Erläuterungen zur innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer

Waren, die von einer steuerpflichtigen Einheit in einem EU-Mitgliedstaat an eine steuerpflichtige Einheit in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden, sind mehrwertsteuerfrei. In diesem Fall muss der Käufer in seinem eigenen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer für die Transaktion abführen. In einigen Fällen kann der Käufer den Betrag der Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

In der JD Edwards EnterpriseOne Kreditorenbuchhaltung zeichnen Sie die Mehrwertsteuer dieser Transaktionen auf, indem Sie einen Steuersatz bzw. ein Steuergebiet für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer einrichten. Die MwSt.-Verbindlichkeiten werden mit den USt.-Verbindlichkeiten verrechnet, wobei beide Beträge in den entsprechenden Berichten aufgeführt werden müssen. Außerdem müssen in den Berichten die von der Mehrwertsteuer befreiten Transaktionen aufgezeigt werden.

In den meisten EU-Ländern müssen verschiedene MwSt.-Berichte, einschließlich der Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Transaktionen, eingereicht werden. Um die Mehrwertsteuerbefreiung für Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten aufzuzeichnen, müssen Sie für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer einen Steuersatz bzw. ein Steuergebiet einrichten.

Damit die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden kann, muss auf der Lieferantenrechnung die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Käufers sowie die Nationale Identifikationsnummer im EU-Mitgliedstaat aufgeführt sein.