Wenn in der Holding-Gesellschaft eine andere Währung verwendet wird als im Tochterunternehmen, muss das Eigenkapital des Tochterunternehmens in die Währung der Holding-Gesellschaft umgerechnet werden.
Wenn die Währung der Holding-Gesellschaft z.B. Euro ist und die Währung des Tochterunternehmen Dollar, gelten folgende Bedingungen:
H (EUR) besitzt 80 % von A (USD)
Investition in A zu historischen Kosten: 100 (1 USD = 1 EUR)
Tatsächliches Eigenkapital von A: 1.000 USD (1.200 EUR: 1 USD = 1,2 EUR)
Anpassungsbetrag in H für Investition in A =
(80 % * 1.200) = 960 – 100 = 860 Euro
