Durch das Festlegen von Regelbedingungen wird bestimmt, welche Attribute miteinander abgeglichen werden sollen und ob sie exakt übereinstimmen müssen oder ob eine Toleranz zulässig ist.
Regelbedingungen machen es einfacher, Abgleichsregeln in mehreren Quellabgleichsprozessen zu definieren, indem Sie die Standardbeziehung zwischen Attributen im Quellsystem und im Untersystem festlegen.
Wenn das Quellsystem oder Untersystem ein Gruppenattribut enthält, können alle zugehörigen Elementattribute beim Definieren einer Regelbedingung verwendet werden.
Die Liste der Regeltypen hängt vom Format ab. Beispiele:
Saldenvergleich mit Transaktionsabgleich entspricht einem Abgleich mit zwei Quellen. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: 1:1, 1:n, n:1 und n:n.
1:1 bedeutet, dass genau eine Transaktion auf dem Quellsystem mit genau einer Transaktion auf dem Untersystem abgeglichen wird.
1:n bedeutet, dass genau eine Transaktion auf dem Quellsystem mit allen Transaktionen auf dem Untersystem abgeglichen wird, die die Regelbedingungen erfüllen.
1+:1- bedeutet, dass genau eine positive Transaktion mit genau einer negativen Transaktion abgeglichen wird.
1+:n- bedeutet, dass genau eine positive Transaktion mit allen negativen Transaktionen abgeglichen wird, die die Regelbedingungen erfüllen.
Beispiel: Wenn drei Datenquellen definiert sind und für Abgleichsprozess 1 zwei Quellen verwendet werden und für Abgleichsprozess 2 eine, wählen Sie den Namen der Datenquellen aus, um sie dem Quellsystem und dem Untersystem zuzuweisen. Anschließend wählen Sie das Format aus. Die Liste der verfügbaren Formate hängt von der Anzahl der Datenquellen ab, die dem Abgleichsprozess zugewiesen sind.