swagger-jersey-jaxrs
SmartBear-Software
swagger-jersey-jaxrs
Copyright: SmartBear Software-Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache-Lizenzversion 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG
1 Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.
"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.
"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).
"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).
"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.
2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.
3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.
4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und
(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und
(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.
5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.
6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.
8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.
9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.
Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.
Copyright 2020 SmartBear Software Inc.
Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations Copyright: FasterXML,LLC Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache License Version 2.0, Januar 2004 https://www.apache.org/licenses/
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG
1 Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.
"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.
"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).
"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).
"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.
2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.
3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.
4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und
(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und
(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.
5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.
6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.
8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.
9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Werke an.
Um die Apache-Lizenz auf Ihr Werk anzuwenden, hängen Sie den folgenden Boilerplate-Hinweis an, und ersetzen Sie die Felder in "[]" durch Ihre eigenen Angaben. (Lassen Sie dabei die Klammern weg.) Der Text muss in die entsprechende Kommentarsyntax für das Dateiformat eingeschlossen werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtshinweis anzugeben, damit die Identifizierung in Archiven Dritter erleichtert wird.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der "Lizenz"). Sie dürfen diese Datei ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird die unter der Lizenz verteilte Software auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verteilt. Die speziellen sprachenrelevanten Berechtigungen und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.
-------------- Trennzeichen --------------
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.fasterxml.jackson.core:jackson-core
Copyright: FasterXML, LLC
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
./src/main/resources/META-INF/NOTICE
# Jackson JSON-Prozessor
Jackson ist eine leistungsstarke, kostenlose/Open Source-JSON-Verarbeitungsbibliothek. Der Prozessor wurde ursprünglich von Tatu Saloranta (tatu.saloranta@iki.fi) geschrieben und wird seit 2007 weiterentwickelt. Es wird derzeit von einer Community von Entwicklern entwickelt.
## Lizenzierung
Jackson 2.x-Kern- und -Erweiterungskomponenten sind unter Apache LICENSE 2.0 lizenziert. Die für dieses Artefakt zutreffenden Details finden Sie in der zugehörigen LICENSE-Datei.
## Gutschriften
Mitwirkende können in der CREDITS(-2.x)-Datei gefunden werden, die in bestimmten Artefakten (in den Regel Quellverteilungen) enthalten ist. Über die Projektverwendungen des SCM-(Source Code Management-)Systems ist die Liste jedoch immer verfügbar.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.fasterxml.jackson.core:jackson-databind
Copyright: FasterXML, LLC
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
./src/main/resources/META-INF/NOTICE
(Mitteilung gleich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-core)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.fasterxml.jackson.dataformat:jackson-dataformat-yaml
Copyright: FasterXML, LLC
Lizenz: Apache 2.0
./properties/src/main/resources/META-INF/LICENSE
Diese Kopie des Jackson JSON-Prozessor-Databind-Moduls ist unter der Apache (Software) License, Version 2.0 ("die Lizenz") lizenziert. Weitere Informationen zu Vertriebsrechten und den spezifischen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz.
Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter:
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
-------------- Trennzeichen --------------
./yaml/src/main/resources/META-INF/LICENSE
Diese Kopie des YAML-Moduls des Jackson JSON-Prozessors ist unter der Apache (Software) License, Version 2.0 ("die Lizenz") lizenziert. Weitere Informationen zu Vertriebsrechten und den spezifischen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz.
Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter:
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
-------------- Trennzeichen --------------
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
./properties/src/main/resources/META-INF/NOTICE
# Jackson JSON-Prozessor
Jackson ist eine leistungsstarke, kostenlose/Open Source-JSON-Verarbeitungsbibliothek. Der Prozessor wurde ursprünglich von Tatu Saloranta (tatu.saloranta@iki.fi) geschrieben und wird seit 2007 weiterentwickelt. Er wird derzeit von einer Entwicklergemeinde weiterentwickelt und von FasterXML.com kommerziell unterstützt.
## Lizenzierung
Jackson Core- und Extension-Komponenten können unter verschiedenen Lizenzen lizenziert werden. Die Details, die für dieses Artefakt gelten, finden Sie in der zugehörigen LIZENZdatei. Für weitere Informationen, einschließlich möglicher anderer Lizenzierungsoptionen, kontaktieren Sie FasterXML.com (http://fasterxml.com).
## Gutschriften
Eine Liste der Mitwirkenden finden Sie möglicherweise in der CREDITS-Datei, die in bestimmten Artefakten (in den Regel Quellverteilungen) enthalten ist. Über die Projektverwendungen des SCM-Systems (Source Code Management) ist die Datei jedoch immer verfügbar.
-------------- Trennzeichen --------------
./yaml/src/main/resources/META-INF/NOTICE
(Mitteilung wie com.fasterxml.jackson.dataformat:jackson-dataformat-yaml)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.google.code.findbugs:jsr305
Copyright: JSR305 Expertengruppe
Lizenz: BSD-3-Clause
Copyright (c) 2007-2009, JSR305 Expertengruppe Alle Rechte vorbehalten.
Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:
* Die Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten.
*Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen beim Vertrieb bereitgestellten Materialien reproduziert wird.
* Weder der Name der JSR305-Expertengruppe noch die Namen der Beitragenden dürfen ohne ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständnis verwendet werden, um auf dieser Software zu unterstützen oder für Produkte, die von dieser Software stammen, zu bewerben.
THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.
Andere Urheberrechtshinweise in dieser Verteilung:
== jcip-Anmerkungen, die unter BSD-3-Klausel-Lizenz an Oracle lizenziert wurden
Copyright (c) 2005, Brian Goetz und Tim Peierls
Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:
* Die Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgenden Haftungsausschluss beibehalten.
*Bei der Weiterverbreitung in Binärform müssen der oben aufgezeigte Urheberrechtshinweis, diese Liste mit Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen in der Weitergabe bereitgestellten Materialien reproduziert wird.
* Weder der Name der JSR305-Expertengruppe noch die Namen der Beitragenden dürfen ohne ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung verwendet werden, um auf dieser Software zu unterstützen oder für Produkte, die von dieser Software abgeleitet werden, zu bewerben.
THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND BEITRAGENDEN EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ (INSBESONDERE FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER ODER DELIKTISCHER GRUNDLAGE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGER ANSPRUCHSGRUNDLAGE), DIE AUF IRGENDEINE WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.google.errorprone:error_prone_annotations
Copyright: Die fehleranfälligen Autoren
Lizenz: Apache 2.0
./KOPIEREN
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.google.guava:failureaccess
Urheberrecht: Google Inc.
Lizenz: Apache 2.0
./KOPIEREN
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.google.guava:guava
Urheberrecht: Google Inc.
Lizenz: Apache 2.0
./KOPIEREN
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.google.guava:listenablefuture
Urheberrecht: Google Inc.
Lizenz: Apache 2.0
./KOPIEREN
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: com.google.j2objc:j2objc-Annotationen
Urheberrecht: Google Inc.
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: io.swagger:swagger-Annotationen
Urheberrecht: SmartBear Software
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie io.swagger:swagger-jersey-jaxrs)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: io.swagger:swagger-core
Urheberrecht: SmartBear Software
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie io.swagger:swagger-jersey-jaxrs)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: io.swagger:swagger-jaxrs
Urheberrecht: SmartBear Software
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie io.swagger:swagger-jersey-jaxrs)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: io.swagger:swagger-Modelle
Urheberrecht: SmartBear Software
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZ
Apache 2.0 (ähnlich wie io.swagger:swagger-jersey-jaxrs)
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: javax.validation:validation-api
Urheberrecht: Red Hat
Lizenz: Apache 2.0
./license.txt
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
./src/main/resources/license.header
Bean-Validierungs-API
Lizenz: Apache-Lizenz, Version 2.0
Siehe Datei license.txt im Root-Verzeichnis oder <http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0>.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.apache.commons:commons-lang3
Urheberrecht: Die Apache Software Foundation
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZTEXT
Apache 2.0 (ähnlich wie com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations)
-------------- Trennzeichen --------------
./NOTICE.txt
Apache Commons Lang
Copyright 2001-2014 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt beinhaltet Software, welche von The Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.
Dieses Produkt enthält Software aus dem Spring Framework unter der Apache-Lizenz 2.0 (siehe: StringUtils.containsWhitespace())
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.checkerframework:checker-compat-qual
Urheberrecht: Checker Framework
Lizenz: MIT
./LIZENZTEXT
MIT License:
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, jedoch in allen Fällen nur unter den folgenden Voraussetzungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" ("AS IS") UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER EINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPRFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.checkerframework:checker-qual
Urheberrecht: Checker Framework
Lizenz: MIT
./LIZENZTEXT
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos eine Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung der Rechte, eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") zu erwerben, jedoch in allen Fällen einschließlich, jedoch ohne Einschränkung, der Nutzungsrechte, der Kopie, in derSoftware zu handeln. Kopien der Software zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verteilen, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellten wird, dies auch zu gestatten, jedoch unter den folgenden Voraussetzungen: Die obige Urheberrechtshinweis und diese Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein. DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" ("AS IS") UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER EINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPRFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.javassist:javassist
Urheberrecht: Shigeru Chiba
Lizenz: Apache 2.0; LGPL v.2.1; MPL 1.1
./Lizenz.html
MOZILLA ÖFFENTLICHE LIZENZ Version 1.1
------------------------------------------------------------------------
1 Definitionen.
1 "Kommerzielle Nutzung" bezeichnet die Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung des abgedeckten Codes an Dritte.
1,1 "Beitragender" bezeichnet jede Entity, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.
1,2 "Beitragende Version" bezeichnet die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen werden.
1,3 "Abgedeckter Code" bezeichnet den ursprünglichen Code oder die Änderungen oder die Kombination des ursprünglichen Codes und der Änderungen, jeweils einschließlich Teilen davon.
1,4 "Elektronischer Verteilungsmechanismus" bezeichnet einen Mechanismus, der in der Softwareentwicklungsgemeinschaft allgemein für die elektronische Datenübertragung akzeptiert wird.
1,5 "Ausführbar" bedeutet "Abgedeckter Code" in einer anderen Form als "Quellcode".
1,6 "Erstentwickler" bezeichnet die Einzelperson oder Entität, die im Quellcode-Hinweis, der in Anhang A erforderlich ist, als Erstentwickler identifiziert wurde.
1,7 "Längere Arbeit" bezeichnet ein Werk, das abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
1,8 "Lizenz" bedeutet dieses Dokument.
1,8 "Lizenzfähig" das Recht, in größtmöglichem Umfang alle hierin dargelegten Rechte zu gewähren, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben wurden.
1,9 "Änderungen" bedeutet jede Hinzufügung oder Löschung aus der Substanz oder Struktur des ursprünglichen Codes oder früherer Änderungen. Wenn der abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien freigegeben wird, lautet eine Änderung:
A. Hinzufügen oder Löschen aus dem Inhalt einer Datei mit Originalcode oder früheren Änderungen.
B. Jede neue Datei, die einen Teil des ursprünglichen Codes oder vorherige Änderungen enthält.
1,1 "Ursprünglicher Code" bezeichnet den Quellcode des Computersoftwarecodes, der im Quellcode-Hinweis beschrieben ist, der in Anhang A als Originalcode angegeben ist und zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz nicht bereits unter dieser Lizenz abgedeckt ist.
1,1 "Patentansprüche" sind alle Patentansprüche, die sich im Besitz oder nachher erworben haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verfahren, Verfahren und Apparateansprüche, in jedem vom Erwerber lizenzierbaren Patent.
1,11 "Quellcode" bezeichnet die bevorzugte Form des abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module, sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripts, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation eines ausführbaren Programms verwendet werden, oder Quellcode-Differenzvergleiche mit dem ursprünglichen Code oder einem anderen bekannten, verfügbaren abgedeckten Code der Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann komprimiert oder archiviert sein, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist kostenlos verfügbar.
1,12 "Sie" (oder "Ihre") bezeichnet eine Einzelperson oder eine juristische Person, die Rechte ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz einhält, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wurde. Bei juristischen Einheiten umfasst "Sie" jede Einheit, die kontrolliert, von denen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die unmittelbare oder mittelbare Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausgegebene Aktien oder des nutznießenden Besitzes einer solchen Einheit.
2. Quellcodelizenz.
2,1 Die anfängliche Developer Grant. Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistiges Eigentum:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom ursprünglichen Entwickler lizenziert sind, den ursprünglichen Code (oder Teile davon) mit oder ohne Änderungen und/oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, vorzuführen, zu unterlizenzieren und zu verteilen; und
(b) im Rahmen von Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf des ursprünglichen Kodex verletzt werden, um den ursprünglichen Kodex (oder Teile davon) herzustellen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen und anzubieten und/oder anderweitig zu veräußern.
(c) die Lizenzen, die in diesem Abschnitt 2.1 (a) und (b) gewährt werden, gelten ab dem Datum, an dem der ursprüngliche Entwickler den ursprünglichen Code zuerst gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz verteilt.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus dem ursprünglichen Code löschen; 2) getrennt vom ursprünglichen Code; oder 3) für Verstöße, die durch Folgendes verursacht werden: i) die Änderung des ursprünglichen Codes oder ii) die Kombination des ursprünglichen Codes mit anderen Software oder Geräten.
2,2 Contributor-Zuschuss. Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter an geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche Lizenz.
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom Mitwirkenden lizenziert sind, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) erstellten Änderungen entweder auf unveränderter Basis, mit anderen Änderungen, als abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu unterlizenzieren und zu verteilen; und
b) im Rahmen von Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf von von von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen einer solchen Kombination) verletzt werden, um 1) von diesem Beitragenden vorgenommene Änderungen (oder Teile davon); und 2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Beitragenden mit seiner Beitragendenversion (oder Teilen dieser Kombination) vorgenommen wurden.
(c) die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen sind an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende das abgedeckte Code erstmals kommerziell verwendet.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den der Beitragende aus der Beitragendenversion gelöscht hat; 2) getrennt von der Beitragendenversion; 3) für Verstöße, die durch: i) Änderungen Dritter verursacht wurden Contributor-Version oder ii) die Kombination von Änderungen, die von diesem Contributor mit anderer Software (außer als Teil der Contributor-Version) oder anderen Geräten vorgenommen wurden; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den Covered Code verletzt wurden, sofern von diesem Contributor keine Änderungen vorgenommen wurden.
3. Kontierungsverpflichtungen.
3,1 Anwendung der Lizenz.
Die Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich und ohne Einschränkung Abschnitt 2.2. Die Quellcodeversion des abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 veröffentlicht wurde, verbreitet werden, und Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mit jeder Kopie des Quellcodes, den Sie verteilen, einfügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quellcodeversion anbieten oder auferlegen, welche die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter verändert oder einschränkt. Sie können jedoch ein zusätzliches Dokument mit den in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechten hinzufügen.
3,2 Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Änderung, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss im Quellcode-Formular unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf denselben Medien wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Vertriebsmechanismus für alle zugänglich gemacht werden, denen Sie eine ausführbare Version erstellt haben. verfügbar sein; und wenn sie über den elektronischen Verteilungsmechanismus zur Verfügung gestellt werden, müssen sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie erstmals verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate nach der Bereitstellung einer späteren Version dieser besonderen Änderung für diese Empfänger verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Quellcodeversion auch dann verfügbar bleibt, wenn der elektronische Vertriebsmechanismus von einem Dritten verwaltet wird.
3,3 Beschreibung der Änderungen.
Sie müssen den gesamten Serviceumfangcode, zu dem Sie beitragen, in eine Datei aufnehmen, in der die Änderungen dokumentiert werden, die Sie an der Erstellung dieses Serviceumfangcodes vorgenommen haben, sowie das Datum einer Änderung. Sie müssen eine auffällige Aussage enthalten, dass die Änderung direkt oder indirekt aus dem ursprünglichen Code abgeleitet wird, der vom ursprünglichen Entwickler bereitgestellt wird, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers in (a) dem Quellcode und (b) in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version oder zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des abgedeckten Codes beschreiben.
3,4 Geistiges Eigentum
a) Ansprüche Dritter. Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz unter den Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die Rechte auszuüben, die dieser Mitwirkende gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährt hat, muss der Mitwirkende eine Textdatei mit der Quellcodeverteilung mit dem Titel "LEGAL", die den Anspruch beschreibt und die Partei, die den Anspruch geltend macht, ausreichend detailliert, dass ein Empfänger weiß, wen er kontaktieren soll. Wenn der Beitragende nach der Bereitstellung der Änderung wie in Abschnitt 3.2 beschrieben Kenntnis erlangt, ändert der Beitragende unverzüglich die LEGAL-Datei in allen Kopien, die der Beitragende danach zur Verfügung stellt, und ergreift andere Schritte (z. B. die Benachrichtigung geeigneter Mailinglisten oder Newsgroups), die vernünftigerweise berechnet wurden, um diejenigen, die den abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.
(b) Herkunfts-APIs. Wenn Contributor-Änderungen eine Anwendungsprogrammierschnittstelle enthalten und Contributor Kenntnis von Patentlizenzen hat, die vernünftigerweise erforderlich sind, um diese API zu implementieren, muss Contributor diese Informationen auch in die LEGAL-Datei aufnehmen.
c) Vertretungen. Der Mitwirkende erklärt, dass der Mitwirkende, außer wie gemäß Abschnitt 3.4(a) oben offengelegt, der Ansicht ist, dass die Änderungen des Mitwirkenden die ursprüngliche(n) Erstellung(en) des Mitwirkenden sind und/oder der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3,5 Erforderliche Mitteilungen
Sie müssen die Mitteilung in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund seiner Struktur nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in eine bestimmte Quellcode-Datei zu setzen, müssen Sie diesen Hinweis an einem Ort (z. B. einem relevanten Verzeichnis) angeben, an dem ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis sucht. Wenn Sie eine oder mehrere Änderungen vorgenommen haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkenden in die in Anhang A beschriebene Mitteilung aufnehmen. Sie müssen diese Lizenz auch in einer Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte oder Eigentumsrechte der Empfänger im Zusammenhang mit dem abgedeckten Code beschreiben. Sie können einem oder mehreren Empfängern des abgedeckten Codes eine Vergütung für Gewährleistungs-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen des ursprünglichen Entwicklers oder eines Mitwirkenden tun. Sie müssen es absolut klar machen, als eine solche Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie stimmen hiermit zu, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jede Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund von Garantie-, Support-, Freistellungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten, entsteht.
3,6 Verteilung der ausführbaren Versionen.
Sie dürfen den abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form verteilen, wenn die Anforderungen von Abschnitt 3.1-3.5 für diesen abgedeckten Code erfüllt sind, und wenn Sie eine Mitteilung mit der Angabe machen, dass die Quellcodeversion des abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen von Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Die Mitteilung muss auffällig in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version, zugehörigen Dokumentation oder Sicherheiten enthalten sein, in denen Sie die Rechte der Empfänger im Zusammenhang mit dem abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des abgedeckten Codes oder die Eigentumsrechte unter einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die andere Bestimmungen als diese Lizenz enthalten kann, vorausgesetzt, Sie halten die Bedingungen dieser Lizenz und dass die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcodeversion von den in dieser Lizenz festgelegten Rechten zu begrenzen oder zu ändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie absolut klarstellen, dass alle Bedingungen, die sich von dieser Lizenz unterscheiden, von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund solcher von Ihnen angebotenen Bedingungen entstanden ist.
3,7 Größere Werke.
Sie können ein größeres Werk erstellen, indem Sie den abgedeckten Code mit einem anderen Code kombinieren, der nicht den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt, und das größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unfähigkeit zur Einhaltung der Satzung oder Verordnung.
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten abgedeckten Code einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz im größtmöglichen Umfang einhalten; und (b) die Einschränkungen und den Code beschreiben, auf den sie sich auswirken. Diese Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und in allen Distributionen des Quellcodes enthalten sein. Außer in dem Umfang, der gesetzlich oder gesetzlich verboten ist, muss eine solche Beschreibung hinreichend detailliert sein, damit ein Empfänger gewöhnlicher Fähigkeiten sie verstehen kann. 5. Anwendung dieser Lizenz. Diese Lizenz gilt für Code, an den der ursprüngliche Entwickler die Mitteilung in Anhang A angehängt hat, und für den entsprechenden Code. 6. Versionen der Lizenz. 6.1. Neue Versionen. Netscape Communications Corporation (''Netscape'') kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer.
6,2 Auswirkungen neuer Versionen.
Sobald der abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn unter den Bedingungen dieser Version weiterhin verwenden. Sie können diesen abgedeckten Code auch gemäß den Bedingungen jeder nachfolgenden Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen für den im Rahmen dieser Lizenz erstellten gedeckten Code zu ändern.
6,3 Abgeleitete Werke
Wenn Sie eine geänderte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits unter dem vorliegenden Lizenzcode enthalten ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz so umbenennen, dass die Sätze "Mozilla" , "MOZILLAPL" , "MOZPL" , " "Netscape", "MPL", "NPL" oder ein verwirrend ähnlicher Satz erscheinen nicht in Ihrer Lizenz (mit Ausnahme der Tatsache, dass sich Ihre Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet) und (b) stellen Sie andernfalls klar, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die sich von der Mozilla Public License und der Netscape Public License unterscheiden. (Das Ausfüllen des Namens des ursprünglichen Entwicklers, des ursprünglichen Codes oder des Mitwirkenden in der in Anhang A beschriebenen Mitteilung gilt nicht als Änderung dieser Lizenz.)
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER ABGEDECKTE CODE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER "WIE BESEHEN"-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON DEFEKTEN IST, VERTRETBAR, GEEIGNET FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHT VERLETZEND. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN ABGEDECKTER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR JEDE ERFORDERLICHE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR AN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER LIZENZ DAR. KEINE VERWENDUNG EINES ABGEDECKTEN CODES IST HIERUNTER AUTORISIERT, AUSSER UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
8. KÜNDIGUNG
8,1 Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen beheben, nachdem Sie von dem Verstoß erfahren haben. Alle Unterlizenzen des abgedeckten Codes, die ordnungsgemäß gewährt werden, bestehen über die Kündigung dieser Lizenz hinaus. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
8,2 Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie einen Patentverletzungsanspruch (ohne Ablehnungsurteil) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden geltend machen (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als "Teilnehmer" bezeichnet), der behauptet, dass:
(a) die Mitwirkendenversion dieses Teilnehmers direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann erlöschen alle Rechte, die dieser Teilnehmer Ihnen gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt hat, mit einer Frist von 60 Tagen durch den Teilnehmer prospektiv, es sei denn, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung an Sie entweder: (i) vereinbaren Sie schriftlich, dem Teilnehmer eine einvernehmlich angemessene angemessene Nutzungsgebühr für Ihre vergangene und zukünftige Nutzung von Änderungen durch diesen Teilnehmer zu zahlen, oder (ii) ziehen Sie Ihren Rechtsstreitigkeitsanspruch in Bezug auf die Mitwirkungsversion gegen diesen Teilnehmer zurück. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung eine angemessene Lizenzgebühren- und Zahlungsvereinbarung nicht von den Parteien gegenseitig schriftlich vereinbart wird oder der Rechtsstreitanspruch nicht zurückgezogen wird, enden die Rechte, die Ihnen der Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährt hat, automatisch mit Ablauf der oben angegebenen 60-tägigen Kündigungsfrist.
(b) jegliche Software, Hardware oder Geräte, mit Ausnahme der Contributor-Version des Teilnehmers, die direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, ab dem Datum, an dem Sie Änderungen vorgenommen haben, verwendet, verkauft, verteilt oder vorgenommen haben, widerrufen.
8,3 Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen, der behauptet, dass die Contributor-Version dieses Teilnehmers direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, wenn dieser Anspruch (z. B. durch Lizenz oder Abrechnung) vor dem Einleitung eines Patentverletzungsverfahrens, dann wird der angemessene Wert der Lizenzen, die von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährt werden, bei der Bestimmung des Betrags oder Wertes einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
8,4 Im Fall einer Kündigung gemäß den vorstehenden Abschnitten 8.1 oder 8.2 gelten alle Endnutzer-Lizenzverträge (mit Ausnahme von Distributoren und Resellern), die vor der Kündigung gültig von Ihnen oder einem Distributor im Rahmen dieses Vertrags erteilt wurden, über die Kündigung hinaus.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, OB TORT (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER SONST, SOLLTEN SIE, DER ERSTENTWICKLER, JEDER ANDERE MITWIRKENDE ODER JEDER DISTRIBUTOR DES ABGEDECKTEN CODES ODER JEDER LIEFERANT EINER SOLCHEN PARTEIEN FÜR JEDE PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN WEGEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSSTOPP, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSÖNLICHE VERLETZUNG, DIE SICH AUS DER VERPFLICHTUNG DIESER PARTEI GEGENÜBER DEM ANWENDBAREN RECHT ERGIBT, VERBIETET DIESE BESCHRÄNKUNG. EINIGE GERICHTSBARKEITEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE GELTEN.
10. USA ENDBENUTZER FÜR BEHÖRDEN.
Der abgedeckte Code ist ein "kommerzielles Element", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftwaredokumentation", da diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) alle USA. Endbenutzer der Regierung erwerben den abgedeckten Code nur mit den hierin dargelegten Rechten.
11. SONSTIGES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich der betreffenden Gegenstände dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den kalifornischen Rechtsvorschriften (mit Ausnahme des geltenden Rechts, sofern vorhanden), mit Ausnahme der Kollisionsnormen. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei Bürger oder eine juristische Person ist, die in den Vereinigten Staaten von Amerika gechartert oder registriert ist, unterliegt jeder Rechtsstreit in Bezug auf diese Lizenz Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des nördlichen Bezirks von Kalifornien, mit Gerichtsstand liegt in Santa Clara County, Kalifornien, mit der untergehenden Partei verantwortlich für Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -kosten. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgenommen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt wird, gelten nicht für diese Lizenz.
12. ZUSTÄNDIGKEIT FÜR ANSPRÜCHE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte gemäß dieser Lizenz entstehen, und Sie stimmen zu, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Grundlage zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder gilt als Haftungszulassung.
13. CODE MIT MEHREREN LIZENZEN.
Der ursprüngliche Entwickler kann Teile des abgedeckten Codes als "mehrfach lizenziert" kennzeichnen. "Mehrfach lizenziert" bedeutet, dass der Erstentwickler es Ihnen erlaubt, Teile des abgedeckten Codes nach Ihrer Wahl des MPL oder der alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu verwenden, die vom Erstentwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegeben sind.
ANHANG A – Mozilla Public License
Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License Version 1.1 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter http://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz verbreitet wird, wird "wie besehen" ("AS IS") und ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verbreitet. Die speziellen sprachenrelevanten Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz finden Sie in der Lizenz.
Der ursprüngliche Code ist Javassist.
Der ursprüngliche Entwickler des ursprünglichen Codes ist Shigeru Chiba. Teile, die vom ursprünglichen Entwickler erstellt wurden, sind
Copyright (C) 1999- Shigeru Chiba. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende: __Bill Burke, Jason T. Greene______________.
Alternativ kann der Inhalt dieser Software unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 2.1 oder höher (die "LGPL") oder der Apache License Version 2.0 (die "AL") verwendet werden, wobei die Bestimmungen der LGPL oder der AL anstelle der oben genannten gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Software nur unter den Bedingungen der LGPL oder der AL zulassen möchten und nicht zulassen möchten, dass andere Ihre Version verwenden von dieser Software gemäß den Bestimmungen der MPL, geben Sie Ihre Entscheidung an, indem Sie die oben genannten Bestimmungen löschen und sie durch die Mitteilung und andere Bestimmungen ersetzen, die von der LGPL oder der AL vorgeschrieben sind. Wenn Sie die oben genannten Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Software unter den Bedingungen einer der MPL, der LGPL oder der AL verwenden.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.reflections:reflections
Urheberrecht: Ron Mamo
Lizenz: BSD-3-Clause; WTFPL
./COPYING.txt
DO WHAT YOU WANT TO PUBLIC LICENSE Version 2, Dezember 2004
Copyright (C) 2004 Sam Hocevar <sam@hocevar.net>
Jeder ist berechtigt, dieses Lizenzdokument wörtlich oder modifiziert zu kopieren und zu verteilen, und es zu ändern, solange der Name geändert wird.
TUN SIE, WAS SIE WOLLEN, UM ÖFFENTLICHE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR KOPIEREN, VERTEILUNG UND ÄNDERUNG
0. Du tust einfach, was du willst.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.slf4j:slf4j-api
Urheberrecht: QOS.ch
Lizenz: MIT
./LIZENZTEXT
Copyright (c) 2004-2007 QOS.ch Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Genehmigung erteilt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies ebenfalls zu gestatten, jedoch in allen Fällen nur unter den folgenden Voraussetzungen:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" ("AS IS") UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER EINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPRFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.
-------------- Trennzeichen --------------
Abhängigkeit: org.yaml:snakeyaml
Urheberrecht: SnakeYAML.org
Lizenz: Apache 2.0
./LIZENZTEXT
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG; VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG
1 Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Vertragsbedingungen für Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung, wie diese in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyrighteigentümer oder die durch den Copyrighteigentümer autorisierte juristische Einheit, die die Lizenz gewährt.
"Juristische Einheit" bezeichnet die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der Einheit stehen. Innerhalb dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit zu veranlassen, ob vertraglich oder anderweitig, oder (ii) der Anteilbesitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) der nutznießende Besitz einer solchen Einheit.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Einheit, die die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für das Vornehmen von Änderungen, insbesondere Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
"Objekt" bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, insbesondere kompilierter Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlung in andere Medientypen.
"Werke" bezeichnen Urheberwerke, ob in Quell- oder Objektform, die unter der Lizenz zur Verfügung gestellt werden, wie durch einen Copyrighthinweis angegeben, der in den Werken enthalten oder daran angehängt ist (ein Beispiel finden Sie im Anhang weiter unten).
"Abgeleitete Werke" bezeichnen alle Werke, ob in Quell- oder Objektform, die auf den Werken basieren (oder davon abgeleitet wurden) und für die die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstigen Änderungen insgesamt Originalurheberwerke darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz beinhalten abgeleitete Werke keine Werke, die von den Werken und deren abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf Schnittstellen davon verweisen (oder durch den Namen daran gebunden sind).
"Mitwirkung" bezeichnet alle Urheberwerke, einschließlich der Originalversion der Werke und aller Änderungen oder Ergänzungen der Werke oder deren abgeleiteten Werke, die dem Lizenzgeber durch den Copyrighteigentümer oder eine natürliche Person oder juristische Einheit, die zur Weiterleitung im Auftrag des Copyrighteigentümers autorisiert ist, absichtlich zur Aufnahme in die Werke weitergeleitet wurden. Für die Zwecke dieser Lizenz bezeichnet "Weiterleitung" jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, insbesondere Kommunikation auf elektronischen Mailing-Listen, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag verwaltet werden, um die Werke zu besprechen und zu verbessern, mit Ausnahme der Kommunikation, die deutlich markiert oder anderweitig schriftlich durch den Copyrighteigentümer als "Kein Beitrag" gekennzeichnet ist.
"Mitwirkender" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche Person oder juristische Einheit, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und anschließend in die Werke aufgenommen wurde.
2 Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche Copyrightlizenz, die Werke und deren abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen, anzufertigen, öffentlich darzustellen, öffentlich auszuführen, Unterlizenzen dazu zu gewähren und zu verteilen.
3 Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern nicht anderweitig in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um die Werke herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wenn eine derartige Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, die zwangsläufig durch ihren Beitrag alleine oder durch eine Kombination ihrer Beiträge mit den Werken, zu denen diese Beiträge weitergeleitet wurden, verletzt werden. Falls Sie einen Patentprozess gegen eine juristische Einheit eröffnen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Prozess) und dabei behaupten, dass die Werke oder ein in die Werke eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder indirekte Patentverletzung darstellen, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für diese Werke gewährt werden, ab dem Datum, an dem die Klage eingereicht wird, gekündigt.
4 Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien der Werke oder deren abgeleiteten Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform reproduzieren und verteilen, solange Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der davon abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen, und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise enthalten, die angeben, dass Sie die Dateien geändert haben, und
(c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks in allen von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werken beibehalten, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und
(d) Falls das Werk als Teil der Verbreitung eine Textdatei namens "NOTICE" (Hinweis) enthält, müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in einer solchen NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise, ausgenommen diejenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen enthalten: in einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; in der Quellform oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer von den abgeleiteten Werken generierten Anzeige, sofern und wo üblicherweise derartige Hinweise von Drittanbietern angezeigt werden. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient ausschließlich Informationszwecken und ändert nicht die Lizenz. Sie können Ihre eigenen Anerkennungshinweise innerhalb der von Ihnen verteilten abgeleiteten Werke neben dem oder als Anhang zum NOTICE-Text der Werke hinzufügen, vorausgesetzt, dass derartige zusätzliche Anerkennungshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren eigenen Copyrighthinweis zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzvertragsbedingungen zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verteilung Ihrer Änderungen oder für alle abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Werke ansonsten die in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhalten.
5 Einreichung von Beiträgen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig von Ihnen angegeben, unterliegt jeder Beitrag, der absichtlich zur Aufnahme in die Werke von Ihnen an den Lizenzgeber weitergeleitet wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Vertragsbedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ersetzt oder ändert kein Bestandteil dieser Lizenz die Bedingungen einer gesonderten Lizenzvereinbarung, die möglicherweise zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich derartiger Beiträge besteht.
6 Marken. Diese Lizenz gewährt nicht die Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer wie für die angemessene und handelsübliche Nutzung bei der Beschreibung des Ursprungs der Werke und der Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7 Haftungsausschluss. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber die Werke (und jeder Mitwirkende die Beiträge) auf "AS IS"-BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereit, einschließlich ohne Einschränkung aller Gewährleistungen oder Bedingungen für RECHTSANSPRUCH, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder Neuverteilung der Werke und übernehmen das gesamte Risiko im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung an Rechten unter dieser Lizenz.
8 Haftungsbeschränkung. Die Mitwirkenden haften unter keinen Umständen und keiner Rechtstheorie, ob im Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsrecht oder anderem, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben (bei absichtlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder schriftlich vereinbart, für Sie für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, Sonder-, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jedweder Art, die aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Werke entstehen (insbesondere Schäden bei Verlust des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Rechnerausfall oder -störung oder jedwede anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde.
9 Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Neuverteilung der Werke oder deren abgeleiteten Werke können Sie die Übernahme von Support, Gewährleistung, Haftungsfreistellung oder anderer Haftungsverpflichtungen und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz anbieten und eine Gebühr dafür erheben. Bei der Übernahme derartiger Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer eigenen Verantwortung handeln und nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und Sie können nur handeln, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden zu entschädigen, zu verteidigen und aus jeder Haftung, die durch einen derartigen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme derartiger Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung eingegangen wird, oder aus Ansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten.
ENDE DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
-------------- Trennzeichen --------------