Beispielanwendungsfall 2

Dieses Beispiel zeigt eine Verwendungsregel mit unterschiedlichen Prozentsätzen.

Steuerpflichtiges Einkommen + Sonderabzüge = 28.000

Laufendes Jahr: 2021

Aktuelle Periode: P12

Aktuelle Entity: LE105

Verwendungsregeln:

Table 28-6 Beispielanwendungsfall 2: Verwendung

Nicht erkannte Nettobetriebsverluste     Nicht erkannte Veräußerungsverluste    
Jahr des Ablaufs TLCAvailable Automatisierte Verwendung Jahr des Ablaufs TLCAvailable Automatisierte Verwendung
2021 20.000 -15.000 2021 5.000 -5.000
2022 10.000   2022 10.000 -4.000
Summe 30.000 -15.000   15.000 -9.000

In diesem Beispiel werden gemäß des Konfigurationssetups nur 50 % des insgesamt verfügbaren Betrages für das TaxLossD0001-Konto verwendet. Die Summe liegt bei 30.000 und 50 % = 15.000.

Gemäß dem Konfigurationssetup werden nur 60 % des insgesamt verfügbaren Betrages für das Konto "Nicht erkannte Veräußerungsverluste" verwendet. Die Summe liegt bei 15.000 und 60 % = 9.000.

Der maximal zu verwendende Betrag für alle Detailkonten liegt bei 24.000.

Daher liegt der steuerpflichtige Restbetrag in der aktuellen Rückstellung bei 28.000 - 24.000 = 4.000.

  1. Das System beginnt mit dem aktuellen Jahr (2021) und versucht, die verfügbaren Verluste in absteigender Reihenfolge zu verwenden. Das Detailkonto Nicht erkannte Nettobetriebsverluste ist das erste Konto in Abfolge 1. Das System verwendet 100 % der verfügbaren Verluste für das Jahr 2012 in "Nicht erkannte Nettobetriebsverluste". Der verfügbare Verlust beträgt 20.000. Der verwendete Betrag liegt bei 50 % von 30.000, also bei 15.000. 15.000 ist geringer als 20.000, daher wird der Wert von 15.000 verwendet. Das verbleibende steuerpflichtige Einkommen beträgt 28.000 - 15.000 = 13.000.
  2. Das Detailkonto Nicht erkannte Veräußerungsverluste ist das zweite Konto in Abfolge (2). Das System verwendet 60 % der insgesamt verfügbaren Verluste von 15.000, also 9.000, für das Jahr 2021 in "Nicht erkannte Veräußerungsverluste". Der verfügbare Verlust liegt bei 5.000. 5.000 ist weniger als der maximal zu verwendende Betrag, daher wird 5.000 verwendet. Das verbleibende steuerpflichtige Einkommen beträgt 13.000 - 5.000 = 8.000.
  3. Es gibt keine weiteren Verwendungsregeln für LE105. Das System fährt mit dem nächsten Jahr (2022) fort und versucht, alle verfügbaren Verluste zu verwenden, bis keine Verluste mehr verfügbar sind, oder bis kein steuerpflichtiges Einkommen mehr zu verrechnen ist.
  4. Der insgesamt verwendete Betrag wird in der aktuellen Rückstellung für die Steuerverlust-Vortragskonten verrechnet.