Erläuterungen zu Berechnungsmethoden für Verzugszinsen

Vom System wird eine Verarbeitungsoption bereitgestellt, mit der Sie festlegen können, ob Verzugszinsen anhand des ausstehenden Betrags und des Zahlungsbetrags, der nach dem Fälligkeitsdatum beglichen wurde, oder anhand des offenen Betrags (30-Tage-Regel) berechnet werden.

Die berechnete Betrag der Verzugszinsen kann je nach Methode unterschiedlich sein. Dies hängt davon ab, ob der erhobene Zinssatz ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zur vollständigen Bezahlung steigt oder sinkt, und davon, ob der Kunde Teilzahlungen vornimmt.

Vom System werden folgende Berechnungsmethoden für Verzugszinsen verwendet:

Methode

Basisbetrag

Zinsart

Anfangsdatum

Enddatum

30-Tage-Regel

Offene Beträge

Gesetzlicher Zinssatz

Das aktuelle Rechnungs-, Versand- oder Lieferdatum plus 30 Tage.

Das früheste Rechnungsfälligkeitsdatum, der früheste Stichtag oder das früheste Zahlungseingangsdatum.

Hinweis: Mit einer Verarbeitungsoption im Programm "Verzugszinsen" wird festgelegt, ob das System das Zahlungseingangsdatum oder die standardmäßige Stichtagsverarbeitung verwendet.

Verspätete Zahlung

Bezahlter Betrag

Gesetzlicher oder vertraglicher Zinssatz

Fälligkeitsdatum der Rechnung

Zahlungseingangsdatum

Hinweis: Mit einer Verarbeitungsoption im Programm "Verzugszinsen" wird festgelegt, ob das System das Zahlungseingangsdatum oder die standardmäßige Stichtagsverarbeitung verwendet.

Offene Rechnungen

Ausstehende Beträge

Gesetzlicher oder vertraglicher Zinssatz

Fälligkeitsdatum der Rechnung

Stichtag

Die Stichtagsverarbeitung für die Methode mit der 30-Tage-Regel wird vom System unterstützt. Wenn eine Rechnung vollständig oder teilweise bezahlt wird, wird vom System anhand des Wertes im Feld "Verrechnungs-/Wertstellungsdatum" der offene Betrag ermittelt, für den Verzugszinsen berechnet werden müssen. Wenn im Feld "Verrechnungs-/Wertstellungsdatum" kein Wert vorhanden ist, verwendet das System das Hauptbuchdatum des Zahlungseingangs.

Hinweis: Alle Berechnungsmethoden können auf dieselbe Rechnung angewendet werden.