Wer ist Eigentümer eines Objekts?

Objekteigentümer können volle Berechtigungen zur Bearbeitung des Objekts haben oder nicht.

Das Eigentümerrecht an einem Objekt kann entweder vom Benutzer, der das Objekt erstellt hat, erteilt werden, oder von einem Benutzer entzogen werden, der die entsprechenden Berechtigungen besitzt. Beachten Sie, dass der Eigentümer eines Objekts oder Ordners nicht automatisch auch auf das Objekt bzw. den Ordner zugreifen kann. Damit er auf ein Objekt zugreifen kann, müssen dem Benutzer die entsprechenden Berechtigungen im Dialogfeld "Berechtigungen" des Objekts oder Ordners zugewiesen sein.

Standardmäßig besitzt der Benutzer, der ein Katalogobjekt erstellt und entweder in "Meine Ordner" oder einem gemeinsamen Ordner speichert, das Objekt. Ein Objekt in "Meine Ordner" kann keinem anderen Eigentümer zugewiesen werden, sofern das Objekt nicht in einen gemeinsamen Ordner verschoben wird und der Administrator dem Eigentümer die Berechtigung erteilt, das Eigentum neu zuzuweisen. Nachdem diese Berechtigung erteilt wurde, kann das Eigentümerrecht für das Objekt einem anderen Benutzer, einer anderen Gruppe oder Rolle zugewiesen werden, der bzw. die im Dialogfeld "Berechtigungen" aufgeführt ist Beispiel: Angenommen, Mitarbeiter A generiert Content und hat ein Dashboard für die Marketingabteilung erstellt. Mitarbeiter A stellt das Dashboard fertig, speichert es im gemeinsamen Ordner der Marketingabteilung und weist das Eigentümerrecht am Dashboard Mitarbeiter B zu, der Marketingmanager ist und somit für die Aktualisierung des Dashboards zuständig ist. Weitere Informationen zur Zuweisung des Eigentümerrechts finden Sie in Eigentümerrechte an Objekten zuweisen.

In einigen Situationen muss ein Benutzer oder Mitglied einer Gruppe oder Rolle Eigentümer von Objekten werden, die im gemeinsamen Ordner gespeichert sind. In diesem Fall muss der Benutzer, der die Eigentümerrechte haben möchte, die entsprechenden Berechtigungen für diese Aufgabe zugewiesen bekommen. Nachdem diese Berechtigungen zugewiesen wurden, werden dem Benutzer im Dialogfeld "Eigenschaften" die Optionen Besitzrechte dieses Elements übernehmen und Besitzrechte dieses Elements und aller untergeordneten Elemente übernehmen angezeigt. Beispiel: Angenommen, Mitarbeiter A wurde das Eigentümerrecht an Objekten und Ordnern zugewiesen. Wenn Mitarbeiter B, der mehrere Katalogobjekte besitzt, das Unternehmen verlässt, kann Mitarbeiter A jetzt auf das Dialogfeld "Eigenschaften" für diese Objekte zugreifen, die Eigentümerrechte an den Objekten übernehmen und das Eigentümerrecht an den Objekten Mitarbeiter C zuweisen. Weitere Informationen zur Übernahme des Eigentümerrechts finden Sie in Objekteigentum übernehmen.