Der Status eines KPIs kann nur vom Geschäftseigentümer außer Kraft gesetzt werden.
Der Geschäftseigentümer ist die Person, die für die Verwaltung des KPIs zuständig ist. Nach der Erstellung oder Änderung des KPIs wählt der Contentdesigner den Geschäftseigentümer in der Oracle BI EE-Benutzerliste.
Der Geschäftseigentümer kann einen Status außer Kraft setzen, wenn die Werte des KPIs alt oder nicht verfügbar sind oder den tatsächlichen Status der Messungen des KPIs nicht akkurat widerspiegeln. Der Status eines KPIs bleibt solange außer Kraft gesetzt, bis der Geschäftseigentümer den Überschreibungsstatus entfernt. Beispiel: Wenn eine Scorecard einen KPI enthält, der den Umsatz eines Geschäfts misst, und das Geschäft durch einen Brand zerstört wird und nicht mehr betriebsfähig ist, setzt der Geschäftseigentümer den Status des KPIs außer Kraft, sodass die Scorecard nicht unausgeglichen wird. Der Geschäftseigentümer erhält diese Außerkraftsetzung aufrecht, bis das Geschäft wieder betriebsfähig ist.
Genaue Anweisungen zur Außerkraftsetzung eines KPI-Status finden Sie unter Mit Statusüberschreibungen arbeiten.