Transaktionen archivieren und löschen

Zur Optimierung der Performance der Seite "Transaktionsmanager: Transaktionen" im Arbeitsbereich "Konsole für Transaktionen" archivieren und löschen Sie abgeschlossene Transaktionen. Führen Sie den geplanten Prozess Abgeschlossene Transaktionen der Transaktionskonsole archivieren aus, um Transaktionen von der Seite zu entfernen.

Damit eine Transaktion archiviert und gelöscht werden kann, muss sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Transaktion hat mindestens für einen bestimmten Zeitraum den Status "Abgeschlossen". Der Standardwert beträgt drei Monate.

    Wenn Sie im Arbeitsbereich "Konsole für Transaktionen" auf die Registerkarte "Genehmigungsregeln" zugreifen können, können Sie die Dauer aller Transaktionen bestimmter Geschäftsprozesse ändern. Sie können folgende Optionen auswählen:

    • 3 Monate
    • 6 Monate
    • 9 Monate
    • Nicht archivieren
  • Alle Workflowaufgaben in der Transaktion wurden bereits archiviert und gelöscht.

Wenn Sie Zugriff auf die Registerkarte "Genehmigungsregeln" haben, können Sie auch auf das Symbol Archivieren klicken, um den geplanten Prozess sofort auszuführen.

Bevor Sie beginnen

Sie benötigen eine benutzerdefinierte Tätigkeitsrolle mit der Berechtigung zum Ausführen des Archivierungsprozesses für Genehmigungstransaktionen (PER_RUN_APPROVAL_TRANSACTIONS_ARCHIVE_PROCESS_PRIV).

Prüfen Sie Folgendes, bevor Sie den Prozess starten:

  • Es wird dringend empfohlen, die Ausführung des Prozesses einmal täglich außerhalb der Geschäftszeiten zu planen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Prozess nicht gestartet wird, während noch eine andere Instanz desselben Prozesses aktiv ist. Da dieser Prozess selbstinkompatibel ist, kann immer nur jeweils eine Instanz des Prozesses ausgeführt werden.
  • Die Dauer des Prozesses hängt vom Volumen der Transaktionen ab; er endet jedoch normalerweise innerhalb von Minuten. Wenn der Prozess zum ersten Mal oder nach sehr langer Zeit erneut ausgeführt wird, kann er erheblich länger dauern. Daher sollte er täglich ausgeführt werden.

Parameter

Wenn Sie auf die Registerkarte "Genehmigungsregeln" zugreifen können, müssen Sie diese Parameter höchstwahrscheinlich nicht bearbeiten. Sie können einfach die Einstellungen auf dieser Registerkarte definieren und verwenden. Wenn Sie jedoch keinen Zugriff haben, können Sie die Einstellungen mit diesen Parametern überschreiben. Sie können diese Parameter auch verwenden, wenn für mindestens einen Geschäftsprozess eine sofortige Archivierung erforderlich ist.

  • Tage: Geben Sie an, wie viele Tage eine Transaktion bereits den Status "Abgeschlossen" aufweisen muss, damit sie archiviert und gelöscht werden kann.
    • Geben Sie 0 ein, wenn alle Transaktionen mit dem Status "Abgeschlossen" sofort berücksichtigt werden sollen.
    • Dieser Parameter ist standardmäßig nicht verfügbar, sondern muss eingerichtet werden.
    • Dieser Parameter gilt für Transaktionen in allen Geschäftsprozessen.
    • Wenn Sie diesen Parameter leer lassen oder der Parameter nicht verfügbar ist, wird die Einstellung für jeden Geschäftsprozess auf der Registerkarte "Genehmigungsregeln" wirksam. Beispiel: Der Standardwert 3 Monate oder Nicht archivieren.
  • Prozessname: Wählen Sie alle oder bestimmte Geschäftsprozesse aus.
    • Der geplante Prozess enthält Transaktionen für die ausgewählten Geschäftsprozessnamen.
    • Wenn Sie diesen Parameter leer lassen, berücksichtigt der geplante Prozess alle Geschäftsprozesse außer denjenigen, die auf der Registerkarte "Genehmigungsregeln" auf Nicht archivieren gesetzt wurden.

Beispiel: Sie geben 30 für den Parameter "Tage" ein und lassen den Parameter "Prozessname" leer. Geschäftsprozesse, die auf der Registerkarte "Genehmigungsregeln" auf Nicht archivieren gesetzt wurden, werden ausgeschlossen. Die 30 Tage gelten weiterhin für alle anderen Geschäftsprozesse auf der Registerkarte.

Archivierte Transaktionen löschen

Sie können Lösch-Policys einrichten, um Transaktionen in der Transaktionskonsole basierend auf den Datenaufbewahrungs-Policys Ihrer Organisation zu archivieren.