Desktopaufgaben können auch mit der Tastatur statt der Maus ausgeführt werden. Bei der Verwendung der Tastatur zur Desktop-Navigation ist folgendes zu beachten:
Im Style-Manager muß die Fenstereinstellung auf ,,Fensteraktivierung durch Klicken ins Fenster" gesetzt sein (Standardeinstellung).
Weitere Informationen zur Fenstereinstellung finden Sie in Kapitel 7.
Der Tastaturfokus verwendet die Hervorhebung um anzuzeigen, welches Element eines Fensters, Menüs oder Bedienelements auf Ihre Eingabe reagiert. Drücken Sie die Leertaste, um eine ausgewählte Menüoption oder ein ausgewähltes Bedienelement (beispielsweise eine Taste) zu aktivieren.
Es folgt eine Zusammenfassung verschiedener, üblicher Tastaturoperationen:
Verschieben der Hervorhebung zum nächsten Fenster: Drücken Sie die Tastenkombination Alt+Tab.
Verschieben der Tastaturhervorhebung innerhalb eines Fensters: Drücken Sie die Tabulatortaste und die Pfeiltasten (aufwärts, abwärts, links und rechts).
Schließen eines Fensters und Entfernen des Fensters aus dem Arbeitsbereich: Drücken Sie die Tastenkombination Alt+F4.
Verkleinern eines Fensters auf Symbolgröße: Drücken Sie die Tastenkombination Alt+Leertaste und dann die Taste S, um aus dem Fenstermenü die Option ,,Symbolgröße" auszuwählen.
Verschieben eines Fensters: Drücken Sie die Tastenkombination Alt+Leertaste und dann die Taste V drücken, um aus dem Fenstermenü die Option ,,Verschieben" auszuwählen. Mit den Pfeiltasten läßt sich das Fenster aufwärts, abwärts, nach links oder rechts verschieben. Drücken Sie anschließend die Eingabetaste.
Wenn Sie das Fenster schneller verschieben möchten, halten Sie die Strg-Taste gedrückt, während Sie eine Pfeiltaste drücken.
Weitere Informationen zur Verwendung der Tastatur bei der Desktop-Navigation finden Sie in Anhang A. Informationen zu Währungssymbolen und Zeichen aus anderen Sprachen finden Sie im Abschnitt "Eingeben von Sonderzeichen". Informationen zum Anzeigen, Verändern und Drucken von Zeichen aus den Sprachumgebungen Thailändisch und Hebräisch finden Sie im Abschnitt Anhang D.