Intrastat-Berichte und der Euro
Mit der Einführung des Euros haben das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die nationalen statistischen Ämter der Mitgliedstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ihre Intrastat-Berichtsanforderungen geändert. Jeder WWU-Mitgliedstaat bestimmt jedoch weiterhin die eigenen Intrastat-Anforderungen.
Unabhängig davon, ob das Unternehmen seine Basiswährung auf den Euro umgestellt hat, können Sie den Intrastat-Berichtsanforderungen für das Land entsprechen, in dem Sie geschäftlich tätig sind. Die folgenden Beispiele beschreiben Situationen, die auf das Unternehmen zutreffen könnten:
Das Unternehmen hat seine Basiswährung nicht auf den Euro umgestellt, aber das statistische Amt des WWU-Mitgliedstaates, in dem Sie geschäftlich tätig sind, fordert Sie zur Einreichung Ihrer Intrastat-Berichte in Euro auf.
Das Unternehmen hat seine Basiswährung auf den Euro umgestellt, aber das statistische Amt des WWU-Mitgliedstaates, in dem Sie geschäftlich tätig sind, fordert Sie zur Einreichung Ihrer Berichte in einer alternativen Währung auf.
Für Intrastat-Berichte bieten die Verarbeitungsoptionen für die Alternativwährung in den Programmen zur Intrastat-Generierung (R0018I1 und R0018I2) einen vereinfachten Ansatz für die Prüfung und den Ausdruck von Beträgen in einer anderen als der Basiswährung.