Informationen zu Säule 2

Die globale Mindeststeuer für multinationale Unternehmen (MNUs) soll diese davon abhalten, ihre Gewinne in Länder mit niedrigen Steuersätzen zu übertragen. Um dieses Problem zu lösen, bietet Tax Reporting eine neue Funktion zum Thema Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) mit dem Namen "Säule 2" des globalen Steuerabkommens der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). Dieses soll die Implementierung einer weitreichenden Reform des internationalen Steuersystems erleichtern und Lücken sowie Unstimmigkeiten in Steuerregeln beseitigen. Wenn die Einnahmen eines Unternehmens in einer Steueroase nicht oder nur gering besteuert werden, kann das Heimatland des Unternehmens mit dieser neuen Funktion eine Zuschlagsteuer auferlegen, die den Effektivsteuersatz auf mindestens 15% anhebt. Regierungen können nach wie vor beliebige lokale Unternehmenssteuersätze festlegen.

Mit dieser Funktion können Sie folgende Aufgaben ausführen:

  • MNUs definieren, die in den Geltungsbereich der Mindeststeuer fallen
  • Mechanismus festlegen, um den Effektivsteuersatz eines MNU auf Basis der Steuerzugehörigkeit zu berechnen und den Betrag der Zuschlagsteuerverbindlichkeiten unter den Regeln zu bestimmen
  • Zuschlagsteuer einem Mitglied der MNU-Gruppe auferlegen, das mit einer vereinbarten Regelreihenfolge synchron ist