Mozilla Public License Version 2.0
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Definitionen
1,1 "Contributor"
bedeutet jede natürliche oder juristische Person, die gedeckte Software erstellt, zur Erstellung beiträgt oder besitzt.
1,2 "Mitwirkende-Version"
bedeutet die Kombination der Beiträge anderer (falls vorhanden), die von einem Beitragenden verwendet werden, und des Beitrags dieses bestimmten Beitragenden.
1,3 "Beitrag"
bedeutet abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1,4 "Abgedeckte Software"
bedeutet Quellcodeformular, dem der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form eines solchen Quellcodes
Form und Änderungen eines solchen Quellcodeformulars, in jedem Fall einschließlich Teilen davon.
1,5 "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen"
Mittel
(a) dass der ursprüngliche Beitragende die in Anhang B beschriebene Mitteilung der abgedeckten Software beigefügt hat; oder
(b) dass die abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder früher der Lizenz, aber nicht auch unter den Bedingungen einer sekundären Lizenz zur Verfügung gestellt wurde.
1,6 "Ausführbares Formular"
bedeutet jede andere Form der Arbeit als das Quellcodeformular.
1,7 "Größere Arbeit"
bedeutet ein Werk, das abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das nicht abgedeckte Software ist.
1,8 "Lizenz"
bedeutet dieses Dokument
1,9 "Lizenzierbar"
das Recht haben, im größtmöglichen Umfang, ob zum Zeitpunkt der Erteilung oder später, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
1,1 "Änderungen"
bedeutet Folgendes:
(a) jede Datei im Quellcodeformular, die sich aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der abgedeckten Software ergibt; oder
(b) jede neue Datei im Quellcodeformular, die eine abgedeckte Software enthält.
1,11 "Patentansprüche" eines Mitwirkenden
bezeichnet alle Patentansprüche, einschließlich und ohne Einschränkung Methoden-, Prozess- und Geräteansprüche, in jedem Patent, das von einem solchen Mitwirkenden lizenziert wird, das verletzt würde, aber für die Erteilung der Lizenz, durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Angebot zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkendenversion.
1,12 "Sekundärlizenz"
bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0 oder eine spätere Version dieser Lizenzen.
1,13 "Quellcodeformular"
bezeichnet die Form der Arbeit, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt ist.
1,14 "Du" (oder "Dein")
bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt. Bei Mandanten umfasst "Sie" jede Einheit, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht. Für die Zwecke dieser Definition bezeichnet "Kontrolle" (a) die Befugnis, die Leitung oder Führung einer solchen Einheit, ob vertraglich oder anderweitig, direkt oder indirekt zu veranlassen, oder (b) den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausgegebenen Aktien oder den wirtschaftlichen Besitz einer solchen Einheit.
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2. Lizenzberechtigungen und -bedingungen
2,1 Berechtigungen
Jeder Beitragende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht exklusive Lizenz:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (mit Ausnahme von Patenten oder Marken), die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können, um seine Beiträge zu verwenden, zu reproduzieren, zur Verfügung zu stellen, zu ändern, anzuzeigen, auszuführen, zu verteilen und anderweitig zu nutzen, entweder auf unveränderter Basis, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks; und
b) unter Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden entweder seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion zu machen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, gemacht, importiert und anderweitig zu übertragen.
2,2 Gültigkeitsdatum
Die in Abschnitt 2.1 in Bezug auf einen Beitrag gewährten Lizenzen werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitrag zum ersten Mal diesen Beitrag verteilt.
2,3 Einschränkungen für Berechtigungsumfang
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung von Covered Software im Rahmen dieser Lizenz werden keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen impliziert. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1 Buchstabe b wird von einem Beitragenden keine Patentlizenz erteilt:
(a) für jeden Code, den ein Mitwirkender von der abgedeckten Software entfernt hat; oder
(b) bei Verstößen, die verursacht werden durch: (i) Ihre und andere Änderungen der abgedeckten Software durch Dritte oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Beitragsversion); oder
c) unter Patentansprüchen, die von Covered Software in Ermangelung ihrer Beiträge verletzt werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (es sei denn, dies ist erforderlich, um die Anforderungen der Mitteilung in Abschnitt 3.4 zu erfüllen).
2,4 Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuschüsse als Ergebnis Ihrer Wahl, die abgedeckte Software unter einer nachfolgenden Version dieser Lizenz zu vertreiben (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer sekundären Lizenz (falls dies unter den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig ist).
2,5 Darstellung
Jeder Beitragende erklärt, dass der Beitragende der Meinung ist, dass seine Beiträge seine ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind, oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die Rechte an seinen durch diese Lizenz übertragenen Beiträgen zu gewähren.
2,6 Fair Use
Diese Lizenz soll keine Rechte einschränken, die Sie im Rahmen der geltenden Urheberrechtsdoktrinen des fairen Gebrauchs, des fairen Handels oder anderer Äquivalente haben.
2,7 Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen.
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3. Zuständigkeiten
3,1 Verteilung des Quellformulars
Der gesamte Vertrieb von abgedeckter Software im Quellcodeformular, einschließlich aller Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass das Quellcodeformular der abgedeckten Software den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular zu ändern oder einzuschränken.
3,2 Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, gehen Sie wie folgt vor:
(a) diese abgedeckte Software muss auch im Quellcodeformular zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger des ausführbaren Formulars darüber informieren, wie sie eine Kopie dieses Quellcodeformulars mit angemessenen Mitteln rechtzeitig zu einer Gebühr erhalten können, die nicht höher ist als die Kosten für die Verteilung an den Empfänger; und
(b) Sie dürfen dieses ausführbare Formular unter den Bedingungen dieser Lizenz vertreiben oder es unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, die Lizenz für das ausführbare Formular versucht nicht, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular unter dieser Lizenz einzuschränken oder zu ändern.
3,3 Verteilung eines größeren Werkes
Sie können ein größeres Werk unter den Bedingungen Ihrer Wahl erstellen und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch die Anforderungen dieser Lizenz für die abgedeckte Software. Wenn das größere Werk eine Kombination aus abgedeckter Software mit einem Werk ist, das durch eine oder mehrere sekundäre Lizenzen geregelt wird, und die abgedeckte Software nicht mit sekundären Lizenzen kompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, diese abgedeckte Software zusätzlich zu vertreiben Software unter den Bedingungen dieser sekundären Lizenz(en), so dass der Empfänger der größeren Arbeit nach seiner Wahl die abgedeckte Software weiter unter den Bedingungen dieser Lizenz oder dieser sekundären Lizenz(en) verteilen kann.
3,4 Hinweise
Sie dürfen den Inhalt von Lizenzhinweisen (einschließlich Urheberrechtshinweisen, Patenthinweisen, Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbeschränkungen) im Quellcodeformular der abgedeckten Software nicht entfernen oder ändern, es sei denn, Sie können Lizenzhinweise in dem Umfang ändern, der erforderlich ist, um bekannte sachliche Ungenauigkeiten zu beheben.
3,5 Anwendung zusätzlicher Bedingungen
Sie können einem oder mehreren Empfängern von abgedeckter Software eine Gebühr für Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen absolut klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie stimmen hiermit zu, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund von Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht, die Sie anbieten. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen für jede Gerichtsbarkeit einschließen.
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4. Unfähigkeit zur Einhaltung aufgrund von Statuten oder Vorschriften
Wenn es Ihnen unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle der abgedeckten Software aufgrund von Gesetzen, gerichtlicher Anordnung oder Vorschriften einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Beschränkungen und den Code beschreiben, die sie betreffen. Diese Beschreibung muss in einer Textdatei abgelegt werden, die in allen Distributionen der abgedeckten Software unter dieser Lizenz enthalten ist. Außer in dem Umfang, der durch Satzung oder Verordnung verboten ist, muss diese Beschreibung hinreichend detailliert sein, damit ein Empfänger gewöhnlicher Fähigkeiten sie verstehen kann.
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5. Beendigung
5,1 Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte enden automatisch, wenn Sie eine ihrer Bedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch konform werden, werden die Rechte, die gemäß dieser Lizenz von einem bestimmten Mitwirkenden gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, und bis dieser Mitwirkende Ihre Gewährung explizit und endgültig beendet, und (b) fortlaufend, wenn ein solcher Mitwirkender Sie nicht über die Nichteinhaltung auf angemessene Weise vor 60 Tagen nach Ihrer Rückkehr in die Einhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuschüsse von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wieder aufgenommen, wenn dieser Mitwirkende Sie auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert, dies ist das erste Mal, dass Sie von diesem Mitwirkenden über die Nichteinhaltung dieser Lizenz informiert wurden, und Sie werden vor 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung konform.
5,2 Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen ein Unternehmen durch die Geltendmachung eines Patentverletzungsanspruchs (mit Ausnahme von deklaratorischen Urteilsklagen, Gegenansprüchen und Kreuzansprüchen) einleiten, in dem behauptet wird, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, enden die Rechte, die Ihnen von einem und allen Mitwirkenden für die gedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährt werden.
5,3 Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 gelten alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Händlern und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Vertriebspartnern im Rahmen dieser Lizenz vor der Kündigung gültig gewährt wurden, auch nach der Kündigung.
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6 Haftungsausschluss
Abgedeckte Software wird im Rahmen dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis ohne jegliche ausdrückliche, implizite oder gesetzliche Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich, ohne Einschränkung, Garantien, dass die abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht rechtsverletzend ist. Das gesamte Risiko bezüglich der Qualität und Leistung der abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine abgedeckte Software in irgendeiner Weise als fehlerhaft erweisen, übernehmen Sie (kein Mitwirkender) die Kosten für die erforderliche Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Haftungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung einer abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur unter diesem Haftungsausschluss gestattet.
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7 Haftungsbeschränkung
Unter keinen Umständen und ohne rechtliche Theorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder auf andere Weise, haftet irgendein Mitwirkender oder jemand, der abgedeckte Software wie oben erlaubt verteilt, Ihnen für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden. Schäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust des Firmenwerts, Betriebsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, auch wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden ist. Diese Einschränkung der Haftung findet keine Anwendung auf die Haftung für Tod oder Personenschädigung, die aus der Fahrlässigkeit dieser Partei resultieren, in dem Maße, in dem das anwendbare Recht diese Einschränkung untersagt. Einige Gerichtsbarkeiten verbieten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung bei beiläufig entstandenen oder Folgeschäden, sodass dieser Ausschluss und diese Beschränkung unter Umständen für Sie keine Gültigkeit besitzt.
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8. Prozessrecht
Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz kann nur vor den Gerichten einer Gerichtsbarkeit erhoben werden, wenn der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz unterhält und dieser Rechtsstreit durch Gesetze dieser Gerichtsbarkeit geregelt wird, ohne Bezugnahme auf seine Kollisionsnormen. Nichts in diesem Abschnitt hindert eine Partei daran, Gegenansprüche oder Gegenansprüche geltend zu machen.
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9. Verschiedenes
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung hinsichtlich des betreffenden Gegenstands dar. Wenn eine der Bestimmungen dieser Lizenz nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umformuliert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Sprache eines Vertrags gegen den Verfasser ausgelegt wird, dürfen nicht verwendet werden, um diese Lizenz gegen einen Mitwirkenden auszulegen.
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10. Versionen der Lizenz
10,1 Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer in Abschnitt 10.3 hat niemand anderes als der Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterschiedliche Versionsnummer.
10,2 Auswirkungen von neuen Versionen
Sie können die abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz vertreiben, unter der Sie die abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen jeder späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10,3 Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht dieser Lizenz unterliegt, und eine neue Lizenz für diese Software erstellen möchten, können Sie eine geänderte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (mit Ausnahme der Tatsache, dass sich diese geänderte Lizenz von dieser Lizenz unterscheidet).
10,4 Verteilen von Quellcodeformularen, die mit sekundären Lizenzen nicht kompatibel sind
Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Quellcodeformular zu vertreiben, das mit Sekundärlizenzen nicht kompatibel ist, unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcodeformular - Lizenzhinweis
Dieses Quelltextformular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Wenn eine Kopie des MPL nicht mit dieser Datei verteilt wurde, erhalten Sie eine unter http://mozilla.org/MPL/2.0/.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in eine bestimmte Datei aufzunehmen, können Sie den Hinweis an einem Ort (z. B. einer LIZENZdatei in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise zum Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen"
Dieses Quelltextformular ist "Inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie durch die Mozilla Public License, v. 2.0 definiert.