Tatsächlichen regionalen Abzug für Anpassung an Vorjahr verwenden

Benutzer, die Steuern auf Bundesland-/Bundesstaatebene, die sie im Rahmen ihrer Steuererklärung auf Bundesland-/Bundesstaatebene gezahlt haben, von ihrer Steuererklärung auf Bundesebene abziehen, müssen in der Lage sein, diese bezahlten und abgezogenen Steuern auf Bundesland-/Bundesstaatebene in ihrer Anpassung an das Vorjahr einzubeziehen. Informationen hierzu finden Sie unter Mit Anpassung an Vorjahr arbeiten.

Mit Tax Reporting können Sie die tatsächlich in P13 gezahlten Steuern abziehen, um eine Anpassung an das Vorjahr abzuleiten. Der Differenzbetrag wird als Anpassung an das Vorjahr für Steuern auf Bundesland-/Bundesstaatebene einbezogen, die für Rückstellungen auf Bundesebene nicht abzugsfähig sind. Der Abzug wird bei der Anpassung an das Vorjahr auf Bundesebene einbezogen, die mit der Rückstellung verbucht wird.

Im Formular "Aktuelle Rückstellung" weisen regionale Einkommensteuern keinen regionalen aktiven Steueraufwand für Anpassung an das Vorjahr auf, die auf der Seite "Anpassung an Vorjahr regional" abgezogen werden. Gesamte zusätzliche aktuelle Rückstellung -> Aktiver Steueraufwand für Anpassung an Vorjahr weist eine Abweichung für Anpassung an Vorjahr auf, die vom Formular "Anpassung an Vorjahr" abgezogen wird. Daher erhält der Bund keinen doppelten Steuervorteil.