der abgeleiteten Werke gehören, und

Falls die Werke als Teil der Verteilung eine "NOTICE"-Textdatei enthalten, müssen alle von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Anerkennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die zu keinem Teil der abgeleiteten Werke gehören, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird, innerhalb der Quellform oder Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird, oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise Dritter angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: commons-codec:commons-codec

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons Codec Copyright 2002-2025 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: commons-io:commons-io

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons IO

Copyright 2002-2025 Die Apache Software Foundation

Apache Commons IO Copyright 2002-2025 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons IO

Copyright 2002-2024 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

(Mitteilung identisch mit commons-io:commons-io)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: javax.inject:javax.inject

Copyright: JSR-330 Expertengruppe

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: net.sf.saxon:Saxon-HE

Urheberrecht: Michael Kay

Lizenz: MPL 2.0

https://www.mozilla.org/en-US/MPL/2.0/

Mozilla Public License-Version 2.0

1. Definitionen

1,1 "Beitragender"

bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Covered Software erstellt, zur Erstellung beiträgt oder besitzt.

1,2 "Mitwirkende Version"

bedeutet die Kombination der Beiträge anderer (falls vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und des Beitrags dieses bestimmten Mitwirkenden.

1,3 "Beitrag"

bedeutet abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.

1,4 "Abgedeckte Software"

das Quellcodeformular, dem der ursprüngliche Mitwirkende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, das ausführbare Formular dieses Quellcodeformulars und die Änderungen dieses Quellcodeformulars, jeweils einschließlich Teile davon.

1,5 "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen"

Mittel

dass der ursprüngliche Mitwirkende die in Anhang B beschriebene Mitteilung der abgedeckten Software beigefügt hat; oder

dass die abgedeckte Software unter den Bedingungen von Version 1.1 oder früher der Lizenz, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt wurde.

1,6 "Ausführbares Formular"

bedeutet jede andere Form der Arbeit als das Quellcodeformular.

1,7 "Längere Arbeit"

bezeichnet ein Werk, das abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, die nicht abgedeckte Software sind.

1,8 "Lizenz"

bedeutet dieses Dokument.

1,9 "Lizenzierbar"

das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang alle Rechte zu gewähren, die durch diese Lizenz vermittelt werden, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.

1,1 "Änderungen"

bedeutet einen der folgenden Punkte:

jede Datei im Quellcodeformular, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der abgedeckten Software resultiert; oder

jede neue Datei im Quellcodeformular, die eine abgedeckte Software enthält.

1,11 "Patentansprüche" eines Mitwirkenden

alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahrens-, Prozess- und Apparateansprüche, in jedem Patent, das von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden kann, das verletzt würde, aber für die Erteilung der Lizenz, durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Angebot zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkendenversion.

1,12 "Zweite Lizenz"

bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0 oder eine spätere Version dieser Lizenzen.

1,13 "Quellcodeformular"

bedeutet die Form der Arbeit, die für Änderungen bevorzugt wird.

1,14 "Sie" (oder "Ihre")

bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Einheiten umfasst "Sie" jede Einheit, die kontrolliert, von dir kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dir steht. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die direkte oder indirekte Befugnisse, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (b) der Anteilbesitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausgegebene Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums einer solchen Einheit.

2. Lizenzvergabe und -bedingungen

2,1 Berechtigungen

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:

unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent oder Marke) Lizenziert von diesem Mitwirkenden, seine Beiträge entweder auf unveränderter Basis, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu reproduzieren, zur Verfügung zu stellen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu verteilen und anderweitig zu nutzen; und

nach Patentansprüchen eines solchen Beitragenden entweder seine Beiträge oder seine Beitragsversion zu machen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, gemacht, importiert und anderweitig übertragen zu haben.

2,2 Gültigkeitsdatum

Die Lizenzen, die in Abschnitt 2.1 in Bezug auf einen Beitrag gewährt werden, treten für jeden Beitrag an dem Tag in Kraft, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.

2,3 Einschränkungen bei Fördermittelumfang

Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen impliziert. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz erteilt:

für Code, den ein Mitwirkender aus der abgedeckten Software entfernt hat; oder

bei Verstößen, die durch Folgendes verursacht werden: (i) Ihre Änderungen der abgedeckten Software durch Sie und andere Dritte oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer im Rahmen ihrer Beitragsversion); oder

unter Patentansprüchen, die von Covered Software in Abwesenheit ihrer Beiträge verletzt werden.

Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (es sei denn, dies ist erforderlich, um die Hinweisanforderungen in Abschnitt 3.4 zu erfüllen).

2,4 Nachfolgende Lizenzen

Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuschüsse aufgrund Ihrer Wahl, die abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.

2,5 Darstellung

Jeder Beitragende erklärt, dass der Beitragende der Meinung ist, dass seine Beiträge seine ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind, oder er hat ausreichende Rechte, um die Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren, die durch diese Lizenz vermittelt werden.

2,6 Fair Use

Diese Lizenz soll keine Rechte einschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtslehren von Fair Use, Fair Deal oder anderen Äquivalenten haben.

2,7 Bedingungen

Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen.

3. Zuständigkeiten

3,1 Verteilung des Quellformulars

Der gesamte Vertrieb der abgedeckten Software im Quellcodeformular, einschließlich aller Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss den Bedingungen dieser Lizenz entsprechen. Sie müssen den Empfängern mitteilen, dass das Quellcodeformular der abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular zu ändern oder einzuschränken.

3,2 Verteilung des ausführbaren Formulars

Wenn Sie abgedeckte Software in ausführbarer Form verteilen, gilt Folgendes:

diese abgedeckte Software muss auch im Quellcodeformular zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen den Empfängern des ausführbaren Formulars mitteilen, wie sie eine Kopie dieses Quellcodeformulars mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die Verteilung an den Empfänger; und

Sie dürfen ein solches ausführbares Formular gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz vertreiben oder es unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, die Lizenz für das ausführbare Formular versucht nicht, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular unter dieser Lizenz einzuschränken oder zu ändern.

3,3 Verteilung größerer Arbeiten

Sie können ein größeres Werk unter den Bedingungen Ihrer Wahl erstellen und vertreiben, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch die Anforderungen dieser Lizenz für die abgedeckte Software. Wenn das größere Werk eine Kombination aus abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die abgedeckte Software nicht mit Sekundärlizenzen kompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, diese abgedeckten Software zusätzlich zu vertreiben. Software unter den Bedingungen solcher Sekundärlizenzen, so dass der Empfänger des größeren Werkes nach seiner Wahl die gedeckte Software unter den Bedingungen dieser Lizenz oder dieser Sekundärlizenzen weiter vertreiben kann.

3,4 Hinweise

Sie dürfen den Inhalt von Lizenzvermerken (einschließlich Urheberrechtsvermerken, Patentvermerken, Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbeschränkungen) im Quellcodeformular der abgedeckten Software nicht entfernen oder ändern, es sei denn, Sie können Lizenzvermerke in dem Umfang ändern, der erforderlich ist, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu beheben.

3,5 Anwendung zusätzlicher Bedingungen

Sie können einem oder mehreren Empfängern der abgedeckten Software eine Gebühr für Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen absolut klarstellen, dass jede solche Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie stimmen hiermit zu, jeden Mitwirkenden für jede Haftung freizustellen, die diesem Mitwirkenden aufgrund von Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten, entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen für jede Gerichtsbarkeit enthalten.

4. Unfähigkeit, aufgrund von Satzung oder Verordnung einzuhalten

Wenn es Ihnen unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle der abgedeckten Software aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Vorschriften oder Vorschriften einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang einhalten; und (b) die Einschränkungen und den Code beschreiben, auf den sie sich auswirken. Diese Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die in allen Distributionen der abgedeckten Software unter dieser Lizenz enthalten ist. Außer in dem Umfang, der gesetzlich oder gesetzlich verboten ist, muss eine solche Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein Empfänger von gewöhnlichen Fähigkeiten in der Lage ist, sie zu verstehen.

5. Austritt

5,1 Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie eine ihrer Bedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch konform werden, werden die gemäß dieser Lizenz von einem bestimmten Mitwirkenden gewährten Rechte (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, und bis dieser Mitwirkende Ihre Zuwendungen ausdrücklich und endgültig beendet, und (b) fortlaufend, wenn dieser Mitwirkende Sie nicht vor 60 Tagen nach Ihrer Rückkehr auf angemessene Weise über die Nichterfüllung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederaufgenommen, wenn dieser Mitwirkende Sie auf angemessene Weise über die Nichterfüllung informiert, dies ist das erste Mal, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichterfüllung dieser Lizenz erhalten haben, und Sie werden vor 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung konform.

5,2 Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie einen Patentverletzungsanspruch geltend machen (mit Ausnahme von deklaratorischen Urteilsklagen, Gegenansprüchen und Cross-Ansprüchen), der vorgibt, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, enden die Ihnen von einem und allen Mitwirkenden für die abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz eingeräumten Rechte.

5,3 Im Fall der Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 5.1 oder 5.2 gelten alle Endnutzer-Lizenzverträge (mit Ausnahme von Distributoren und Resellern), die vor der Kündigung gültig von Ihnen oder Ihren Distributoren im Rahmen dieser Lizenz erteilt wurden, über die Kündigung hinaus.

6 Haftungsausschluss

Die abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehenen" Basis bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen, dass die abgedeckte Software frei von Mängeln ist, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung der abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, übernehmen Sie (kein Mitwirkender) die Kosten für die erforderliche Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Lizenz dar. Die Nutzung einer abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nicht gestattet, außer unter diesem Haftungsausschluss.

7 Haftungsbeschränkung

Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder auf andere Weise, wird jeder Mitwirkende oder jeder, der gedeckte Software wie oben erlaubt verteilt, Ihnen gegenüber haftbar gemacht für irgendwelche direkten, indirekten, besonderen, zufälligen oder Folgeschäden. Schäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftswert, Arbeitsausfall, Computerausfall oder Fehlfunktion, oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, auch wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden ist. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf die Haftung bei Todesfall oder Personenschaden, in dem Maße, in dem das anwendbare Recht derartige Beschränkungen untersagt. Einige Gerichtsbarkeiten verbieten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung bei beiläufig entstandenen oder Folgeschäden, sodass dieser Ausschluss und diese Beschränkung unter Umständen für Sie keine Gültigkeit besitzt.

8. Rechtsstreit

Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz darf nur vor den Gerichten einer Gerichtsbarkeit geführt werden, in der der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz beibehält, und dieser Rechtsstreit unterliegt den Gesetzen dieser Gerichtsbarkeit, ohne auf seine Kollisionsnormen Bezug zu nehmen. Nichts in diesem Abschnitt verhindert die Fähigkeit einer Partei, Gegenansprüche oder Gegenansprüche geltend zu machen.

9. Sonstiges

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich des betreffenden Gegenstands dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt wird, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden zu beschränken.

10. Versionen der Lizenz

10,1 Neue Versionen

Mozilla Foundation ist Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer.

10,2 Auswirkungen neuer Versionen

Sie dürfen die gedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie ursprünglich die gedeckte Software erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer vom Lizenzverwalter veröffentlichten späteren Version vertreiben.

10,3 Geänderte Versionen

Wenn Sie Software erstellen, die nicht dieser Lizenz unterliegt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen möchten, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (mit Ausnahme der Tatsache, dass sich diese modifizierte Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet).

10,4 Verteilen von Quellcodeformularen, das nicht mit sekundären Lizenzen kompatibel ist

Wenn Sie sich entscheiden, ein Quellcodeformular zu vertreiben, das gemäß den Bestimmungen dieser Version der Lizenz nicht mit Sekundärlizenzen kompatibel ist, muss die in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Mitteilung beigefügt werden.

Anhang A - Lizenzhinweis für Quellcodeformular

Dieses Quelltextformular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Wenn eine Kopie der MPL nicht mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine unter https://mozilla.org/MPL/2.0/ erhalten.

Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei zu platzieren, können Sie den Hinweis an einem Ort (z. B. einer LIZENZ-Datei in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht.

Sie können zusätzliche genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.

Anhang B - Hinweis "Inkompatibel mit Zweitlizenzen"

Dieses Quelltextformular ist "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie von der Mozilla Public License, v. 2.0 definiert.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.ant:ant

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (entspricht org.apache.ant:ant-launcher)

-------------- Trennzeichen --------------

./lib/optional/LICENSE.hamcrest.txt

[Hamcrest verlinkt zu http://opensource.org/licenses/BSD-3-Clause von http://hamcrest.org/JavaHamcrest/ als Lizenz, gibt aber nicht den Urheberrechtsinhaber an]

Copyright (c) <YEAR>, <OWNER>

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

1. Die Weiterverbreitung von Quellcode muss den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. In binärer Form muss der obige Copyright-Hinweis reproduziert werden. Umverteilungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien reproduzieren, die mit dem Vertrieb bereitgestellt werden.

3. Weder der Name der Urheberrechtsinhaber noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um aus dieser Software abgeleitete Produkte zu billigen oder zu fördern.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND BEITRAGENDEN EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ (INSBESONDERE FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER ODER DELIKTISCHER GRUNDLAGE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGER ANSPRUCHSGRUNDLAGE), DIE AUF IRGENDEINE WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-------------- Trennzeichen --------------

./lib/optional/LICENSE.junit.html

Allgemeine öffentliche Lizenz - v 1.0

DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER GEMEINSAMEN ÖFFENTLICHEN LIZENZ ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.

1. DEFINITIONEN

"Beitrag" bedeutet:

a) im Falle des ursprünglichen Mitwirkenden den ursprünglichen Code und die Dokumentation, die im Rahmen dieser Vereinbarung verbreitet werden, und

b) bei jedem nachfolgenden Mitwirkenden: i) Änderungen des Programms und ii) Ergänzungen des Programms; wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verteilt werden. Ein Beitrag "ursprucht" von einem Mitwirkenden, wenn er von diesem Mitwirkenden selbst oder einem in dessen Namen handelnden Personen zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge schließen keine Ergänzungen des Programms ein, die: (i) gesonderte Module von Software sind, die in Verbindung mit dem Programm im Rahmen ihres eigenen Lizenzvertrags vertrieben werden, und (ii) keine abgeleiteten Werke des Programms sind.

"Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt.

"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.

"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden.

"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden.

2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN

a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verteilung und Unterlizenzierung des Beitrags dieses Mitwirkenden, sofern vorhanden, und solcher abgeleiteter Werke, in Quellcode- und Objektcodeform.

b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten, um den Beitrag dieses Mitwirkenden, sofern vorhanden, in Quellcode- und Objektcode-Form zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware per se ist hierunter lizenziert.

c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Beitragende die Lizenzen seinen hier dargelegten Beiträgen gewährt, von keinem Beitragenden versichert wird, dass das Programm nicht das Patent oder andere Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Entität verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu sichern, sofern vorhanden. Zum Beispiel, wenn eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger zu erlauben, das Programm zu vertreiben, ist es die Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Vertrieb des Programms zu erwerben.

d) Jeder Beitragende erklärt, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte in seinem Beitrag verfügt, falls vorhanden, um die in dieser Vereinbarung dargelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.

3. ANFORDERUNGEN

Ein Beitragender kann das Programm in Objektcodeform im Rahmen seiner eigenen Lizenzvereinbarung vertreiben, vorausgesetzt:

a) sie den Bedingungen dieses Vertrags entspricht; und

b) seine Lizenzvereinbarung: i) lehnt im Namen aller Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen ab, einschließlich Gewährleistungen oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung sowie stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck; ii) schließt im Namen aller Mitwirkenden effektiv jegliche Haftung für Schäden aus, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger und Folgeschäden wie entgangene Gewinne; iii) stellt fest, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, von diesem Mitwirkenden allein und nicht von einer anderen Partei angeboten werden; und iv) gibt an, dass der Quellcode für das Programm von diesem Mitwirkenden verfügbar ist, und informiert die Lizenznehmer, wie sie ihn auf oder über ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, in angemessener Weise erhalten können.

Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird:

a) sie im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden muss; und

b) Jede Kopie des Programms muss eine Kopie dieser Vereinbarung enthalten.

Die Mitwirkenden dürfen keine im Programm enthaltenen Urheberrechtshinweise entfernen oder ändern.

Jeder Beitragende muss sich, sofern vorhanden, als Urheber seines Beitrags identifizieren, in einer Weise, die es den nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren.

4. HANDELSVERTRIEB

Kommerzielle Softwarehändler können bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("eingezogener Mitwirkender") gegen Verluste, Schäden und Kosten (zusammen "Verluste") zu verteidigen und freizustellen. aus Ansprüchen, Klagen und anderen Rechtsstreitigkeiten, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden erhoben wurden, soweit dies durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seinem Vertrieb des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurde. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über diesen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren und mit dem kommerziellen Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der freigestellte Mitwirkende kann auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch teilnehmen.

Beispiel: Ein Mitwirkender kann das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein für diesen kommerziellen Mitwirkenden verantwortlich. In diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden infolgedessen verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diese Schäden bezahlen.

5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN FESTLEGUNG IN DIESER VEREINBARUNG WIRD DAS PROGRAMM AUF EINER "WIE BESEHEN"-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, IRGENDWELCHE GARANTIEN ODER EIGENTUMSBEDINGUNGEN, NICHTVERLETZUNG, HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und des Vertriebs des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Ausübung von Rechten im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung anwendbarer Gesetze, der Beschädigung oder des Verlustes von Daten, Programmen oder Geräten sowie der Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN HAFTUNG HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH ALLE MITWIRKENDEN EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VERLORENER GEWINNE), DIE JEDOCH VERURSACHT WURDEN UND IN JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB IM VERTRAG, STRENGE HAFTUNG ODER TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEN IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERTEILUNG DES PROGRAMMS ODER DIE AUSÜBUNG VON HIERUNTER GEWÄHRTEN RECHTEN, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN.

7. ALLGEMEIN

Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.

Wenn der Empfänger einen Patentstreit gegen einen Mitwirkenden in Bezug auf ein auf Software anwendbares Patent (einschließlich eines Cross-Claims oder einer Gegenklage in einer Klage) einleitet, enden alle Patentlizenzen, die dieser Mitwirkende diesem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt hat, mit dem Datum, an dem dieser Rechtsstreit eingereicht wird. Wenn der Empfänger einen Patentstreit gegen ein Unternehmen einleitet (einschließlich eines Cross-Anspruchs oder einer Gegenklage in einer Klage), der behauptet, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, erlöschen die gemäß Abschnitt 2 (b) gewährten Rechte des Empfängers zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Rechtsstreits.

Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, wenn er eine der wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von dieser Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und den Vertrieb des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags und alle Lizenzen, die vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm gewährt werden, bleiben jedoch bestehen und überleben.

Jeder ist berechtigt, Kopien dieses Vertrags zu kopieren und zu verteilen, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist der Vertrag urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Agreement Steward ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. IBM ist der erste Agreement Steward. IBM kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einer geeigneten separaten Einheit übertragen. Jede neue Version des Abkommens erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Version des Vertrags, unter dem es erhalten wurde, verteilt werden. Darüber hinaus kann der Beitragende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu vertreiben. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden im Rahmen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig erfolgt. Alle Rechte am Programm, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vorbehalten.

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Vertragspartei dieses Vertrags wird im Rahmen dieses Vertrags mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrunds rechtliche Schritte einleiten. Jede Partei verzichtet auf ihre Rechte an einem Gerichtsverfahren in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.

-------------- Trennzeichen --------------

./lib/optional/LICENSE.junit4.html

Eclipse Public License - Version 1.0

DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.

1. DEFINITIONEN

"Beitrag" bedeutet:

a) im Falle des ursprünglichen Mitwirkenden den ursprünglichen Code und die Dokumentation, die im Rahmen dieser Vereinbarung verbreitet werden, und

b) bei jedem nachfolgenden Mitwirkenden:

i) Änderungen am Programm und

ii) Ergänzungen zum Programm;

wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verteilt werden. Ein Beitrag "ursprucht" von einem Mitwirkenden, wenn er von diesem Mitwirkenden selbst oder einem in dessen Namen handelnden Personen zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge schließen keine Ergänzungen des Programms ein, die: (i) gesonderte Module von Software sind, die in Verbindung mit dem Programm im Rahmen ihres eigenen Lizenzvertrags vertrieben werden, und (ii) keine abgeleiteten Werke des Programms sind.

"Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt.

"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.

"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden.

"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden.

2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN

a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verteilung und Unterlizenzierung des Beitrags dieses Mitwirkenden, sofern vorhanden, und solcher abgeleiteter Werke, in Quellcode- und Objektcodeform.

b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten, um den Beitrag dieses Mitwirkenden, sofern vorhanden, in Quellcode- und Objektcode-Form zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware per se ist hierunter lizenziert.

c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Beitragende die Lizenzen seinen hier dargelegten Beiträgen gewährt, von keinem Beitragenden versichert wird, dass das Programm nicht das Patent oder andere Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Entität verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu sichern, sofern vorhanden. Zum Beispiel, wenn eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger zu erlauben, das Programm zu vertreiben, ist es die Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Vertrieb des Programms zu erwerben.

d) Jeder Beitragende erklärt, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte in seinem Beitrag verfügt, falls vorhanden, um die in dieser Vereinbarung dargelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.

3. ANFORDERUNGEN

Ein Beitragender kann das Programm in Objektcodeform im Rahmen seiner eigenen Lizenzvereinbarung vertreiben, vorausgesetzt:

a) sie den Bedingungen dieses Vertrags entspricht; und

b) seine Lizenzvereinbarung:

i) lehnt im Namen aller Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen ab, einschließlich Gewährleistungen oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung sowie stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck;

ii) im Namen aller Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, wirksam ausschließt;

iii) stellt fest, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, von diesem Mitwirkenden allein und nicht von einer anderen Partei angeboten werden; und

iv) gibt an, dass der Quellcode für das Programm von diesem Mitwirkenden verfügbar ist, und informiert die Lizenznehmer, wie sie ihn auf oder über ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, in angemessener Weise erhalten können.

Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird:

a) sie im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden muss; und

b) Jede Kopie des Programms muss eine Kopie dieser Vereinbarung enthalten.

Die Mitwirkenden dürfen keine im Programm enthaltenen Urheberrechtshinweise entfernen oder ändern.

Jeder Beitragende muss sich, sofern vorhanden, als Urheber seines Beitrags identifizieren, in einer Weise, die es den nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren.

4. HANDELSVERTRIEB

Kommerzielle Softwarehändler können bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("eingezogener Mitwirkender") gegen Verluste, Schäden und Kosten (zusammen "Verluste") zu verteidigen und freizustellen. aus Ansprüchen, Klagen und anderen Rechtsstreitigkeiten, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden erhoben wurden, soweit dies durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seinem Vertrieb des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurde. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über diesen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren und mit dem kommerziellen Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der freigestellte Mitwirkende kann auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch teilnehmen.

Beispiel: Ein Mitwirkender kann das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein für diesen kommerziellen Mitwirkenden verantwortlich. In diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden infolgedessen verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diese Schäden bezahlen.

5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN FESTLEGUNG IN DIESER VEREINBARUNG WIRD DAS PROGRAMM AUF EINER "WIE BESEHEN"-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, IRGENDWELCHE GARANTIEN ODER EIGENTUMSBEDINGUNGEN, NICHTVERLETZUNG, HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und des Vertriebs des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Ausübung von Rechten im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung anwendbarer Gesetze, der Beschädigung oder des Verlustes von Daten, Programmen oder Geräten sowie der Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN HAFTUNG HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH ALLE MITWIRKENDEN EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VERLORENER GEWINNE), DIE JEDOCH VERURSACHT WURDEN UND IN JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB IM VERTRAG, STRENGE HAFTUNG ODER TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEN IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERTEILUNG DES PROGRAMMS ODER DIE AUSÜBUNG VON HIERUNTER GEWÄHRTEN RECHTEN, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN.

7. ALLGEMEIN

Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.

Wenn der Empfänger einen Patentstreit gegen eine Entität einleitet (einschließlich eines Cross-Anspruchs oder einer Gegenklage in einer Klage), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, enden die gemäß Abschnitt 2 (b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum, an dem dieser Rechtsstreit eingereicht wird.

Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, wenn er eine der wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von dieser Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und den Vertrieb des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags und alle Lizenzen, die vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm gewährt werden, bleiben jedoch bestehen und überleben.

Jeder ist berechtigt, Kopien dieses Vertrags zu kopieren und zu verteilen, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist der Vertrag urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Agreement Steward ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der erste Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einer geeigneten separaten Einheit übertragen. Jede neue Version des Abkommens erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Version des Vertrags, unter dem es erhalten wurde, verteilt werden. Darüber hinaus kann der Beitragende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu vertreiben. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden im Rahmen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig erfolgt. Alle Rechte am Programm, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vorbehalten.

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Vertragspartei dieses Vertrags wird im Rahmen dieses Vertrags mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrunds rechtliche Schritte einleiten. Jede Partei verzichtet auf ihre Rechte an einem Gerichtsverfahren in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.

-------------- Trennzeichen --------------

./manual/LICENSE

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.ant:ant-launcher)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.ant:ant-launcher

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

/*
 *                                 Apache License
 *                           Version 2.0, January 2004
 *                        http://www.apache.org/licenses/
 *
 *   TERMS AND CONDITIONS FOR USE, REPRODUCTION, AND DISTRIBUTION
 *
 *   1. Definitions.
 *
 *      "License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction,
 *      and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document.
 *
 *      "Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by
 *      the copyright owner that is granting the License.
 *
 *      "Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all
 *      other entities that control, are controlled by, or are under common
 *      control with that entity. For the purposes of this definition,
 *      "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the
 *      direction or management of such entity, whether by contract or
 *      otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the
 *      outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity.
 *
 *      "You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity
 *      exercising permissions granted by this License.
 *
 *      "Source" form shall mean the preferred form for making modifications,
 *      including but not limited to software source code, documentation
 *      source, and configuration files.
 *
 *      "Object" form shall mean any form resulting from mechanical
 *      transformation or translation of a Source form, including but
 *      not limited to compiled object code, generated documentation,
 *      and conversions to other media types.
 *
 *      "Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or
 *      Object form, made available under the License, as indicated by a
 *      copyright notice that is included in or attached to the work
 *      (an example is provided in the Appendix below).
 *
 *      "Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object
 *      form, that is based on (or derived from) the Work and for which the
 *      editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications
 *      represent, as a whole, an original work of authorship. For the purposes
 *      of this License, Derivative Works shall not include works that remain
 *      separable from, or merely link (or bind by name) to the interfaces of,
 *      the Work and Derivative Works thereof.
 *
 *      "Contribution" shall mean any work of authorship, including
 *      the original version of the Work and any modifications or additions
 *      to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally
 *      submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner
 *      or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of
 *      the copyright owner. For the purposes of this definition, "submitted"
 *      means any form of electronic, verbal, or written communication sent
 *      to the Licensor or its representatives, including but not limited to
 *      communication on electronic mailing lists, source code control systems,
 *      and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the
 *      Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but
 *      excluding communication that is conspicuously marked or otherwise
 *      designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution."
 *
 *      "Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity
 *      on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and
 *      subsequently incorporated within the Work.
 *
 *   2. Grant of Copyright License. Subject to the terms and conditions of
 *      this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual,
 *      worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable
 *      copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of,
 *      publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the
 *      Work and such Derivative Works in Source or Object form.
 *
 *   3. Grant of Patent License. Subject to the terms and conditions of
 *      this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual,
 *      worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable
 *      (except as stated in this section) patent license to make, have made,
 *      use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work,
 *      where such license applies only to those patent claims licensable
 *      by such Contributor that are necessarily infringed by their
 *      Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s)
 *      with the Work to which such Contribution(s) was submitted. If You
 *      institute patent litigation against any entity (including a
 *      cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work
 *      or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct
 *      or contributory patent infringement, then any patent licenses
 *      granted to You under this License for that Work shall terminate
 *      as of the date such litigation is filed.
 *
 *   4. Redistribution. You may reproduce and distribute copies of the
 *      Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without
 *      modifications, and in Source or Object form, provided that You
 *      meet the following conditions:
 *
 *      (a) You must give any other recipients of the Work or
 *          Derivative Works a copy of this License; and
 *
 *      (b) You must cause any modified files to carry prominent notices
 *          stating that You changed the files; and
 *
 *      (c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works
 *          that You distribute, all copyright, patent, trademark, and
 *          attribution notices from the Source form of the Work,
 *          excluding those notices that do not pertain to any part of
 *          the Derivative Works; and
 *
 *      (d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its
 *          distribution, then any Derivative Works that You distribute must
 *          include a readable copy of the attribution notices contained
 *          within such NOTICE file, excluding those notices that do not
 *          pertain to any part of the Derivative Works, in at least one
 *          of the following places: within a NOTICE text file distributed
 *          as part of the Derivative Works; within the Source form or
 *          documentation, if provided along with the Derivative Works; or,
 *          within a display generated by the Derivative Works, if and
 *          wherever such third-party notices normally appear. The contents
 *          of the NOTICE file are for informational purposes only and
 *          do not modify the License. You may add Your own attribution
 *          notices within Derivative Works that You distribute, alongside
 *          or as an addendum to the NOTICE text from the Work, provided
 *          that such additional attribution notices cannot be construed
 *          as modifying the License.
 *
 *      You may add Your own copyright statement to Your modifications and
 *      may provide additional or different license terms and conditions
 *      for use, reproduction, or distribution of Your modifications, or
 *      for any such Derivative Works as a whole, provided Your use,
 *      reproduction, and distribution of the Work otherwise complies with
 *      the conditions stated in this License.
 *
 *   5. Submission of Contributions. Unless You explicitly state otherwise,
 *      any Contribution intentionally submitted for inclusion in the Work
 *      by You to the Licensor shall be under the terms and conditions of
 *      this License, without any additional terms or conditions.
 *      Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify
 *      the terms of any separate license agreement you may have executed
 *      with Licensor regarding such Contributions.
 *
 *   6. Trademarks. This License does not grant permission to use the trade
 *      names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor,
 *      except as required for reasonable and customary use in describing the
 *      origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file.
 *
 *   7. Disclaimer of Warranty. Unless required by applicable law or
 *      agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each
 *      Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS,
 *      WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or
 *      implied, including, without limitation, any warranties or conditions
 *      of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A
 *      PARTICULAR PURPOSE. You are solely responsible for determining the
 *      appropriateness of using or redistributing the Work and assume any
 *      risks associated with Your exercise of permissions under this License.
 *
 *   8. Limitation of Liability. In no event and under no legal theory,
 *      whether in tort (including negligence), contract, or otherwise,
 *      unless required by applicable law (such as deliberate and grossly
 *      negligent acts) or agreed to in writing, shall any Contributor be
 *      liable to You for damages, including any direct, indirect, special,
 *      incidental, or consequential damages of any character arising as a
 *      result of this License or out of the use or inability to use the
 *      Work (including but not limited to damages for loss of goodwill,
 *      work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all
 *      other commercial damages or losses), even if such Contributor
 *      has been advised of the possibility of such damages.
 *
 *   9. Accepting Warranty or Additional Liability. While redistributing
 *      the Work or Derivative Works thereof, You may choose to offer,
 *      and charge a fee for, acceptance of support, warranty, indemnity,
 *      or other liability obligations and/or rights consistent with this
 *      License. However, in accepting such obligations, You may act only
 *      on Your own behalf and on Your sole responsibility, not on behalf
 *      of any other Contributor, and only if You agree to indemnify,
 *      defend, and hold each Contributor harmless for any liability
 *      incurred by, or claims asserted against, such Contributor by reason
 *      of your accepting any such warranty or additional liability.
 *
 *   END OF TERMS AND CONDITIONS
 *
 *   APPENDIX: How to apply the Apache License to your work.
 *
 *      To apply the Apache License to your work, attach the following
 *      boilerplate notice, with the fields enclosed by brackets "[]"
 *      replaced with your own identifying information. (Don't include
 *      the brackets!)  The text should be enclosed in the appropriate
 *      comment syntax for the file format. We also recommend that a
 *      file or class name and description of purpose be included on the
 *      same "printed page" as the copyright notice for easier
 *      identification within third-party archives.
 *
 *   Copyright [yyyy] [name of copyright owner]
 *
 *   Licensed under the Apache License, Version 2.0 (the "License");
 *   you may not use this file except in compliance with the License.
 *   You may obtain a copy of the License at
 *
 *       http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
 *
 *   Unless required by applicable law or agreed to in writing, software
 *   distributed under the License is distributed on an "AS IS" BASIS,
 *   WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied.
 *   See the License for the specific language governing permissions and
 *   limitations under the License.
 */

W3C® SOFTWARE HINWEIS UND LIZENZ http://www.w3.org/Consortium/Legal/2002/copyright-software-20021231

This work (and included software, documentation such as READMEs, or other related items) is being provided by the copyright holders under the following license. By obtaining, using and/or copying this work, you (the licensee) agree that you have read, understood, and will comply with the following terms and conditions.

Permission to copy, modify, and distribute this software and its documentation, with or without modification, for any purpose and without fee or royalty is hereby granted, provided that you include the following on ALL copies of the software and documentation or portions thereof, including modifications:

1. Der vollständige Text dieser Mitteilung Der vollständige Text dieser NOTICE an einem Ort, der für Benutzer des weiterverteilten oder abgeleiteten Werks sichtbar ist.

2. Alle bereits vorhandenen Ausschlussklauseln, Mitteilungen oder Geschäftsbedingungen für geistiges Eigentum. Wenn keine vorhanden ist, sollte die W3C-Software-Kurzmitteilung (Hypertext wird bevorzugt, Text ist zulässig) in den Text eines neu verteilten oder abgeleiteten Codes aufgenommen werden.

3. Hinweis auf Änderungen oder Änderungen an den Dateien, einschließlich der Datumsänderungen wurden vorgenommen. (Wir empfehlen Ihnen, URIs für den Speicherort anzugeben, von dem der Code abgeleitet wird.)

THIS SOFTWARE AND DOCUMENTATION IS PROVIDED "AS IS," AND COPYRIGHT HOLDERS MAKE NO REPRESENTATIONS OR WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PARTICULAR PURPOSE OR THAT THE USE OF THE SOFTWARE OR DOCUMENTATION WILL NOT INFRINGE ANY THIRD PARTY PATENTS, COPYRIGHTS, TRADEMARKS OR OTHER RIGHTS.

COPYRIGHT HOLDERS WILL NOT BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, SPECIAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF ANY USE OF THE SOFTWARE OR DOCUMENTATION.

The name and trademarks of copyright holders may NOT be used in advertising or publicity pertaining to the software without specific, written prior permission. Title to copyright in this software and any associated documentation will at all times remain with copyright holders.

____________________________________

Diese Formulierung der Bekanntmachung und Lizenz von W3C wurde am 31. Dezember 2002 aktiv. Diese Version entfernt den Copyright-Vermerk, so dass diese Lizenz mit anderen Materialien als denen des W3C verwendet werden kann, spiegelt wider, dass ERCIM jetzt ein Host des W3C ist, Verweise auf diese spezifische datierte Version der Lizenz enthält und die mehrdeutige Gewährung der "Verwendung" entfernt. Andernfalls ist diese Version die gleiche wie die vorherige Version und wurde so geschrieben, dass die Bewertung der GPL-Kompatibilität und der OSI-Zertifizierung durch die Free Software Foundation gemäß der Open Source-Definition erhalten bleibt. Bitte lesen Sie unsere Copyright FAQ für häufige Fragen zur Verwendung von Materialien von unserer Website, einschließlich spezifischer Geschäftsbedingungen für Pakete wie libww, Amaya und Jigsaw. Weitere Fragen zu diesem Hinweis können Sie an site-policy@w3.org richten.

Joseph Reagle <site-policy@w3.org>

Diese Lizenz kam von: http://www.megginson.com/SAX/copying.html

Bitte beachten Sie jedoch, dass zukünftige Versionen von SAX unter http://saxproject.org/?selected=pd abgedeckt werden können.

SAX2 ist kostenlos!

Hiermit verlasse ich alle Eigentumsrechte an SAX 2.0 (der Simple API for XML) und gebe den gesamten SAX 2.0-Quellcode, den kompilierten Code und die Dokumentation frei, die in dieser Verteilung enthalten sind. SAX kommt ohne Gewährleistung oder Garantie der Eignung für jeden Zweck.

David Megginson, david@megginson.com

05.05.2000

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

Apache Ant

Copyright 1999-2024 Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

Die Aufgabe <sync> basiert auf dem Code Copyright (c) 2002, Landmark Graphics Corp, der freundlicherweise an die Apache Software Foundation gespendet wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.commons:commons-collections4

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons Collections

Copyright 2001-2019 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.commons:commons-compress

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons-Komprimierung

Copyright 2002-2025 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons Compress Copyright 2002-2024 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

(Mitteilung wie org.apache.commons:commons-compress)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.commons:commons-lang3

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons Lang

Copyright 2001-2024 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (https://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.commons:commons-math3

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und

(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und

(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.

Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter

http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

Apache Commons Math enthält den folgenden Code, der der ASF unter der Apache License 2.0 zur Verfügung gestellt wird:

- Die Implementierung der inversen Fehlerfunktion in der Erf-Klasse basiert auf CUDA-Code, der von Mike Giles, dem Oxford-Man Institute of Quantitative Finance, entwickelt und in GPU Computing Gems, Band 2, 2010 veröffentlicht wurde (erhalten am 23. März 2013) - Die LinearConstraint-, LinearObjectiveFunction-, LinearOptimizer-, RelationShip-, SimplexSolver- und SimplexTableau-Klassen im Paket org.apache.commons.math3.optimization.linear Software enthalten, die von Benjamin McCann (http://www.benmccann.com) entwickelt und mit dem folgenden Copyright vertrieben wird: Copyright 2009 Google Inc. (Grant erhalten am 16. März 2009) - Die Klasse "org.apache.commons.math3.exception.util.LocalizedFormatsTest" ist eine angepasste Version der Testklasse "OrekitMessagesTest" für die Orekit-Bibliothek - Die "org.apache.commons.math3.analysis.interpolation.HermiteInterpolator" wurde aus der Weltraumflugdynamikbibliothek Orekit importiert.

- Die Implementierung der inversen Fehlerfunktion in der Erf-Klasse basiert auf dem CUDA-Code, der von Mike Giles, Oxford-Man Institute of Quantitative Finance, entwickelt und in GPU Computing Gems, Band 2, 2010 veröffentlicht wurde (erhalten am 23. März 2013)

- Die LinearConstraint-, LinearObjectiveFunction-, LinearOptimizer-, RelationShip-, SimplexSolver- und SimplexTableau-Klassen in Paket org.apache.commons.math3.optimization.linear umfassen Software, die von Benjamin McCann (http://www.benmccann.com) entwickelt und mit dem folgenden Copyright vertrieben wird: Copyright 2009 Google Inc. (erhalten am 16. März 2009)

- Die Klasse "org.apache.commons.math3.exception.util.LocalizedFormatsTest", eine angepasste Version der Testklasse "OrekitMessagesTest" für die Orekit-Bibliothek

- Der "org.apache.commons.math3.analysis.interpolation.HermiteInterpolator" wurde aus der Weltraumflugdynamikbibliothek Orekit importiert.

===============================================================================

APACHE COMMONS MATHEMATISCHE ABLEITUNG WERKE:

Die Apache Commons-Math-Bibliothek enthält eine Reihe von Unterkomponenten, deren Implementierung von in C oder Fortran geschriebenen Originalquellen abgeleitet wird. Die Lizenzbedingungen der ursprünglichen Quellen werden weiter unten reproduziert.

=============================================================== Für die Routine lmder, lmpar und qrsolv Fortran von minpack und übersetzt in die LevenbergMarquardtOptimizer-Klasse in Package org.apache.commons.math3.optimization.general Original-Urheberrechts- und Lizenzerklärung:

Minpack Copyright Notice (1999) Universität von Chicago. All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

1. Die Weiterverbreitung von Quellcode muss den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. In binärer Form muss der obige Copyright-Hinweis reproduziert werden. Umverteilungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien reproduzieren, die mit dem Vertrieb bereitgestellt werden.

3. Die Endbenutzerdokumentation, die gegebenenfalls in der Weiterverteilung enthalten ist, muss die folgende Bestätigung enthalten:

"Dieses Produkt beinhaltet Software, die von der University of Chicago als Betreiber des Argonne National Laboratory entwickelt wurde.

Alternativ kann diese Bestätigung in der Software selbst erscheinen, wenn und wo immer solche Drittanbieter-Bestätigungen normalerweise erscheinen.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE WIRD "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART GELIEFERT. DER URHEBERRECHTSINHABER, DIE VEREINIGTEN STAATEN, DAS US-ENERGIEMINISTERIUM UND IHRE MITARBEITER: (1) GEWÄHRLEISTUNGEN, EXPRESS ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IMPLIZITE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL ODER NICHTVERLETZUNG, (2) NEHMEN SIE KEINE GESETZLICHEN HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG FÜR DIE GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER NÜTZLICHKEIT DER SOFTWARE, (3) NICHT REPRÄSENTIEREN, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE NICHT IN PRIVATBESITZ VERLETZEN WÜRDE, (4) NICHT GARANTIEREN, DASS DIE SOFTWARE UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIERT, DASS ES FEHLERFREI IST ODER DASS FEHLER KORRIGIERT WERDEN.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL WIRD DER URHEBERRECHTSINHABER, DIE VEREINIGTEN STAATEN, DAS US-ENERGIEMINISTERIUM ODER IHRE MITARBEITER: FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE ODER STRAFBARE SCHÄDEN JEGLICHER ART ODER NATUR, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON GEWINNEN, LEBENSFÄHIG SEIN. ODER VERLUST VON DATEN, AUS IRGENDEINEM GRUND, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUF DER GRUNDLAGE DES VERTRAGS, TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT ODER STRENGE HAFTUNG) ODER SONST, AUCH WENN EINE DER GENANNTEN PARTEIEN VOR DER MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN WARNT WURDE. ===============================================================

Copyright und Lizenzerklärung für die von E. entwickelte odex Fortran Routine. Hairer und G. Wanner und übersetzt in GraggBulirschStoerIntegrator Klasse im Paket org.apache.commons.math3.ode.nonstiff:

Copyright (c) 2004, Ernst Hairer

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

- Die Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten.

-Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen in der Weitergabe bereitgestellten Materialien reproduziert wird.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN KEINEM FALL SIND DIE REGENTEN ODER BEITRAGENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSVERLUST, DATEN ODER GEWINNE) TRAGBAR, ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND IN JEDER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE STRENGE HAFTUNG ODER EINE ABSCHREIBUNG (EINSCHLIESSLICH UNREGELMÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) HANDELT, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGIBT, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS ABGERATEN WIRD. ===============================================================

Copyright und Lizenzerklärung für die Original Mersenne Twister C Routinen übersetzt in MersenneTwister Klasse in Paket org.apache.commons.math3.random:

Copyright (C) 1997 - 2002, Makoto Matsumoto und Takuji Nishimura, Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

1. Die Weiterverbreitung von Quellcode muss den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. In binärer Form muss der obige Copyright-Hinweis reproduziert werden. Umverteilungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien reproduzieren, die mit dem Vertrieb bereitgestellt werden.

3. Weder die Namen der Beitragenden noch die Namen der Beitragenden dürfen ohne ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zugriff verwendet werden, um auf dieser Software basierenden Produkte zu unterstützen oder um zu bewerben.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

===============================================================================

Der anfängliche Code zum Mischen eines Arrays (ursprünglich in der Klasse "org.apache.commons.math3.random.RandomDataGenerator", ersetzt durch eine Methode in der Klasse "org.apache.commons.math3.util.MathArrays") wurde von der Algorithmusbeschreibung in "Algorithmen" von Ian Craw und John Pulham (University of Aberdeen 1999) inspiriert. Das Lehrbuch (mit dem Nachweis, dass der Shuffle gleichmäßig zufällig ist) ist hier erhältlich: http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download;?doi=10.1.1.173.1898&rep=rep1&type=pdf

===============================================================================

Lizenzanweisung für die Richtungsnummern in den Ressourcendateien für Sobol-Sequenzen.

-----------------------------------------------------------------------------

Lizenz für sobol.cc und die zugehörigen Richtungsnummern

-----------------------------------------------------------------------------

Copyright (c) 2008, Frances Y. Kuo und Stephen Joe

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

* Die Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten.

*Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen in der Weitergabe bereitgestellten Materialien reproduziert wird.

Weder die Namen der Urheberrechtsinhaber noch die Namen der University of New South Wales und der University of Waikato und ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu billigen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN ``AS IS'' UND ALLEN EXPRESS- ODER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE URHEBERRECHTSINHABER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSVERLUST, DATEN ODER GEWINNE) ODER GESCHÄFTE GEEIGNET. UNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND IN JEDER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE IM VERTRAG, IN DER STRENGEN HAFTUNG ODER IM ABBRUCH (EINSCHLIESSLICH UNREGELMÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ERFOLGT, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS ABGERATEN WIRD. ===============================================================

Der erste Commit des Pakets "org.apache.commons.math3.ml.neuralnet" ist eine angepasste Version des Codes, der im Rahmen des Data Processing and Analysis Consortium (DPAC) des Projekts "Gaia" der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) entwickelt wurde. =======================================================================

Der erste Commit der Klasse "org.apache.commons.math3.special.BesselJ" ist eine angepasste Version des Codes, der aus dem netlib Fortran-Programm, rjbesl http://www.netlib.org/specfun/rjbesl von R.J. übersetzt wurde. Cody im Argonne National Laboratory (USA). Es ist keine Lizenz- oder Urheberrechtserklärung in den ursprünglichen Fortran-Quellen enthalten. ===============================================================

Die Klassen BracketFinder (Package org.apache.commons.math3.optimization.univariate) und PowellOptimizer (Package org.apache.commons.math3.optimization.general) basieren auf dem von Travis E entwickelten Python-Code im Modul "optimize.py" (Version 0.5). Oliphant für die SciPy Bibliothek (http://www.scipy.org/) Copyright © 2003-2009 SciPy Entwickler.

SciPy-Lizenz

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Copyright © 2003-2013 SciPy Entwickler.

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

* Die Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten.

*Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen in der Weitergabe bereitgestellten Materialien reproduziert wird.

* Weder der Name "Enthought" noch die Namen der SciPy-Entwickler dürfen ohne ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung verwendet werden, um auf dieser Software basierenden Produkten zu unterstützen oder sie zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGENDEN "WIE BESEHEN" UND ALLEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE REGENTEN ODER BEITRAGENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSVERLUST, DATEN ODER GEWINNE) TRAGBAR, ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND IN JEDER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE STRENGE HAFTUNG ODER EINE ABSCHREIBUNG (EINSCHLIESSLICH UNREGELMÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) HANDELT, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGIBT, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS ABGERATEN WIRD. ===============================================================

-------------- Trennzeichen --------------

./license-header.txt

/*
 * Licensed to the Apache Software Foundation (ASF) under one or more
 * contributor license agreements.  See the NOTICE file distributed with
 * this work for additional information regarding copyright ownership.
 * The ASF licenses this file to You under the Apache License, Version 2.0
 * (the "License"); you may not use this file except in compliance with
 * the License.  You may obtain a copy of the License at
 *
 *      http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
 *
 * Unless required by applicable law or agreed to in writing, software
 * distributed under the License is distributed on an "AS IS" BASIS,
 * WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or implied.
 * See the License for the specific language governing permissions and
 * limitations under the License.
 */

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Commons-Mathematik

Copyright 2001-2016 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.

Dieses Produkt beinhaltet Software entwickelt für Orekit von CS Systèmes d'Information (http://www.c-s.fr/) Copyright 2010-2012 CS Systèmes d'Information

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.logging.log4j:log4j-api

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und

(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und

(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.

Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.

Copyright 1999-2005 Apache Software Foundation

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter

http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Apache Log4j

Copyright 1999-2024 Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.

ResolverUtil.java

Copyright 2005-2006 Tim Fennell

Dumbster SMTP-Testserver

Copyright 2004 Jason Paul Küche

TypUtil.java

Copyright 2002-2012 Ramnivas Laddad, Jürgen Hoeller, Chris Beams

picocli (http://picocli.info)

Copyright 2017 Remko Popma

TimeoutBlockingWaitStrategy.java und Teile von Util.java

Urheberrecht 2011 LMAX Ltd.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-artifact

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

Apache Maven

Copyright 2001-2019 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-builder-support

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-core

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-model

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-model-builder

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-plugin-api

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-repository-metadata

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-resolver-provider

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-settings

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven:maven-settings-builder

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

(Mitteilung wie org.apache.maven:maven-artifact)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.plugin-tools:maven-plugin-annotations

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./MITTEILUNG

Apache Maven-Plug-in-Tools

Copyright 2007-2024 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, die entwickelt wurde bei

Die Apache Software Foundation (http://www.apache.org/).

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.resolver:maven-resolver-api

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.resolver:maven-resolver-impl

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.resolver:maven-resolver-named-locks

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.resolver:maven-resolver-spi

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.resolver:maven-resolver-util

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.maven.shared:maven-shared-utils

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./src/main/resources/META-INF/NOTICE

Dieses Produkt beinhaltet Software, die von

Die Apache Software Foundation (http://www.apache.org/).

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.poi:poi

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./legal/LICENSE

Apache 2.0,MIT (wie org.apache.poi:poi-ooxml)

-------------- Trennzeichen --------------

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./legal/NOTICE

(Mitteilung wie org.apache.poi:poi-ooxml)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.poi:poi-ooxml-lite

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./legal/LICENSE

Apache 2.0,MIT (wie org.apache.poi:poi-ooxml)

-------------- Trennzeichen --------------

./legal/NOTICE

(Mitteilung wie org.apache.poi:poi-ooxml)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.apache.xmlbeans:xmlbeans

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ-binary.txt

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und

(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und

(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.

Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter

http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

--------------------------------------------------------------------------------

Dieses Projekt bündelt einige Komponenten, die ebenfalls unter der Apache License Version 2.0 lizenziert sind:

commons-codec:commons-codec:1.15
com.google.guava:guava-33.3.0-jre
org.apache.ant:ant:1.10.15
org.apache.ant:ant-launcher:1.10.15
org.apache.httpcomponents.client5:httpclient5:5.1.3
org.apache.httpcomponents.client5:httpcore5:5.1.3
org.apache.httpcomponents.client5:httpcore5-h2:5.1.3
org.apache.logging.log4j:log4j-api:2.24.2
org.xmlresolver:xmlresolver:5.2.2
org.xmlresolver:xmlresolver-data:5.2.2

Apache Software License 2.0 und LGPL 3.0

----------------------------------------

com.github.javaparser:javaparser-core:3.26.2

com.github.javaparser:javaparser-symbol-solver-core:3.26.2

Apache Software License 2.0, LGPL 2.1 (oder höher) und Mozilla Public License 1.1

-------------------------------------------------------------------------------

org.javassist:javassist:3.30.2-GA

MIT License

-----------

org.slf4j:slf4j-api:1.7.25

Öffentliche Mozilla-Lizenz 2.0

--------------------------

net.sf.saxon:Sachsen-HE:12.5

-------------- Trennzeichen --------------

./LIZENZTEXT

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG

1 Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.

"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.

"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).

"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).

"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.

"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.

2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.

3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.

4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und

(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und

(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und

(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.

5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.

6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.

8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.

9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.

ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.

Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter

http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

------------------

Die XMLBeans-Quellversion bündelt den Gradle Wrapper. (https://docs.gradle.org/current/userguide/gradle_wrapper.html)

Dies wird unter der Apache-Lizenz v2.0 veröffentlicht. Copyright © 2015-2021 die Originalautoren.

Copyright © 2015-2021 die Originalautoren.

------------------

Die Datei wrapper.gradle wurde vom Apache Kafka-Projekt entwickelt und unter der Apache-Lizenz v2.0 veröffentlicht.

------------------

ExceptionUtils ist abgeleitet von "scala.util.control.NonFatal" in scala-library, die unter der Apache 2.0-Lizenz veröffentlicht wurde.

Copyright (c) 2002-2023 EPFL

Copyright (c) 2011-2023 Lightbend, Inc.

------------------

Eine Reihe von Testfällen in der XMLBeans-Testsuite wird von der W3C XML Schema Test Suite abgeleitet. Java-Quelldateien in src/test/java/org/W3C- und XML/DTD-Dateien in src/test/resources/xbean/dom/W3C.

W3C® SOFTWARE HINWEIS UND LIZENZ

Copyright © 1994-2002 World Wide Web Consortium, (Massachusetts Institute of Technology, Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique, Keio University).

Alle Rechte vorbehalten. http://www.w3.org/Consortium/Legal/

Dieses W3C-Werk (einschließlich Software, Dokumente oder andere verwandte Elemente) wird von den Urheberrechtsinhabern unter der folgenden Lizenz bereitgestellt. By obtaining, using and/or copying this work, you (the licensee) agree that you have read, understood, and will comply with the following terms and conditions:

Die Erlaubnis, diese Software und ihre Dokumentation mit oder ohne Änderung zu irgendeinem Zweck und ohne Gebühr oder Lizenzgebühren zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, wird hiermit erteilt, vorausgesetzt, Sie fügen Folgendes in ALLE Kopien der Software und Dokumentation oder Teile davon ein, einschließlich Änderungen, die Sie vornehmen:

The full text of this NOTICE in a location viewable to users of the redistributed or derivative work. Any pre-existing intellectual property disclaimers, notices, or terms and conditions. Wenn keine vorhanden ist, sollte eine Kurzmitteilung des folgenden Formulars (Hypertext wird bevorzugt, Text ist zulässig) im Körper eines neu verteilten oder abgeleiteten Codes verwendet werden: "Copyright © [$date-of-software] World Wide Web Consortium, (Massachusetts Institute of Technology, Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique, Keio University). Alle Rechte vorbehalten. http://www.w3.org/Consortium/Legal/"

Hinweis auf alle Änderungen oder Änderungen an den W3C-Dateien, einschließlich der Datumsänderungen wurden vorgenommen. (Wir empfehlen Ihnen, URIs für den Speicherort anzugeben, von dem der Code abgeleitet wird.) THIS SOFTWARE AND DOCUMENTATION IS PROVIDED "AS IS," AND COPYRIGHT HOLDERS MAKE NO REPRESENTATIONS OR WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PARTICULAR PURPOSE OR THAT THE USE OF THE SOFTWARE OR DOCUMENTATION WILL NOT INFRINGE ANY THIRD PARTY PATENTS, COPYRIGHTS, TRADEMARKS OR OTHER RIGHTS.

COPYRIGHT HOLDERS WILL NOT BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, SPECIAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF ANY USE OF THE SOFTWARE OR DOCUMENTATION.

The name and trademarks of copyright holders may NOT be used in advertising or publicity pertaining to the software without specific, written prior permission. Title to copyright in this software and any associated documentation will at all times remain with copyright holders.

____________________________________

Diese Formulierung der Bekanntmachung und Lizenz von W3C wurde am 14. August 1998 aktiv, um die Kompatibilität mit GPL zu verbessern. Diese Version stellt sicher, dass die W3C-Softwarelizenzbedingungen nicht restriktiver sind als GPL, und folglich kann W3C-Software in GPL-Paketen verteilt werden. Siehe die ältere Formulierung für die Police vor diesem Datum. Bitte lesen Sie unsere Copyright FAQ für häufige Fragen zur Verwendung von Materialien von unserer Website, einschließlich spezifischer Geschäftsbedingungen für Pakete wie libww, Amaya und Jigsaw. Weitere Fragen zu diesem Hinweis können Sie an site-policy@w3.org richten.

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE-binary.txt

   =========================================================================
   ==  NOTICE file corresponding to section 4(d) of the Apache License,   ==
   ==  Version 2.0, in this case for the Apache XmlBeans distribution.    ==
   =========================================================================

Dieses Produkt beinhaltet Software, die entwickelt wurde bei

Die Apache Software Foundation (http://www.apache.org/).

Teile dieser Software basierten ursprünglich auf: - Software Copyright (c) 2000-2003, BEA Systems, <http://www.bea.com/>. Hinweis: Der ASF-Sekretär verfügt über eine Software Grant Agreement (SGA) von BEA Systems, Inc. vom 9. September 2003 für XMLBeans, die von ihrem EVP/CFO unterzeichnet wurden.

Neben Beiträgen zum Apache XMLBeans-Projekt umfasst diese Software auch:

- eine oder mehrere Quelldateien aus den Produkten Apache Xerces-J und Apache Axis, Copyright (c) 1999-2003 Apache Software Foundation

- W3C XML Schemadokumente Copyright 2001-2003 (c) World Wide Web Consortium (Massachusetts Institute of Technology, European Research Consortium for Informatics and Mathematics, Keio University)

- resolver.jar vom Apache Xml Commons Projekt, Copyright (c) 2001-2003 Apache Software Foundation

**********************

FREMDKOMPONENTEN

**********************

Diese Software umfasst Software Dritter, die folgenden Urheberrechten unterliegt:

Apache Ant

Copyright 1999-2023 Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, die entwickelt wurde bei

Die Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).

Die Aufgabe <sync> basiert auf dem Code Copyright (c) 2002, Landmark Graphics Corp, der freundlicherweise an die Apache Software Foundation gespendet wurde.

Apache Commons-Codec

Copyright 2002-2020 Die Apache Software Foundation

Dieses Produkt beinhaltet Software, die entwickelt wurde bei

Die Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).

src/test/org/apache/commons/codec/language/DoubleMetaphoneTest.java enthält Testdaten von http://aspell.net/test/orig/batch0.tab. Copyright (C) 2002 Kevin Atkinson (kevina@gnu.org)

===============================================================================

Der Inhalt des Pakets org.apache.commons.codec.language.bm wurde aus dem ursprünglichen php-Quellcode übersetzt, der unter http://stevemorse.org/phoneticinfo.htm mit Genehmigung der ursprünglichen Autoren verfügbar ist. Urheberrecht: Copyright (c) 2008 Alexander Beider & Stephen P. Morse

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

   =========================================================================
   ==  NOTICE file corresponding to section 4(d) of the Apache License,   ==
   ==  Version 2.0, in this case for the Apache XmlBeans distribution.    ==
   =========================================================================

Dieses Produkt beinhaltet Software, die entwickelt wurde bei

Die Apache Software Foundation (http://www.apache.org/).

Teile dieser Software basierten ursprünglich auf:

- Software Copyright (c) 2000-2003, BEA Systems, <http://www.bea.com/>. Hinweis: Der ASF-Sekretär verfügt über eine Software Grant Agreement (SGA) von BEA Systems, Inc. vom 9. September 2003 für XMLBeans, die von ihrem EVP/CFO unterzeichnet wurden.

Neben Beiträgen zum Apache XMLBeans-Projekt umfasst diese Software auch:

- eine oder mehrere Quelldateien aus den Produkten Apache Xerces-J und Apache Axis, Copyright (c) 1999-2003 Apache Software Foundation

- W3C XML Schemadokumente Copyright 2001-2003 (c) World Wide Web Consortium (Massachusetts Institute of Technology, European Research Consortium for Informatics and Mathematics, Keio University)

- resolver.jar vom Apache Xml Commons Projekt, Copyright (c) 2001-2003 Apache Software Foundation

ExceptionUtils ist abgeleitet von "scala.util.control.NonFatal" in scala-library, die unter der Apache 2.0-Lizenz veröffentlicht wurde.

Copyright (c) 2002-2023 EPFL

Copyright (c) 2011-2023 Lightbend, Inc.

Scala umfasst Software, die unter

LAMP/EPFL (https://lamp.epfl.ch/) und

Lightbend, Inc. (https://www.lightbend.com/).

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.checkerframework:checker-qual

Copyright: Entwickler des Checker Frameworks

Lizenz: MIT

./LIZENZTEXT

Checker Framework-Kennungen

Copyright 2004 durch die Entwickler von Checker Framework

MIT License:

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, die Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung in die Software zu handeln, einschließlich, jedoch ohne Einschränkung, der Rechte zur Verwendung, zum Kopieren, zum Ändern, zur Zusammenführung, zur Veröffentlichung, zur Verteilung, unterlizenzieren und/oder verkaufen Sie Kopien der Software, und um Personen, denen die Software zur Verfügung stellt, dies ebenfalls zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten.

DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" ("AS IS") UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER EINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPRFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-cipher

Urheberrecht: Die Codehaus Stiftung

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

Der Code in dieser Komponente enthält eine Klasse - Base64 aus http://juliusdavies.ca/svn/not-yet-commons-ssl/tags/commons-ssl-0.3.10/src/java/org/apache/commons/ssl/Base64.java, die Apache-Lizenz ist: http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Die PBECipher.createCipher()-Routine für die PBBE-Schlüsselverarbeitung wird von http://juliusdavies.ca/svn/not-yet-commons-ssl/tags/commons-ssl-0.3.10/src/java/org/apache/commons/ssl/OpenSSL.java übernommen, die auch die Apache APL-2.0-Lizenz ist: http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-classworlds

Urheberrecht: Die Codehaus Stiftung

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZ-Codehaus.txt

/*

$Id$

Copyright 2002 (C) Das Codehaus. Alle Rechte vorbehalten. Die Weiterverbreitung und Nutzung dieser Software und der dazugehörigen Dokumentation ("Software") mit oder ohne Änderung ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Weitergabe von Quelltext muss Copyright-Erklärungen und -Hinweise enthalten. Die Neuverteilung muss auch eine Kopie dieses Dokuments enthalten.

2. In binärer Form muss der obige Copyright-Hinweis reproduziert werden. Umverteilungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien reproduzieren, die mit dem Vertrieb bereitgestellt werden.

3. Der Name "classworlds" darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von The Codehaus zu billigen oder zu bewerben. Für schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an bob@codehaus.org.

4. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen weder "classworlds" genannt werden, noch dürfen "classworlds" ohne vorherige schriftliche Genehmigung von The Codehaus in ihren Namen erscheinen. "classworlds" ist eine eingetragene Marke von The Codehaus.

5. Die fällige Gutschrift ist dem Codehaus zu gewähren. (http://classworlds.codehaus.org/).

DIESE SOFTWARE WIRD VOM CODEHAUS UND DEN MITWIRKENDEN "WIE BESEHEN" UND ALLEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL KANN DAS CODEHAUS ODER SEINE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSVERLUST, DATEN ODER GEWINNE) GEEIGNET SEIN. ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND ZU JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES IM VERTRAG, IN DER STRENGEN HAFTUNG ODER IN DER ABSCHREIBUNG (EINSCHLIESSLICH GLÄTTUNG ODER ANDERWEITIG), DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGIBT, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ABGERATEN WIRD.

*/

-------------- Trennzeichen --------------

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-component-annotations

Urheberrecht: Die Codehaus Stiftung

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-interpolation

Urheberrecht: sonatype

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-sec-dispatcher

Urheberrecht: Die Codehaus Stiftung

Lizenz: Apache 2.0

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-utils

Urheberrecht: Die Codehaus Stiftung

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

(Mitteilung wie org.apache.maven.shared:maven-shared-utils)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.codehaus.plexus:plexus-xml

Urheberrecht: Die Apache Software Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./src/main/resources/META-INF/LICENSE

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

./NOTICE.txt

(Mitteilung wie org.apache.maven.shared:maven-shared-utils)

-------------- Trennzeichen --------------

./src/main/resources/META-INF/NOTICE

Dieses Produkt enthält Software, die von der Indiana University Extreme entwickelt wurde! Übung (http://www.extreme.indiana.edu/).

Dieses Produkt beinhaltet Software, die von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.

Dieses Produkt enthält Software, die von ThoughtWorks (http://www.thoughtworks.com) entwickelt wurde.

Dieses Produkt enthält Software, die von javolution entwickelt wurde (http://javolution.org/).

Dieses Produkt enthält Software, die von Rom entwickelt wurde (https://rome.dev.java.net/).

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.eclipse.sisu:org.eclipse.sisu.inject

Urheberrecht: Eclipse Foundation

Lizenz: Apache 2.0

./LIZENZTEXT

"Eclipse PUBLIC LICENSE - v 2.0 Das ACCOMPANYING PROGRAMM wird gemäß den Bestimmungen dieser ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("AGREEMENT") bereitgestellt. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.

1. "Beitrag" bedeutet:

a) im Falle des ursprünglichen Beitragenden den ursprünglichen Inhalt, der im Rahmen dieser Vereinbarung vertrieben wird, und

b) bei jedem nachfolgenden Mitwirkenden:

i) Änderungen am Programm und

ii) Ergänzungen zum Programm;

wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verteilt werden. Ein Beitrag "ursprucht" von einem Mitwirkenden, wenn er von diesem Mitwirkenden selbst oder einem im Namen dieses Mitwirkenden handelnden Personen zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge enthalten keine Änderungen oder Ergänzungen des Programms, die keine geänderten Werke sind. "Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm verteilt.

"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.

"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden.

"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieses Vertrags oder einer Sekundärlizenz (soweit zutreffend) erhält, einschließlich Mitwirkender.

"Abgeleitete Werke" bezeichnet jedes Werk, ob in Quellcode oder in anderer Form, das auf dem Programm basiert (oder daraus abgeleitet ist) und für das die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt ein urheberrechtlich geschützter Werk darstellen.

"Geänderte Werke" bezeichnet jedes Werk im Quellcode oder in anderer Form, das sich aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts des Programms ergibt, einschließlich aus Gründen der Klarheit jeder neuen Datei in Quellcodeform, die Inhalte des Programms enthält. Geänderte Werke dürfen keine Werke enthalten, die nur Deklarationen, Schnittstellen, Typen, Klassen, Strukturen oder Dateien des Programms enthalten, und zwar ausschließlich in jedem Fall, um das Programm oder seine geänderten Werke mit diesem zu verlinken, zu binden oder durch Namen oder Unterklasse zu bezeichnen.

"Verteilung" bezeichnet die Handlungen von a) Verteilung oder b) Bereitstellung in irgendeiner Weise, die eine Übertragung einer Kopie ermöglicht.

"Quellcode" bezeichnet die Form eines für Änderungen bevorzugten Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarequellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Sekundäre Lizenz" bezeichnet entweder die GNU General Public License, Version 2.0 oder spätere Versionen dieser Lizenz, einschließlich etwaiger Ausnahmen oder zusätzlicher Berechtigungen, die vom ursprünglichen Mitwirkenden identifiziert werden.

2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN

a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verteilung und Unterlizenzierung des Beitrags eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, und solcher abgeleiteten Werke. b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten, um den Beitrag eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, in Quellcode oder in anderer Form zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware per se wird hierunter lizenziert. c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Beitragende die Lizenzen seinen hier dargelegten Beiträgen gewährt, von keinem Beitragenden versichert wird, dass das Programm das Patent oder andere Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Entität nicht verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu sichern, sofern vorhanden. Zum Beispiel, wenn eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger zu erlauben, das Programm zu vertreiben, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor dem Vertrieb des Programms zu erwerben. d) Jeder Mitwirkende erklärt, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, sofern vorhanden, um das Urheberrechtslizenz-Set zu gewähren. ausgehend aus diesem Vertrag. e) Ungeachtet der Bestimmungen einer sekundären Lizenz gewährt kein Mitwirkender zusätzlichen Zuwendungen an Empfänger (mit Ausnahme der in diesem Vertrag genannten) als Ergebnis des Erhalts des Programms durch diesen Empfänger im Rahmen der Bestimmungen einer sekundären Lizenz (sofern dies gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3 zulässig ist).

3. ANFORDERUNGEN

3.1 Wenn ein Mitwirkender das Programm in irgendeiner Form verteilt, gilt Folgendes:

a) das Programm muss auch als Quellcode in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 zur Verfügung gestellt werden, und der Beitragende muss das Programm mit einer Erklärung begleiten, dass der Quellcode für das Programm im Rahmen dieses Vertrags verfügbar ist, und informiert die Empfänger darüber, wie er es erhält in eine angemessene Art und Weise auf oder über ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird; und b) der Beitragende kann das Programm unter einer anderen Lizenz als dieser Vereinbarung vertreiben, vorausgesetzt, dass diese Lizenz: i) im Namen aller anderen Mitwirkenden effektiv alle Garantien und Bedingungen ausschließt, stillschweigend, einschließlich Garantien oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung, und stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck; ii) schließt im Namen aller anderen Mitwirkenden effektiv jegliche Haftung für Schäden aus, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangene Gewinne; iii) versucht nicht, die Rechte der Empfänger im Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken oder zu ändern; und iv) verlangt, dass jede nachfolgende Verbreitung des Programms durch eine Partei unter einer Lizenz steht, die den Anforderungen dieses Abschnitts 3 entspricht.

3.2 Wenn das Programm als Quellcode verteilt wird:

a) es im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden muss, oder wenn das Programm (i) mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert wird, die unter einer Sekundärlizenz zur Verfügung gestellt werden, und (ii) der erste Mitwirkende, der dem Quellcode beigefügt ist und in Anhang A dieses Vertrags beschrieben ist, kann das Programm unter den Bestimmungen dieser sekundären Lizenzen zur Verfügung gestellt werden.

b) eine Kopie dieses Vertrags muss in jede Kopie des Programms aufgenommen werden. 3.3 Mitwirkende dürfen keine Urheberrechte, Patente, Marken, Namensnennungshinweise, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen ("Hinweise") entfernen oder ändern, die im Programm enthalten sind, aus einer Kopie des Programms, das sie verteilen, vorausgesetzt, dass Mitwirkende ihre eigenen angemessenen Mitteilungen hinzufügen können.

4. HANDELSVERTRIEB

Kommerzielle Softwarehändler können bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("eingezogener Mitwirkender") gegen Verluste, Schäden und Kosten (zusammen "Verluste") zu verteidigen und freizustellen. aus Ansprüchen, Klagen und anderen Rechtsstreitigkeiten, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden erhoben wurden, soweit dies durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seinem Vertrieb des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurde. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung des geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über diesen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren und mit dem kommerziellen Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der freigestellte Mitwirkende kann auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch teilnehmen.

Beispiel: Ein Mitwirkender kann das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein für diesen kommerziellen Mitwirkenden verantwortlich. In diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden infolgedessen verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diese Schäden bezahlen.

5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG

AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG UND IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ERLAUBT IST, WIRD DAS PROGRAMM AUF EINER "WIE BESEHEN" BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, IRGENDWELCHE GARANTIEN ODER EIGENTUMSBEDINGUNGEN, NICHTVERLETZUNG, HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und des Vertriebs des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Ausübung von Rechten im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung anwendbarer Gesetze, der Beschädigung oder des Verlustes von Daten, Programmen oder Geräten sowie der Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

AUSSER IN DEM UMFANG, DER DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIG IST, HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN EINE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VERLORENER GEWINNE), JEDOCH VERURSACHT UND ÜBER JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IM VERTRAG, STRENGE HAFTUNG ODER TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) ENTSTEHEN IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERTEILUNG DES PROGRAMMS ODER DIE AUSÜBUNG VON RECHTEN, DIE HIERUNTER GEWÄHRT WERDEN, AUCH WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN.

7. ALLGEMEIN

Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.

Wenn der Empfänger einen Patentstreit gegen eine Entität einleitet (einschließlich eines Cross-Anspruchs oder einer Gegenklage in einer Klage), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, enden die gemäß Abschnitt 2 (b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum, an dem dieser Rechtsstreit eingereicht wird.

Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, wenn er eine der wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von dieser Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags enden, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und den Vertrieb des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen dieses Vertrags und alle Lizenzen, die vom Empfänger im Zusammenhang mit dem Programm gewährt werden, bleiben jedoch bestehen und überleben.

Jeder ist berechtigt, Kopien dieses Vertrags zu kopieren und zu verteilen, aber um Widersprüche zu vermeiden, ist der Vertrag urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Agreement Steward ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der erste Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einer geeigneten separaten Einheit übertragen. Jede neue Version des Abkommens erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Version des Vertrags, unter dem es erhalten wurde, verteilt werden. Darüber hinaus kann sich der Beitragende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung dafür entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu vertreiben.

Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden im Rahmen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig erfolgt. Alle Rechte am Programm, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vorbehalten. Nichts in dieser Vereinbarung soll von einer Entität durchsetzbar sein, die kein Mitwirkender oder Empfänger ist. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine Rechte als Drittbegünstigte begründet.

Anhang A – Hinweis zu Sekundärlizenzen

"Dieser Quellcode kann auch unter den folgenden Sekundärlizenzen verfügbar gemacht werden, wenn die Bedingungen für eine solche Verfügbarkeit in der Eclipse Public License, Version 2.0, erfüllt sind: {name license(s), version(s) and exception or additional rights here}."

Das einfache Einfügen einer Kopie dieser Vereinbarung, einschließlich dieses Anhangs A, reicht nicht aus, um den Quellcode unter Sekundärlizenzen zu lizenzieren.

Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei zu platzieren, können Sie den Hinweis an einem Ort (z. B. einer LIZENZ-Datei in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht.

Sie können zusätzliche genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen."

-------------- Trennzeichen --------------

./license-header-epl2.txt

Copyright (c) ${year} Sonatype, Inc.

All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Programm und die zugehörigen Materialien werden unter den Bedingungen der Eclipse Public License 2.0 zur Verfügung gestellt, die diese Distribution begleitet, und ist unter https://www.eclipse.org/legal/epl-2.0/

SPDX-Lizenz-ID: EPL-2.0

Beitragende:

Mitwirkende: Stuart McCulloch (Sonatype, Inc.) - erste API und Implementierung

-------------- Trennzeichen --------------

https://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html

EPL 1.0 (entsprechend org.apache.ant:ant)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.eclipse.sisu:org.eclipse.sisu.plexus

Urheberrecht: Eclipse Foundation

Lizenz: EPL 1.0

https://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html

EPL 1.0 (entsprechend org.apache.ant:ant)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.javassist:javassist

Urheberrecht: Shigeru Chiba

Lizenz: Apache 2.0; LGPL v.2.1; MPL 1.1

./Lizenz.html

ÖFFENTLICHE MOZILLA-LIZENZ

Version 1.1

1 Definitionen.

1 "Kommerzielle Nutzung" bezeichnet die Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung des abgedeckten Codes an Dritte.

1,1 "Beitragender" bezeichnet jede Entity, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.

1,2 "Beitragende Version" bezeichnet die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen werden.

1,3 "Abgedeckter Code" bezeichnet den ursprünglichen Code oder die Änderungen oder die Kombination des ursprünglichen Codes und der Änderungen, jeweils einschließlich Teilen davon.

1,4 "Elektronischer Verteilungsmechanismus" bezeichnet einen Mechanismus, der in der Softwareentwicklungsgemeinschaft allgemein für die elektronische Datenübertragung akzeptiert wird.

1,5 "Ausführbar" bedeutet "Abgedeckter Code" in einer anderen Form als "Quellcode".

1,6 "Erstentwickler" bezeichnet die Einzelperson oder Entität, die im Quellcode-Hinweis, der in Anhang A erforderlich ist, als Erstentwickler identifiziert wurde.

1,7 "Längere Arbeit" bezeichnet ein Werk, das abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.

1,8 "Lizenz" bedeutet dieses Dokument.

1,8 "Lizenzfähig" das Recht, in größtmöglichem Umfang alle hierin dargelegten Rechte zu gewähren, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben wurden.

1,9 "Änderungen" bedeutet jede Hinzufügung oder Löschung aus der Substanz oder Struktur des ursprünglichen Codes oder früherer Änderungen. Wenn der abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien freigegeben wird, lautet eine Änderung:

A. Hinzufügen oder Löschen aus dem Inhalt einer Datei mit Originalcode oder früheren Änderungen.

B. Jede neue Datei, die einen Teil des ursprünglichen Codes oder vorherige Änderungen enthält.

1,1 "Ursprünglicher Code" bezeichnet den Quellcode des Computersoftwarecodes, der im Quellcode-Hinweis beschrieben ist, der in Anhang A als Originalcode angegeben ist und zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz nicht bereits unter dieser Lizenz abgedeckt ist.

1,1 "Patentansprüche" sind alle Patentansprüche, die sich im Besitz oder nachher erworben haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahren, Verfahren und Apparateansprüche, in jedem vom Erwerber lizenzierbaren Patent.

1,11 "Quellcode" bezeichnet die bevorzugte Form des abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module, sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripts, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation eines ausführbaren Programms verwendet werden, oder Quellcode-Differenzvergleiche mit dem ursprünglichen Code oder einem anderen bekannten, verfügbaren abgedeckten Code der Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann komprimiert oder archiviert sein, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist kostenlos verfügbar.

1,12 "Sie" (oder "Ihre") bezeichnet eine Einzelperson oder eine juristische Person, die Rechte ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz einhält, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wurde. Bei juristischen Einheiten umfasst "Sie" jede Einheit, die kontrolliert, von denen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die direkte oder indirekte Befugnisse, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (b) der Anteilbesitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausgegebene Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums einer solchen Einheit.

2. Quellcodelizenz.

2,1 Die anfängliche Developer Grant.

Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistiges Eigentum:

(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom ursprünglichen Entwickler lizenziert sind, den ursprünglichen Code (oder Teile davon) mit oder ohne Änderungen und/oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, vorzuführen, zu unterlizenzieren und zu verteilen; und

(b) im Rahmen von Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf des ursprünglichen Kodex verletzt werden, um den ursprünglichen Kodex (oder Teile davon) herzustellen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen und anzubieten und/oder anderweitig zu veräußern.

(c) die Lizenzen, die in diesem Abschnitt 2.1 (a) und (b) gewährt werden, gelten ab dem Datum, an dem der ursprüngliche Entwickler den ursprünglichen Code zuerst gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz verteilt.

(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus dem ursprünglichen Code löschen; 2) getrennt vom ursprünglichen Code; oder 3) für Verstöße, die durch: i) die Änderung des ursprünglichen Codes oder ii) die Kombination des ursprünglichen Codes mit anderen Software oder Geräten verursacht werden.

2,2 Contributor-Zuschuss.

Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche Lizenz.

(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom Mitwirkenden lizenziert sind, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) erstellten Änderungen entweder auf unveränderter Basis, mit anderen Änderungen, als abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu unterlizenzieren und zu verteilen; und

(b) nach Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen dieser Kombination) vorgenommen wurden, verletzt wurden, um Änderungen vorzunehmen, zu verwenden, zu verkaufen, 1) von diesem Beitragenden vorgenommene Änderungen (oder Teile davon); und 2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Beitragenden mit seiner Beitragendenversion (oder Teilen dieser Kombination) vorgenommen wurden.

(c) die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen sind an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende das abgedeckte Code erstmals kommerziell verwendet.

(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den der Beitragende aus der Beitragendenversion gelöscht hat; 2) getrennt von der Beitragendenversion; 3) für Verstöße, die durch: i) Änderungen Dritter verursacht wurden Contributor-Version oder ii) die Kombination von Änderungen, die von diesem Contributor mit anderer Software (außer als Teil der Contributor-Version) oder anderen Geräten vorgenommen wurden; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den Covered Code verletzt wurden, sofern von diesem Contributor keine Änderungen vorgenommen wurden.

3. Kontierungsverpflichtungen.

3,1 Anwendung der Lizenz.

Die Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich und ohne Einschränkung Abschnitt 2.2. Die Quellcodeversion des abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 veröffentlicht wurde, verbreitet werden, und Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mit jeder Kopie des Quellcodes, den Sie verteilen, einfügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quellcodeversion anbieten oder auferlegen, welche die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter verändert oder einschränkt. Sie können jedoch ein zusätzliches Dokument mit den in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechten hinzufügen.

3,2 Verfügbarkeit des Quellcodes.

Jede Änderung, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss im Quellcode-Formular unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf denselben Medien wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Vertriebsmechanismus für alle zugänglich gemacht werden, denen Sie eine ausführbare Version erstellt haben. verfügbar sein; und wenn sie über den elektronischen Verteilungsmechanismus zur Verfügung gestellt werden, müssen sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie erstmals verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate nach der Bereitstellung einer späteren Version dieser besonderen Änderung für diese Empfänger verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Quellcodeversion auch dann verfügbar bleibt, wenn der elektronische Vertriebsmechanismus von einem Dritten verwaltet wird.

3,3 Beschreibung der Änderungen.

Sie müssen den gesamten Serviceumfangcode, zu dem Sie beitragen, in eine Datei aufnehmen, in der die Änderungen dokumentiert werden, die Sie an der Erstellung dieses Serviceumfangcodes vorgenommen haben, sowie das Datum einer Änderung. Sie müssen eine auffällige Aussage enthalten, dass die Änderung direkt oder indirekt aus dem ursprünglichen Code abgeleitet wird, der vom ursprünglichen Entwickler bereitgestellt wird, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers in (a) dem Quellcode und (b) in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version oder zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des abgedeckten Codes beschreiben.

3,4 Geistiges Eigentum

a) Ansprüche Dritter.

Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz unter den Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die Rechte auszuüben, die dieser Mitwirkende gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährt hat, muss der Mitwirkende eine Textdatei mit der Quellcodeverteilung mit dem Titel "LEGAL", die den Anspruch beschreibt und die Partei, die den Anspruch geltend macht, ausreichend detailliert, dass ein Empfänger weiß, wen er kontaktieren soll. Wenn der Beitragende nach der Bereitstellung der Änderung wie in Abschnitt 3.2 beschrieben Kenntnis erlangt, ändert der Beitragende unverzüglich die LEGAL-Datei in allen Kopien, die der Beitragende danach zur Verfügung stellt, und ergreift andere Schritte (z. B. die Benachrichtigung geeigneter Mailinglisten oder Newsgroups), die vernünftigerweise berechnet wurden, um diejenigen, die den abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.

(b) Herkunfts-APIs.

Wenn Contributor-Änderungen eine Anwendungsprogrammierschnittstelle enthalten und Contributor Kenntnis von Patentlizenzen hat, die vernünftigerweise erforderlich sind, um diese API zu implementieren, muss Contributor diese Informationen auch in die LEGAL-Datei aufnehmen.

c) Vertretungen.

Der Mitwirkende erklärt, dass der Mitwirkende, außer wie gemäß Abschnitt 3.4(a) oben offengelegt, der Ansicht ist, dass die Änderungen des Mitwirkenden die ursprüngliche(n) Erstellung(en) des Mitwirkenden sind und/oder der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.

3,5 Erforderliche Mitteilungen

Sie müssen die Mitteilung in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund seiner Struktur nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in eine bestimmte Quellcode-Datei zu setzen, müssen Sie diesen Hinweis an einem Ort (z. B. einem relevanten Verzeichnis) angeben, an dem ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht. Wenn Sie eine oder mehrere Änderungen vorgenommen haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkenden in die in Anhang A beschriebene Mitteilung aufnehmen. Sie müssen diese Lizenz auch in einer Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte oder Eigentumsrechte der Empfänger im Zusammenhang mit dem abgedeckten Code beschreiben. Sie können einem oder mehreren Empfängern des abgedeckten Codes eine Vergütung für Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen des ursprünglichen Entwicklers oder eines Mitwirkenden tun. Sie müssen es absolut klar machen, als eine solche Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie stimmen hiermit zu, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jede Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund von Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten, entsteht.

3,6 Verteilung der ausführbaren Versionen.

Sie dürfen den abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form verteilen, wenn die Anforderungen von Abschnitt 3.1-3.5 für diesen abgedeckten Code erfüllt sind, und wenn Sie eine Mitteilung mit der Angabe machen, dass die Quellcodeversion des abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen von Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Die Mitteilung muss auffällig in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version, zugehörigen Dokumentation oder Sicherheiten enthalten sein, in denen Sie die Rechte der Empfänger im Zusammenhang mit dem abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des abgedeckten Codes oder die Eigentumsrechte unter einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die andere Bestimmungen als diese Lizenz enthalten kann, vorausgesetzt, Sie halten die Bedingungen dieser Lizenz und dass die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcodeversion von den in dieser Lizenz festgelegten Rechten zu begrenzen oder zu ändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie absolut klarstellen, dass alle Bedingungen, die sich von dieser Lizenz unterscheiden, von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund solcher von Ihnen angebotenen Bedingungen entstanden ist.

3,7 Größere Werke.

Sie können ein größeres Werk erstellen, indem Sie den abgedeckten Code mit einem anderen Code kombinieren, der nicht den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt, und das größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den abgedeckten Code erfüllt sind.

4. Unfähigkeit zur Einhaltung der Satzung oder Verordnung.

Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten abgedeckten Code einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang einhalten; und (b) die Einschränkungen und den Code beschreiben, auf den sie sich auswirken. Diese Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und in allen Distributionen des Quellcodes enthalten sein. Außer in dem Umfang, der gesetzlich oder gesetzlich verboten ist, muss eine solche Beschreibung ausreichend detailliert sein, damit ein Empfänger von gewöhnlichen Fähigkeiten in der Lage ist, sie zu verstehen.

5. Anwendung dieser Lizenz.

Diese Lizenz gilt für Code, an den der Erstentwickler die Mitteilung in Anhang A angehängt hat, und für den entsprechenden abgedeckten Code.

6. Versionen der Lizenz.

6,1 Neue Versionen.

Netscape Communications Corporation (''Netscape'') kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer.

6,2 Auswirkungen neuer Versionen.

Sobald der abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn unter den Bedingungen dieser Version weiterhin verwenden. Sie können diesen abgedeckten Code auch gemäß den Bedingungen jeder nachfolgenden Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen für den im Rahmen dieser Lizenz erstellten gedeckten Code zu ändern.

6,3 Abgeleitete Werke Wenn Sie eine geänderte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits unter dem vorliegenden Lizenzcode enthalten ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz so umbenennen, dass die Sätze "Mozilla" , "MOZILLAPL" , "MOZPL" , " "Netscape", "MPL", "NPL" oder ein verwirrend ähnlicher Satz erscheinen nicht in Ihrer Lizenz (mit Ausnahme der Tatsache, dass sich Ihre Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet) und (b) stellen Sie andernfalls klar, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die sich von der Mozilla Public License und der Netscape Public License unterscheiden. (Das Ausfüllen des Namens des ursprünglichen Entwicklers, des ursprünglichen Codes oder des Mitwirkenden in der in Anhang A beschriebenen Mitteilung gilt nicht als Änderung dieser Lizenz.)

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER ABGEDECKTE CODE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER "WIE BESEHEN"-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON DEFEKTEN IST, VERTRETBAR, GEEIGNET FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHT VERLETZEND. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN ABGEDECKTER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR JEDE ERFORDERLICHE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR AN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER LIZENZ DAR. KEINE VERWENDUNG EINES ABGEDECKTEN CODES IST HIERUNTER AUTORISIERT, AUSSER UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

8. KÜNDIGUNG

8,1 Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen beheben, nachdem Sie von dem Verstoß erfahren haben. Alle Unterlizenzen des abgedeckten Codes, die ordnungsgemäß gewährt werden, bestehen über die Kündigung dieser Lizenz hinaus. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.

8,2 Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie einen Patentverletzungsanspruch (ohne Ablehnungsurteil) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden geltend machen (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als "Teilnehmer" bezeichnet), der behauptet, dass:

(a) die Mitwirkendenversion dieses Teilnehmers direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann erlöschen alle Rechte, die dieser Teilnehmer Ihnen gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt hat, mit einer Frist von 60 Tagen durch den Teilnehmer prospektiv, es sei denn, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung an Sie entweder: (i) vereinbaren Sie schriftlich, dem Teilnehmer eine einvernehmlich angemessene angemessene Nutzungsgebühr für Ihre vergangene und zukünftige Nutzung von Änderungen durch diesen Teilnehmer zu zahlen, oder (ii) ziehen Sie Ihren Rechtsstreitigkeitsanspruch in Bezug auf die Mitwirkungsversion gegen diesen Teilnehmer zurück. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung eine angemessene Lizenzgebühren- und Zahlungsvereinbarung nicht von den Parteien gegenseitig schriftlich vereinbart wird oder der Rechtsstreitanspruch nicht zurückgezogen wird, enden die Rechte, die Ihnen der Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährt hat, automatisch mit Ablauf der oben angegebenen 60-tägigen Kündigungsfrist.

(b) jegliche Software, Hardware oder Geräte, mit Ausnahme der Contributor-Version des Teilnehmers, die direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, ab dem Datum, an dem Sie Änderungen vorgenommen haben, verwendet, verkauft, verteilt oder vorgenommen haben, widerrufen.

8,3 Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen, der behauptet, dass die Contributor-Version dieses Teilnehmers direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, wenn dieser Anspruch (z. B. durch Lizenz oder Abrechnung) vor dem Einleitung eines Patentverletzungsverfahrens, dann wird der angemessene Wert der Lizenzen, die von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährt werden, bei der Bestimmung des Betrags oder Wertes einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.

8,4 Im Fall einer Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 8.1 oder 8.2 gelten alle Endnutzer-Lizenzverträge (mit Ausnahme von Distributoren und Resellern), die vor der Kündigung gültig von Ihnen oder einem Distributor im Rahmen dieses Vertrags erteilt wurden, über die Kündigung hinaus.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, OB TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER SONST, SOLLTEN SIE, DER ERSTENTWICKLER, JEDER ANDERE MITWIRKENDE ODER JEDER DISTRIBUTOR DES ABGEDECKTEN CODES ODER JEDER LIEFERANT EINER SOLCHEN PARTEIEN FÜR JEDE PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN WEGEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSSTOPP, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSÖNLICHE VERLETZUNG, DIE SICH AUS DER VERPFLICHTUNG DIESER PARTEI GEGENÜBER DEM ANWENDBAREN RECHT ERGIBT, VERBIETET DIESE BESCHRÄNKUNG. EINIGE GERICHTSBARKEITEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE GELTEN. 10. U.S. GOVERNMENT END USERS.

Der abgedeckte Code ist ein "kommerzielles Element", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftwaredokumentation", da diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) alle USA. Endbenutzer der Regierung erwerben den abgedeckten Code nur mit den hierin dargelegten Rechten.

11. SONSTIGES.

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich der betreffenden Gegenstände dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den kalifornischen Rechtsvorschriften (mit Ausnahme des geltenden Rechts, sofern vorhanden), mit Ausnahme der Kollisionsnormen. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei Bürger oder eine juristische Person ist, die in den Vereinigten Staaten von Amerika gechartert oder registriert ist, unterliegt jeder Rechtsstreit in Bezug auf diese Lizenz Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des nördlichen Bezirks von Kalifornien, mit Gerichtsstand liegt in Santa Clara County, Kalifornien, mit der untergehenden Partei verantwortlich für Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -kosten. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgenommen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt wird, gelten nicht für diese Lizenz.

12. ZUSTÄNDIGKEIT FÜR ANSPRÜCHE.

Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte gemäß dieser Lizenz entstehen, und Sie stimmen zu, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Grundlage zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder gilt als Haftungszulassung.

13. CODE MIT MEHREREN LIZENZEN.

Der ursprüngliche Entwickler kann Teile des abgedeckten Codes als "mehrfach lizenziert" kennzeichnen. "Mehrfach lizenziert" bedeutet, dass der Erstentwickler es Ihnen erlaubt, Teile des abgedeckten Codes nach Ihrer Wahl des MPL oder der alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu verwenden, die vom Erstentwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegeben sind.

ANHANG A – Mozilla Public License

Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License Version 1.1 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz unter http://www.mozilla.org/MPL/ Software erhalten, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer "WIE BESEHEN" -Basis, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, entweder ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

Der ursprüngliche Code ist Javassist.

Der ursprüngliche Entwickler des ursprünglichen Codes ist Shigeru Chiba. Teile, die vom ursprünglichen Entwickler erstellt wurden, sind Copyright (C) 1999- Shigeru Chiba. Alle Rechte vorbehalten.

Mitwirkende: __Bill Burke, Jason T. Greene______________.

Alternativ kann der Inhalt dieser Software unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 2.1 oder höher (die "LGPL") oder der Apache License Version 2.0 (die "AL") verwendet werden, wobei die Bestimmungen der LGPL oder der AL anstelle der oben genannten gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Software nur unter den Bedingungen der LGPL oder der AL zulassen möchten und nicht zulassen möchten, dass andere Ihre Version verwenden von dieser Software gemäß den Bestimmungen der MPL, geben Sie Ihre Entscheidung an, indem Sie die oben genannten Bestimmungen löschen und sie durch die Mitteilung und andere Bestimmungen ersetzen, die von der LGPL oder der AL vorgeschrieben sind. Wenn Sie die oben genannten Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Software unter den Bedingungen einer der MPL, der LGPL oder der AL verwenden.

Wenn Sie diese Software als Teil von JBoss erwerben, dürfen die Inhalte dieser Software nur unter den Bedingungen der LGPL verwendet werden. Um sie unter der MPL zu verwenden, müssen Sie ein separates Paket erhalten, das nur Javassist, aber nicht den anderen Teil von JBoss umfasst.

Alle Mitwirkenden am ursprünglichen Quellbaum haben der oben beschriebenen ursprünglichen Lizenzbedingung zugestimmt.

-------------- Trennzeichen --------------

https://opensource.org/licenses/LGPL-2.1

GNU Lesser General Public License

Version 2.1, Februar 1999

Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA Es ist jedem gestattet, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, aber eine Änderung ist nicht zulässig.

[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Es gilt auch als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1.]

Präambel Die Lizenzen für die meisten Software sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer kostenlos ist.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell bestimmte Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich entscheiden, sie zu verwenden. Sie können es auch verwenden, aber wir empfehlen Ihnen, zuerst sorgfältig darüber nachzudenken, ob diese Lizenz oder die normale allgemeine öffentliche Lizenz die bessere Strategie ist, in jedem bestimmten Fall zu verwenden, basierend auf den nachfolgenden Erläuterungen.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Nutzungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien kostenloser Software zu verteilen (und für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten); dass Sie Quellcode erhalten oder kann es bekommen, wenn Sie es wollen; dass Sie die Software ändern und Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass Sie informiert sind, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen erlassen, die es den Händlern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zu bitten, diese Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen oder sie ändern.

Zum Beispiel, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen, ob kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte, die wir Ihnen gegeben. Sie müssen sicherstellen, dass sie auch den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien bereitstellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek mit der Bibliothek verknüpfen und neu kompilieren können. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) wir urheberrechtlich schützen die Bibliothek, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die gesetzliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modifizieren.

Um jeden Distributor zu schützen, möchten wir sehr deutlich machen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von einer anderen Person geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass sie nicht die Originalversion haben, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht von Problemen betroffen ist, die von anderen eingeführt werden könnten.

Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Nutzer eines kostenlosen Programms nicht effektiv einschränken kann, indem es eine restriktive Lizenz von einem Patentinhaber erhält. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wurde, mit der in dieser Lizenz angegebenen vollen Nutzungsfreiheit übereinstimmen muss.

Die meisten GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, wird von der normalen GNU General Public License abgedeckt. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich ganz von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um die Verknüpfung dieser Bibliotheken mit unfreien Programmen zu ermöglichen.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verbunden ist, ob statisch oder mit einer gemeinsamen Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz erlaubt eine solche Verknüpfung daher nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt mehr laxe Kriterien, um anderen Code mit der Bibliothek zu verknüpfen.

Wir nennen diese Lizenz die "kleine" allgemeine öffentliche Lizenz, weil sie weniger tut, um die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die normale allgemeine öffentliche Lizenz. Es bietet auch andere freie Software-Entwickler Weniger von einem Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir die normale allgemeine öffentliche Lizenz für viele Bibliotheken verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten besonderen Umständen Vorteile.

Zum Beispiel kann es in seltenen Fällen eine besondere Notwendigkeit geben, die größtmögliche Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen unfreie Programme die Bibliothek nutzen dürfen. Ein häufiger Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Arbeit wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken macht. In diesem Fall gibt es wenig zu gewinnen, indem die freie Bibliothek nur auf freie Software beschränkt wird, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.

In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Personen, eine große Menge an freier Software zu verwenden. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, vielen mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu verwenden.

Obwohl die Lesser General Public License weniger Schutz für die Freiheit der Benutzer ist, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verbunden ist, die Freiheit und die Möglichkeit hat, dieses Programm mit einer geänderten Version der Bibliothek auszuführen.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet wurde, während letzteres zur Ausführung mit der Bibliothek kombiniert werden muss.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM KOPIEREN, VERTEILEN UND ÄNDERN

0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek oder jedes andere Programm, das eine Mitteilung des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, die besagt, dass sie unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz") verbreitet werden kann. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so vorbereitet sind, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden können, um ausführbare Dateien zu bilden.

Die "Bibliothek" bezieht sich auf jede solche Software-Bibliothek oder Arbeit, die unter diesen Bedingungen verteilt wurde. Ein auf der Bibliothek basierendes Werk bedeutet entweder die Bibliothek oder ein urheberrechtlich abgeleiteter Werk: das heißt ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten.)

"Quellcode" für ein Werk ist die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einer Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripte, mit denen die Kompilierung und Installation der Bibliothek gesteuert wird.

Andere Aktivitäten als Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung fallen nicht unter diese Lizenz; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Die Ausführung eines Programms mit der Bibliothek ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms wird nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben). Ob dies wahr ist, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.

1. Sie dürfen wortwörtliche Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, wie Sie ihn erhalten, in jedem Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auffällig und angemessen auf jeder Kopie eine geeignete Copyright-Hinweis und Haftungsausschluss; halten Sie alle Hinweise, die auf diese Lizenz verweisen und auf das Fehlen einer Garantie; und verteilen Sie eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach Ihrer Wahl Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder eines Teils davon ändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk bilden und solche Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

a) Die geänderte Arbeit selbst muss eine Softwarebibliothek sein.

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderte Dateien deutliche Hinweise enthält, die angeben, dass sie die Dateien geändert haben und das Datum einer Änderung.

c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk für alle Dritten gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz kostenlos lizenziert wird.

d) Wenn sich eine Einrichtung in der geänderten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle bezieht, die von einem Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das die Einrichtung verwendet, außer als Argument, das übergeben wird, wenn die Einrichtung aufgerufen, müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, sicherzustellen, dass, falls eine Anwendung eine solche Funktion oder einen solchen Tisch nicht bereitstellt, die Anlage noch funktioniert und den Teil ihres Zwecks erfüllt, der aussagekräftig bleibt.

(Beispiel: Eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln hat einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung vollständig definiert ist. Daher erfordert Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion immer noch Quadratwurzeln berechnen.)

Diese Anforderungen gelten für die geänderte Arbeit als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile dieses Werkes nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Wenn Sie jedoch die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, muss die Verteilung des Ganzen auf den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das ganze Ganze erstrecken, und damit auf jeden Teil, unabhängig davon, wer es geschrieben hat.

Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder Ihre Rechte an Werken, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden, anzufechten; vielmehr besteht die Absicht darin, das Recht auszuüben, die Verbreitung abgeleiteter oder kollektiver Werke, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.

Darüber hinaus bringt die bloße Aggregation eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Volumen eines Speicher- oder Verteilungsmediums beruht, das andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, anstatt auf diese Lizenz beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie diese Version stattdessen angeben, wenn Sie möchten.) Nehmen Sie keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor.

Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wird, ist sie für diese Kopie irreversibel, daher gilt die normale GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die aus dieser Kopie hergestellt wurden.

Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.

4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon, gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verteilen. vorausgesetzt, dass Sie ihn mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode begleiten, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium verteilt werden muss, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.

Wenn die Verteilung von Objektcode erfolgt, indem der Zugriff auf das Kopieren von einem bestimmten Ort angeboten wird, erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugriffs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort die Anforderung, den Quellcode zu verteilen, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das keine Ableitung eines Teils der Bibliothek enthält, aber dazu bestimmt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es kompiliert oder mit ihr verknüpft wird, wird als "Werk, das die Bibliothek verwendet" bezeichnet. Ein solches Werk ist isoliert kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

Wenn Sie jedoch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek verknüpfen, wird eine ausführbare Datei erstellt, die eine Ableitung der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält) und nicht ein "Werk, das die Bibliothek verwendet". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 gibt Begriffe für die Verteilung solcher ausführbaren Dateien an.

Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet" Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode nicht ist. Ob dies wahr ist, ist besonders wichtig, wenn die Arbeit ohne die Bibliothek verbunden werden kann, oder wenn es sich bei der Arbeit selbst um eine Bibliothek handelt. Die Schwelle dafür, wahr zu sein, ist gesetzlich nicht genau definiert.

Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Accessor sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger in der Länge) verwendet, ist die Verwendung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich um ein rechtlich abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Elemente, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)

Andernfalls, wenn das Werk eine Ableitung der Bibliothek ist, können Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verteilen. Alle ausführbaren Dateien, die diese Arbeit enthalten, fallen auch unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind.

6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten können Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet" mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält. Bibliothek und Verteilung dieser Arbeiten unter Bedingungen Ihrer Wahl, vorausgesetzt, die Bedingungen erlauben die Änderung der Arbeit für die eigene Nutzung des Kunden und Reverse Engineering für die Fehlerbehebung solcher Änderungen.

Sie müssen mit jeder Kopie des Werkes, dass die Bibliothek in ihr verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind, deutlich benachrichtigen. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz angeben. Wenn das Werk während der Ausführung urheberrechtliche Hinweise enthält, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter ihnen sowie einen Verweis angeben, der den Benutzer auf die Kopie dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines dieser Dinge tun:

a) die Arbeit mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek zu begleiten, einschließlich aller Änderungen, die in der Arbeit verwendet wurden (die unter den Abschnitten 1 und 2 oben verteilt werden müssen); und wenn die Arbeit eine ausführbare Datei ist mit der Bibliothek verknüpft, mit dem vollständigen maschinenlesbaren "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann neu verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei mit der geänderten Bibliothek zu erstellen. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, die Anwendung nicht unbedingt neu kompilieren kann, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)

b) Verwenden Sie einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Bibliothek zur Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) funktioniert ordnungsgemäß mit einer geänderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine installiert, solange die geänderte Version mit der Version kompatibel ist, mit der die Arbeit gemacht wurde.

c) Begleiten Sie die Arbeit mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, um demselben Benutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien für eine Gebühr zu geben, die nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.

d) Wird die Verbreitung des Werkes durch den Zugang zu Kopien von einem bestimmten Ort ermöglicht, bieten Sie gleichwertigen Zugang, um die oben genannten Materialien von demselben Ort zu kopieren.

e) Überprüfen Sie, ob der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder ob Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben.

Für eine ausführbare Datei muss die erforderliche Form des "Werk, das die Bibliothek verwendet" alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die für die Wiedergabe der ausführbaren Datei benötigt werden. Als besondere Ausnahme müssen die zu verteilenden Materialien jedoch nichts enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei ausgeführt wird, verteilt ist, es sei denn, diese Komponente selbst begleitet die ausführbare Datei.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die das Betriebssystem normalerweise nicht begleiten. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht beide und die Bibliothek gemeinsam in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie verteilen.

7. Sie können Bibliothekseinrichtungen, die nebeneinander auf der Bibliothek basieren, zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, in eine einzelne Bibliothek einfügen und vertreiben. einer solchen kombinierten Bibliothek, sofern die getrennte Verteilung der auf der Bibliothek und den anderen Bibliothekseinrichtungen basierenden Arbeiten anderweitig zulässig ist, und sofern Sie diese beiden Maßnahmen ergreifen:

a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einer Kopie desselben Werkes, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dies muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.

b) Erklären Sie bei der kombinierten Bibliothek deutlich, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo Sie die begleitende unkombinierte Form desselben Werkes finden können.

8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, verlinken oder vertreiben, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, zu unterlizenzieren, zu verlinken oder zu verteilen, ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte gemäß dieser Lizenz. Parteien, die unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, können ihre Lizenzen jedoch nicht kündigen, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.

9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterschrieben haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder ihre abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Wenn Sie also die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) ändern oder vertreiben, geben Sie an, dass Sie diese Lizenz akzeptieren, und alle Bedingungen für das Kopieren, Verteilen oder Ändern der Bibliothek oder der darauf basierenden Werke.

10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) neu verteilen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, die Bibliothek gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kopieren, zu verteilen, zu verlinken oder zu ändern. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

11. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht auf Patentfragen beschränkt) Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch gerichtliche Anordnung, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entschuldigen sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und anderen einschlägigen Verpflichtungen zu erfüllen, dann dürfen Sie die Bibliothek infolgedessen überhaupt nicht verteilen. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch alle diejenigen erlauben würde, die Kopien direkt oder indirekt über Sie erhalten, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl sie als auch diese Lizenz zu erfüllen, die vollständige Verbreitung der Bibliothek zu unterlassen.

Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter einem bestimmten Umstand für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, soll der Saldo des Abschnitts gelten, und der gesamte Abschnitt soll unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrität des freien Software-Vertriebssystems zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken implementiert wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verteilt wird, in Abhängigkeit von der konsistenten Anwendung dieses Systems; es liegt an dem Autor / Spender zu entscheiden, ob er bereit ist, Software über ein anderes System zu verteilen, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht auferlegen.

Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was als Folge des Restes dieser Lizenz angenommen wird.

12. Wenn der Vertrieb und/oder die Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verteilungsbeschränkung mit Ausnahme dieser Länder hinzufügen, so dass der Vertrieb nur in oder unter Ländern zulässig ist, die nicht ausgeschlossen sind. In diesem Fall schließt diese Lizenz die Beschränkung so ein, als ob sie im Text dieser Lizenz steht.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können aber im Detail abweichen, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.

Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie gilt, und "jede spätere Version", haben Sie die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder dieser Version oder einer späteren Version zu befolgen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn in der Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angegeben ist, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme integrieren möchten, deren Verteilungsbedingungen mit diesen nicht vereinbar sind, schreiben Sie an den Autor, um um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen dafür. Unsere Entscheidung wird sich an den beiden Zielen orientieren, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT IST, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, IN DEM UMFANG, DER DURCH ANWENDBARES RECHT ZULÄSSIG IST. AUSSER WENN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND / ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE ES IST" OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITSTELLEN, ENTWEDER AUSGEDRÜCKT ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN AN.

16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DURCH ANWENDBARES RECHT ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD JEDER URHEBERRECHTSINHABER ODER JEDE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK ÄNDERN UND / ODER UMVERTEILEN KANN, WIE OBEN ERLAUBT, FÜR SIE FÜR SCHÄDEN HAFTBAR SEIN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ENTSTEHEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE BIBLIOTHEK ZU NUTZEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON DATEN ODER DATEN, DIE UNGENAU ODER VON IHNEN ODER DRITTEN ANHALTENDE VERLUSTE ODER EIN VERSÄUMNIS DER BIBLIOTHEK, MIT EINER ANDEREN SOFTWARE ZU ARBEITEN), AUCH WENN DIESER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

ENDE DER BEDINGUNGEN Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und möchten, dass sie der größtmöglichen Nutzung für die Öffentlichkeit dient, empfehlen wir, sie als kostenlose Software zu verwenden, die jeder neu verteilen und ändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen (oder alternativ unter den Bedingungen der normalen allgemeinen öffentlichen Lizenz) zulassen.

Um diese Bedingungen anzuwenden, hängen Sie die folgenden Hinweise an die Bibliothek an. Es ist am sichersten, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Ausschluss der Garantie am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die "Copyright"-Zeile und einen Hinweis darauf haben, wo die vollständige Benachrichtigung gefunden wird.

<eine Zeile mit dem Namen der Bibliothek und einer Vorstellung davon, was sie tut.> Copyright (C) <year> <name des Autors>

Bei dieser Bibliothek handelt es sich um freie Software. Diese dürfen gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weiterverbreitet und verändert wird. Sie können Version 2.1 der Lizenz oder eine neuere Version (nach Ihrer Wahl) verwenden.

Diese Bibliothek wurde zur Unterstützung, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG bereitgestellt. Die implizite Gewährleistung, dazu gehören jegliche Eigentumsgarantien oder implizite Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, ist ebenfalls ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der GNU LGPL (Lesser General Public License).

Wenn Sie mit dieser Bibliothek keine Kopie der GNU-Lesser General Public License erhalten haben, schreiben sie an Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Papierpost mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Urheberrechtsausschluss" für die Bibliothek zu unterzeichnen, falls erforderlich. Hier ein Beispiel: Ändern Sie die Namen:

Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit alle Urheberrechte an der Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek zum Tweaking Knobs) ab, die von James Random Hacker geschrieben wurde.

Unterzeichnung von Ty Coon, 1. April 1990 Ty Coon, Vizepräsident

Das ist alles, was es dazu gibt!

-------------- Trennzeichen --------------

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Apache 2.0 (ähnlich wie com.github.javaparser:javaparser-core)

-------------- Trennzeichen --------------

Abhängigkeit: org.slf4j:slf4j-api

Urheberrecht: QOS.ch

Lizenz: MIT

./LIZENZTEXT

Copyright (c) 2004-2022 QOS.ch Sarl (Schweiz) Alle Rechte vorbehalten.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, jedoch in allen Fällen nur unter den folgenden Voraussetzungen:

Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" ("AS IS") UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER EINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPRFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.

-------------- Trennzeichen --------------