Erläuterungen zu EU-Berichten

Länder, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind, richten sich nach der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987. Die Einheitliche Europäische Akte ist ein Übereinkommen zur Verwirklichung des Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Römischen Verträge gewährleistet ist.

Aufgrund der Einheitlichen Europäischen Akte müssen Unternehmen in EU-Ländern EU-Anforderungen nachkommen. Beispiel: Um einen Beitrag zur Überwachung des Handels zwischen Mitgliedern der EU zu leisten, müssen Unternehmen, deren Versendungen bestimmte Wertgrenzen im innergemeinschaftlichen Handel überschreiten, die folgenden Berichte bei den Zollbehörden einreichen:

  • Intrastat-Bericht

  • Zusammenfassende Meldung

Detaillierte statistische Informationen zum Warenhandel zwischen Mitgliedern der EU werden zur Marktforschung und zur Branchenanalyse verwendet. Zur Pflege der Statistiken zum Handel zwischen EU-Mitgliedern haben das statistische Amt der EU und die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten das Intrastat-System entwickelt.

Gemäß dem Intrastat-System werden Informationen zum innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar bei den Unternehmen erfasst. Wenn Sie in einem Land der EU geschäftlich tätig sind und die Systeme JD Edwards EnterpriseOne Vertriebsabwicklung und JD Edwards Enterprise One Beschaffung verwenden, können Sie das System für die Extrahierung aller Informationen einrichten, die gemäß den EU-Intrastat-Berichtsanforderungen benötigt werden.