Intrastat-Anforderungen
Mit der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes verschwanden 1993 Zollformalitäten und -kontrollen an den Binnengrenzen zwischen Mitgliedstaaten der EU. Mit der Beseitigung der Zollformalitäten verschwanden auch die herkömmlichen Systeme für die Erfassung von Statistiken zum Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Detaillierte statistische Informationen zum Warenhandel zwischen Mitgliedern der EU sind für Marktforschung und Branchenanalyse von Bedeutung. Zur Pflege der Statistiken zum Handel zwischen EU-Mitgliedern haben das statistische Amt der EU und die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten das Intrastat-System entwickelt.
Gemäß dem Intrastat-System werden Informationen zum innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar bei den Unternehmen erfasst. Unternehmen müssen in regelmäßigen Abständen eine statistische Meldung oder, in einigen Mitgliedstaaten, eine kombinierte statistische und fiskalische Meldung einsenden, die detaillierte Informationen über ihre innergemeinschaftlichen Handelstätigkeiten in der vorhergehenden Periode liefert. Wie oft Sie diese Erklärungen einreichen müssen, hängt von nationalen Anforderungen ab.
Die Hauptfunktionen des Intrastat-Systems sind in allen Mitgliedstaaten gleich, aber es kann nationale Spezifikationen berücksichtigen. Wenn Sie in einem Land der EU geschäftlich tätig sind und die Systeme JD Edwards EnterpriseOne Vertriebsabwicklung und JD Edwards Enterprise One Beschaffung verwenden, können Sie alle Informationen extrahieren, die gemäß den EU-Intrastat-Berichtsanforderungen benötigt werden.
Dieses Ablaufdiagramm veranschaulicht die Verarbeitung von Intrastat-Berichten:
