Hinweise zum Reporting

Sie müssen die Informationen der Verkäufe und Einkäufe, die der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer unterliegen, auf separaten MwSt.-Berichten ausgeben. Zum Erstellen eines separaten Berichts zur innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer wählen Sie anhand einer Datenauswahl die Transaktionen mit dem Steuersatz bzw. dem Steuergebiet der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer aus.