Erläuterungen zu Steuersätzen/-gebieten für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer
Seit der Schaffung des Europäischen Binnenmarkts im Jahr1993 werden für Verkäufe und Einkäufe, die zwischen EU-Mitgliedstaaten getätigt werden, keine Mehrwertsteuern mehr erhoben. Um die Mehrwertsteuern auf Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten aufzuzeichnen, müssen Sie für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer einen Steuersatz bzw. ein Steuergebiet einrichten.
(ESP) In Spanien müssen die von der Mehrwertsteuer befreiten Transaktionen gemeldet werden.
Abgesehen davon, dass Sie drei Steuersätze verwenden müssen, richten Sie den Steuersatz bzw. das Steuergebiet für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer so wie jeden anderen Steuersatz bzw. jedes andere Steuergebiet ein:
Der erste Steuersatz ist der Mehrwertsteuersatz, den Sie bei einer steuerpflichtigen Transaktion ansetzen würden.
Der zweite Steuersatz ist der negative Gegenwert des ersten Steuersatzes.
Beispiel: Wenn Sie für den ersten Steuersatz 10 Prozent angegeben haben, müssen Sie für den zweiten Steuersatz -10 Prozent angeben. Der Saldo der beiden Steuersätze ergibt Null.
Der dritte Steuersatz ist der Prozentsatz der nicht erstattungsfähigen innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer.
Hinweis: Sie müssen für den dritten Steuersatz das Kontrollkästchen "MwSt.-Aufw." aktivieren.
Sie können für jede Steuersatzart spezifische HB-Gegenbuchungen einrichten. Im System wird die in der automatischen Buchungsanweisung (ABA) PTxxxx definierte HB-Gegenbuchung verwendet, um die Journalbuchungen in unterschiedlichen MwSt.-Konten im Kontenrahmen zu buchen. So könnten Sie beispielsweise ein inländisches MwSt.-Konto und ein EU-MwSt.-Konto verwenden.
Nachdem Sie im Programm zum Ändern der Steuersätze/-gebiete die entsprechenden Steuersätze/-gebiete eingerichtet haben, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
Verwenden Sie das Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten" (P744008), um anzugeben, ob ein Steuersatz/-gebiet der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer unterliegt.
Rufen Sie das Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten" auf, indem Sie im Programm zum Ändern der Steuersätze/-gebiete im Menü "Zeile" die Option für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer (EU) auswählen.
(ESP) Verwenden Sie das Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten - ESP" (P74S408), um weitere Informationen hinzuzufügen, die zum Melden der Mehrwertsteuer in Spanien im MwSt.-Bericht für Modell 340 angegeben werden müssen.
Wenn Sie weitere Informationen hinzufügen, legen Sie fest, welche Transaktionen auf einem separaten Register für bestimmte oder besondere innergemeinschaftliche Vorgänge berücksichtigt werden müssen. Transaktionen, die Sie im Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten" (P744008) als innergemeinschaftliche Transaktionen kennzeichnen, die jedoch im Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten - ESP" (P74S408) nicht als Sondertransaktionen identifiziert wurden, sind im MwSt.-Bericht für Modell 340 in den Abschnitten für ausgegebene und empfangene Rechnungen enthalten.
Sie rufen das Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten - ESP" auf, indem Sie im Programm "Steuergebiete - Temporäre Tabelle verwalten" auf dem Formular "Steuergebiet - EMEA - ändern" auf "OK" klicken.