Methode mit der 30-Tage-Regel
Wenn Sie die Methode mit der 30-Tage-Regel zum Berechnen von Verzugszinsen verwenden, schreibt das System in zwei zusätzliche Tabellen. Die Tabelle für verarbeitete Dokumente im Verzugszinsenprozess (F74P3B24) enthält das Enddatum für die Periode, für die jede Gebühr für jede Rechnung berechnet wird. Das System schreibt außerdem Daten in die Tabelle mit Journalhistoriendetails zu DBT-Gebühren für Polen (F74P3B23). Die Informationen in dieser Tabelle werden vom System verwendet, wenn Sie den Bericht über das DBT-Verzugszinsenjournal für Polen (R74P3B22) generieren.
Im nachstehenden Diagramm wird dargestellt, wie die Verzugszinsen anhand der Methode mit der 30-Tage-Regel vom System verarbeitet werden:

Wenn Sie die Verarbeitungsoption für die 30-Tage-Regel festgelegt haben, damit vom System die Methode mit der 30-Tage-Regel verwendet wird, werden vom System folgende Schritte durchgeführt:
Berechnen der Verzugszinsen für die Anzahl Tage, für die der gesamte Rechnungsbetrag überfällig ist.
Das System verwendet das Rechnungs-, Versand- oder Lieferdatum plus 30 Tage als Anfang der Periode, für die die Verzugszinsen berechnet werden. Als Ende der Berechnungsperiode wird das Fälligkeitsdatum oder der Stichtag der Rechnung verwendet, je nachdem, welches Datum früher liegt. Wenn sich die Periode, für die der gesamte Betrag überfällig ist, gemäß der Festlegungen im Programm "Mahnregeln festlegen" (P03B2501), über mehrere Zinssätze erstreckt, werden die Verzugszinsen für die Anzahl Tage, für die der Betrag überfällig ist, für jeden gültigen Zinssatz berechnet.
Wenn eine Teilzahlung vorgenommen wird, werden vom System die Verzugszinsen für die Anzahl Tage berechnet, für die der offene Betrag bis zum Fälligkeitsdatum oder Stichtag der Rechnung überfällig ist, je nachdem, welches Datum früher liegt.
Für den bezahlten Teilbetrag berechnet das System die Verzugszinsen bis zum Zahlungseingangsverrechnungsdatum oder bis zum Eingangshauptbuchdatum, je nach eingerichteter Verarbeitungsoption.
Beispiel: Der Kunde zahlt 1.000 Euro einer Rechnung über insgesamt 10.000 Euro. Das System berechnet die Verzugszinsen für 10.000 Euro bis zu dem Datum, an dem der Teilbetrag bezahlt wird. Außerdem werden vom System die Verzugszinsen für 9.000 Euro bis zum Fälligkeitsdatum oder Stichtag der Rechnung berechnet, je nachdem, welches Datum früher liegt. Wenn Sie in den Verarbeitungsoptionen festlegen, dass das Zahlungseingangserfassungsdatum verwendet werden soll, wird dieses Datum anstelle des Zahlungsdatums vom System verwendet, um die Anzahl Tage zu ermitteln, für die die Verzugszinsen berechnet werden müssen.
Wenn sich die Periode, für die der gesamte Betrag überfällig ist, über mehrere Zinssätze erstreckt, werden die Verzugszinsen für die Anzahl Tage, für die der Betrag überfällig ist, für jeden gültigen Zinssatz berechnet. Wenn die letzte Zahlung vorgenommen wird, werden die Verzugszinsen ab dem Datum der letzten Verzugszinsenberechnung bis zum Fälligkeitsdatum, Stichtag oder Zahlungseingangserfassungs- bzw. Zahlungseingangshauptbuchdatum der Rechnung berechnet, je nachdem, welches früher liegt. Im Beispiel in diesem Abschnitt werden die Verzugszinsen für die 9.000 Euro berechnet, die beim letzten Zahlungseingang beglichen wurden.
Wenn sich die Periode, für die der gesamte Betrag überfällig ist, über mehrere Zinssätze erstreckt, werden die Verzugszinsen für die Anzahl Tage, für die der Betrag überfällig ist, für jeden gültigen Zinssatz berechnet.