Um eine n:n-Regel mit Teilmengen zu erstellen, müssen Sie die folgenden Aktionen ausführen:
Hinweis: Wenn Sie unter Mit Teilmenge keine Datenquelle auswählen, entspricht das Verhalten einer n:n-Regel (ohne Teilmenge).
Sie können die Teilmengenregel auf das Quellsystem oder das Untersystem anwenden. Verwenden Sie im Dialogfeld "Neue Regel" die Option Mit Teilmenge, um die Datenquelle auszuwählen, auf die die Teilmengenregel angewendet werden muss. Die andere Datenquelle wird als Anker zum Anwenden des angegebenen Toleranzgrenzwerts verwendet. Beispiel: Ihr Abgleichstyp enthält zwei Datenquellen: Bank und POS. Wenn Sie unter Mit Teilmenge den Wert "Bank" auswählen, wird die Teilmengenregel auf "Bank" angewendet, und eine Teilmenge der Transaktionen in "Bank" wird mit mindestens einer Transaktion in "POS" abgeglichen. "POS" wird als Anker verwendet, und der angegebene Toleranzgrenzwert wird sowohl auf "POS" als auch auf "Bank" angewendet.
Stellen Sie im Abschnitt Gruppen der Registerkarte Regelbedingungen sicher, dass Sie mindestens eine Gruppe für die verankerten Daten oder mindestens eine Bedingung für eine Regel zur genauen Übereinstimmung definieren. Wählen Sie zum Definieren einer Gruppe im Abschnitt Gruppen mindestens ein Attribut aus der verankerten Datenquelle aus. Beachten Sie, dass Gruppierungen für die Datenquelle deaktiviert sind, die Sie unter "Mit Teilmenge" ausgewählt haben.
Sie können eine n:n-Teilmengenregel erstellen, wenn ein Gruppenattribut definiert ist. Dies gilt selbst dann, wenn für das Nicht-Saldenausgleichsattribut keine genaue Übereinstimmung als Bedingung definiert ist.