Anforderungen zurücksenden

Ein Genehmiger kann eine beanspruchte Anforderung an eine vorherige Workflowphase zurücksenden, wenn er den Zweck, die Genauigkeit oder die Vollständigkeit der Anforderung in Frage stellt. Während des Zurücksendens wählt der Genehmiger die Phase aus, der die Anforderung zugewiesen wird. Er muss einen Kommentar angeben, um den Grund für das Zurücksenden der Anforderung zu nennen. Nachdem die Anforderung der vorherigen Phase zugewiesen wurde, können zugewiesene Benutzer die Anforderung beanspruchen, um sie zu ändern und erneut weiterzuleiten oder zu genehmigen. Wenn die Anforderung zusätzliche Anforderungselemente enthält, die in einer späteren Phase hinzugefügt wurden, für die der genehmigende Benutzer nicht über den entsprechenden Workflowdatenzugriff verfügt, werden Details für das Anforderungselement nicht angezeigt. Nachdem der vorherige Teilnehmer sich mit dem Grund für das Zurücksenden befasst hat und die Anforderung erneut weiterleitet oder genehmigt, kehrt die Anforderung möglicherweise zu dem Genehmiger zurück, der sie ursprünglich zurückgesendet hat.

So senden Sie eine Anforderung zurück:

  1. Öffnen Sie aus der Arbeitsliste eine beanspruchte Anforderung.
  2. Klicken Sie auf Schaltfläche "Pushback".
  3. Wählen Sie die Workflowphase aus, an die Sie die Anforderung zurücksenden möchten.
  4. Geben Sie einen Kommentar ein, um das Zurücksenden zu erläutern, und klicken Sie auf OK.

Beispiel 8-1 Erneute Genehmigung

Wenn eine Anforderung an eine vorherige Phase zurückgesendet wird, die bereits abgeschlossen und von vorherigen Benutzern genehmigt wurde, muss die Anforderung möglicherweise von Benutzern, die bereits teilgenommen haben, erneut weitergeleitet oder erneut genehmigt werden. Je nachdem, auf welche Phase die Anforderung zurückgesendet wird, ist die erneute Genehmigung durch nachfolgende Phasen erforderlich oder optional. Die Option zur erneuten Genehmigung für jede Workflowphase in einem Workflowmodell steuert dieses Verhalten für Anforderungen, die dieses Modell verwenden.